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Arbeitsrecht in Berlin
Eine Kündigung im Briefkasten, eine Abmahnung in der Personalakte oder ausstehender Lohn: In einer Stadt mit rund 3.913.644 Einwohnern wie Berlin entstehen arbeitsrechtliche Konflikte in nahezu allen Branchen – vom Tech-Unternehmen über Kliniken bis zur Landesverwaltung. Wer eine Kündigung erhalten hat, muss vor allem die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG kennen: Wird sie versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – unabhängig davon, wie angreifbar sie inhaltlich wäre.
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Arbeitsrecht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Berlin.
Zuständig für arbeitsrechtliche Klagen ist das Arbeitsgericht Berlin am Magdeburger Platz 1 in 10785 Berlin. Gegen dessen Urteile führt die Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, das für beide Bundesländer zuständig ist und unter derselben Adresse verhandelt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören stets vor die Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht vor Amts- oder Landgericht. Das Verfahren beginnt dort mit einem Gütetermin, in dem viele Streitigkeiten bereits durch Vergleich beendet werden.
Der Berliner Arbeitsmarkt hat rechtliche Eigenheiten: In der Start-up- und Wissenschaftsszene sind befristete Verträge verbreitet, im öffentlichen Dienst des Landes Berlin gelten Tarifverträge mit eigenen Frist- und Eingruppierungsregeln. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft, ob eine Kündigung nach § 1 KSchG sozial gerechtfertigt ist, ob die Kündigungsfristen des § 622 BGB eingehalten wurden und ob eine fristlose Kündigung die strengen Voraussetzungen des § 626 BGB erfüllt.
Der nächste Schritt: Stellen Sie über das Formular auf dieser Seite Ihre Anfrage an einen Arbeitsrechtsanwalt in Berlin – mit kurzer Schilderung des Falls und dem Datum, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist. So lässt sich die Frist sofort prüfen und die Erstberatung gezielt vorbereiten.
- Unverbindlich anfragen
- Kanzlei in Berlin finden
- Rechtsschutz prüfen lassen
- Kosten vorab transparent klären
- Unverbindlich beraten lassen
Arbeitsrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Kündigung einordnen und Drei-Wochen-Frist notieren
Halten Sie zuerst fest, wann Ihnen das Kündigungsschreiben zugegangen ist – ab diesem Tag läuft die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG für die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin. Prüfen Sie außerdem, ob ordentlich mit Frist nach § 622 BGB oder fristlos nach § 626 BGB gekündigt wurde. Diese Einordnung entscheidet darüber, wie dringend anwaltliche Hilfe ist und welche Ansprüche im Raum stehen.
Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben und Lohnabrechnungen zusammenstellen
Sammeln Sie Arbeitsvertrag samt Nachträgen, das Kündigungsschreiben mit Umschlag, die letzten Lohnabrechnungen und vorhandene Abmahnungen. Notieren Sie die ungefähre Zahl der Beschäftigten im Betrieb und ob ein Betriebsrat existiert – davon hängt ab, ob der Kündigungsschutz nach § 1 KSchG greift. Gerade in Berliner Kleinunternehmen und jungen Firmen ist diese Frage oft der entscheidende Punkt der Prüfung.
Erstberatung bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
In der Erstberatung wird geklärt, ob die Kündigung angreifbar ist, welche Erfolgsaussichten eine Klage hat und was realistisch erreichbar ist: Weiterbeschäftigung, Zeugnis, offene Vergütung oder eine Abfindung. Als Orientierung für Vergleichsverhandlungen dient die Regelformel von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr – ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht allerdings nur in Ausnahmefällen.
Kosten klären: RVG, Rechtsschutzversicherung und § 12a ArbGG
Vor der Beauftragung sollten die Kosten feststehen. Die Vergütung richtet sich nach dem RVG und dem Gegenstandswert; bei Kündigungsschutzklagen sind das üblicherweise drei Bruttomonatsgehälter. Wichtig: Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – auch bei Sieg. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsbaustein, holt die Kanzlei vorab die Deckungszusage ein.
Mandat erteilen und Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin einreichen
Nach der Beauftragung und Vollmachtserteilung reicht Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, ein – zwingend innerhalb der Drei-Wochen-Frist. Parallel lassen sich weitere Ansprüche geltend machen, etwa ausstehender Lohn, Urlaubsabgeltung nach § 7 BUrlG oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Gütetermin, Kammertermin und gegebenenfalls Berufung zum LAG Berlin-Brandenburg
Wenige Wochen nach Klageeingang setzt das Arbeitsgericht Berlin einen Gütetermin an, in dem die Vorsitzende oder der Vorsitzende eine Einigung anregt – häufig endet der Streit hier per Vergleich mit Abfindung. Scheitert die Güteverhandlung, folgt der Kammertermin mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Gegen das Urteil ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
Unverbindliche Anfrage
Ihre Anfrage und die Vermittlung sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Verständliche Beratung
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
- Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin zuständig für Berlin
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin zuständig für Berlin und Brandenburg
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Vergütung im Arbeitsrecht richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert. Bei Kündigungsschutzverfahren wird dieser regelmäßig mit drei Bruttomonatsgehältern angesetzt; bei einem Monatsgehalt von 3.000 Euro liegt der Gegenstandswert also bei 9.000 Euro. Alternativ vereinbaren viele Kanzleien in Berlin eine Vergütungsvereinbarung mit Stunden- oder Pauschalhonorar.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG) | max. 190 € zzgl. USt. |
| Außergerichtliche Vertretung (z. B. Verhandlung eines Aufhebungsvertrags), Gegenstandswert 9.000 € | ca. 900–1.200 € (1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen und USt.) |
| Kündigungsschutzklage 1. Instanz, Gegenstandswert 9.000 € | ca. 1.700–2.100 € (Verfahrens- und Terminsgebühr zzgl. Auslagen und USt.) |
| Gerichtskosten am Arbeitsgericht Berlin | streitwertabhängig; bei Beendigung durch Vergleich entfällt die Gerichtsgebühr |
Wichtig für die Kalkulation: Nach § 12a ArbGG trägt vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – auch wenn sie gewinnt. Bei geringem Einkommen kann beim Arbeitsgericht Berlin Prozesskostenhilfe beantragt werden; für die außergerichtliche Beratung kommt Beratungshilfe in Betracht. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsbaustein übernimmt die Kosten in der Regel nach Deckungszusage, die Ihre Kanzlei für Sie einholt.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Kündigungsschreiben mit Zugangsdatum: Notieren Sie, wann das Schreiben in Ihrem Briefkasten lag – ab diesem Tag läuft die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG.
- Arbeitsvertrag und Nachträge: Daraus ergeben sich Kündigungsfristen, Befristungen und vertragliche Ausschlussklauseln.
- Letzte Lohnabrechnungen: Sie belegen das Bruttomonatsgehalt, aus dem sich Streitwert und eine mögliche Abfindungshöhe berechnen.
- Abmahnungen und Schriftverkehr: Frühere Abmahnungen und E-Mails zum Konflikt helfen bei der Bewertung einer verhaltensbedingten Kündigung.
- Betriebsgröße und Betriebsrat: Die Zahl der Beschäftigten entscheidet über den Kündigungsschutz nach § 1 KSchG; ein Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden.
- Ausschlussfristen im Vertrag oder Tarifvertrag: Gerade im öffentlichen Dienst des Landes Berlin verfallen Ansprüche oft nach wenigen Monaten, wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht werden.
- Resturlaub und Überstunden: Offene Urlaubstage nach § 7 BUrlG und dokumentierte Überstunden gehören mit auf die Forderungsliste.
- Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie, ob Ihre Police einen Arbeitsrechtsbaustein enthält, und halten Sie die Versicherungsnummer bereit.
- Ihr Ziel: Überlegen Sie vorab, ob Sie die Weiterbeschäftigung anstreben oder gegen Abfindung ausscheiden möchten – das bestimmt die Verhandlungsstrategie im Gütetermin am Arbeitsgericht Berlin.
FAQ zu Arbeitsrecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
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Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
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Bundesarbeitsgericht Az. 4 ABR 42/25 Quelle: Bundesarbeitsgericht
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Bundesarbeitsgericht Az. 4 AZR 151/25 Quelle: Bundesarbeitsgericht
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Diskriminierung bei Bewerbung: BAG grenzt Schadensersatz ein
Bundesarbeitsgericht Az. 8 AZR 153/25 Quelle: Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
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