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IT-Recht — was Sie wissen sollten

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Berlin ist mit rund 3.913.644 Einwohnern die größte Stadt Deutschlands und zugleich ein eigenes Bundesland. Als Standort der bundesweit dichtesten Gründer- und Software-Szene häufen sich hier IT-rechtliche Konflikte: urheberrechtliche Abmahnungen, fehlerhafte Software-Lieferungen, Streit um Domains oder eine Datenpanne im Online-Shop. Wer in Berlin betroffen ist, braucht eine Anwältin oder einen Anwalt, die den technischen Hintergrund und die kurzen Fristen des IT-Rechts sicher beherrschen.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Streitgegenstand. Als Stadtstaat bündelt Berlin seine Justiz im Land Berlin; reine Zivilstreitigkeiten gehen je nach Streitwert an das Amtsgericht (bis 10.000 Euro) oder darüber an das Landgericht (§ 23 Nr. 1 GVG). Aufsichtsbehörde für Datenschutzfragen ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit — an sie ist eine Datenpanne binnen 72 Stunden zu melden (Art. 33 DSGVO).

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für IT-Recht kennt die Schnittstellen von Urheber-, Datenschutz- und Vertragsrecht, die bei Berliner Software- und E-Commerce-Mandaten zusammentreffen. Das ist entscheidend, wenn eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auf dem Tisch liegt oder § 69a UrhG den Schutz Ihres Quellcodes betrifft. Bei Domainkonflikten sichert ein DENIC-Dispute-Eintrag Ihre Position, während der Anspruch nach § 12 BGB geprüft wird.

Der nächste Schritt ist eine geordnete Anfrage: Schildern Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite und fügen Sie die wichtigsten Unterlagen bei. So erreicht Ihre Anfrage eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei in Berlin, die die Fristen prüft und sich mit einer ersten Einschätzung zur Erstberatung und zu den voraussichtlichen Kosten zurückmeldet.

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Kosten im IT-Recht richten sich überwiegend nach dem Gegenstandswert und der RVG-Systematik: Je höher der wirtschaftliche Wert des Streits, desto höher fallen Geschäfts- und Verfahrensgebühren aus. Für die laufende Beratung und Vertragsgestaltung sind in Berlin auch Stundenhonorare verbreitet. Die folgenden Richtwerte geben eine erste Orientierung.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung Verbraucher (§ 34 RVG)bis 190 € zzgl. USt
IT-Vertragsgestaltung (Stundenhonorar)200–350 € / Stunde
Außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr bei 10.000 € Streitwertrund 870 € netto
Filesharing-Abmahnung gegen Verbraucher (Gegenstandswert 1.000 €, § 97a Abs. 3 UrhG)ca. 141 € netto / 168 € brutto
IT-Projektstreit nach Auftragswertfünf- bis sechsstellige Streitwerte

Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe für die außergerichtliche und Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Vertretung in Betracht, sodass nur ein geringer oder gar kein Eigenanteil bleibt. Prüfen Sie außerdem Ihre Rechtsschutzversicherung: Eine Deckung für IT- und Internetstreitigkeiten ist nur bei entsprechender Klausel gegeben, und offensive urheberrechtliche Ansprüche sind häufig ausgeschlossen. Eine Deckungsanfrage vor der Beauftragung schafft Klarheit.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

Häufige Fragen

FAQ zu IT-Recht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer IT-Rechtsanwältin oder einem IT-Rechtsanwalt in Berlin?
Die Erstberatung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer begrenzt; viele Berliner Kanzleien vereinbaren einen niedrigeren oder pauschalen Satz. Sie erhalten dafür eine fundierte Einschätzung Ihres IT-Falls, etwa zu einer Abmahnung oder einer Datenpanne, sowie einen Überblick über laufende Fristen und mögliche Streitwerte. Bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht, sodass nur ein geringer Eigenanteil oder gar keine Kosten bleiben.
Brauche ich eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für IT-Recht oder genügt eine allgemeine Anwältin?
Grundsätzlich darf jede zugelassene Anwältin und jeder Anwalt Sie vertreten. Bei IT-Konflikten in Berlin treffen jedoch Urheber-, Datenschutz- und Vertragsrecht aufeinander, etwa wenn § 69a UrhG den Softwareschutz und Art. 82 DSGVO Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen betreffen. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für IT-Recht hat dafür theoretische Kenntnisse und praktische Fälle nachgewiesen. Gerade bei strafbewehrten Unterlassungserklärungen und kurzen Fristen ist diese Spezialisierung ein erheblicher Vorteil.
Wie lange dauert ein typisches IT-Rechtsverfahren in Berlin?
Das hängt stark vom Weg ab. Viele Streitigkeiten enden außergerichtlich innerhalb weniger Wochen, etwa durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder einen Vergleich. Geht es um Dringlichkeit, kann eine einstweilige Verfügung sehr kurzfristig ergehen. Ein streitiges Hauptsacheverfahren vor dem nach Streitwert zuständigen Amts- oder Landgericht zieht sich dagegen über mehrere Monate. Da in Berlin oft ebenfalls spezialisierte Gegenseiten auftreten, lohnt es sich, früh auf eine fristwahrende und zugleich einigungsorientierte Strategie zu setzen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten im IT-Recht?
Das richtet sich nach Ihrer Police. Streitigkeiten rund um Internet, Software und Datenschutz sind nur abgedeckt, wenn der Vertrag eine entsprechende IT- oder Internetklausel enthält; offensiv geltend gemachte urheberrechtliche Ansprüche bleiben häufig ausgeschlossen. Sinnvoll ist eine schriftliche Deckungsanfrage vor der Beauftragung, die Ihre Kanzlei in Berlin für Sie stellen kann. Liegt keine Deckung vor und ist Ihr Einkommen gering, kommen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe als Alternative in Betracht.
Wie schnell bekomme ich einen Termin und was passiert nach meiner Anfrage?
Nach dem Absenden des Formulars erreicht Ihre Anfrage eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei in Berlin, die Ihre Schilderung und die beigefügten Unterlagen sichtet. Da im IT-Recht oft kurze Fristen von 7 bis 14 Tagen laufen, ist eine zeitnahe Rückmeldung üblich. Sie erhalten einen Vorschlag für einen Beratungstermin, eine erste Einschätzung zu Fristen und Erfolgsaussichten sowie Angaben zu den voraussichtlichen Kosten. Über das weitere Vorgehen entscheiden Sie anschließend selbst.
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