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Vertragsrecht in Berlin

Der Onlinehändler liefert nicht, der Handwerker rechnet mehr ab als vereinbart, das Fitnessstudio blockiert die Kündigung oder ein Geschäftspartner erfüllt seinen Teil der Abmachung nicht: In Berlin mit seinen rund 3.913.644 Einwohnern werden täglich unzählige Verträge geschlossen – nach § 145 BGB genügt dafür schon ein angenommenes Angebot, eine Unterschrift ist oft gar nicht erforderlich. Entsprechend regelmäßig streiten Verbraucher und Unternehmen der Hauptstadt über Kaufpreis, Werklohn oder die Rückabwicklung von Verträgen.

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Vertragsrecht — was Sie wissen sollten

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Wo ein solcher Streit verhandelt wird, hängt vom Streitwert und vom Bezirk ab: Bis 10.000 Euro ist nach § 23 Nr. 1 GVG das Amtsgericht zuständig – in Berlin etwa das Amtsgericht Mitte für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten, das Amtsgericht Neukölln für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow oder das Amtsgericht Spandau für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau. Oberhalb von 10.000 Euro verhandelt das Landgericht Berlin II in der Littenstraße; dort besteht Anwaltszwang. Rechtsmittelinstanz ist das Kammergericht, das Oberlandesgericht des Landes Berlin.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Vertragsrecht prüft zunächst, welche Rechte überhaupt bestehen: Bei mangelhafter Ware ergeben sich Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt aus § 437 BGB, der Rücktritt setzt nach § 323 BGB regelmäßig eine erfolglose Fristsetzung voraus, und Klauseln im Kleingedruckten unterliegen als AGB der Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle nach § 305 ff. BGB. Geht es um ein Berliner Unternehmen, lassen sich dessen Vertretungsverhältnisse über das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg klären, das als Registergericht für das gesamte Stadtgebiet zuständig ist.

Der nächste Schritt ist eine Erstberatung: Für Verbraucher ist sie nach § 34 RVG auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt. Über das Formular auf dieser Seite beschreiben Sie Ihren Fall und erhalten Kontakt zu einer Kanzlei, die regelmäßig vor den Berliner Amtsgerichten und dem Landgericht Berlin II auftritt.

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Vertragsrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Vertrag, AGB und gesamten Schriftverkehr zusammenstellen

Sichern Sie den Vertrag, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, die AGB des Vertragspartners und alle E-Mails oder Chatnachrichten in zeitlicher Reihenfolge. Aus diesen Unterlagen ergibt sich nicht nur, was vereinbart wurde, sondern auch der Gerichtsstand: Bei Klagen gegen Berliner Unternehmen entscheidet häufig der Sitz des Beklagten darüber, ob etwa das Amtsgericht Kreuzberg für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain oder das Amtsgericht Lichtenberg für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf zuständig ist.

2

Anspruch einordnen: Widerruf, Nacherfüllung oder Rücktritt

Bei Fernabsatzverträgen – etwa Onlinekäufen – besteht ein vierzehntägiges Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Bei mangelhafter Ware stehen zunächst Nacherfüllungsansprüche im Raum; der Rücktritt verlangt nach § 323 BGB regelmäßig eine erfolglose Fristsetzung. Daneben kommt Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nach § 280 BGB in Betracht. Diese Einordnung entscheidet zugleich, ob der Fall später vor einem Berliner Amtsgericht oder – ab einem Streitwert von 10.000,01 Euro – vor dem Landgericht Berlin II landet.

3

Erstberatung in einer Berliner Vertragsrechtskanzlei nutzen

In der Erstberatung bewertet die Anwältin oder der Anwalt Ihre Unterlagen, prüft die Verjährung – vertragliche Ansprüche verjähren nach §§ 195, 199 BGB regelmäßig in drei Jahren ab Jahresende – und skizziert die Erfolgsaussichten. Für Verbraucher ist dieses Gespräch nach § 34 RVG auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt. In einer Stadt mit knapp vier Millionen Einwohnern lohnt sich der Vergleich mehrerer Kanzleien mit vertragsrechtlichem Schwerpunkt.

4

Kostendeckung klären: Rechtsschutz, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe

Vor der Beauftragung sollte die Finanzierung stehen: Eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsbaustein übernimmt nach Deckungszusage meist Anwalts- und Gerichtskosten. Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Beratungshilfe beim Amtsgericht seines Wohnbezirks – etwa beim Amtsgericht Neukölln oder beim Amtsgericht Köpenick für Treptow-Köpenick – oder für ein Klageverfahren Prozesskostenhilfe beim Prozessgericht. Die Deckungsanfrage an die Versicherung stellt die Kanzlei in der Regel für Sie.

5

Offene Forderungen: Mahnbescheid über das Amtsgericht Wedding

Geht es um eine voraussichtlich unbestrittene Geldforderung – etwa ausstehenden Werklohn oder eine Rückzahlung –, ist das gerichtliche Mahnverfahren oft der kostengünstigere Weg: Das Amtsgericht Wedding bearbeitet als zentrales Mahngericht die Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg. Legt die Gegenseite Widerspruch ein, geht die Sache in ein normales streitiges Verfahren über; andernfalls kann aus dem Vollstreckungsbescheid vollstreckt werden.

6

Klage vor dem Berliner Amtsgericht oder dem Landgericht Berlin II

Bleibt die außergerichtliche Einigung aus, erhebt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt Klage: bis 10.000 Euro Streitwert beim örtlich zuständigen Berliner Amtsgericht, darüber beim Landgericht Berlin II, wo Anwaltszwang gilt. Das Gericht stellt die Klage zu, die Gegenseite erwidert, häufig folgt eine Güteverhandlung mit der Möglichkeit eines Vergleichs. Gegen Urteile des Landgerichts ist die Berufung zum Kammergericht möglich, dem Oberlandesgericht des Landes Berlin.

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.

Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach dem Gegenstandswert: je höher der Streitwert, desto höher die gesetzlichen Gebühren. Im Vertragsrecht liegen typische Streitwerte in Berlin zwischen 1.000 und 15.000 Euro – etwa bei Kaufpreis, Werklohn oder der Rückabwicklung eines Vertrags. Ab 10.000,01 Euro ist das Landgericht Berlin II zuständig; dort können Sie sich nicht selbst vertreten.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG)max. 190 € zzgl. USt
Außergerichtliche Vertretung, 1,3-Geschäftsgebühr bei 5.000 € Streitwertca. 460 € netto zzgl. 20 € Auslagenpauschale
Gerichtskosten erster Instanz bei 5.000 € Streitwertca. 500 €
Gesamtkostenrisiko bei Unterliegen (Klage über 5.000 €)ca. 2.500–3.000 €

Wer die Kosten nicht aufbringen kann, beantragt Beratungshilfe beim Amtsgericht des eigenen Wohnbezirks und für ein Klageverfahren Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht, etwa dem Landgericht Berlin II. Eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsbaustein übernimmt nach Deckungszusage in der Regel Anwalts- und Gerichtskosten; die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach dem Tarif.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Vertragsunterlagen: Vertrag, Angebot und Annahme (auch per E-Mail, § 145 BGB), Auftragsbestätigungen und spätere Nachträge vollständig zusammenstellen.
  • AGB sichern: Das Kleingedruckte unterliegt der Inhaltskontrolle nach §§ 307–309 BGB – eine unwirksame Klausel entscheidet oft den ganzen Streit.
  • Schriftverkehr ordnen: E-Mails, Briefe und Chatverläufe chronologisch sortieren, einschließlich eigener Mahnungen und Fristsetzungen.
  • Zahlungsbelege: Überweisungen, Rechnungen und Quittungen zeigen, was bereits geleistet wurde und was noch offen ist.
  • Widerrufsfrist prüfen: Bei Onlinekäufen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gilt die vierzehntägige Frist der §§ 312g, 355 BGB – Datum des Vertragsschlusses notieren.
  • Gewährleistung im Blick: Beim Kauf gilt die zweijährige Frist; im ersten Jahr kehrt § 477 BGB die Beweislast zugunsten von Verbrauchern um.
  • Verjährung berechnen: Vertragliche Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB).
  • Mängel dokumentieren: Fotos, Videos und Zeugen sichern die Rechte aus § 437 BGB auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt.
  • Gegenseite identifizieren: Bei Berliner Firmen liefert das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg die korrekte Firmierung für Anschreiben und Klage.
  • Rechtsschutzversicherung bereitlegen: Police und Versicherungsnummer mitbringen, damit die Kanzlei die Deckungsanfrage direkt stellen kann.
Häufige Fragen

FAQ zu Vertragsrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer Anwältin oder einem Anwalt für Vertragsrecht in Berlin?
Für Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt; viele Kanzleien bieten sie günstiger oder zu einem vorab genannten Festbetrag an – klären Sie den Preis vor dem Termin. In der Erstberatung erfahren Sie, welche Rechte bestehen, etwa Rücktritt nach § 323 BGB oder Mängelrechte nach § 437 BGB, und ob sich ein Verfahren vor einem Berliner Amtsgericht oder dem Landgericht Berlin II wirtschaftlich lohnt.
Was passiert, nachdem ich das Anfrageformular abgeschickt habe?
Ihre Angaben gehen an eine Kanzlei mit Schwerpunkt Vertragsrecht in Berlin. Diese meldet sich in der Regel kurzfristig, um den Sachverhalt einzugrenzen und einen Termin für die Erstberatung zu vereinbaren – vor Ort oder per Video. Halten Sie Vertrag, AGB und Schriftverkehr bereit. Erst wenn Sie nach der Erstberatung ein Mandat erteilen, entstehen weitere Gebühren nach dem RVG; die Anfrage selbst verpflichtet Sie nicht zur Beauftragung.
Welches Gericht ist in Berlin für meinen Vertragsstreit zuständig?
Bis 10.000 Euro Streitwert entscheidet das Amtsgericht des Bezirks – zum Beispiel das Amtsgericht Schöneberg für Steglitz, Zehlendorf, Schöneberg und Friedenau oder das Amtsgericht Köpenick für Treptow-Köpenick. Oberhalb von 10.000 Euro ist das Landgericht Berlin II zuständig, dort gilt Anwaltszwang. Maßgeblich ist meist der Sitz oder Wohnsitz der beklagten Partei oder ein vertraglich vereinbarter Gerichtsstand; gerichtliche Mahnverfahren laufen zentral über das Amtsgericht Wedding.
Welche Fristen muss ich im Vertragsrecht unbedingt beachten?
Drei Fristen sind zentral: Bei Onlinekäufen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen läuft die vierzehntägige Widerrufsfrist der §§ 312g, 355 BGB. Beim Kauf gilt die zweijährige Gewährleistungsfrist, wobei § 477 BGB im ersten Jahr die Beweislast zugunsten von Verbrauchern umkehrt. Vertragliche Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB) – wer Ende 2026 noch Ansprüche aus dem Jahr 2023 hat, sollte kurzfristig handeln, notfalls durch verjährungshemmende Schritte wie Klage oder Mahnbescheid.
Lohnt sich anwaltliche Hilfe auch bei kleinem Streitwert?
Häufig ja: Schon ein anwaltliches Schreiben mit Fristsetzung nach § 323 BGB führt oft zur Einigung, ohne dass ein Berliner Amtsgericht angerufen werden muss. Die Gebühren sind über das RVG an den Streitwert gekoppelt und bleiben bei kleinen Beträgen entsprechend niedrig; obsiegen Sie, muss die Gegenseite die Kosten in der Regel erstatten. Bei voraussichtlich unbestrittenen Forderungen ist zudem das Mahnverfahren über das Amtsgericht Wedding eine kostengünstige Alternative zur sofortigen Klage.
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Wohin darf die Antwort gehen?

Die Kanzlei meldet sich telefonisch zu Ihrer Anfrage. Ihre Nummer geht nur an die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet. AnwaltVergleich selbst ruft Sie nicht an.

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