Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Anliegen beschreiben — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei für Arbeitsrecht in Berlin Ihre Anfrage übernehmen kann. Eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt; läuft bereits eine Frist, wenden Sie sich direkt an eine Kanzlei.
Arbeitsrecht in Berlin
Eine Kündigung im Briefkasten, eine Abmahnung in der Personalakte oder ausstehender Lohn: In einer Stadt mit rund 3.700.577 Einwohnern wie Berlin entstehen arbeitsrechtliche Konflikte in nahezu allen Branchen – vom Tech-Unternehmen über Kliniken bis zur Landesverwaltung. Wer eine Kündigung erhalten hat, muss vor allem die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG kennen: Wird sie versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – unabhängig davon, wie angreifbar sie inhaltlich wäre.
Arbeitsrecht — was Sie wissen sollten
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Örtlich zuständig ist nach § 48 Abs. 1a ArbGG unter anderem das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, daneben der allgemeine Gerichtsstand des Arbeitgebers; bei einem Arbeitsplatz in Berlin ist das das Arbeitsgericht Berlin am Magdeburger Platz 1 in 10785 Berlin. Gegen dessen Urteile ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 Euro übersteigt, das Arbeitsgericht sie zulässt oder es um den Bestand oder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses geht (§ 64 Abs. 2 ArbGG); es ist für beide Bundesländer zuständig und verhandelt unter derselben Adresse. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören in der Regel vor die Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht vor Amts- oder Landgericht; Organmitglieder wie Geschäftsführer gelten nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht als Arbeitnehmer. Das Verfahren beginnt dort mit einem Gütetermin, in dem viele Streitigkeiten bereits durch Vergleich beendet werden.
Der Berliner Arbeitsmarkt hat rechtliche Eigenheiten: In der Start-up- und Wissenschaftsszene sind befristete Verträge verbreitet, im öffentlichen Dienst des Landes Berlin gelten Tarifverträge mit eigenen Frist- und Eingruppierungsregeln. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft, ob eine Kündigung nach § 1 KSchG sozial gerechtfertigt ist, ob die Kündigungsfristen des § 622 BGB eingehalten wurden und ob eine fristlose Kündigung die strengen Voraussetzungen des § 626 BGB erfüllt.
Der nächste Schritt: Über das Formular auf dieser Seite können Sie Ihr Anliegen schildern; eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt. Halten Sie dabei das Datum fest, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist – davon hängt die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG ab. Im Verzeichnis finden Sie außerdem Anschrift und Telefonnummer von Kanzleien mit Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht in Berlin.
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Arbeitsrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Kündigung einordnen und Drei-Wochen-Frist notieren
Halten Sie zuerst fest, wann Ihnen das Kündigungsschreiben zugegangen ist – ab diesem Tag läuft die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG für die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin. Prüfen Sie außerdem, ob ordentlich mit Frist nach § 622 BGB oder fristlos nach § 626 BGB gekündigt wurde. Diese Einordnung entscheidet darüber, wie dringend anwaltliche Hilfe ist und welche Ansprüche im Raum stehen.
Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben und Lohnabrechnungen zusammenstellen
Sammeln Sie Arbeitsvertrag samt Nachträgen, das Kündigungsschreiben mit Umschlag, die letzten Lohnabrechnungen und vorhandene Abmahnungen. Notieren Sie die ungefähre Zahl der Beschäftigten im Betrieb und ob ein Betriebsrat existiert – davon hängt ab, ob der allgemeine Kündigungsschutz nach der Kleinbetriebsregelung des § 23 Abs. 1 KSchG überhaupt gilt. Gerade in Berliner Kleinunternehmen und jungen Firmen ist diese Frage oft der entscheidende Punkt der Prüfung.
Erstberatung bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
In der Erstberatung wird geklärt, ob die Kündigung angreifbar ist, welche Erfolgsaussichten eine Klage hat und was realistisch erreichbar ist: Weiterbeschäftigung, Zeugnis, offene Vergütung oder eine Abfindung. Als Orientierung für Vergleichsverhandlungen dient die in der Praxis verbreitete Faustformel von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr – ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht allerdings nur in Ausnahmefällen.
Kosten klären: RVG, Rechtsschutzversicherung und § 12a ArbGG
Vor der Beauftragung sollten die Kosten feststehen. Die Vergütung richtet sich nach dem RVG und dem Gegenstandswert; bei Kündigungsschutzklagen sind das üblicherweise drei Bruttomonatsgehälter. Wichtig: Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – auch bei Sieg. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsbaustein, kann die Deckungszusage vor der Beauftragung eingeholt werden.
Mandat erteilen und Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin einreichen
Nach der Beauftragung und Vollmachtserteilung reicht Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, ein – zwingend innerhalb der Drei-Wochen-Frist. Parallel lassen sich weitere Ansprüche geltend machen, etwa ausstehender Lohn, Urlaubsabgeltung nach § 7 BUrlG oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Gütetermin, Kammertermin und gegebenenfalls Berufung zum LAG Berlin-Brandenburg
Das Arbeitsgericht Berlin setzt nach Klageeingang einen Gütetermin an – den Zeitpunkt bestimmt das Gericht –, in dem die Vorsitzende oder der Vorsitzende eine Einigung anregt (§ 54 ArbGG) – häufig endet der Streit hier per Vergleich mit Abfindung. Scheitert die Güteverhandlung, folgt der Kammertermin mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Gegen das Urteil ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
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- Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin zuständig für Berlin
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin zuständig für Berlin und Brandenburg
Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.
Quellen dieser Seite
- Gesetze
- Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
- Gerichte
- Arbeitsgericht Berlin, Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Weitere Gerichte: Senatsverwaltung für Justiz Berlin. Stand der Angaben: 12.08.2026.
- Kosten
- Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
- Einwohnerzahl
- Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
- Anwältinnen und Anwälte
- Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.
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Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Vergütung im Arbeitsrecht richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert. Bei Kündigungsschutzverfahren ist nach § 42 Abs. 2 GKG höchstens das für ein Vierteljahr zu leistende Arbeitsentgelt maßgebend, in der Praxis also oft drei Bruttomonatsgehälter; bei einem Monatsgehalt von 3.000 Euro liegt der Gegenstandswert also bei 9.000 Euro. Alternativ vereinbaren viele Kanzleien in Berlin eine Vergütungsvereinbarung mit Stunden- oder Pauschalhonorar.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG) | höchstens 190 € zzgl. USt., wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen ist |
| Außergerichtliche Vertretung (z. B. Verhandlung eines Aufhebungsvertrags), Gegenstandswert 9.000 € | ca. 940 € (1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG = 770,25 €, Auslagen 20 € nach Nr. 7002 VV RVG, 19 % USt.) |
| Kündigungsschutzklage 1. Instanz, Gegenstandswert 9.000 € | ca. 1.790 € (1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 und 1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG, Auslagen 20 €, 19 % USt.); endet das Verfahren mit Vergleich, kommt die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG hinzu, dann ca. 2.490 € |
| Gerichtskosten am Arbeitsgericht Berlin | streitwertabhängig (2,0 nach Nr. 8210 KV GKG); die Gebühr entfällt, wenn das gesamte Verfahren ohne streitige Verhandlung endet, etwa durch Vergleich im Gütetermin; endet das Verfahren erst nach streitiger Verhandlung durch Klagerücknahme, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil, ermäßigt sie sich nach Nr. 8211 KV GKG auf 0,4, sonst bleibt es bei 2,0 |
Wichtig für die Kalkulation: Nach § 12a ArbGG trägt vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – auch wenn sie gewinnt. Bei geringem Einkommen kann beim Arbeitsgericht Berlin Prozesskostenhilfe beantragt werden; für die außergerichtliche Beratung kommt Beratungshilfe in Betracht. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsbaustein übernimmt die Kosten in der Regel, wenn sie Deckung zugesagt hat; die Deckungsanfrage kann die beauftragte Kanzlei stellen.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Kündigungsschreiben mit Zugangsdatum: Notieren Sie, wann das Schreiben in Ihrem Briefkasten lag – ab diesem Tag läuft die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG.
- Arbeitsvertrag und Nachträge: Daraus ergeben sich Kündigungsfristen, Befristungen und vertragliche Ausschlussklauseln.
- Letzte Lohnabrechnungen: Sie belegen das Bruttomonatsgehalt, aus dem sich Streitwert und eine mögliche Abfindungshöhe berechnen.
- Abmahnungen und Schriftverkehr: Frühere Abmahnungen und E-Mails zum Konflikt helfen bei der Bewertung einer verhaltensbedingten Kündigung.
- Betriebsgröße und Betriebsrat: Die Zahl der Beschäftigten entscheidet nach § 23 Abs. 1 KSchG darüber, ob der allgemeine Kündigungsschutz überhaupt gilt; ein Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden.
- Ausschlussfristen im Vertrag oder Tarifvertrag: Gerade im öffentlichen Dienst des Landes Berlin verfallen Ansprüche oft nach wenigen Monaten, wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht werden.
- Resturlaub und Überstunden: Offene Urlaubstage nach § 7 BUrlG und dokumentierte Überstunden gehören mit auf die Forderungsliste.
- Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie, ob Ihre Police einen Arbeitsrechtsbaustein enthält, und halten Sie die Versicherungsnummer bereit.
- Ihr Ziel: Überlegen Sie vorab, ob Sie die Weiterbeschäftigung anstreben oder gegen Abfindung ausscheiden möchten – das bestimmt die Verhandlungsstrategie im Gütetermin am Arbeitsgericht Berlin.
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