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Immobilienrecht in Berlin

Ob Streit nach dem Wohnungskauf in Prenzlauer Berg, Ärger mit dem Bauträger in Treptow-Köpenick oder ein strittiger Eigentümerbeschluss in Charlottenburg-Wilmersdorf: Wer in Berlin mit seinen rund 3.913.644 Einwohnern eine Immobilie kauft, verkauft oder hält, bewegt erhebliche Werte — Kaufpreise zwischen 200.000 und 500.000 Euro sind hier häufig. Eine Immobilienanwältin oder ein Immobilienanwalt in Berlin prüft Verträge, sichert Fristen und setzt Ansprüche durch, bevor aus einem Vertragsproblem ein teurer Prozess wird.

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Immobilienrecht — was Sie wissen sollten

Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Berlin.

Die gerichtliche Zuständigkeit ist in Berlin auf elf Amtsgerichte verteilt: Für eine Eigentumswohnung in Friedrichshain ist das Amtsgericht Kreuzberg zuständig, für Steglitz oder Zehlendorf das Amtsgericht Schöneberg, für Marzahn und Hellersdorf das Amtsgericht Lichtenberg. Bei WEG-Beschlussklagen entscheidet nach § 44 WEG ausschließlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnanlage liegt. Zivilstreitigkeiten mit einem Streitwert über 10.000 Euro — beim Immobilienkauf der Regelfall — verhandelt seit dem 1.1.2026 das Landgericht Berlin II (§ 23 Nr. 1 GVG); Rechtsmittel führen zum Kammergericht, dem Oberlandesgericht des Landes Berlin.

Das Immobilienrecht ist formstreng: Ein Grundstückskaufvertrag ist nur mit notarieller Beurkundung wirksam (§ 311b BGB), und Eigentum geht erst mit Auflassung und Grundbucheintragung über (§ 873 BGB) — die Auflassungsvormerkung sichert Käuferinnen und Käufer in der Zwischenzeit. Beim Verkauf von Wohnungen an Verbraucher gilt zudem die Provisionsteilung nach § 656c BGB. Eine spezialisierte Kanzlei, oft mit Fachanwaltstitel im Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder im Bau- und Architektenrecht, kennt diese Fallstricke und die Praxis der Berliner Gerichte.

Der nächste Schritt: Schildern Sie Ihr Anliegen über das Anfrageformular auf dieser Seite. Sie erhalten Kontakt zu einer passenden Kanzlei in Berlin und klären in der Erstberatung Chancen, Fristen und Kosten.

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Immobilienrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Fall abgrenzen: Kaufvertrag, Bauträger oder WEG-Beschluss?

Klären Sie zuerst, wo Ihr Problem liegt: Streit um den notariellen Kaufvertrag, Mängel am Bauträgerobjekt (§ 650u BGB), die Maklerprovision oder ein Eigentümerbeschluss. Miet- und Pachtfragen gehören zum Mietrecht, Baugenehmigungen und Handwerkerverträge zum Baurecht — dafür gibt es eigene Spezialisierungen. Wichtig in Berlin: Eine WEG-Beschlussklage muss binnen eines Monats beim Amtsgericht am Ort der Wohnanlage erhoben werden, etwa beim Amtsgericht Neukölln für eine Anlage in Rudow.

2

Grundbuchauszug, Kaufvertrag und Versammlungsprotokolle zusammenstellen

Sammeln Sie vor dem ersten Gespräch alle Unterlagen: den notariellen Kaufvertrag oder seinen Entwurf, einen aktuellen Grundbuchauszug, Exposé und Maklervertrag, bei WEG-Streit Teilungserklärung und Protokolle. Je vollständiger die Akte, desto belastbarer die Ersteinschätzung. Handelt eine GmbH als Verkäuferin, lohnt zusätzlich ein Blick ins Handelsregister — Registergericht für ganz Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg.

3

Erstberatung vereinbaren: Ersteinschätzung für höchstens 190 Euro

In der Erstberatung bewertet die Anwältin oder der Anwalt Ihre Erfolgsaussichten, ordnet Fristen ein und skizziert die Strategie. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf maximal 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Bringen Sie konkrete Fragen mit: Ist der Gewährleistungsausschluss wirksam? Wurde ein Mangel arglistig verschwiegen? Läuft die Monatsfrist für die Beschlussanfechtung bereits?

4

Gebühren nach RVG klären: Der Kaufpreis bestimmt den Gegenstandswert

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit nach dem Gegenstandswert — beim Streit um den Immobilienkauf meist der Kaufpreis. Bei den in Berlin häufigen Werten von 200.000 bis 500.000 Euro liegt eine 1,3-Geschäftsgebühr bei etwa 3.100 bis 4.900 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bei WEG-Beschlussklagen begrenzt § 49 GKG den Streitwert, oft auf 2.000 bis 10.000 Euro — die Gebühren fallen entsprechend niedriger aus. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten schriftlich aufschlüsseln.

5

Mandat erteilen und Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung stellen

Mit Vollmacht und Vergütungsvereinbarung beginnt das Mandat: Die Kanzlei fordert Akteneinsicht, setzt Fristen zur Nacherfüllung oder erklärt den Rücktritt vom Kaufvertrag nach § 433 BGB. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Grundstücks- oder Wohnungsbaustein, holt die Kanzlei vor Klageerhebung die Deckungszusage ein. Unstreitige Zahlungsansprüche, etwa auf Maklerlohn nach § 652 BGB, lassen sich über das Mahnverfahren verfolgen — dafür ist zentral das Amtsgericht Wedding zuständig.

6

Verfahren in Berlin: vom Amtsgericht bis zum Kammergericht

Kommt keine Einigung zustande, wird Klage erhoben: bei Streitwerten bis 10.000 Euro vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht — etwa dem Amtsgericht Spandau oder dem Amtsgericht Köpenick —, darüber vor dem Landgericht Berlin II in der Littenstraße. Gegen dessen Urteile ist die Berufung zum Kammergericht möglich. Ihre Kanzlei begleitet Schriftsätze, Beweisaufnahme und Vergleichsverhandlungen; viele Immobilienstreitigkeiten enden mit einem gerichtlichen Vergleich.

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.

Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Anwaltsvergütung richtet sich nach dem RVG und damit nach dem Gegenstandswert. Beim Streit um einen Immobilienkauf entspricht dieser meist dem Kaufpreis — in Berlin häufig 200.000 bis 500.000 Euro. Alternativ vereinbaren viele Kanzleien Stundensätze von etwa 200 bis 350 Euro. Beim Kauf selbst kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem GNotKG hinzu.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG)max. 190 € zzgl. USt.
Außergerichtliche Vertretung beim Immobilienkauf (1,3-Geschäftsgebühr, Wert 200.000–500.000 €)ca. 3.100–4.900 € zzgl. USt.
Gerichtsverfahren um den Kaufvertrag (Geschäfts-, Verfahrens- und Terminsgebühr)zusammen häufig fünfstellig
WEG-Beschlussklage (Streitwert nach § 49 GKG oft nur 2.000–10.000 €)deutlich geringere Gebühren nach RVG-Tabelle
Notar- und Grundbuchkosten beim Kauf (GNotKG)ca. 1,5–2 % des Kaufpreises

Wer die Kosten nicht tragen kann, kann für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe beim Amtsgericht seines Wohnbezirks beantragen und für einen Prozess Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Immobilienstreitigkeiten nur, wenn der passende Baustein (Grundstücks- und Wohnungsrechtsschutz) vereinbart ist — die Deckungszusage sollte vor Klageerhebung vorliegen.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Notarieller Kaufvertrag oder Entwurf: Ohne notarielle Beurkundung ist der Grundstückskauf nach § 311b BGB unwirksam — der Vertragstext ist die Grundlage jeder Prüfung.
  • Aktueller Grundbuchauszug: Er zeigt Eigentümer, Grundschulden und ob eine Auflassungsvormerkung zu Ihren Gunsten eingetragen ist.
  • Maklervertrag und Exposé: Seit Ende 2020 gilt Textformpflicht; beim Verkauf von Wohnungen an Verbraucher ist die Provision nach § 656c BGB zu teilen.
  • Mängeldokumentation: Fotos, Messprotokolle oder Gutachten zu Feuchtigkeit, Schimmel oder Baumängeln — der übliche Gewährleistungsausschluss greift nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln (§ 444 BGB).
  • WEG-Unterlagen: Teilungserklärung, Versammlungsprotokoll und der genaue Beschlusstext; notieren Sie das Datum der Eigentümerversammlung wegen der Monatsfrist.
  • Bauträgervertrag und Baubeschreibung: Beim Erwerb vom Bauträger (§ 650u BGB) sind Zahlungsplan und Abnahmeprotokoll entscheidend.
  • Schriftverkehr: E-Mails und Briefe mit Verkäufer, Makler, Bauträger oder Hausverwaltung in zeitlicher Reihenfolge.
  • Fristen und Termine: Notartermin, Abnahmedatum, Zugang von Beschlüssen — Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren in fünf Jahren.
  • Rechtsschutzversicherung: Police und Versicherungsbedingungen mitbringen, damit die Kanzlei die Deckungsanfrage stellen kann.
  • Zuständiges Amtsgericht klären: In Berlin hängt es vom Bezirk ab — für Gesundbrunnen etwa das Amtsgericht Wedding, für Britz das Amtsgericht Neukölln.
Häufige Fragen

FAQ zu Immobilienrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer Immobilienanwältin oder einem Immobilienanwalt in Berlin?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt; viele Berliner Kanzleien nennen ihren Preis vorab. Alternativ werden Stundensätze von etwa 200 bis 350 Euro vereinbart. Angesichts der in Berlin üblichen Kaufpreise von 200.000 bis 500.000 Euro ist die Erstberatung eine überschaubare Ausgabe, um Erfolgsaussichten, Fristen und das weitere Vorgehen realistisch einzuschätzen, bevor höhere Gebühren entstehen.
Was passiert, nachdem ich meine Anfrage über das Formular gestellt habe?
Ihre Anfrage wird an eine im Immobilienrecht tätige Kanzlei in Berlin weitergeleitet, die zu Ihrem Anliegen passt — etwa Kaufvertragsstreit, Bauträgerproblem oder WEG-Beschlussklage. Die Kanzlei meldet sich in der Regel innerhalb weniger Werktage, um einen Termin für die Erstberatung zu vereinbaren. Halten Sie dafür Kaufvertrag, Grundbuchauszug und Schriftverkehr bereit. Erst wenn Sie nach der Erstberatung ausdrücklich ein Mandat erteilen, entstehen weitere Gebühren.
Welches Gericht ist in Berlin für meinen Immobilienstreit zuständig?
Das hängt vom Bezirk und vom Streitwert ab. Berlin hat elf Amtsgerichte mit fester Bezirkszuständigkeit — für Charlottenburg-Wilmersdorf etwa das Amtsgericht Charlottenburg, für Treptow-Köpenick das Amtsgericht Köpenick. WEG-Beschlussklagen gehören nach § 44 WEG ausschließlich vor das Amtsgericht am Ort der Wohnanlage. Zivilsachen mit einem Streitwert über 10.000 Euro verhandelt seit dem 1.1.2026 das Landgericht Berlin II; Berufungen gehen zum Kammergericht, dem Oberlandesgericht Berlins.
Welche Fristen muss ich im Immobilienrecht unbedingt beachten?
Am kürzesten ist die Frist bei Eigentümerbeschlüssen: Die Anfechtungsklage muss binnen eines Monats nach der Beschlussfassung beim zuständigen Berliner Amtsgericht erhoben und binnen zwei Monaten begründet werden (§ 45 WEG). Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren in fünf Jahren. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln greift der Gewährleistungsausschluss nicht (§ 444 BGB), doch auch hier sollte die Prüfung früh beginnen — je näher die Verjährung rückt, desto enger wird der Handlungsspielraum.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung den Streit um meine Berliner Immobilie?
Nur, wenn Ihr Vertrag den Baustein Grundstücks- und Wohnungsrechtsschutz enthält — der Basistarif deckt Immobilienstreitigkeiten oft nicht ab. Streitigkeiten rund um Neubau und Bauträgerverträge sind in vielen Policen ausgeschlossen; hier lohnt der genaue Blick in die Versicherungsbedingungen. Ihre Kanzlei stellt vor einer Klage beim Amtsgericht oder beim Landgericht Berlin II die Deckungsanfrage, damit die Kostenübernahme geklärt ist, bevor Gerichts- und Verfahrensgebühren anfallen.
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Wohin darf die Antwort gehen?

Die Kanzlei meldet sich telefonisch zu Ihrer Anfrage. Ihre Nummer geht nur an die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet. AnwaltVergleich selbst ruft Sie nicht an.

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