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Insolvenzrecht in Berlin

Wenn in Berlin die Schulden nicht mehr beherrschbar sind, zählt eine klare rechtliche Einordnung: Liegt bereits Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO vor, droht sie nur, oder besteht bei einer GmbH eine Überschuldung im Sinne des § 19 InsO? In einer Stadt mit rund 3.913.644 Einwohnern und einer großen Zahl an Soloselbständigen, Gastronomiebetrieben und Start-ups betrifft das Insolvenzrecht Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen.

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Insolvenzrecht — was Sie wissen sollten

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Eine Berliner Besonderheit erspart die Suche nach dem richtigen Gericht: Das Amtsgericht Charlottenburg (Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin) ist als Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet zuständig – egal, ob Sie in Neukölln, Pankow oder Spandau wohnen. Zivilrechtliche Folgestreitigkeiten, etwa um Anfechtungen oder Geschäftsführerhaftung, gehören dagegen je nach Streitwert vor eines der zwölf Berliner Amtsgerichte (bis 10.000 Euro) oder vor das Landgericht Berlin II in der Littenstraße.

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kennt beide Seiten des Verfahrens. Für Geschäftsführer ist das besonders wichtig: § 15a InsO verlangt den Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise sechs Wochen nach Überschuldung – wer zu spät handelt, macht sich strafbar. Verbraucherinnen und Verbraucher wiederum müssen vor dem Antrag nach § 304 InsO einen außergerichtlichen Einigungsversuch nachweisen; die Restschuldbefreiung nach § 287 InsO ist regelmäßig schon nach drei Jahren erreichbar.

Der nächste Schritt ist unkompliziert: Schildern Sie Ihre Situation über das Anfrageformular auf dieser Seite. Sie erhalten Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Insolvenzrecht in Berlin, die oder der Ihren Fall prüft und das passende Verfahren empfiehlt.

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Schritt für Schritt

Insolvenzrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nach §§ 17, 19 InsO einordnen

Klären Sie zuerst, wo Sie stehen: Können Sie fällige Rechnungen dauerhaft nicht mehr bezahlen, liegt Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO nahe; bei Berliner GmbHs und UGs kommt die Überschuldung nach § 19 InsO hinzu. Für Geschäftsführer läuft ab diesem Zeitpunkt die strafbewehrte Antragspflicht des § 15a InsO. Verbraucherinnen und Verbraucher steuern dagegen auf die Verbraucherinsolvenz nach § 304 InsO zu – die Weichenstellung entscheidet über das gesamte Verfahren.

2

Gläubigerverzeichnis, Forderungsaufstellung und Vollstreckungsunterlagen zusammenstellen

Sammeln Sie alle Mahnungen, Vollstreckungsbescheide und Kontoauszüge. Viele Berliner Schuldnerinnen und Schuldner erhalten Mahnbescheide vom Amtsgericht Wedding, das die Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg bearbeitet – diese Bescheide gehören vollständig in Ihre Unterlagen. Eine Liste aller Gläubiger mit Forderungshöhe, dazu Einkommensnachweise und laufende Verträge, macht die Erstberatung deutlich ergiebiger.

3

Erstberatung: Verbraucher- oder Regelinsolvenz für Ihren Fall klären

In der Erstberatung prüft die Anwältin oder der Anwalt, ob für Sie die Verbraucherinsolvenz nach § 304 InsO oder – etwa bei aktueller oder früherer Selbständigkeit mit Arbeitnehmern – die Regelinsolvenz passt. Besprochen werden auch Alternativen wie ein Vergleich mit den Gläubigern und der Schutz Ihres Kontos über ein P-Konto mit der aktuellen Pfändungsfreigrenze von rund 1.560 Euro monatlich für Alleinstehende.

4

Kosten klären: Pauschalhonorar, Stundensatz und Stundung nach § 4a InsO

Lassen Sie sich die Vergütung schriftlich erläutern: Die anwaltliche Begleitung einer Verbraucherinsolvenz wird meist als Pauschalhonorar von etwa 1.000 bis 2.500 Euro angeboten, Sanierungs- und Unternehmensberatung nach Stundensätzen von 200 bis 350 Euro. Die Verfahrenskosten des Amtsgerichts Charlottenburg samt Treuhänder können bei masselosen Verbraucherinsolvenzen nach § 4a InsO gestundet werden – die Insolvenz scheitert also nicht am fehlenden Geld.

5

Mandat erteilen und außergerichtlichen Einigungsversuch nach § 305 InsO starten

Vor dem Verbraucherinsolvenzantrag verlangt das Gesetz einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Bescheinigung einer geeigneten Stelle (§ 305 InsO). Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt erstellt den Schuldenbereinigungsplan, verhandelt mit den Gläubigern und stellt die Bescheinigung aus. Scheitert die Einigung, ist der Weg zum Insolvenzantrag frei – in Berlin ein Vorteil, weil dieselbe Kanzlei das anschließende Verfahren beim zentralen Insolvenzgericht begleiten kann.

6

Antrag beim Amtsgericht Charlottenburg und Weg zur Restschuldbefreiung

Der Insolvenzantrag geht für alle Berlinerinnen und Berliner an das Amtsgericht Charlottenburg als zentrales Insolvenzgericht. Mit dem Antrag wird zugleich die Restschuldbefreiung nach § 287 InsO beantragt; der pfändbare Teil des Einkommens wird für die dreijährige Abtretungsfrist an den Treuhänder abgetreten. Ihre Kanzlei überwacht Fristen, Obliegenheiten und die Kommunikation mit Gericht und Treuhänder bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.

Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Anwaltsvergütung im Insolvenzrecht folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung. Bei der Vertretung von Gläubigern richtet sich die RVG-Gebühr nach dem Gegenstandswert, also der angemeldeten Forderung; für Schuldnerinnen und Schuldner sind Pauschalen und Stundensätze üblich. Die Erstberatung für Verbraucher ist nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG)max. 190 Euro zzgl. USt.
Anwaltliche Begleitung der Verbraucherinsolvenz (inkl. Einigungsversuch nach § 305 InsO)ca. 1.000–2.500 Euro Pauschalhonorar
Sanierungs- und Unternehmensinsolvenzberatungca. 200–350 Euro pro Stunde
Verfahrenskosten Gericht + Treuhänder (masselose Verbraucherinsolvenz)ca. 1.500–2.500 Euro, Stundung nach § 4a InsO möglich
Gläubigervertretung (Forderungsanmeldung)RVG-Gebühren nach angemeldeter Forderung als Gegenstandswert

Bei geringem Einkommen können Berlinerinnen und Berliner einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht ihres Wohnbezirks beantragen – etwa beim Amtsgericht Neukölln oder beim Amtsgericht Spandau; die Erstberatung kostet dann nur einen geringen Eigenanteil. Die Verfahrenskosten selbst deckt keine Prozesskostenhilfe, wohl aber die Stundung nach § 4a InsO. Rechtsschutzversicherungen schließen Insolvenzverfahren in den meisten Tarifen aus – prüfen Sie Ihre Police vor der Beauftragung.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Gläubigerverzeichnis: Listen Sie alle Gläubiger mit aktueller Forderungshöhe auf – vom Vermieter über Banken bis zum Finanzamt. Diese Liste ist Grundlage jedes Schuldenbereinigungsplans.
  • Mahn- und Vollstreckungsbescheide: Bescheide des Amtsgerichts Wedding, das Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg führt, vollständig sammeln und mitbringen.
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate: Sie zeigen der Anwältin oder dem Anwalt, ob bereits Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO eingetreten ist oder nur droht.
  • Einkommensnachweise: Lohnabrechnungen, Bürgergeld- oder Rentenbescheide – daraus ergibt sich, was oberhalb der Pfändungsfreigrenze von rund 1.560 Euro für Alleinstehende pfändbar wäre.
  • Laufende Pfändungen und P-Konto: Notieren Sie bestehende Konto- oder Lohnpfändungen; ein Pfändungsschutzkonto lässt sich bei jeder Berliner Bank einrichten.
  • Vermögensübersicht: Auto, Lebensversicherung, Wohneigentum oder Genossenschaftsanteile – auch kleine Werte gehören auf den Tisch, bevor der Antrag zum Amtsgericht Charlottenburg geht.
  • Für Selbständige und Geschäftsführer: Buchhaltung, offene Steuerforderungen und den Zeitpunkt der Krise dokumentieren – wegen der Antragsfrist des § 15a InsO von drei bzw. sechs Wochen zählt hier jeder Tag.
  • Frühere Einigungsversuche: Schriftwechsel mit Gläubigern oder einer Berliner Schuldnerberatungsstelle bereitlegen – er ist Vorarbeit für den Einigungsversuch nach § 305 InsO.
  • Fragenliste: Notieren Sie, was Ihnen wichtig ist – etwa Schutz der Mietwohnung, Umgang mit dem Arbeitgeber oder die Dauer bis zur Restschuldbefreiung.
Häufige Fragen

FAQ zu Insolvenzrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem Insolvenzanwalt in Berlin?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, wenn keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Viele Berliner Kanzleien nennen den Preis vorab. Bei geringem Einkommen kann ein Beratungshilfeschein des für Ihren Wohnbezirk zuständigen Amtsgerichts – etwa des Amtsgerichts Lichtenberg oder Köpenick – die Kosten bis auf einen kleinen Eigenanteil senken. In der Erstberatung erfahren Sie auch, was die vollständige Begleitung Ihrer Insolvenz kosten würde.
Was passiert nach meiner Anfrage über das Formular?
Ihre Angaben werden an eine Anwältin oder einen Anwalt für Insolvenzrecht in Berlin weitergeleitet, die oder der zu Ihrem Anliegen passt – etwa Verbraucherinsolvenz, Firmeninsolvenz oder Gläubigervertretung. Sie werden anschließend zur Terminvereinbarung kontaktiert, meist telefonisch oder per E-Mail. Erst mit der ausdrücklichen Beauftragung entsteht ein Mandat; die Anfrage selbst verpflichtet Sie nicht. Halten Sie für das erste Gespräch Ihre Gläubigerliste und aktuelle Mahnschreiben bereit, damit Ihr Fall sofort eingeordnet werden kann.
Welches Gericht ist in Berlin für mein Insolvenzverfahren zuständig?
Anders als bei Miet- oder Zahlungsklagen, die auf die zwölf Berliner Amtsgerichte verteilt sind, gibt es für Insolvenzen eine zentrale Zuständigkeit: Das Amtsgericht Charlottenburg (Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin) ist Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet – unabhängig davon, ob Sie in Marzahn, Wedding oder Zehlendorf wohnen. Dort werden Verbraucher- und Regelinsolvenzen eröffnet, Treuhänder bestellt und die Restschuldbefreiung erteilt. Streitigkeiten rund um die Insolvenz, etwa Anfechtungsklagen über 10.000 Euro, verhandelt das Landgericht Berlin II.
Wie lange dauert eine Verbraucherinsolvenz in Berlin bis zur Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung wird nach § 287 InsO regelmäßig nach einer Abtretungsfrist von drei Jahren erteilt – das gilt für alle seit dem 1. Oktober 2020 beantragten Verfahren. Hinzu kommt die Vorlaufzeit: In Berlin muss vor dem Antrag beim Amtsgericht Charlottenburg der außergerichtliche Einigungsversuch nach § 305 InsO durchgeführt und bescheinigt werden, was je nach Zahl der Gläubiger einige Wochen bis Monate dauert. Wer Unterlagen vollständig vorbereitet, verkürzt diese Phase spürbar.
Welche Fristen muss ich im Insolvenzrecht unbedingt beachten?
Am strengsten ist die Antragspflicht für Geschäftsführer: Nach § 15a InsO muss der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Überschuldung – Verstöße sind strafbar und begründen eine persönliche Haftung. Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb der Frist anmelden, die das Amtsgericht Charlottenburg im Eröffnungsbeschluss setzt. Auch in der dreijährigen Abtretungsfrist gelten Obliegenheiten, deren Verletzung die Restschuldbefreiung gefährden kann – anwaltliche Begleitung sichert diese Termine ab.
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Im Umkreis von 50 Kilometern um Berlin ist derzeit keine Kanzlei für Insolvenzrecht bei uns gelistet. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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