Insolvenzrecht in Hamburg
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Insolvenzrecht — was Sie wissen sollten
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Wer in Hamburg vor einer drohenden oder bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit steht, sucht meist kurzfristig eine Anwältin oder einen Anwalt für Insolvenzrecht. In einem Stadtstaat mit rund 1.910.160 Einwohnerinnen und Einwohnern reicht das Spektrum von der überschuldeten Privatperson bis zur Hamburger GmbH, Reederei oder dem Logistikbetrieb. Maßgeblich ist, ob ein Eröffnungsgrund wie Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vorliegt – denn davon hängt ab, welcher Weg überhaupt offensteht.
Die örtliche Zuständigkeit liegt beim Insolvenzgericht, das nach § 2 InsO als Abteilung des Amtsgerichts geführt wird – in Hamburg gebündelt, weil das Bundesland selbst nur das Stadtgebiet umfasst. Für Privatpersonen gilt das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren (§ 304 InsO), für selbständig Tätige und Unternehmen das Regelverfahren. Welche Form greift, lässt sich oft erst nach Prüfung der Vermögens- und Gläubigerlage sicher beurteilen.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Insolvenzrecht ist besonders dann wichtig, wenn Fristen drohen: Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer Hamburger Kapitalgesellschaften unterliegen der strafbewehrten Antragspflicht nach § 15a InsO und müssen ohne schuldhaftes Zögern handeln. Bei der hohen Dichte an Handels- und Hafenunternehmen in der Hansestadt ist diese Pflicht ein häufiger Beratungsanlass.
Der nächste Schritt ist die Anfrage über das Formular auf dieser Seite: Sie schildern Ihre Situation, und eine passende Kanzlei in Hamburg meldet sich für eine Erstberatung. Je vollständiger Ihre Angaben, desto schneller lässt sich einschätzen, ob ein Antrag, eine Sanierung oder ein außergerichtlicher Vergleich sinnvoll ist.
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- Kosten vorab transparent klären
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Insolvenzrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
Unverbindliche Ersteinschätzung
Ihre Anfrage und die Vermittlung sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In dieser Stadt gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Hamburg-Mitte
- Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
- Amtsgericht Hamburg-Altona
- Max-Brauer-Allee 89, 22765 Hamburg
- Amtsgericht Hamburg-Barmbek
- Spohrstraße 6, 22083 Hamburg zuständig für Barmbek, Bergstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Dulsberg, Farmsen-Berne, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Poppenbüttel, Sasel, Steilshoop, Volksdorf, Wellingsbüttel und Wohldorf-Ohlstedt
- Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
- Ernst-Mantius-Straße 8, 21029 Hamburg zuständig für den Bezirk Bergedorf
- Amtsgericht Hamburg-Blankenese
- Dormienstraße 7, 22587 Hamburg zuständig für die Ortsteile Rissen, Sülldorf, Blankenese, Iserbrook, Osdorf und Nienstedten
- Amtsgericht Hamburg-Harburg
- Buxtehuder Straße 9, 21073 Hamburg
- Amtsgericht Hamburg St. Georg
- Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg
- Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
- Schädlerstraße 28, 22041 Hamburg zuständig für neben Wandsbek die Ortsteile Rahlstedt, Tonndorf, Jenfeld, Marienthal und Eilbek
- Landgericht Hamburg
- Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die anwaltliche Vergütung im Insolvenzrecht richtet sich nach dem RVG und – bei der Vertretung von Gläubigern – nach dem Gegenstandswert, also der angemeldeten Forderung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt für die Erstberatung die Deckelung nach § 34 RVG; die laufende Begleitung wird in Hamburg überwiegend als Pauschale, bei Unternehmen nach Stundensätzen vereinbart. Daneben stehen die Verfahrenskosten für Gericht und Treuhänder, die vom Honorar zu trennen sind.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung Verbraucher (§ 34 RVG) | max. 190 € zzgl. USt. |
| Anwaltliche Begleitung Verbraucherinsolvenz (Pauschale) | ca. 1.000–2.500 € |
| Unternehmens- und Sanierungsberatung (Stundensatz) | 200–350 € / Stunde |
| Verfahrenskosten masselose Verbraucherinsolvenz (Gericht + Treuhänder) | ca. 1.500–2.500 €, nach § 4a InsO stundbar |
| Gläubigervertretung (RVG) | nach Gegenstandswert der Forderung |
Reicht das Einkommen nicht aus, kommen für die Erstberatung Beratungshilfe und für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe in Betracht; die Verfahrenskosten lassen sich nach § 4a InsO stunden. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Insolvenzverfahren in der Regel nicht ab, kann aber bei vorgelagerten Streitigkeiten greifen – prüfen Sie Ihre Police und lassen Sie die Finanzierung in der Hamburger Erstberatung klären.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
FAQ zu Insolvenzrecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
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