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Insolvenzrecht — was Sie wissen sollten

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Wer in Hamburg vor einer drohenden oder bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit steht, sucht meist kurzfristig eine Anwältin oder einen Anwalt für Insolvenzrecht. In einem Stadtstaat mit rund 1.910.160 Einwohnerinnen und Einwohnern reicht das Spektrum von der überschuldeten Privatperson bis zur Hamburger GmbH, Reederei oder dem Logistikbetrieb. Maßgeblich ist, ob ein Eröffnungsgrund wie Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vorliegt – denn davon hängt ab, welcher Weg überhaupt offensteht.

Die örtliche Zuständigkeit liegt beim Insolvenzgericht, das nach § 2 InsO als Abteilung des Amtsgerichts geführt wird – in Hamburg gebündelt, weil das Bundesland selbst nur das Stadtgebiet umfasst. Für Privatpersonen gilt das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren (§ 304 InsO), für selbständig Tätige und Unternehmen das Regelverfahren. Welche Form greift, lässt sich oft erst nach Prüfung der Vermögens- und Gläubigerlage sicher beurteilen.

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Insolvenzrecht ist besonders dann wichtig, wenn Fristen drohen: Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer Hamburger Kapitalgesellschaften unterliegen der strafbewehrten Antragspflicht nach § 15a InsO und müssen ohne schuldhaftes Zögern handeln. Bei der hohen Dichte an Handels- und Hafenunternehmen in der Hansestadt ist diese Pflicht ein häufiger Beratungsanlass.

Der nächste Schritt ist die Anfrage über das Formular auf dieser Seite: Sie schildern Ihre Situation, und eine passende Kanzlei in Hamburg meldet sich für eine Erstberatung. Je vollständiger Ihre Angaben, desto schneller lässt sich einschätzen, ob ein Antrag, eine Sanierung oder ein außergerichtlicher Vergleich sinnvoll ist.

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Zuständige Gerichte

In dieser Stadt gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Hamburg-Mitte
Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
Amtsgericht Hamburg-Altona
Max-Brauer-Allee 89, 22765 Hamburg
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Spohrstraße 6, 22083 Hamburg zuständig für Barmbek, Bergstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Dulsberg, Farmsen-Berne, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Poppenbüttel, Sasel, Steilshoop, Volksdorf, Wellingsbüttel und Wohldorf-Ohlstedt
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Ernst-Mantius-Straße 8, 21029 Hamburg zuständig für den Bezirk Bergedorf
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Dormienstraße 7, 22587 Hamburg zuständig für die Ortsteile Rissen, Sülldorf, Blankenese, Iserbrook, Osdorf und Nienstedten
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Buxtehuder Straße 9, 21073 Hamburg
Amtsgericht Hamburg St. Georg
Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Schädlerstraße 28, 22041 Hamburg zuständig für neben Wandsbek die Ortsteile Rahlstedt, Tonndorf, Jenfeld, Marienthal und Eilbek
Landgericht Hamburg
Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

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Die anwaltliche Vergütung im Insolvenzrecht richtet sich nach dem RVG und – bei der Vertretung von Gläubigern – nach dem Gegenstandswert, also der angemeldeten Forderung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt für die Erstberatung die Deckelung nach § 34 RVG; die laufende Begleitung wird in Hamburg überwiegend als Pauschale, bei Unternehmen nach Stundensätzen vereinbart. Daneben stehen die Verfahrenskosten für Gericht und Treuhänder, die vom Honorar zu trennen sind.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung Verbraucher (§ 34 RVG)max. 190 € zzgl. USt.
Anwaltliche Begleitung Verbraucherinsolvenz (Pauschale)ca. 1.000–2.500 €
Unternehmens- und Sanierungsberatung (Stundensatz)200–350 € / Stunde
Verfahrenskosten masselose Verbraucherinsolvenz (Gericht + Treuhänder)ca. 1.500–2.500 €, nach § 4a InsO stundbar
Gläubigervertretung (RVG)nach Gegenstandswert der Forderung

Reicht das Einkommen nicht aus, kommen für die Erstberatung Beratungshilfe und für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe in Betracht; die Verfahrenskosten lassen sich nach § 4a InsO stunden. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Insolvenzverfahren in der Regel nicht ab, kann aber bei vorgelagerten Streitigkeiten greifen – prüfen Sie Ihre Police und lassen Sie die Finanzierung in der Hamburger Erstberatung klären.

Vorbereitung

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Häufige Fragen

FAQ zu Insolvenzrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem Insolvenzanwalt in Hamburg?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer gedeckelt. In diesem Gespräch wird geklärt, ob ein Eröffnungsgrund wie Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) vorliegt und ob ein Verbraucher- oder Regelverfahren passt. Reicht Ihr Einkommen nicht aus, kann Beratungshilfe die Kosten übernehmen. Für Unternehmen gilt die Deckelung nicht; hier wird die Beratung in Hamburg meist nach Stundensätzen zwischen 200 und 350 Euro vereinbart, die Sie vorab vereinbaren sollten.
Brauche ich in Hamburg eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Insolvenzrecht?
Jede zugelassene Anwältin und jeder Anwalt darf Sie vertreten, doch der Fachanwaltstitel belegt nachgewiesene Spezialkenntnisse und laufende Fortbildung im Insolvenzrecht. Gerade bei der strafbewehrten Antragspflicht nach § 15a InsO oder bei der Vertretung Hamburger Unternehmen mit komplexer Gläubigerstruktur ist diese Erfahrung wertvoll. Bei einer überschaubaren Verbraucherinsolvenz kann auch eine erfahrene Insolvenzanwältin ohne Titel ausreichen. Über das Anfrageformular können Sie gezielt nach einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt suchen.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung?
Für ab dem 1.10.2020 beantragte Verfahren wird die Restschuldbefreiung regelmäßig nach drei Jahren Abtretungsfrist erteilt (§ 287 InsO). In dieser Zeit treten Sie pfändbares Einkommen ab und müssen Obliegenheiten wie Erwerbsbemühungen und Auskunftspflichten erfüllen. Hinzu kommt die vorgelagerte Phase: der außergerichtliche Einigungsversuch nach § 305 InsO und die Verfahrenseröffnung am Hamburger Insolvenzgericht. Insgesamt sollten Sie also etwas mehr als drei Jahre einplanen, bis die Schulden endgültig erlassen sind.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung das Insolvenzverfahren?
Eine Rechtsschutzversicherung deckt das eigentliche Insolvenzverfahren in der Regel nicht ab, weil es nicht als klassische Rechtsverfolgung gilt. Sie kann jedoch bei vorgelagerten Streitigkeiten greifen, etwa um eine bestrittene Forderung. Prüfen Sie daher Ihre Police und besprechen Sie das in der Erstberatung. Für die Finanzierung sind im Insolvenzrecht meist andere Wege wichtiger: Beratungshilfe für die Erstberatung, Prozesskostenhilfe sowie die Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a InsO, wenn Ihr Vermögen nicht ausreicht.
Wie schnell bekomme ich in Hamburg einen Termin und was passiert nach der Anfrage?
Nach dem Absenden des Formulars meldet sich eine Insolvenzanwältin oder ein Insolvenzanwalt aus Hamburg zur Terminabsprache. Je vollständiger Ihre Angaben zu Gläubigern, Einkommen und Eröffnungsgrund sind, desto schneller lässt sich die Lage einschätzen. Bei drohender Antragspflicht nach § 15a InsO ist Eile geboten, weil Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern handeln müssen. Im Erstgespräch werden Verfahrensweg, Kosten und nächste Schritte geklärt; anschließend können Sie entscheiden, ob Sie das Mandat erteilen.
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