Erbrecht in Berlin
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Erbrecht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Berlin.
Wer in Berlin mit einem Erbfall zu tun hat, steht häufig unter Zeitdruck. Mit dem Tod einer Person geht ihr Vermögen nach § 1922 BGB als Ganzes auf die Erben über – einschließlich der Schulden. In einer Stadt mit rund 3,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, dem bevölkerungsreichsten Stadtstaat Deutschlands, treffen dabei oft mehrere Erbinnen und Erben aufeinander. Eine Erbrechtsanwältin oder ein Erbrechtsanwalt klärt früh, wer was erbt und welche Fristen für Sie laufen.
Berlin ist von hohen Immobilienwerten geprägt. Gehört eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück zum Nachlass, steigt der Gegenstandswert – und damit das Konfliktpotenzial bei Pflichtteilsansprüchen. Abkömmlinge und Ehegatten haben nach § 2303 BGB selbst dann einen Pflichtteil, wenn sie enterbt wurden. Gerade bei werthaltigen Berliner Nachlässen geht es um beträchtliche Summen, deren Berechnung ohne anwaltliche Unterstützung schwerfällt.
Weil Berlin als Stadtstaat keine eigene Landkreisebene kennt, sind Nachlassangelegenheiten räumlich stark gebündelt. Häufig entsteht eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass nach § 2038 BGB nur gemeinschaftlich verwalten darf. Bei einer vermieteten Berliner Wohnung führt das schnell zu Streit über Verkauf, Vermietung oder Auszahlung. Eine fachkundige Vertretung sorgt dafür, dass Beschlüsse rechtssicher gefasst werden.
Wichtig ist Tempo: Wer das Erbe nicht antreten will, muss es nach § 1944 BGB binnen sechs Wochen ausschlagen. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht bringt nachgewiesene Spezialkenntnisse mit. Der nächste Schritt ist unkompliziert: Schildern Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite und erhalten Sie eine passende Empfehlung für Berlin.
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- Rechtsschutz prüfen lassen
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Erbrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
Unverbindliche Ersteinschätzung
Ihre Anfrage und die Vermittlung sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Mitte
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
- Amtsgericht Kreuzberg
- Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
- Amtsgericht Neukölln
- Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
- Amtsgericht Schöneberg
- Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
- Amtsgericht Spandau
- Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
- Amtsgericht Köpenick
- Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
- Landgericht Berlin II
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
- Kammergericht
- Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin
Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Kosten einer Erbrechtsanwältin oder eines Erbrechtsanwalts richten sich in aller Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert – also der Wert des Nachlasses oder des streitigen Anspruchs. Da Berliner Nachlässe häufig eine Immobilie enthalten, fällt dieser Wert oft hoch aus, was die Gebühren entsprechend ansteigen lässt. Eine genaue Summe ergibt sich erst, wenn der Gegenstandswert feststeht.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | bis 190 € zzgl. USt (gesetzliche Obergrenze) |
| Außergerichtliche Vertretung | Geschäftsgebühr nach Gegenstandswert (RVG-VV, regelmäßig 1,3-fach) |
| Gerichtliches Verfahren | Verfahrens- und Terminsgebühr nach Gegenstandswert (RVG) |
| Honorarvereinbarung | frei vereinbar, häufig nach Stundensatz |
Wer die Kosten nicht tragen kann, hat für die außergerichtliche Beratung Anspruch auf Beratungshilfe und für ein Gerichtsverfahren auf Prozesskostenhilfe, sofern die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind. Prüfen Sie außerdem Ihre Rechtsschutzversicherung: Erbrechtsfälle sind nicht in jedem Tarif eingeschlossen, eine Deckungsanfrage vor dem Mandat schafft Klarheit.
Checkliste: Was Sie brauchen
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FAQ zu Erbrecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
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