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Insolvenzrecht in Hannover

Wenn Gläubiger vollstrecken, das Konto gepfändet ist oder fällige Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, zählt jede Woche: Nach § 17 InsO liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn fällige Zahlungspflichten nicht mehr erfüllt werden können – der häufigste Eröffnungsgrund. In Hannover, mit rund 548.186 Einwohnerinnen und Einwohnern Landeshauptstadt Niedersachsens, betrifft das überschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Selbstständige und Unternehmen. Eine Insolvenzanwältin oder ein Insolvenzanwalt in Hannover ordnet Ihre Lage ein, bevor Fristen ablaufen.

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Insolvenzrecht — was Sie wissen sollten

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Zuständig ist das Amtsgericht Hannover (Volgersweg 1, 30175 Hannover): Das Insolvenzgericht ist nach § 2 InsO eine Abteilung des Amtsgerichts am Sitz des Landgerichts – und Hannover ist Sitz des Landgerichts Hannover (Volgersweg 65, 30175 Hannover). Verbraucher- und Unternehmensinsolvenzen aus der Stadt werden also hier bearbeitet. Für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer gilt zudem die strafbewehrte Antragspflicht des § 15a InsO: ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise sechs Wochen nach Überschuldung im Sinne des § 19 InsO.

Anwaltliche Begleitung lohnt sich, weil die Weichenstellung früh fällt: Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt klärt, ob die Verbraucherinsolvenz nach § 304 InsO oder die Regelinsolvenz der richtige Weg ist, organisiert den außergerichtlichen Einigungsversuch mit Bescheinigung nach § 305 InsO und stellt den Antrag auf Restschuldbefreiung nach § 287 InsO – die Abtretungsfrist beträgt regelmäßig drei Jahre. Achten Sie bei der Auswahl auf einen Tätigkeitsschwerpunkt oder Fachanwaltstitel im Insolvenz- und Sanierungsrecht.

Der nächste Schritt: Beschreiben Sie Ihre Situation über das Anfrageformular auf dieser Seite – ob drohende Zahlungsunfähigkeit, Kontopfändung oder Sanierungsbedarf. Sie erhalten Rückmeldung von Kanzleien aus Hannover, die regelmäßig Anträge beim Amtsgericht Hannover als Insolvenzgericht einreichen und Sie bis zur Restschuldbefreiung begleiten.

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Insolvenzrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Zahlungsunfähigkeit prüfen: Verbraucher- oder Regelinsolvenz?

Am Anfang steht die Diagnose: Liegt Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO vor, droht sie nur, oder besteht bei einer Gesellschaft Überschuldung nach § 19 InsO? Davon hängt ab, ob die Verbraucherinsolvenz nach § 304 InsO oder die Regelinsolvenz passt – ehemals Selbstständige können je nach Schuldenstruktur in beide Verfahren fallen. Diese Einordnung entscheidet auch, mit welchen Formularen der Antrag später beim Amtsgericht Hannover eingereicht wird.

2

Gläubigerverzeichnis und Forderungsaufstellung erstellen

Stellen Sie alle Gläubiger mit Namen, Forderungshöhe und Aktenzeichen zusammen: Mahnungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Kreditverträge, Kontoauszüge. Dieses Gläubigerverzeichnis ist die Grundlage für den außergerichtlichen Einigungsversuch, dessen Scheitern eine geeignete Stelle nach § 305 InsO bescheinigen muss, bevor das Amtsgericht Hannover eine Verbraucherinsolvenz eröffnet. Je vollständiger die Liste, desto belastbarer der Schuldenbereinigungsplan.

3

Erstberatung: Einigungsversuch nach § 305 InsO planen

In der Erstberatung bewertet die Anwältin oder der Anwalt Ihre Unterlagen und legt die Strategie fest: Vergleichsangebot an die Gläubiger, Quote, Zeitplan. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt. Neben anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Hannover darf auch eine Anwältin oder ein Anwalt die für den Antrag nötige Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch ausstellen.

4

Kosten und Verfahrenskostenstundung nach § 4a InsO klären

Vor der Beauftragung sollte die Vergütung feststehen: Die Begleitung einer Verbraucherinsolvenz wird meist als Pauschale von etwa 1.000 bis 2.500 Euro vereinbart, Sanierungs- und Unternehmensberatung überwiegend nach Stundensätzen von 200 bis 350 Euro. Die Verfahrenskosten für Gericht und Treuhänder können beim Amtsgericht Hannover nach § 4a InsO gestundet werden – wichtig für masselose Verfahren ohne verwertbares Vermögen.

5

Mandat erteilen: Vollmacht und Vergütungsvereinbarung unterschreiben

Mit Vollmacht und schriftlicher Vergütungsvereinbarung startet das Mandat. Klären Sie den Leistungsumfang: Einigungsversuch, Insolvenzantrag, Kommunikation mit Gläubigern, Begleitung in der Abtretungsphase. Ab jetzt läuft der Schriftverkehr mit Gläubigern, Inkassobüros und dem Insolvenzgericht am Volgersweg über die Kanzlei – Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer gewinnen so Sicherheit bei der Drei-Wochen-Frist des § 15a InsO.

6

Antrag beim Amtsgericht Hannover einreichen, Abtretungsfrist durchlaufen

Scheitert der Einigungsversuch, reicht die Kanzlei den Antrag mit amtlichen Formularen beim Amtsgericht Hannover (Volgersweg 1) ein. Nach Eröffnung verwertet die Treuhänderin oder der Treuhänder das pfändbare Vermögen; mit dem Antrag nach § 287 InsO läuft die Abtretungsfrist von regelmäßig drei Jahren. Wer die Obliegenheiten erfüllt, erhält danach die Restschuldbefreiung – Ihre Kanzlei begleitet Berichte und Rückfragen des Gerichts.

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Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover
  • Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 06.06.2026.

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Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Vergütung im Insolvenzrecht folgt teils dem RVG mit seinem Gegenstandswertsystem, wird in der Praxis aber überwiegend frei vereinbart: Für die Begleitung einer Verbraucherinsolvenz sind Pauschalhonorare üblich, für Sanierungs- und Unternehmensmandate Stundensätze. Bei der Gläubigervertretung bemisst sich die RVG-Vergütung nach der angemeldeten Forderung als Gegenstandswert. Die Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher ist nach § 34 RVG gedeckelt, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG)maximal 190 Euro zzgl. USt.
Anwaltliche Begleitung der Verbraucherinsolvenz (Pauschale)ca. 1.000–2.500 Euro
Sanierungs- und UnternehmensinsolvenzberatungStundensatz ca. 200–350 Euro
Verfahrenskosten (Gericht und Treuhänder, masselose Verbraucherinsolvenz)ca. 1.500–2.500 Euro, stundbar nach § 4a InsO
Gläubigervertretung (Forderungsanmeldung)RVG-Gebühren nach angemeldeter Forderung

Wer die anwaltliche Beratung nicht zahlen kann, beantragt Beratungshilfe beim Amtsgericht Hannover; für das Verfahren selbst ersetzt die Stundung nach § 4a InsO die Prozesskostenhilfe und sichert den Zugang zur Restschuldbefreiung auch ohne Vermögen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt das eigene Insolvenzverfahren regelmäßig nicht ab – prüfen Sie dennoch die Police, etwa für die Abwehr einzelner Forderungen im Vorfeld.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Gläubigerübersicht: Alle Gläubiger mit Forderungshöhe, Aktenzeichen und letztem Schreiben auflisten – Basis für Einigungsversuch und Antrag beim Amtsgericht Hannover.
  • Titel und Vollstreckung: Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Pfändungsbeschlüsse und Gerichtsvollzieherpost sammeln; daraus liest die Kanzlei den Handlungsdruck ab.
  • Einkommensnachweise: Lohnabrechnungen oder Bescheide der letzten drei Monate mitbringen – sie bestimmen den pfändbaren Betrag in der Abtretungsphase.
  • Vermögensübersicht: Fahrzeuge, Lebensversicherungen, Immobilienanteile und Rückkaufswerte notieren; das entscheidet über Masse und Verwertung.
  • Laufende Verträge: Miete, Energie, Handy, Kredite und Bürgschaften zusammenstellen – wichtig für den Schuldenbereinigungsplan nach § 305 InsO.
  • P-Konto einrichten: Das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln; der Grundfreibetrag liegt für Alleinstehende bei rund 1.560 Euro monatlich.
  • Selbstständige und GmbH: Betriebswirtschaftliche Auswertung, offene Forderungen und Steuerrückstände mitbringen; Geschäftsführer sollten den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit wegen § 15a InsO dokumentieren.
  • Frühere Verfahren: Eine frühere Restschuldbefreiung oder Versagung angeben – sie beeinflusst Sperrfristen für einen neuen Antrag nach § 287 InsO.
  • Kostenfrage vorbereiten: Klären, ob Beratungshilfe in Betracht kommt und ob die Verfahrenskostenstundung nach § 4a InsO beantragt werden soll.
  • Fragenliste schreiben: Offene Punkte zu Dauer, Wohnung, Arbeitsverhältnis und Konto notieren, damit die gedeckelte Erstberatung voll genutzt wird.
Häufige Fragen

FAQ zu Insolvenzrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer Insolvenzanwältin oder einem Insolvenzanwalt in Hannover?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Viele Kanzleien in Hannover bieten darunter liegende Festpreise an – fragen Sie vor dem Termin nach. Bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht; den Berechtigungsschein beantragen Sie beim Amtsgericht Hannover. Für Unternehmen und Selbstständige gilt der Deckel nicht, hier wird die Beratung meist nach Stundensatz abgerechnet.
Was passiert, nachdem ich das Anfrageformular abgeschickt habe?
Ihre Angaben zu Schuldenhöhe, Gläubigerzahl und Situation – etwa Kontopfändung oder drohende Zahlungsunfähigkeit – gehen an im Insolvenzrecht tätige Kanzleien in Hannover. Eine Anwältin oder ein Anwalt meldet sich zur Terminvereinbarung für die Erstberatung, in der Regel telefonisch oder per E-Mail. Dort wird geklärt, ob Verbraucher- oder Regelinsolvenz passt, welche Unterlagen fehlen und wie der außergerichtliche Einigungsversuch nach § 305 InsO ablaufen soll. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie Vollmacht und Vergütungsvereinbarung unterschreiben.
Welches Gericht ist in Hannover für Insolvenzverfahren zuständig?
Das Insolvenzgericht ist nach § 2 InsO eine Abteilung des Amtsgerichts am Sitz des Landgerichts. Hannover ist Sitz des Landgerichts Hannover (Volgersweg 65, 30175 Hannover), zuständiges Insolvenzgericht ist daher das Amtsgericht Hannover (Volgersweg 1, 30175 Hannover). Dort werden Verbraucher-, Regel- und Unternehmensinsolvenzen aus Hannover bearbeitet: von der Prüfung des Antrags über die Eröffnung nach § 17 oder § 19 InsO bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung. Ihre Kanzlei übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem Gericht.
Wie lange dauert eine Verbraucherinsolvenz in Hannover bis zur Restschuldbefreiung?
Die Abtretungsfrist beträgt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verfahren regelmäßig drei Jahre ab Eröffnung (§ 287 InsO). Hinzu kommt die Vorlaufphase: Unterlagen sammeln, außergerichtlicher Einigungsversuch mit Bescheinigung nach § 305 InsO, Antragstellung beim Amtsgericht Hannover – je nach Gläubigerzahl einige Wochen bis Monate. Wer während der drei Jahre seine Obliegenheiten erfüllt, also etwa zumutbare Arbeit ausübt und pfändbares Einkommen abführt, erhält danach die Restschuldbefreiung und ist die restlichen Schulden los.
Welche Fristen gelten im Insolvenzrecht – besonders für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es keine Antragsfrist – je früher die Beratung, desto größer der Spielraum. Anders bei haftungsbeschränkten Gesellschaften wie GmbH oder UG: § 15a InsO verpflichtet die Geschäftsführung, ohne schuldhaftes Zögern Insolvenzantrag zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) beziehungsweise sechs Wochen nach Überschuldung (§ 19 InsO). Verstöße sind strafbewehrt und führen zur persönlichen Haftung. Betroffene aus Hannover sollten deshalb sofort anwaltlichen Rat einholen, bevor die Frist läuft.
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Insolvenzrecht in Hannover: passende Kanzlei finden

Im Umkreis von 50 Kilometern um Hannover ist derzeit keine Kanzlei für Insolvenzrecht bei uns gelistet. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Die Kanzlei meldet sich telefonisch zu Ihrer Anfrage. Ihre Nummer geht nur an die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet. AnwaltVergleich selbst ruft Sie nicht an.

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