Familienrecht in Hannover
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Familienrecht — was Sie wissen sollten
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Wer in Hannover vor einer Trennung oder Scheidung steht, sucht meist keine juristische Abhandlung, sondern eine Familienanwältin oder einen Familienanwalt, die oder der den Fall übernimmt. Typische Anlässe sind die Scheidung nach dem Trennungsjahr, Streit um das Sorge- und Umgangsrecht, Kindes- oder Ehegattenunterhalt sowie die Aufteilung von Vermögen und Hausrat. In einer Stadt mit rund 548.186 Einwohnerinnen und Einwohnern – der größten Kommune Niedersachsens – betreffen solche Verfahren täglich zahlreiche Familien.
Für Familiensachen ist in Hannover das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts Hannover (Volgersweg 1, 30175 Hannover) zuständig. Anders als bei zivilrechtlichen Streitigkeiten entscheidet hier nicht der Streitwert über Amts- oder Landgericht: Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht laufen unabhängig vom Wert immer über das Familiengericht. Rechtsmittel gegen einen Beschluss werden vor dem Oberlandesgericht Celle (Schloßplatz 2, 29221 Celle) verhandelt, das als Familiensenat für den Bezirk Hannover zuständig ist.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht kennt die Abläufe an diesen Gerichten und die materiellen Grundlagen: von der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 1353 BGB über § 1564 BGB, wonach eine Ehe nur durch gerichtlichen Beschluss geschieden wird, bis zu § 1569 BGB, der beim nachehelichen Unterhalt den Grundsatz der Eigenverantwortung festlegt. Auch der Versorgungsausgleich – die Aufteilung der Rentenanwartschaften – wird in Hannover regelmäßig von Amts wegen mitgeprüft.
Der nächste Schritt ist konkret: Schildern Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite. Sie erreichen damit Familienanwältinnen und Familienanwälte in Hannover, die den Sachverhalt prüfen und Ihnen einen Termin zur Erstberatung anbieten.
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Familienrecht — die ersten Schritte
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Die Kosten für eine Familienanwältin oder einen Familienanwalt richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstands- beziehungsweise Verfahrenswert. In Ehesachen bemisst sich dieser Wert nach § 43 FamGKG regelmäßig nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens jedoch nach einem gesetzlichen Mindestwert. Je höher der Wert, desto höher die gesetzlichen Gebühren.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher | höchstens 190 € netto (§ 34 RVG) |
| Scheidungsantrag (anwaltliche Vertretung) | nach Verfahrenswert gemäß RVG |
| Unterhalt oder Sorgerecht | nach Gegenstandswert gemäß RVG |
| Versorgungsausgleich | eigener Verfahrenswert im Scheidungsverbund |
Bei geringem Einkommen kommen für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe und für das gerichtliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe – das familienrechtliche Gegenstück zur Prozesskostenhilfe – in Betracht; den Antrag stellen Sie beim Amtsgericht Hannover. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt familienrechtliche Verfahren meist nicht, häufig aber eine erste Beratung. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten vor der Beauftragung schriftlich erläutern.
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FAQ zu Familienrecht
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