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Strafrecht — was Sie wissen sollten

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Eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter in Hannover, eine Durchsuchung oder ein Strafbefehl im Briefkasten – solche Situationen erfordern schnelles Handeln. Wer in der niedersächsischen Landeshauptstadt (rund 548.186 Einwohner) ein Ermittlungsverfahren am Hals hat, sollte vor jeder Aussage anwaltlichen Rat einholen. Das Aussageverweigerungsrecht nach § 136 StPO gilt ab der ersten Vernehmung: Sie müssen sich nicht selbst belasten. Wer ohne Verteidigung bei der Polizei aussagt, schafft oft Fakten, die sich später kaum korrigieren lassen.

Örtlich zuständig ist in erster Instanz meist das Amtsgericht Hannover (Volgersweg 1, 30175 Hannover), etwa bei Vergehen wie Diebstahl (§ 242 StGB) oder Körperverletzung (§ 223 StGB). Bei schwereren Vorwürfen und Verbrechen verhandelt das Landgericht Hannover (Volgersweg 65), teils als Schwurgericht. Berufung und Revision in Niedersachsen laufen über das Oberlandesgericht Celle. Beide Hannoveraner Gerichte teilen sich einen Standort am Volgersweg, die Staatsanwaltschaft Hannover führt die Ermittlungen.

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht kennt die Abläufe bei Polizei und Staatsanwaltschaft Hannover, prüft die Vernehmung nach § 163a StPO und beantragt frühzeitig Akteneinsicht. Gerade bei Betrugsvorwürfen (§ 263 StGB) entscheidet die Aktenlage über die Verteidigungsstrategie. Ein spezialisierter Strafverteidiger kann oft schon im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hinwirken, bevor es zur Anklage kommt.

Der nächste Schritt: Schildern Sie Ihren Fall über das Anfrageformular auf dieser Seite. Sie beschreiben kurz Tatvorwurf, Verfahrensstand und etwaige Fristen – etwa die Zwei-Wochen-Frist beim Strafbefehl – und erhalten Kontakt zu Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern in Hannover.

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Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover
  • Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover
  • Oberlandesgericht Celle, Schloßplatz 2, 29221 Celle

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

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Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Im Strafrecht richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Anders als im Zivilrecht gibt es hier keinen Gegenstandswert; die Anwaltschaft rechnet nach Rahmengebühren ab, die sich aus Grund-, Verfahrens- und Terminsgebühr zusammensetzen und mit der Instanz – vom Amtsgericht Hannover bis zum Oberlandesgericht Celle – ansteigen. Für eine erste Beratung gilt für Verbraucher die gesetzliche Obergrenze nach § 34 RVG.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung (Verbraucher, § 34 RVG)bis 190 € zzgl. USt.
Ermittlungsverfahren (Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG)gesetzlicher Betragsrahmen nach RVG
Verteidigung erste Instanz (Amts-/Landgericht Hannover)Rahmengebühren je Termin nach RVG
Berufung/Revision (Oberlandesgericht Celle)eigener RVG-Gebührenrahmen
Vergütungsvereinbarungindividuell nach Aufwand

Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, kann für die außergerichtliche Erstberatung Beratungshilfe beim Amtsgericht Hannover beantragen. Prozesskostenhilfe gibt es im Strafverfahren gegen Beschuldigte nicht; bei schweren Vorwürfen kommt jedoch eine Pflichtverteidigung in Betracht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Strafverteidigung nur mit entsprechendem Baustein und in der Regel erst bei Vorwurf eines fahrlässigen Delikts – klären Sie den Umfang vorab mit Ihrer Verteidigung.

Vorbereitung

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Häufige Fragen

FAQ zu Strafrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem Strafverteidiger in Hannover?
Für eine erste Beratung gilt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern die gesetzliche Obergrenze nach § 34 RVG von bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Viele Kanzleien in Hannover vereinbaren einen konkreten Betrag vorab. Reicht Ihr Einkommen nicht aus, können Sie beim Amtsgericht Hannover Beratungshilfe beantragen. Fragen Sie die Kosten am besten direkt bei der Anfrage über das Formular, damit von Anfang an klar ist, was auf Sie zukommt.
Brauche ich einen Fachanwalt für Strafrecht oder reicht ein Rechtsanwalt?
Grundsätzlich darf jede zugelassene Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt verteidigen. Der Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Strafrecht belegt jedoch besondere Erfahrung und laufende Fortbildung. Gerade bei schwereren Vorwürfen, die vor dem Landgericht Hannover oder in der Revision beim Oberlandesgericht Celle verhandelt werden, ist diese Spezialisierung ein Vorteil. Bei einfacher gelagerten Fällen am Amtsgericht Hannover kommt es vor allem auf strafrechtliche Praxis an, nicht zwingend auf den Fachanwaltstitel.
Wie lange dauert ein Strafverfahren in Hannover?
Eine feste Dauer lässt sich nicht nennen, sie hängt vom Vorwurf und der Auslastung von Staatsanwaltschaft und Gericht ab. Ein Ermittlungsverfahren kann in wenigen Wochen mit einer Einstellung enden oder sich über Monate ziehen. Kommt es zur Hauptverhandlung am Amtsgericht oder Landgericht Hannover, folgen Ladung und Termin oft erst nach mehreren Monaten. Legen Sie Berufung oder Revision beim Oberlandesgericht Celle ein, verlängert sich das Verfahren entsprechend.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Strafverteidigung?
Das hängt vom Vertrag ab. Ein Straf-Rechtsschutz greift meist nur mit gesondertem Baustein und in der Regel zunächst beim Vorwurf eines fahrlässigen Delikts. Bei vorsätzlichen Straftaten wird oft erst gezahlt, wenn kein Vorsatz festgestellt wird. Prüfen Sie Ihre Police vor der Erstberatung und nennen Sie Versicherung und Vertragsnummer. Ihre Verteidigung in Hannover kann eine Deckungsanfrage stellen, damit Sie früh wissen, welche Kosten übernommen werden.
Wie schnell bekomme ich einen Termin und was passiert nach der Anfrage?
Nach dem Absenden des Formulars werden Ihre Angaben an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in Hannover weitergeleitet, die sich zur Terminvereinbarung bei Ihnen melden. Bei dringenden Fristen – etwa dem Zwei-Wochen-Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Hannover oder einer kurzfristigen Vernehmung nach § 163a StPO – weisen Sie in der Anfrage ausdrücklich darauf hin. Bis zum Gespräch gilt: Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und machen Sie keine Angaben zur Sache.
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