Strafrecht in Hannover
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Strafrecht — was Sie wissen sollten
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Eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter in Hannover, eine Durchsuchung oder ein Strafbefehl im Briefkasten – solche Situationen erfordern schnelles Handeln. Wer in der niedersächsischen Landeshauptstadt (rund 548.186 Einwohner) ein Ermittlungsverfahren am Hals hat, sollte vor jeder Aussage anwaltlichen Rat einholen. Das Aussageverweigerungsrecht nach § 136 StPO gilt ab der ersten Vernehmung: Sie müssen sich nicht selbst belasten. Wer ohne Verteidigung bei der Polizei aussagt, schafft oft Fakten, die sich später kaum korrigieren lassen.
Örtlich zuständig ist in erster Instanz meist das Amtsgericht Hannover (Volgersweg 1, 30175 Hannover), etwa bei Vergehen wie Diebstahl (§ 242 StGB) oder Körperverletzung (§ 223 StGB). Bei schwereren Vorwürfen und Verbrechen verhandelt das Landgericht Hannover (Volgersweg 65), teils als Schwurgericht. Berufung und Revision in Niedersachsen laufen über das Oberlandesgericht Celle. Beide Hannoveraner Gerichte teilen sich einen Standort am Volgersweg, die Staatsanwaltschaft Hannover führt die Ermittlungen.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht kennt die Abläufe bei Polizei und Staatsanwaltschaft Hannover, prüft die Vernehmung nach § 163a StPO und beantragt frühzeitig Akteneinsicht. Gerade bei Betrugsvorwürfen (§ 263 StGB) entscheidet die Aktenlage über die Verteidigungsstrategie. Ein spezialisierter Strafverteidiger kann oft schon im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hinwirken, bevor es zur Anklage kommt.
Der nächste Schritt: Schildern Sie Ihren Fall über das Anfrageformular auf dieser Seite. Sie beschreiben kurz Tatvorwurf, Verfahrensstand und etwaige Fristen – etwa die Zwei-Wochen-Frist beim Strafbefehl – und erhalten Kontakt zu Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern in Hannover.
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Strafrecht — die ersten Schritte
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Ihre Vorteile auf einen Blick
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
- Amtsgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover
- Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover
- Oberlandesgericht Celle, Schloßplatz 2, 29221 Celle
Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Im Strafrecht richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Anders als im Zivilrecht gibt es hier keinen Gegenstandswert; die Anwaltschaft rechnet nach Rahmengebühren ab, die sich aus Grund-, Verfahrens- und Terminsgebühr zusammensetzen und mit der Instanz – vom Amtsgericht Hannover bis zum Oberlandesgericht Celle – ansteigen. Für eine erste Beratung gilt für Verbraucher die gesetzliche Obergrenze nach § 34 RVG.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung (Verbraucher, § 34 RVG) | bis 190 € zzgl. USt. |
| Ermittlungsverfahren (Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG) | gesetzlicher Betragsrahmen nach RVG |
| Verteidigung erste Instanz (Amts-/Landgericht Hannover) | Rahmengebühren je Termin nach RVG |
| Berufung/Revision (Oberlandesgericht Celle) | eigener RVG-Gebührenrahmen |
| Vergütungsvereinbarung | individuell nach Aufwand |
Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, kann für die außergerichtliche Erstberatung Beratungshilfe beim Amtsgericht Hannover beantragen. Prozesskostenhilfe gibt es im Strafverfahren gegen Beschuldigte nicht; bei schweren Vorwürfen kommt jedoch eine Pflichtverteidigung in Betracht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Strafverteidigung nur mit entsprechendem Baustein und in der Regel erst bei Vorwurf eines fahrlässigen Delikts – klären Sie den Umfang vorab mit Ihrer Verteidigung.
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FAQ zu Strafrecht
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