BGH bestätigt Haft nach Abrechnungsbetrug im Bereitschaftsdienst

12. Oktober 2026 4 Min. Lesezeit Redaktion anwaltvergleich.de
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Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Arztes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren bestätigt. Mit Beschluss vom 30. September 2026 verwarf der 6. Strafsenat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az. 6 StR 298/26). Grundlage der Strafe waren Betrug in 13 Fällen zulasten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern sowie ein sexueller Übergriff an einer Patientin. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

Der Fall: Über 6.000 nicht erbrachte Behandlungen

Nach den Feststellungen des Landgerichts Nürnberg-Fürth rechnete der angeklagte Arzt zwischen November 2021 und November 2024 quartalsweise gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) ab. In mehr als 6.000 Behandlungsfällen machte er dabei Leistungen geltend, die er tatsächlich nie erbracht hatte. Der Schaden für die KVB summierte sich auf über 1,4 Millionen Euro.

Die quartalsweise Sammelabrechnung ist der übliche Weg, über den Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ihr Honorar erhalten: Sie reichen ihre erbrachten Leistungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung ein, die das Geld auszahlt und sich wiederum bei den Krankenkassen refinanziert. Weil jede einzelne Quartalsabrechnung eine eigene Täuschungshandlung darstellt, zählte das Landgericht 13 selbständige Betrugstaten – und nicht etwa über 6.000.

Hinzu kam ein zweiter, ganz anders gelagerter Vorwurf: Bei einem Einsatz im ärztlichen Bereitschaftsdienst im Frühjahr 2021 fasste der Angeklagte einer Patientin, die wegen Erkältungssymptomen Hilfe suchte, überraschend an die Brust und schob diese zur Seite und nach oben. Eine medizinische Notwendigkeit für diesen Griff gab es nach den Urteilsfeststellungen nicht. Das Landgericht wertete dies als sexuellen Übergriff in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses.

Die Entscheidung des Gerichts

Der Angeklagte hatte gegen das Urteil vom 23. Februar 2026 Revision eingelegt und diese auf die Sachrüge gestützt. Mit der Sachrüge wird allgemein beanstandet, das Gericht habe das materielle Recht falsch angewendet – das Revisionsgericht prüft dann, ob die festgestellten Tatsachen die Verurteilung und die Strafe rechtlich tragen. Neue Beweise werden in der Revision nicht erhoben; die Tatsachenfeststellungen der ersten Instanz bleiben bindend (vgl. § 337 StPO).

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs fand bei dieser Überprüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Er verwarf die Revision deshalb durch Beschluss. Damit steht die Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren endgültig fest, eine weitere Anfechtungsmöglichkeit im ordentlichen Rechtszug besteht nicht.

Rechtlich stützt sich die Verurteilung auf § 263 StGB (Betrug), der bei gewerbsmäßigem Handeln oder einem Vermögensverlust großen Ausmaßes einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht, sowie auf § 177 StGB (sexueller Übergriff, unter anderem bei Ausnutzung eines Überraschungsmoments) und § 174c StGB (sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses). Dass beide Sexualdelikte in Tateinheit stehen, bedeutet: Ein und dieselbe Handlung erfüllt zwei Straftatbestände gleichzeitig; es wird nur eine Strafe gebildet, beide Vorschriften erscheinen aber im Schuldspruch.

Was bedeutet das für Betroffene?

Für Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Leistungserbringer zeigt der Fall, wie hoch das Strafrisiko bei Falschabrechnungen ist. Abrechnungsbetrug wird nicht als Kavaliersdelikt behandelt: Ab einem Schaden im sechsstelligen Bereich kommt eine Bewährungsstrafe regelmäßig nicht mehr in Betracht. Neben der Haftstrafe drohen die Rückforderung des Honorars, der Entzug der Zulassung durch den Zulassungsausschuss, berufsrechtliche Verfahren bei der Ärztekammer und im Extremfall der Widerruf der Approbation. Hinzu kommt häufig die Einziehung des Taterlangten – das Geld muss also auch nach Verbüßung der Strafe zurückgezahlt werden.

Praktisch wichtig: Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen setzen heute Plausibilitätsprüfungen und Datenabgleiche ein, etwa den Vergleich abgerechneter Zeitprofile mit realistisch leistbaren Arbeitszeiten. Wer Post von einer Plausibilitätsprüfung, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei erhält, sollte zunächst keine Angaben zur Sache machen, Akteneinsicht beantragen lassen und sämtliche Abrechnungs- und Dokumentationsunterlagen sichern. Eine saubere Behandlungsdokumentation ist in solchen Verfahren oft das entscheidende Entlastungsmittel.

Patientinnen und Patienten, die im Rahmen einer Behandlung sexuelle Übergriffe erleben, zeigt der Fall, dass auch ein kurzer, scheinbar beiläufiger Griff strafbar sein kann, wenn er medizinisch nicht veranlasst ist. Wichtig sind eine zeitnahe Anzeige, die Notiz von Datum, Uhrzeit und Einsatzort sowie – wenn möglich – eine ärztliche oder psychologische Dokumentation. Verletzte können sich im Strafverfahren als Nebenkläger anschließen und anwaltlichen Beistand erhalten; bei Sexualdelikten besteht hierfür regelmäßig ein Anspruch auf Beiordnung.

Ob als Beschuldigter im Wirtschaftsstrafverfahren oder als Geschädigter: Fachkundige Vertretung ist in beiden Rollen entscheidend. Wer Unterstützung sucht, kann hier einen Anwalt für Strafrecht finden und das weitere Vorgehen besprechen, bevor Erklärungen gegenüber Behörden abgegeben werden.

Quellen: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 191/2026 vom 12.10.2026 zum Beschluss vom 30.09.2026, Az. 6 StR 298/26 · Weiterführend: Meldung der BGH-Pressestelle

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Häufig gestellte Fragen

Was ist Abrechnungsbetrug im kassenärztlichen Bereich?
Von Abrechnungsbetrug spricht man, wenn gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung oder einer Krankenkasse Leistungen abgerechnet werden, die gar nicht, nicht in dieser Form oder nicht durch die abrechnende Person erbracht wurden. Rechtlich ist das Betrug nach § 263 StGB, weil durch falsche Angaben ein Irrtum erregt und dadurch ein Vermögensschaden verursacht wird.
Warum wurden nur 13 Fälle verurteilt, obwohl es über 6.000 Behandlungsfälle gab?
Entscheidend ist die Zahl der Täuschungshandlungen, nicht die Zahl der falschen Positionen. Da die Abrechnung quartalsweise in einer Sammelerklärung erfolgte, wurde jede dieser Quartalsabrechnungen als eine eigene Betrugstat gewertet. Daraus ergaben sich 13 Fälle über den Zeitraum von November 2021 bis November 2024.
Kann gegen den Beschluss des BGH noch etwas unternommen werden?
Im ordentlichen Rechtsweg nicht mehr. Mit der Verwerfung der Revision ist das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth rechtskräftig. Theoretisch bleiben nur außerordentliche Wege wie eine Verfassungsbeschwerde oder ein Wiederaufnahmeverfahren, die an sehr hohe Voraussetzungen geknüpft sind.
Welche Folgen hat eine Verurteilung für die ärztliche Zulassung?
Neben der Strafe drohen berufsrechtliche Konsequenzen: Honorarrückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung, die Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung sowie Verfahren der Ärztekammer. Bei schweren Straftaten kann zusätzlich die Approbation widerrufen werden, weil die Zuverlässigkeit und Würdigkeit zur Berufsausübung entfällt.
Mit KI erstellt Stand: 12. Oktober 2026

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