Zugelassene Anwälte
Unverbindliche Anfrage
Schnelle Bearbeitung
SSL-verschlüsselt

Kostenlose Anfrage stellen

Anliegen beschreiben — wir finden die passende Anwältin oder den passenden Anwalt für Bankrecht in Berlin.

Freiwillig, hilft der Kanzlei bei der Einschätzung.

Um welches Thema geht es?
Antippen:

Ihre Schilderung lesen die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet, und AnwaltVergleich für die Zuordnung — sonst niemand.

StartseiteBankrecht › Berlin

Bankrecht in Berlin

Ob widerrufener Immobilienkredit, eine aus Ihrer Sicht überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung nach vorzeitiger Darlehensablösung oder Verluste aus einer empfohlenen Kapitalanlage: Bankrechtliche Konflikte betreffen in Berlin mit ca. 3.913.644 Einwohnern täglich Kreditnehmerinnen, Anleger und Kontoinhaber. Grundlage vieler Streitigkeiten ist der Darlehensvertrag nach § 488 BGB; schließen Sie ihn als Privatperson, gelten zusätzlich die Schutzvorschriften für Verbraucherdarlehen aus § 491 BGB. Auch Ärger um das Girokonto – etwa gesperrte Zahlungen oder eine Kontokündigung – fällt ins Bankrecht, denn die Kontoführung ist ein Zahlungsdienstevertrag nach § 675f BGB.

anwaltvergleich.de leitet Ihr Anliegen an eine passende Kanzlei weiter — unverbindlich und für Sie kostenfrei.

Zugelassene Anwältinnen und Anwälte
Kostenlose & unverbindliche Anfrage
Sie bleiben nicht ohne Antwort
Oder Anwalt direkt suchen →
Ratgeber

Bankrecht — was Sie wissen sollten

Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Berlin.

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist der Gerichtsstand entscheidend: Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro verhandeln die Berliner Amtsgerichte – je nach Bezirk etwa das Amtsgericht Mitte, das Amtsgericht Charlottenburg oder das Amtsgericht Schöneberg. Darüber ist das Landgericht Berlin II in der Littenstraße zuständig, das Zivilsachen auch am Standort Tegeler Weg verhandelt. Bei Schäden aus fehlerhaften Anlageprospekten führt der Weg stets zum Landgericht, weil § 71 Abs. 2 Nr. 3 GVG dafür eine ausschließliche Zuständigkeit anordnet. Über Berufungen entscheidet das Kammergericht – es ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin.

Weil im Bankrecht Fristen über den Ausgang entscheiden, zählt Spezialisierung: Die 14-tägige Widerrufsfrist bei Verbraucherdarlehen nach § 355 BGB beginnt nur zu laufen, wenn die Widerrufsinformation fehlerfrei war; bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen erlischt das Widerrufsrecht jedoch spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Ansprüche wegen Falschberatung stützen sich auf § 280 BGB und verjähren regelmäßig drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem Sie von den Fehlern erfahren haben. Kommt bereits ein Mahnbescheid, stammt er in Berlin vom Amtsgericht Wedding, das die Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg bearbeitet.

Der nächste Schritt: Schildern Sie Ihr Anliegen über das Anfrageformular auf dieser Seite – mit Eckdaten zu Vertrag, Bank und Streitwert. Sie erhalten Kontakt zu einer Bankrechtsanwältin oder einem Bankrechtsanwalt in Berlin, ob Ihr Fall nun in Spandau, Neukölln oder Treptow-Köpenick spielt. In der Erstberatung, die für Verbraucherinnen und Verbraucher höchstens 190 Euro netto kostet (§ 34 RVG), klären Sie Erfolgsaussichten, Fristen und das weitere Vorgehen.

Schnellhilfe
  • Unverbindlich anfragen
  • Kanzlei in Berlin finden
  • Rechtsschutz prüfen lassen
  • Kosten vorab transparent klären
  • Unverbindlich beraten lassen
Ihr Anliegen an eine passende Kanzlei

Beschreiben Sie Ihr Anliegen — anwaltvergleich.de leitet es an eine passende Kanzlei weiter.

Anliegen schildern
Schritt für Schritt

Bankrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Anliegen einordnen: Widerruf, Vorfälligkeitsentschädigung oder Anlageschaden

Klären Sie zuerst, worum es geht: Rückabwicklung eines Darlehens nach § 488 BGB, Streit um die Vorfälligkeitsentschädigung nach vorzeitiger Ablösung oder Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung nach § 280 BGB. Davon hängt in Berlin auch das Gericht ab: Bis 10.000 Euro Streitwert entscheidet das Amtsgericht Ihres Bezirks – etwa das Amtsgericht Neukölln für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow –, darüber das Landgericht Berlin II (§ 23 Nr. 1 GVG).

2

Darlehensvertrag, Widerrufsinformation und Geeignetheitserklärung zusammenstellen

Sammeln Sie Darlehensvertrag, Widerrufsinformation, Kontoauszüge und den gesamten Schriftwechsel mit der Bank. Bei Anlageschäden gehören Beratungsprotokolle und die Geeignetheitserklärung dazu, die Wertpapierdienstleister nach § 63 WpHG erstellen müssen. Richtet sich Ihr Anspruch gegen eine Gesellschaft mit Sitz in Berlin, liefert das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg – Registergericht für das gesamte Stadtgebiet – die genauen Angaben zur Gegenseite.

3

Erstberatung nutzen: Erfolgsaussichten und Verjährung prüfen lassen

In der Erstberatung – für Verbraucherinnen und Verbraucher auf 190 Euro netto gedeckelt (§ 34 RVG) – bewertet die Bankrechtsanwältin oder der Bankrechtsanwalt Ihre Unterlagen. Zentral ist die Verjährung: Ansprüche wegen Falschberatung verjähren regelmäßig drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem Sie von den Fehlern erfahren haben, spätestens nach zehn Jahren. Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks beantragen, etwa beim Amtsgericht Spandau für den gesamten Bezirk Spandau.

4

Kosten kalkulieren und Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung einholen

Bankrechtliche Streitwerte liegen häufig zwischen 10.000 und 100.000 Euro – viele Berliner Klagen landen deshalb beim Landgericht Berlin II. Bei 50.000 Euro Streitwert beträgt allein die 1,3-Verfahrensgebühr rund 1.700 bis 1.800 Euro netto; das Prozesskostenrisiko der ersten Instanz liegt inklusive Gerichtskosten und gegnerischer Vertretung bei rund 8.000 bis 9.000 Euro. Da viele Rechtsschutzversicherungen Kapitalanlagestreitigkeiten ausschließen, holen Sie die Deckungszusage vor der Beauftragung ein.

5

Ombudsverfahren der Bankenverbände prüfen – bevor Klage eingereicht wird

Für viele Streitigkeiten mit Banken steht das kostenfreie Ombudsverfahren der Bankenverbände offen. Es hemmt die Verjährung und kann eine Einigung bringen, ohne dass Sie das Prozesskostenrisiko tragen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt prüft, ob dieser Weg in Ihrem Fall sinnvoll ist – oder ob wegen ablaufender Fristen direkt Klage beim zuständigen Berliner Amtsgericht oder beim Landgericht Berlin II geboten ist.

6

Klage in Berlin: vom Amtsgericht bis zum Kammergericht

Kommt keine Einigung zustande, reicht Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt Klage ein – je nach Streitwert beim Amtsgericht Ihres Bezirks oder beim Landgericht Berlin II, das Zivilsachen an der Littenstraße und am Tegeler Weg verhandelt. Bei fehlerhafter öffentlicher Kapitalmarktinformation ist das Landgericht ausschließlich zuständig; solche Fälle können im KapMuG-Musterverfahren gebündelt werden. Gegen ein Urteil führt die Berufung zum Kammergericht, dem Oberlandesgericht des Landes Berlin.

Warum anwaltvergleich.de

Ihre Vorteile auf einen Blick

Zugelassene Anwälte

Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.

Unverbindliche Anfrage

Ihre Anfrage und die Vermittlung sind für Sie kostenlos und unverbindlich.

Verständliche Beratung

Kompetente Beratung ohne Fachchinesisch — klar und auf Augenhöhe.

Schnelle Vermittlung

anwaltvergleich.de leitet Ihre Anfrage an eine passende Kanzlei weiter.

Nächste Schritte

Wie können wir Ihnen helfen?

Anliegen schildern

Schildern Sie Ihr Anliegen — anwaltvergleich.de leitet es an eine passende Kanzlei weiter.

Passenden Anwalt finden

Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.

Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Anwaltsgebühren richten sich im Bankrecht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach dem Gegenstandswert: Je höher Darlehenssumme oder Anlageschaden, desto höher die gesetzlichen Gebühren. Typische Streitwerte liegen zwischen 10.000 und 100.000 Euro – etwa beim Darlehenswiderruf, bei der Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder bei Anlageschäden –, sodass in Berlin häufig das Landgericht Berlin II zuständig ist. Vergütungsvereinbarungen sind möglich und sollten in der Erstberatung offen angesprochen werden.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG)max. 190 € netto
Ombudsverfahren der Bankenverbändekostenfrei
1,3-Verfahrensgebühr bei 50.000 € Streitwertca. 1.700–1.800 € netto
Prozesskostenrisiko 1. Instanz bei 50.000 € (inkl. Gerichtskosten und Gegenseite)ca. 8.000–9.000 €

Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe beim Amtsgericht seines Wohnbezirks und für den Prozess Prozesskostenhilfe bei dem Gericht, vor dem geklagt wird – bei höheren Streitwerten also beim Landgericht Berlin II. Rechtsschutzversicherte sollten wissen: Kapitalanlagestreitigkeiten sind in vielen Policen ausgeschlossen, Streitigkeiten um Darlehen oder Girokonto können dagegen je nach Vertrag gedeckt sein. Holen Sie die Deckungszusage deshalb vor der Beauftragung ein.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Darlehensvertrag und Widerrufsinformation: Vollständige Vertragsunterlagen bereitlegen – ob die 14-tägige Widerrufsfrist nach § 355 BGB überhaupt zu laufen begann, hängt von der Fehlerfreiheit der Widerrufsinformation ab.
  • Kontoauszüge und Zahlungshistorie: Raten, Sondertilgungen und eine geforderte Vorfälligkeitsentschädigung lückenlos dokumentieren.
  • Beratungsunterlagen zur Geldanlage: Protokolle, Prospekte und die Geeignetheitserklärung nach § 63 WpHG zusammenstellen.
  • Schriftwechsel mit der Bank: Ablehnungen, Kündigungen und Mahnungen chronologisch ordnen – das spart Zeit in der Erstberatung.
  • Mahnbescheid ernst nehmen: Post vom Amtsgericht Wedding – dem zentralen Mahngericht für Berlin und Brandenburg – nie ignorieren; Widerspruchsfrist sofort notieren.
  • Zeitpunkt der Kenntnis festhalten: Wann haben Sie von der Falschberatung erfahren? Davon hängt der Lauf der dreijährigen Verjährung ab.
  • Streitwert überschlagen: Ab mehr als 10.000 Euro ist statt des Amtsgerichts das Landgericht Berlin II zuständig – dort besteht Anwaltszwang.
  • Rechtsschutzversicherung kontaktieren: Police auf einen Ausschluss von Kapitalanlagestreitigkeiten prüfen und die Deckungszusage vor der Beauftragung anfragen.
  • Insolvenz der Gegenseite im Blick behalten: Ist die Emittentin oder der Vertrieb zahlungsunfähig, läuft das Insolvenzverfahren für das gesamte Stadtgebiet beim Amtsgericht Charlottenburg.
Häufige Fragen

FAQ zu Bankrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer Bankrechtsanwältin oder einem Bankrechtsanwalt in Berlin?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro netto gedeckelt; viele Kanzleien nennen ihren Preis vorab. In der Beratung erfahren Sie, ob sich ein Vorgehen lohnt – etwa ein Darlehenswiderruf oder eine Schadensersatzklage – und ob Ihr Fall vor ein Berliner Amtsgericht oder das Landgericht Berlin II gehört. Bei geringem Einkommen übernimmt die Beratungshilfe, die Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks beantragen, den größten Teil der Kosten.
Was passiert nach meiner Anfrage über das Formular?
Ihre Anfrage geht an eine Bankrechtsanwältin oder einen Bankrechtsanwalt in Berlin, deren oder dessen Schwerpunkt zu Ihrem Thema passt – vom Darlehenswiderruf bis zum Anlageschaden. Sie erhalten eine Rückmeldung mit einem Terminvorschlag für die Erstberatung; halten Sie dafür Vertrag, Widerrufsinformation und den Schriftwechsel mit der Bank bereit. Ob der Termin in der Kanzlei, telefonisch oder per Video stattfindet, stimmen Sie direkt ab. Weitere Gebühren nach dem RVG entstehen erst, wenn Sie anschließend ein Mandat erteilen.
Welches Gericht ist in Berlin für den Streit mit meiner Bank zuständig?
Bis 10.000 Euro Streitwert entscheidet das Amtsgericht Ihres Bezirks – zum Beispiel das Amtsgericht Mitte für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten oder das Amtsgericht Köpenick für Treptow-Köpenick. Darüber ist das Landgericht Berlin II zuständig, bei Prospekthaftungsfällen nach § 71 Abs. 2 Nr. 3 GVG sogar ausschließlich; dort ist auch die Bündelung im KapMuG-Musterverfahren möglich. Rechtsmittel gehen zum Kammergericht, dem Oberlandesgericht des Landes Berlin. Mahnbescheide erlässt zentral das Amtsgericht Wedding für ganz Berlin und Brandenburg.
Welche Fristen muss ich im Bankrecht unbedingt beachten?
Bei Verbraucherdarlehen gilt die 14-tägige Widerrufsfrist des § 355 BGB; war die Widerrufsinformation fehlerhaft, beginnt sie nicht zu laufen. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen erlischt das Widerrufsrecht jedoch spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung nach § 280 BGB verjähren regelmäßig drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem Sie von der Pflichtverletzung erfahren haben – spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Das Ombudsverfahren der Bankenverbände hemmt die Verjährung; Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt prüft, welche Frist bei Ihnen zuerst abläuft.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung einen Bankenstreit in Berlin?
Das hängt von der Police ab: Kapitalanlagestreitigkeiten schließen viele Versicherer aus, Auseinandersetzungen um Darlehen oder Girokonto können dagegen gedeckt sein. Klären Sie das vor der Beauftragung mit einer Deckungsanfrage – gerade weil das Prozesskostenrisiko vor dem Landgericht Berlin II bei 50.000 Euro Streitwert inklusive Gerichtskosten und gegnerischer Vertretung bei rund 8.000 bis 9.000 Euro liegt. Die Deckungsanfrage übernimmt in der Regel Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt; besteht kein Versicherungsschutz, kommt Prozesskostenhilfe in Betracht.
Kanzleisuche

Bankrecht in Berlin: passende Kanzlei finden

Im Umkreis von 50 Kilometern um Berlin ist derzeit keine Kanzlei für Bankrecht bei uns gelistet. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

Anliegen schildern

Ihr Anliegen an eine passende Kanzlei

Beschreiben Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter.

Freiwillig, hilft der Kanzlei bei der Einschätzung.

Um welches Thema geht es?

Ihre Schilderung lesen die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet, und AnwaltVergleich für die Zuordnung — sonst niemand.

Wohin darf die Antwort gehen?

Die Kanzlei meldet sich telefonisch zu Ihrer Anfrage. Ihre Nummer geht nur an die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet. AnwaltVergleich selbst ruft Sie nicht an.

Unverbindlich — kein Mandat, keine Kosten Anfrage 100% kostenlos DSGVO-konform

Aktuelle Rechtsprechung zum Bankrecht

Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Alle Entscheidungen zum Bankrecht ansehen

Sie sind Anwältin oder Anwalt in Berlin? Kanzleiprofil im Anwaltsverzeichnis anlegen