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Zivilrecht in Berlin
Ein Gebrauchtwagen mit verschwiegenen Mängeln, eine unbezahlte Handwerkerrechnung, ein Schaden nach einem Sturz oder Streit über Lärm und Grenzbepflanzung: Zivilrechtliche Konflikte gehören in Berlin mit seinen ca. 3.913.644 Einwohnern zum Alltag. Ob Sie Schadensersatz nach § 823 BGB fordern, Ihre Mängelrechte aus § 437 BGB nach einem Kauf geltend machen oder einen Beseitigungsanspruch gegen den Nachbarn nach § 1004 BGB durchsetzen wollen – am Anfang steht eine belastbare rechtliche Einschätzung.
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Zivilrecht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Berlin.
Die gerichtliche Zuständigkeit ist in Berlin bezirklich organisiert: Zwölf Amtsgerichte teilen sich das Stadtgebiet, vom Amtsgericht Mitte über das Amtsgericht Kreuzberg bis zum Amtsgericht Spandau. Seit dem 1. Januar 2026 entscheiden die Amtsgerichte bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro; darüber verhandelt das Landgericht Berlin II, vor dem Anwaltszwang besteht (§ 23 Nr. 1 GVG, § 78 ZPO). Berufungen in größeren Zivilsachen gehen an das Kammergericht – so heißt das Oberlandesgericht des Landes Berlin.
Eine Zivilrechtsanwältin oder ein Zivilrechtsanwalt in Berlin kennt diese Zuständigkeiten, prüft die Verjährung – regelmäßig drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB) – und wählt den passenden Weg: außergerichtliche Aufforderung, gerichtliches Mahnverfahren, das für ganz Berlin zentral beim Amtsgericht Wedding bearbeitet wird, oder Klage. Auch Ansprüche wegen Pflichtverletzungen aus Verträgen nach § 280 BGB lassen sich so strukturiert verfolgen.
Der nächste Schritt ist einfach: Beschreiben Sie Ihr Anliegen über das Anfrageformular auf dieser Seite. Sie erhalten Rückmeldung von Kanzleien aus Berlin, die zu Ihrem Fall passen, und entscheiden anschließend in Ruhe über Erstberatung und Mandat.
- Unverbindlich anfragen
- Kanzlei in Berlin finden
- Rechtsschutz prüfen lassen
- Kosten vorab transparent klären
- Unverbindlich beraten lassen
Zivilrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Anspruch einordnen: Kaufmangel, Schadensersatz oder Vertragsverletzung?
Klären Sie zuerst, worauf sich Ihr Anspruch stützt: Mängelrechte beim Kauf (§§ 433, 437 BGB), Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§ 280 BGB) oder wegen unerlaubter Handlung (§ 823 BGB). Davon und vom Streitwert hängt der Gerichtsweg ab: In Berlin sind bis 10.000 Euro die bezirklichen Amtsgerichte zuständig, darüber das Landgericht Berlin II mit Anwaltszwang. Diese Einordnung bestimmt Strategie und Kosten.
Kaufvertrag, Rechnungen, Fotos und Schriftverkehr zusammenstellen
Sammeln Sie Vertrag, Bestellbestätigung, Rechnungen, Mahnungen, Fotos des Mangels oder Schadens und den gesamten Schriftverkehr. Notieren Sie auch die Anschrift der Gegenseite: Danach richtet sich, welches Berliner Amtsgericht örtlich zuständig ist – etwa das Amtsgericht Neukölln für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow oder das Amtsgericht Köpenick für Treptow-Köpenick.
Erstberatung in einer Berliner Zivilrechtskanzlei vereinbaren
In der Erstberatung bewertet die Anwältin oder der Anwalt Erfolgsaussichten, Beweislage und Verjährung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung ohne Vergütungsvereinbarung auf höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 Abs. 1 RVG); viele Berliner Kanzleien vereinbaren eigene Pauschalen. Fragen Sie gezielt, ob sich außergerichtliche Einigung, Mahnverfahren oder Klage empfiehlt.
Kosten kalkulieren: RVG-Gebühren, Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe
Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert: Bei 5.000 Euro kostet die außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr rund 460 Euro netto zzgl. 20 Euro Auslagenpauschale. Wer den Prozess verliert, trägt nach § 91 ZPO auch Gerichtskosten und gegnerische Anwaltskosten. Prüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung; bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht.
Mandat erteilen und Forderung außergerichtlich geltend machen
Mit Vollmacht und Mandatsvereinbarung übernimmt die Kanzlei den Fall und setzt der Gegenseite per anwaltlichem Aufforderungsschreiben eine Frist. Bei Kaufmängeln hat die Nacherfüllung Vorrang vor Rücktritt oder Minderung. Unbestrittene Geldforderungen lassen sich oft über das gerichtliche Mahnverfahren durchsetzen – zuständig dafür ist zentral das Amtsgericht Wedding, und zwar für ganz Berlin und Brandenburg.
Klage einreichen: vom Berliner Amtsgericht bis zum Kammergericht
Bleibt die Frist erfolglos, reicht Ihre Kanzlei Klage ein – je nach Streitwert beim bezirklich zuständigen Amtsgericht oder beim Landgericht Berlin II. Es folgen Klageerwiderung, Güteverhandlung und mündliche Verhandlung; viele Verfahren enden mit einem Vergleich. Gegen erstinstanzliche Urteile ist Berufung möglich, in Landgerichtssachen zum Kammergericht als Berliner Oberlandesgericht.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
Unverbindliche Anfrage
Ihre Anfrage und die Vermittlung sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Verständliche Beratung
Kompetente Beratung ohne Fachchinesisch — klar und auf Augenhöhe.
Schnelle Vermittlung
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Wie können wir Ihnen helfen?
Anliegen schildern
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Mitte
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
- Amtsgericht Kreuzberg
- Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
- Amtsgericht Neukölln
- Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
- Amtsgericht Schöneberg
- Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
- Amtsgericht Spandau
- Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
- Amtsgericht Köpenick
- Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
- Landgericht Berlin II
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
- Kammergericht
- Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Anwaltskosten im Zivilrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach dem Gegenstandswert. In Berlin liegen typische Streitwerte bei Kauf- und Nachbarstreitigkeiten zwischen 500 und 10.000 Euro (Amtsgericht), bei Schadensersatz- und Vertragsklagen häufig über 10.000 bis 50.000 Euro – dann verhandelt das Landgericht Berlin II.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 Abs. 1 RVG) | höchstens 190 Euro zzgl. USt., ohne abweichende Vereinbarung |
| Außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr bei 5.000 Euro Streitwert | rund 460 Euro netto zzgl. 20 Euro Auslagenpauschale |
| Verlorener Prozess 1. Instanz bei 5.000 Euro (inkl. Gericht und gegnerischem Anwalt) | rund 2.500–3.000 Euro (§ 91 ZPO) |
| Gerichtliches Mahnverfahren bei unbestrittener Forderung | streitwertabhängig, deutlich geringere Gebühren als im Klageverfahren |
Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung beim Amtsgericht beantragen; für Gerichtsverfahren gibt es die Prozesskostenhilfe, über die das Prozessgericht entscheidet. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt je nach Police Anwalts- und Gerichtskosten – die Deckungszusage sollte vor Klageerhebung vorliegen.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Verträge und Bestellunterlagen: Kaufvertrag, Auftragsbestätigung oder AGB belegen, welche Leistung geschuldet war (§ 433 BGB).
- Kompletter Schriftverkehr: E-Mails, Briefe und Chatnachrichten mit der Gegenseite in zeitlicher Reihenfolge ordnen.
- Fristen prüfen: Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre (§§ 195, 199 BGB), kaufrechtliche Mängelrechte verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 BGB).
- Streitwert beziffern: Bis 10.000 Euro entscheidet in Berlin das Amtsgericht, darüber das Landgericht Berlin II – das beeinflusst Kosten und Anwaltszwang.
- Zuständigen Bezirk klären: Notieren Sie die Anschrift der Gegenseite; danach bestimmt sich, welches der zwölf Berliner Amtsgerichte örtlich zuständig ist.
- Nacherfüllung dokumentieren: Bei Kaufmängeln müssen Sie der Verkäuferseite grundsätzlich zuerst Gelegenheit zur Reparatur oder Ersatzlieferung geben – halten Sie Ihre Aufforderung schriftlich fest.
- Beweise sichern: Fotos, Zeugennamen, Quittungen und vorhandene Gutachten mitbringen, bevor Spuren oder Erinnerungen verblassen.
- Gegenseite vollständig benennen: Bei Firmen hilft ein Handelsregisterauszug – Registergericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg.
- Rechtsschutzversicherung prüfen: Police und Selbstbeteiligung bereitlegen; die Kanzlei kann die Deckungsanfrage übernehmen.
- Ziel festlegen: Zahlung, Rücktritt, Schadensersatz oder Unterlassung (§ 1004 BGB) – ein klares Ziel macht die Erstberatung ergiebiger.
FAQ zu Zivilrecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
Zivilrecht in Berlin: passende Kanzlei finden
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