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Zivilrecht in Berlin

Ein Gebrauchtwagen mit verschwiegenen Mängeln, eine unbezahlte Handwerkerrechnung, ein Schaden nach einem Sturz oder Streit über Lärm und Grenzbepflanzung: Zivilrechtliche Konflikte gehören in Berlin mit seinen ca. 3.913.644 Einwohnern zum Alltag. Ob Sie Schadensersatz nach § 823 BGB fordern, Ihre Mängelrechte aus § 437 BGB nach einem Kauf geltend machen oder einen Beseitigungsanspruch gegen den Nachbarn nach § 1004 BGB durchsetzen wollen – am Anfang steht eine belastbare rechtliche Einschätzung.

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Zivilrecht — was Sie wissen sollten

Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Berlin.

Die gerichtliche Zuständigkeit ist in Berlin bezirklich organisiert: Zwölf Amtsgerichte teilen sich das Stadtgebiet, vom Amtsgericht Mitte über das Amtsgericht Kreuzberg bis zum Amtsgericht Spandau. Seit dem 1. Januar 2026 entscheiden die Amtsgerichte bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro; darüber verhandelt das Landgericht Berlin II, vor dem Anwaltszwang besteht (§ 23 Nr. 1 GVG, § 78 ZPO). Berufungen in größeren Zivilsachen gehen an das Kammergericht – so heißt das Oberlandesgericht des Landes Berlin.

Eine Zivilrechtsanwältin oder ein Zivilrechtsanwalt in Berlin kennt diese Zuständigkeiten, prüft die Verjährung – regelmäßig drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB) – und wählt den passenden Weg: außergerichtliche Aufforderung, gerichtliches Mahnverfahren, das für ganz Berlin zentral beim Amtsgericht Wedding bearbeitet wird, oder Klage. Auch Ansprüche wegen Pflichtverletzungen aus Verträgen nach § 280 BGB lassen sich so strukturiert verfolgen.

Der nächste Schritt ist einfach: Beschreiben Sie Ihr Anliegen über das Anfrageformular auf dieser Seite. Sie erhalten Rückmeldung von Kanzleien aus Berlin, die zu Ihrem Fall passen, und entscheiden anschließend in Ruhe über Erstberatung und Mandat.

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Schritt für Schritt

Zivilrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Anspruch einordnen: Kaufmangel, Schadensersatz oder Vertragsverletzung?

Klären Sie zuerst, worauf sich Ihr Anspruch stützt: Mängelrechte beim Kauf (§§ 433, 437 BGB), Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§ 280 BGB) oder wegen unerlaubter Handlung (§ 823 BGB). Davon und vom Streitwert hängt der Gerichtsweg ab: In Berlin sind bis 10.000 Euro die bezirklichen Amtsgerichte zuständig, darüber das Landgericht Berlin II mit Anwaltszwang. Diese Einordnung bestimmt Strategie und Kosten.

2

Kaufvertrag, Rechnungen, Fotos und Schriftverkehr zusammenstellen

Sammeln Sie Vertrag, Bestellbestätigung, Rechnungen, Mahnungen, Fotos des Mangels oder Schadens und den gesamten Schriftverkehr. Notieren Sie auch die Anschrift der Gegenseite: Danach richtet sich, welches Berliner Amtsgericht örtlich zuständig ist – etwa das Amtsgericht Neukölln für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow oder das Amtsgericht Köpenick für Treptow-Köpenick.

3

Erstberatung in einer Berliner Zivilrechtskanzlei vereinbaren

In der Erstberatung bewertet die Anwältin oder der Anwalt Erfolgsaussichten, Beweislage und Verjährung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung ohne Vergütungsvereinbarung auf höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 Abs. 1 RVG); viele Berliner Kanzleien vereinbaren eigene Pauschalen. Fragen Sie gezielt, ob sich außergerichtliche Einigung, Mahnverfahren oder Klage empfiehlt.

4

Kosten kalkulieren: RVG-Gebühren, Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe

Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert: Bei 5.000 Euro kostet die außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr rund 460 Euro netto zzgl. 20 Euro Auslagenpauschale. Wer den Prozess verliert, trägt nach § 91 ZPO auch Gerichtskosten und gegnerische Anwaltskosten. Prüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung; bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht.

5

Mandat erteilen und Forderung außergerichtlich geltend machen

Mit Vollmacht und Mandatsvereinbarung übernimmt die Kanzlei den Fall und setzt der Gegenseite per anwaltlichem Aufforderungsschreiben eine Frist. Bei Kaufmängeln hat die Nacherfüllung Vorrang vor Rücktritt oder Minderung. Unbestrittene Geldforderungen lassen sich oft über das gerichtliche Mahnverfahren durchsetzen – zuständig dafür ist zentral das Amtsgericht Wedding, und zwar für ganz Berlin und Brandenburg.

6

Klage einreichen: vom Berliner Amtsgericht bis zum Kammergericht

Bleibt die Frist erfolglos, reicht Ihre Kanzlei Klage ein – je nach Streitwert beim bezirklich zuständigen Amtsgericht oder beim Landgericht Berlin II. Es folgen Klageerwiderung, Güteverhandlung und mündliche Verhandlung; viele Verfahren enden mit einem Vergleich. Gegen erstinstanzliche Urteile ist Berufung möglich, in Landgerichtssachen zum Kammergericht als Berliner Oberlandesgericht.

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.

Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Anwaltskosten im Zivilrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach dem Gegenstandswert. In Berlin liegen typische Streitwerte bei Kauf- und Nachbarstreitigkeiten zwischen 500 und 10.000 Euro (Amtsgericht), bei Schadensersatz- und Vertragsklagen häufig über 10.000 bis 50.000 Euro – dann verhandelt das Landgericht Berlin II.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher (§ 34 Abs. 1 RVG)höchstens 190 Euro zzgl. USt., ohne abweichende Vereinbarung
Außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr bei 5.000 Euro Streitwertrund 460 Euro netto zzgl. 20 Euro Auslagenpauschale
Verlorener Prozess 1. Instanz bei 5.000 Euro (inkl. Gericht und gegnerischem Anwalt)rund 2.500–3.000 Euro (§ 91 ZPO)
Gerichtliches Mahnverfahren bei unbestrittener Forderungstreitwertabhängig, deutlich geringere Gebühren als im Klageverfahren

Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung beim Amtsgericht beantragen; für Gerichtsverfahren gibt es die Prozesskostenhilfe, über die das Prozessgericht entscheidet. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt je nach Police Anwalts- und Gerichtskosten – die Deckungszusage sollte vor Klageerhebung vorliegen.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Verträge und Bestellunterlagen: Kaufvertrag, Auftragsbestätigung oder AGB belegen, welche Leistung geschuldet war (§ 433 BGB).
  • Kompletter Schriftverkehr: E-Mails, Briefe und Chatnachrichten mit der Gegenseite in zeitlicher Reihenfolge ordnen.
  • Fristen prüfen: Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre (§§ 195, 199 BGB), kaufrechtliche Mängelrechte verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 BGB).
  • Streitwert beziffern: Bis 10.000 Euro entscheidet in Berlin das Amtsgericht, darüber das Landgericht Berlin II – das beeinflusst Kosten und Anwaltszwang.
  • Zuständigen Bezirk klären: Notieren Sie die Anschrift der Gegenseite; danach bestimmt sich, welches der zwölf Berliner Amtsgerichte örtlich zuständig ist.
  • Nacherfüllung dokumentieren: Bei Kaufmängeln müssen Sie der Verkäuferseite grundsätzlich zuerst Gelegenheit zur Reparatur oder Ersatzlieferung geben – halten Sie Ihre Aufforderung schriftlich fest.
  • Beweise sichern: Fotos, Zeugennamen, Quittungen und vorhandene Gutachten mitbringen, bevor Spuren oder Erinnerungen verblassen.
  • Gegenseite vollständig benennen: Bei Firmen hilft ein Handelsregisterauszug – Registergericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg.
  • Rechtsschutzversicherung prüfen: Police und Selbstbeteiligung bereitlegen; die Kanzlei kann die Deckungsanfrage übernehmen.
  • Ziel festlegen: Zahlung, Rücktritt, Schadensersatz oder Unterlassung (§ 1004 BGB) – ein klares Ziel macht die Erstberatung ergiebiger.
Häufige Fragen

FAQ zu Zivilrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer Zivilrechtsanwältin oder einem Zivilrechtsanwalt in Berlin?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung ohne abweichende Vergütungsvereinbarung gesetzlich auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 Abs. 1 RVG). Viele Berliner Kanzleien vereinbaren stattdessen eigene Pauschalen – fragen Sie den Preis vor dem Termin ab. Die Erstberatung lohnt sich meist schon deshalb, weil sie klärt, ob Ihr Anspruch durchsetzbar ist, welches Berliner Gericht zuständig wäre und welche Kosten ein Verfahren auslösen würde.
Was passiert nach meiner Anfrage über das Formular?
Sie beschreiben Ihren Fall kurz – etwa Kaufmangel, offene Forderung oder Schadensersatz – und nennen Ihren Berliner Bezirk. Passende Zivilrechtskanzleien aus Berlin melden sich anschließend bei Ihnen, in der Regel mit einem Terminvorschlag für die Erstberatung. Sie vergleichen die Rückmeldungen und entscheiden selbst, ob und wen Sie beauftragen. Durch die Anfrage entsteht noch kein Mandat und keine Zahlungspflicht; verbindlich wird es erst mit der Mandatsvereinbarung.
Welches Gericht ist in Berlin für meinen Zivilstreit zuständig?
Das hängt vom Streitwert und vom Bezirk ab. Bis 10.000 Euro entscheidet das örtlich zuständige Amtsgericht – Berlin hat zwölf davon, etwa das Amtsgericht Mitte für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten oder das Amtsgericht Schöneberg für Steglitz, Zehlendorf und Schöneberg. Über 10.000 Euro ist das Landgericht Berlin II zuständig, dort gilt Anwaltszwang (§ 78 ZPO). Berufungsinstanz für Landgerichtssachen ist das Kammergericht, das Oberlandesgericht des Landes Berlin.
Welche Fristen muss ich im Zivilrecht beachten?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben (§§ 195, 199 BGB). Kaufrechtliche Mängelrechte verjähren bereits in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache (§ 438 BGB). Wer zu lange wartet, verliert durchsetzbare Ansprüche – eine Berliner Kanzlei kann die Verjährung etwa durch einen Mahnbescheid beim Amtsgericht Wedding hemmen.
Lohnt sich anwaltliche Hilfe schon bei kleinem Streitwert?
Oft ja. Bei unbestrittenen Geldforderungen führt das gerichtliche Mahnverfahren – für ganz Berlin und Brandenburg zentral beim Amtsgericht Wedding – mit überschaubaren Gebühren zu einem vollstreckbaren Titel. Gewinnen Sie einen Prozess, muss die unterlegene Seite Ihre Anwalts- und Gerichtskosten erstatten (§ 91 ZPO). Und schon ein anwaltliches Aufforderungsschreiben bewegt viele Schuldner zur Zahlung, bevor überhaupt ein Berliner Amtsgericht eingeschaltet werden muss.
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Wohin darf die Antwort gehen?

Die Kanzlei meldet sich telefonisch zu Ihrer Anfrage. Ihre Nummer geht nur an die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet. AnwaltVergleich selbst ruft Sie nicht an.

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