Henning Karl Hartmann
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Dr. Hartmann & Partner, Bernauer Straße 29, 16515 Oranienburg ca. 6705 km entfernt
Arbeitsrecht Verkehrsrecht Strafrecht IT-Recht Erbrecht
16
Jahre Erfahrung
Anwalt Berlin, Anwalt Oranienburg

Über mich

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Verkehrsrecht, Fahrerlaubnisrecht und Strafrecht. Wir beraten und vertreten Mandanten bundesweit bei Führerscheinentzug, MPU-Anordnung, Problemen mit der Fahrerlaubnisbehörde sowie in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des EU-Führerscheins. Wir prüfen die rechtlichen Möglichkeiten eines EU-Führerscheins als Alternative nach Führerscheinentzug oder MPU-Anordnung und beraten zu den Voraussetzungen für den rechtmäßigen Erwerb und die Nutzung einer europäischen Fahrerlaubnis in Deutschland.

Darüber hinaus unterstützen wir Mandanten bei Fragen zum EU-Führerschein aus Tschechien, insbesondere bei der Verlängerung eines tschechischen EU-Führerscheins, der Prüfung der erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen sowie bei Problemen mit deutschen und europäischen Fahrerlaubnisbehörden.

Weitere Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei sind die Unfallregulierung, Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafrecht und allgemeine Fragen rund um Führerschein und Fahrerlaubnis.

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  • Bernauer Straße 29, 16515 Oranienburg
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    • Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag: 08:00 - 21:00
    • Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, einen Termin per Nachricht oder Telefon zu vereinbaren.

Häufige Fragen

Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen kann eine Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben werden, ohne dass dort eine in Deutschland angeordnete MPU durchgeführt werden muss. Entscheidend sind jedoch die Vorgaben des europäischen Fahrerlaubnisrechts, insbesondere Wohnsitzvoraussetzungen, bestehende Sperrfristen und die Umstände des Einzelfalls. Ob ein EU-Führerschein anschließend in Deutschland anerkannt werden muss, sollte vorab anwaltlich geprüft werden.

Ein ordnungsgemäß erworbener EU-Führerschein kann in bestimmten Konstellationen eine rechtliche Alternative zur Neuerteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach einer MPU-Anordnung darstellen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine MPU-Anordnung einfach „umgangen“ werden kann. Für die Anerkennung in Deutschland müssen die europarechtlichen und nationalen Voraussetzungen erfüllt sein. Eine individuelle Prüfung vor dem Erwerb ist daher besonders wichtig.

Eine MPU-Anordnung sollte zunächst rechtlich geprüft werden. Entscheidend ist unter anderem, aus welchem Grund die MPU verlangt wird und ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Je nach Fall können unterschiedliche Möglichkeiten bestehen. Vor weiteren Schritten empfiehlt sich eine Prüfung der Fahrerlaubnisakte und der konkreten Anordnung durch einen im Fahrerlaubnisrecht erfahrenen Rechtsanwalt.

Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis wird der Führerschein grundsätzlich nicht automatisch zurückgegeben. In vielen Fällen muss eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dabei, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen und beispielsweise eine MPU erforderlich ist. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hängt vom Grund des Führerscheinentzugs und der individuellen Vorgeschichte ab.

Eine noch laufende deutsche Sperrfrist ist beim Erwerb einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis von erheblicher Bedeutung. Ein während einer Sperrfrist erworbener EU-Führerschein berechtigt grundsätzlich nicht ohne Weiteres zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Vor einem Fahrerlaubniserwerb im EU-Ausland sollte deshalb unbedingt geprüft werden, wann die Sperrfrist endet und welche weiteren rechtlichen Hindernisse bestehen.

Tschechien ist Mitglied der Europäischen Union. Eine dort ordnungsgemäß erteilte Fahrerlaubnis unterliegt grundsätzlich dem europäischen Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. Allerdings bestehen Ausnahmen, beispielsweise im Zusammenhang mit Sperrfristen oder bestimmten Verstößen gegen die europarechtlichen Voraussetzungen. Gerade bei einer deutschen Vorgeschichte mit Führerscheinentzug oder MPU sollte die Anerkennung im konkreten Einzelfall geprüft werden.

Für die Verlängerung eines tschechischen EU-Führerscheins sind verschiedene Voraussetzungen und Unterlagen zu beachten. Welche Behörde zuständig ist und welche Nachweise benötigt werden, hängt insbesondere vom Wohnsitz und den vorhandenen Fahrerlaubnisklassen ab. Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten bei der Prüfung und Vorbereitung der Verlängerung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis.

Ja. Auch eine Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad kann fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung feststellen und die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen. Das kann auch Personen betreffen, die bei der betreffenden Fahrt überhaupt kein Kraftfahrzeug geführt haben.

Eine Alkoholfahrt mit dem Fahrrad kann Auswirkungen auf eine vorhandene Fahrerlaubnis haben. Neben einem Strafverfahren können Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde folgen. Wird eine angeordnete MPU nicht fristgerecht vorgelegt oder fällt die Begutachtung negativ aus, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Eine MPU kann auch im Zusammenhang mit der erstmaligen Erteilung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis relevant werden. Bestehen aufgrund früherer Verkehrsverstöße, Alkohol-, Drogen- oder anderer eignungsrelevanter Sachverhalte Zweifel an der Fahreignung, kann die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Erteilung entsprechende Nachweise verlangen.

Ob eine MPU erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung. Relevant können beispielsweise bestimmte Alkoholwerte, wiederholte Alkoholverstöße, Drogenkonsum oder andere Tatsachen sein, die Zweifel an der Fahreignung begründen. Nicht jede MPU-Anordnung ist automatisch rechtmäßig.

Ob und auf welchem Weg gegen die Folgen einer MPU-Anordnung vorgegangen werden kann, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Eine MPU-Anordnung ist häufig nicht isoliert anfechtbar. Dennoch kann geprüft werden, ob die Fahrerlaubnisbehörde die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten hat und welche rechtlichen Möglichkeiten im weiteren Verfahren bestehen. Eine frühzeitige Prüfung kann entscheidend sein.

Ein früherer Führerscheinentzug schließt den späteren Erwerb einer Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht in jedem Fall aus. Allerdings müssen insbesondere eine verhängte Sperrfrist sowie die europäischen Voraussetzungen für die Fahrerlaubniserteilung beachtet werden. Zudem ist zwischen dem Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland und ihrer Fahrberechtigung in Deutschland zu unterscheiden.

Ja. Unsere Kanzlei berät Mandanten bundesweit im Fahrerlaubnisrecht. Zu unseren Schwerpunkten gehören insbesondere MPU-Anordnungen, Führerscheinentzug, EU-Führerscheine, Fragen zur Anerkennung ausländischer EU-Fahrerlaubnisse sowie die Verlängerung von EU-Führerscheinen aus Tschechien. Dabei prüfen wir die individuelle Ausgangssituation und die rechtlich bestehenden Möglichkeiten.

Nicht automatisch. Wer Cannabis auf ärztliche Verordnung einnimmt, muss allein deshalb grundsätzlich keine MPU absolvieren. Fahrerlaubnisrechtliche Probleme können jedoch entstehen, wenn Zweifel daran bestehen, ob das Medizinalcannabis bestimmungsgemäß eingenommen wird oder ob eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr gewährleistet ist. Hat die Führerscheinstelle wegen Medizinalcannabis eine MPU oder ein ärztliches Gutachten angeordnet, sollte zunächst geprüft werden, auf welche Tatsachen die Behörde ihre Zweifel an der Fahreignung stützt. Gerade bei Cannabis-Patienten kommt es auf eine genaue rechtliche und medizinische Einzelfallbetrachtung an.