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Strafrecht in Berlin
Eine Vorladung der Polizei, eine Wohnungsdurchsuchung am frühen Morgen oder ein Strafbefehl im Briefkasten: Wer in Berlin mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert wird, braucht schnell eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger in Berlin. In der Hauptstadt mit rund 3.913.644 Einwohnern ist die Strafjustiz besonders organisiert: Das Amtsgericht Tiergarten ist für alle Strafsachen der Berliner Amtsgerichte zuständig – egal, in welchem Bezirk der Vorwurf entstanden ist. Wichtig ab der ersten Minute: Nach § 136 StPO müssen Sie als Beschuldigte oder Beschuldigter keine Angaben zur Sache machen.
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Strafrecht — was Sie wissen sollten
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Welches Gericht über den Vorwurf entscheidet, hängt von dessen Schwere ab. Verfahren wegen Diebstahls (§ 242 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB) oder einfacher Betrugsvorwürfe (§ 263 StGB) beginnen in der Regel vor dem Amtsgericht Tiergarten. Bei schweren Vorwürfen und umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren verhandelt das Landgericht Berlin I, das im Land Berlin eigens für Strafsachen zuständig ist. Rechtsmittel führen zum Kammergericht – so heißt das Oberlandesgericht des Landes Berlin, eine bundesweite Besonderheit.
Gerade in dieser konzentrierten Berliner Gerichtsstruktur zahlt sich eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht aus: Sie oder er beantragt Akteneinsicht, kennt die Abläufe der Strafabteilungen in der Turmstraße und begleitet Sie zur Vernehmung – denn auch bei der polizeilichen Vernehmung stehen Ihnen nach § 163a StPO die Rechte aus § 136 StPO zu. Bei schweren Vorwürfen kommt zudem eine Pflichtverteidigung in Betracht.
Der nächste Schritt: Beschreiben Sie Ihren Fall über das Anfrageformular auf dieser Seite. Handeln Sie zügig – gegen einen Strafbefehl bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch, danach wird er rechtskräftig wie ein Urteil.
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Strafrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Vorwurf einordnen: Vorladung, Strafbefehl oder Durchsuchung?
Prüfen Sie zuerst, in welcher Rolle Sie angeschrieben werden: als Zeugin, Zeuge oder als Beschuldigte bzw. Beschuldigter. Als Beschuldigter müssen Sie nach § 136 StPO keine Angaben zur Sache machen – nutzen Sie dieses Schweigerecht, bevor eine Verteidigung die Akte kennt. In Berlin laufen die Verfahren später zentral beim Amtsgericht Tiergarten zusammen, auch wenn die Vorladung von einer Polizeidienststelle irgendwo im Stadtgebiet stammt.
Unterlagen sichern: Vorladung, Strafbefehl, Durchsuchungsbeschluss
Legen Sie alle Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht bereit: Vorladung mit Aktenzeichen, Strafbefehl mit Zustelldatum, Durchsuchungs- oder Sicherstellungsprotokolle. Das Aktenzeichen ist der Schlüssel, mit dem Ihre Verteidigung bei der Berliner Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt. Notieren Sie außerdem aus dem Gedächtnis, was bei einer Durchsuchung oder Vernehmung gesagt und mitgenommen wurde – solche Details verblassen schnell.
Erstberatung: Schweigen, Akteneinsicht und Verteidigungslinie klären
In der Erstberatung bewertet die Strafverteidigerin oder der Strafverteidiger den Vorwurf – etwa Körperverletzung nach § 223 StGB oder Betrug nach § 263 StGB – und erklärt, ob zunächst geschwiegen und Akteneinsicht abgewartet wird. Für Berlin gehört dazu die Einschätzung, ob die Sache vor dem Amtsgericht Tiergarten oder wegen der Schwere vor dem Landgericht Berlin I landen dürfte, denn davon hängt die Strategie ab.
Kosten klären: Betragsrahmengebühren nach RVG oder Honorarvereinbarung
Anders als im Zivilrecht rechnet die Verteidigung im Strafrecht nicht nach einem Streitwert ab: Das RVG sieht Betragsrahmengebühren vor, deren Höhe sich nach Umfang und Schwierigkeit richtet – Verfahren vor dem Landgericht Berlin I sind dabei höher bewertet als vor dem Amtsgericht. Viele Verteidigungen in Berlin arbeiten alternativ mit einer Vergütungsvereinbarung. Lassen Sie sich beides in der Erstberatung konkret aufschlüsseln.
Verteidigung beauftragen: Vollmacht und Meldung bei der Staatsanwaltschaft
Mit der unterschriebenen Vollmacht zeigt sich Ihre Verteidigung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft an, beantragt Akteneinsicht und übernimmt die gesamte Kommunikation – Sie selbst äußern sich nicht mehr zur Sache. Bei schweren Vorwürfen, drohender Untersuchungshaft oder einer Verhandlung vor dem Landgericht Berlin I liegt ein Fall notwendiger Verteidigung nahe; dann wird eine Pflichtverteidigerin oder ein Pflichtverteidiger bestellt.
Verfahren in Berlin: vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung
Nach der Akteneinsicht gibt Ihre Verteidigung eine Stellungnahme ab und wirkt, wo möglich, auf eine Einstellung hin. Kommt es zur Anklage, findet die Hauptverhandlung je nach Vorwurf vor dem Amtsgericht Tiergarten oder dem Landgericht Berlin I statt – beide in der Turmstraße 91 in Moabit. Gegen ein Urteil sind Rechtsmittel möglich; über die Revision entscheidet das Kammergericht als Oberlandesgericht Berlins.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
Unverbindliche Anfrage
Ihre Anfrage und die Vermittlung sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
- Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91, 10559 Berlin zuständig für alle Strafsachen der Berliner Amtsgerichte
- Landgericht Berlin I, Turmstraße 91, 10559 Berlin zuständig für Strafsachen
- Kammergericht, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Im Strafrecht wird – anders als im Zivilprozess – nicht nach einem Gegenstandswert abgerechnet. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht für die Verteidigung Betragsrahmengebühren vor: eine Grundgebühr für die Einarbeitung sowie Verfahrens- und Terminsgebühren, deren Höhe sich nach Umfang und Schwierigkeit des Falls richtet. Verfahren vor dem Landgericht Berlin I sind dabei höher bewertet als solche vor dem Amtsgericht Tiergarten. Daneben sind Vergütungsvereinbarungen üblich.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG) | gesetzlich gedeckelt auf max. 190 EUR zzgl. USt. |
| Grundgebühr für die erste Einarbeitung in den Fall | Betragsrahmengebühr nach RVG, Höhe nach Umfang und Schwierigkeit |
| Verfahrens- und Terminsgebühren (Amtsgericht Tiergarten / Landgericht Berlin I) | Betragsrahmengebühren nach RVG; vor dem Landgericht höher als vor dem Amtsgericht |
| Vergütungsvereinbarung (Stundensatz oder Pauschale) | individuell, schriftlich zu vereinbaren |
| Pflichtverteidigung bei notwendiger Verteidigung | gesetzliche Gebühren zunächst aus der Landeskasse; bei Verurteilung kann eine Rückforderung erfolgen |
Bei geringem Einkommen kommt für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe in Betracht. Eine Prozesskostenhilfe wie im Zivilrecht gibt es für Beschuldigte nicht – an ihre Stelle tritt bei schweren Vorwürfen die Pflichtverteidigung. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Strafrecht nur eingeschränkt ab: Häufig sind nur bestimmte Bausteine wie Verkehrs-Strafrechtsschutz enthalten, Vorsatztaten sind in der Regel ausgeschlossen. Prüfen Sie Ihre Police vor der Erstberatung.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Schreiben der Behörden: Sammeln Sie alle Briefe von Polizei, Staatsanwaltschaft, Amtsgericht Tiergarten oder Landgericht Berlin I – inklusive Umschlag mit Zustelldatum.
- Fristen prüfen: Gegen einen Strafbefehl ist der Einspruch nur binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich. Notieren Sie das Datum sofort.
- Keine Aussage machen: Nutzen Sie Ihr Recht aus § 136 StPO und äußern Sie sich vor der Beratung weder bei der Polizei noch gegenüber Dritten zur Sache.
- Aktenzeichen notieren: Das Zeichen der Staatsanwaltschaft Berlin oder der Polizei ermöglicht Ihrer Verteidigung die schnelle Akteneinsicht.
- Durchsuchung dokumentieren: Halten Sie fest, was sichergestellt wurde, und bewahren Sie das Sicherstellungsprotokoll auf.
- Eigene Erinnerung festhalten: Schreiben Sie zeitnah auf, was aus Ihrer Sicht geschehen ist – mit Datum, Ort und beteiligten Personen.
- Zeugen benennen: Listen Sie Personen auf, die Ihre Darstellung stützen können, mit Kontaktdaten.
- Vorstrafen und Bewährung offenlegen: Frühere Verurteilungen oder eine laufende Bewährung verändern die Verteidigungsstrategie erheblich – Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt muss das wissen.
- Versicherungen prüfen: Klären Sie, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und ob sie Strafrechtsschutz einschließt.
- Fragen zur Pflichtverteidigung vorbereiten: Bei schweren Vorwürfen sollten Sie ansprechen, ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt.
FAQ zu Strafrecht
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