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Strafrecht — was Sie wissen sollten

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Eine Vorladung der Polizei, eine Durchsuchung am frühen Morgen oder ein Strafbefehl im Briefkasten: Wer in Dortmund, mit rund 595.471 Einwohnern die größte Stadt Westfalens, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wird, sollte zuerst eines wissen — niemand muss sich selbst belasten. Das Aussageverweigerungsrecht nach § 136 StPO gilt ab der ersten Vernehmung; nutzen Sie es, bis Sie mit einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger in Dortmund gesprochen haben. Typische Vorwürfe reichen von Körperverletzung (§ 223 StGB) über Diebstahl (§ 242 StGB) bis zum Betrug (§ 263 StGB).

Die Zuständigkeit ist klar geregelt: Das Amtsgericht Dortmund (Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund) verhandelt den Großteil der Strafsachen — vom Strafbefehlsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Strafrichter und Schöffengericht. Bei schweren Vorwürfen und in der Berufungsinstanz entscheidet das Landgericht Dortmund (Kaiserstraße 34, 44135 Dortmund) mit seinen Strafkammern. Revisionen führen zum Oberlandesgericht Hamm, das für den westfälischen Teil Nordrhein-Westfalens zuständig ist.

Eine frühe Verteidigung zahlt sich aus: Schon bei einer Vernehmung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft nach § 163a StPO verhindert eine erfahrene Verteidigung, dass unbedachte Angaben in die Akte gelangen. Nach Akteneinsicht lässt sich häufig eine Einstellung erreichen, bevor es überhaupt zur Anklage vor einem Dortmunder Gericht kommt. Bei schweren Vorwürfen liegt ein Fall der Pflichtverteidigung vor — auch dann dürfen Sie Ihre Verteidigung selbst auswählen.

Der nächste Schritt: Schildern Sie Ihr Anliegen über das Formular auf dieser Seite. Sie erhalten Rückmeldung von Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern aus Dortmund, die Verfahren vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Dortmund aus der täglichen Praxis kennen.

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Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund
  • Landgericht Dortmund, Kaiserstraße 34, 44135 Dortmund
  • Oberlandesgericht Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

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Anders als im Zivilprozess, wo sich die Vergütung nach dem Gegenstandswert richtet, gelten in Strafsachen Betragsrahmengebühren nach dem RVG: Innerhalb gesetzlicher Rahmen bestimmt sich die Gebühr nach Umfang und Schwierigkeit des Falls. Für die Erstberatung gilt gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kappungsgrenze des § 34 RVG von 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Für eine Verteidigung vor dem Amtsgericht oder Landgericht Dortmund schließen viele Kanzleien daneben eine Vergütungsvereinbarung.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung (Verbraucher, § 34 RVG)bis 190 € zzgl. USt.
Grundgebühr für die Einarbeitung (Nr. 4100 VV RVG)ca. 44–396 €
Verfahrensgebühr im Ermittlungsverfahren (Nr. 4104 VV RVG)ca. 44–319 €
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag vor dem Amtsgericht (Nr. 4108 VV RVG)ca. 88–528 €

Bei geringem Einkommen hilft der Beratungshilfeschein, den Sie beim Amtsgericht Dortmund beantragen — er deckt die anwaltliche Beratung in Strafsachen ab, nicht aber die Verteidigung vor Gericht. Prozesskostenhilfe gibt es für Beschuldigte im Strafverfahren nicht; stattdessen bestellt das Gericht bei schweren Vorwürfen eine Pflichtverteidigung. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Strafverteidigungskosten meist nur bei Verkehrsdelikten oder Fahrlässigkeitsvorwürfen — prüfen Sie Ihre Police vor der Beauftragung.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

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Häufige Fragen

FAQ zu Strafrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger in Dortmund?
Für die erste Beratung gilt gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern die gesetzliche Obergrenze von 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer nach § 34 RVG; viele Dortmunder Kanzleien nennen den Betrag auf Nachfrage vorab. Klären Sie im Gespräch zugleich, welche Kosten für das weitere Mandat entstehen — im Strafrecht gelten Rahmengebühren nach dem RVG oder eine Vergütungsvereinbarung. Bei geringem Einkommen können Sie vorab beim Amtsgericht Dortmund einen Beratungshilfeschein beantragen; dann bleibt für Sie nur eine Eigenbeteiligung von 15 Euro.
Was passiert, nachdem ich das Formular ausgefüllt habe?
Ihre Anfrage wird an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in Dortmund weitergeleitet, die zu Ihrem Vorwurf passen. Sie erhalten Rückmeldung, in der Regel mit einem Terminvorschlag für die Erstberatung — telefonisch, per Video oder in der Kanzlei. Bis dahin gilt: keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen (§ 136 StPO) und laufende Fristen im Blick behalten, etwa den zweiwöchigen Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Dortmund. Das Mandat beginnt erst, wenn Sie die Vollmacht unterschreiben.
Welches Gericht ist in Dortmund für mein Strafverfahren zuständig?
Den Großteil der Strafsachen verhandelt das Amtsgericht Dortmund in der Gerichtsstraße 22 — dort laufen Strafbefehlsverfahren sowie Hauptverhandlungen vor Strafrichter und Schöffengericht, etwa bei Vorwürfen wie Diebstahl (§ 242 StGB) oder Körperverletzung (§ 223 StGB). Bei schweren Delikten und in der Berufungsinstanz entscheidet das Landgericht Dortmund in der Kaiserstraße 34 mit seinen Strafkammern. Revisionsinstanz ist das Oberlandesgericht Hamm. Ihre Verteidigung erkennt aus Anklageschrift oder Ladung, welcher Spruchkörper Ihren Fall verhandelt.
Welche Fristen muss ich im Strafrecht sofort beachten?
Die wichtigste Frist: Gegen einen Strafbefehl ist der Einspruch nur binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich — danach steht die Verurteilung rechtskräftig fest. Ladungen der Staatsanwaltschaft nach § 163a StPO enthalten Termine, zu denen Beschuldigte grundsätzlich erscheinen müssen; einer rein polizeilichen Vorladung müssen Sie dagegen nicht folgen. Auch gegen Durchsuchung und Beschlagnahme sind Rechtsbehelfe möglich. Wenden Sie sich deshalb möglichst noch am Tag des Zugangs eines Schreibens an eine Verteidigung in Dortmund.
Brauche ich einen Fachanwalt für Strafrecht oder reicht eine Anwältin oder ein Anwalt?
Verteidigen darf grundsätzlich jede zugelassene Anwältin und jeder zugelassene Anwalt. Der Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Strafrecht belegt darüber hinaus nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung in Strafverfahren. Bei einem Strafbefehl wegen eines einfachen Vorwurfs kann eine allgemein tätige Kanzlei genügen; sobald eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund oder gar einer Strafkammer des Landgerichts Dortmund droht, spricht viel für eine auf Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei mit regelmäßiger Praxis an den Dortmunder Gerichten.
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