Strafrecht in Hamburg
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Strafrecht — was Sie wissen sollten
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Eine Vorladung der Polizei Hamburg im Briefkasten, eine Durchsuchung in der Wohnung oder ein Strafbefehl mit laufender Einspruchsfrist: Ein Strafverfahren trifft die meisten Menschen unvorbereitet. In der Freien und Hansestadt Hamburg mit ca. 1.910.160 Einwohnern reicht das Spektrum vom Ladendiebstahl (§ 242 StGB) über Körperverletzung (§ 223 StGB) bis zum Betrugsvorwurf nach § 263 StGB, etwa nach Online-Geschäften. Die wichtigste Regel gilt in jedem Fall: Als beschuldigte Person dürfen Sie die Aussage verweigern – dieses Schweigerecht sichert § 136 StPO, und es darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Die Hamburger Strafjustiz ist räumlich stark gebündelt: Das Amtsgericht Hamburg-Mitte und das Landgericht Hamburg arbeiten gemeinsam am Sievekingplatz 1, das Hanseatische Oberlandesgericht als Rechtsmittelinstanz des Stadtstaats direkt daneben am Sievekingplatz 2. Ob Ihr Verfahren vor dem Strafrichter oder Schöffengericht am Amtsgericht beginnt oder wegen der Schwere des Vorwurfs vor einer Strafkammer des Landgerichts Hamburg, hängt von der zu erwartenden Strafe ab. Für einzelne Stadtteile kommen auch weitere Hamburger Amtsgerichte in Betracht, etwa Hamburg-St. Georg, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg oder Hamburg-Wandsbek – die genaue Zuständigkeit klärt Ihre Verteidigung anhand der Verfahrensunterlagen.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht kennt die Abläufe bei der Staatsanwaltschaft Hamburg und den Gerichten am Sievekingplatz: Sie oder er beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und verhandelt über Einstellung, Strafbefehl oder Hauptverhandlung. Bei schweren Vorwürfen – etwa drohender Freiheitsstrafe – besteht ein Anspruch auf Pflichtverteidigung; das Gericht ordnet dann eine Verteidigerin oder einen Verteidiger bei. Fristen laufen ab dem ersten Schreiben: Gegen einen Strafbefehl bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch.
Der nächste Schritt: Beschreiben Sie Ihren Fall über das Anfrageformular auf dieser Seite – mit Aktenzeichen, Tatvorwurf und Verfahrensstand. Sie erhalten daraufhin Kontakt zu einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger in Hamburg, die oder der zu Ihrem Vorwurf passt und kurzfristig einen Beratungstermin anbietet.
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Strafrecht — die ersten Schritte
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Ihre Vorteile auf einen Blick
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In dieser Stadt gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Hamburg-Mitte
- Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
- Amtsgericht Hamburg-Altona
- Max-Brauer-Allee 89, 22765 Hamburg
- Amtsgericht Hamburg-Barmbek
- Spohrstraße 6, 22083 Hamburg zuständig für Barmbek, Bergstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Dulsberg, Farmsen-Berne, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Poppenbüttel, Sasel, Steilshoop, Volksdorf, Wellingsbüttel und Wohldorf-Ohlstedt
- Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
- Ernst-Mantius-Straße 8, 21029 Hamburg zuständig für den Bezirk Bergedorf
- Amtsgericht Hamburg-Blankenese
- Dormienstraße 7, 22587 Hamburg zuständig für die Ortsteile Rissen, Sülldorf, Blankenese, Iserbrook, Osdorf und Nienstedten
- Amtsgericht Hamburg-Harburg
- Buxtehuder Straße 9, 21073 Hamburg
- Amtsgericht Hamburg St. Georg
- Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg
- Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
- Schädlerstraße 28, 22041 Hamburg zuständig für neben Wandsbek die Ortsteile Rahlstedt, Tonndorf, Jenfeld, Marienthal und Eilbek
- Landgericht Hamburg
- Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
- Hanseatisches Oberlandesgericht
- Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg zuständig für Hamburg — das Hanseatische Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg
Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
In Strafsachen richtet sich die gesetzliche Vergütung nicht nach einem Streit- oder Gegenstandswert wie im Zivilprozess, sondern nach Rahmengebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG): Innerhalb gesetzlicher Spannen wird die Gebühr nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung des Falls bestimmt; hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Viele Hamburger Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger arbeiten alternativ mit einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung, deren Konditionen vor Mandatserteilung feststehen.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG) | max. 190 EUR zzgl. Auslagen und USt. |
| Grundgebühr für die erste Einarbeitung (Nr. 4100 VV RVG) | Rahmengebühr, je nach Aufwand ca. 100–400 EUR |
| Verteidigung im Ermittlungsverfahren (Verfahrensgebühr) | Rahmengebühr, ca. 100–400 EUR |
| Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag vor dem Amtsgericht | Rahmengebühr, ca. 150–500 EUR |
| Vergütungsvereinbarung bei umfangreichen Verfahren | individuell, meist Stundensatz oder Pauschalvergütung nach Absprache |
Bei notwendiger Verteidigung – etwa bei schweren Vorwürfen oder drohender Freiheitsstrafe – bestellt das Gericht eine Pflichtverteidigerin oder einen Pflichtverteidiger; die gesetzlichen Gebühren zahlt zunächst die Staatskasse, bei rechtskräftiger Verurteilung können sie zurückgefordert werden. Eine Prozesskostenhilfe wie im Zivilrecht gibt es für Beschuldigte nicht. Für eine erste Orientierung bei geringem Einkommen bietet der Stadtstaat Hamburg die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an. Eine Straf-Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten meist nur bei fahrlässigen Delikten oder nach Freispruch; Vorsatztaten sind regelmäßig ausgeschlossen.
Checkliste: Was Sie brauchen
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FAQ zu Strafrecht
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