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Strafrecht — was Sie wissen sollten

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Eine Vorladung der Polizei Hamburg im Briefkasten, eine Durchsuchung in der Wohnung oder ein Strafbefehl mit laufender Einspruchsfrist: Ein Strafverfahren trifft die meisten Menschen unvorbereitet. In der Freien und Hansestadt Hamburg mit ca. 1.910.160 Einwohnern reicht das Spektrum vom Ladendiebstahl (§ 242 StGB) über Körperverletzung (§ 223 StGB) bis zum Betrugsvorwurf nach § 263 StGB, etwa nach Online-Geschäften. Die wichtigste Regel gilt in jedem Fall: Als beschuldigte Person dürfen Sie die Aussage verweigern – dieses Schweigerecht sichert § 136 StPO, und es darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Die Hamburger Strafjustiz ist räumlich stark gebündelt: Das Amtsgericht Hamburg-Mitte und das Landgericht Hamburg arbeiten gemeinsam am Sievekingplatz 1, das Hanseatische Oberlandesgericht als Rechtsmittelinstanz des Stadtstaats direkt daneben am Sievekingplatz 2. Ob Ihr Verfahren vor dem Strafrichter oder Schöffengericht am Amtsgericht beginnt oder wegen der Schwere des Vorwurfs vor einer Strafkammer des Landgerichts Hamburg, hängt von der zu erwartenden Strafe ab. Für einzelne Stadtteile kommen auch weitere Hamburger Amtsgerichte in Betracht, etwa Hamburg-St. Georg, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg oder Hamburg-Wandsbek – die genaue Zuständigkeit klärt Ihre Verteidigung anhand der Verfahrensunterlagen.

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht kennt die Abläufe bei der Staatsanwaltschaft Hamburg und den Gerichten am Sievekingplatz: Sie oder er beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und verhandelt über Einstellung, Strafbefehl oder Hauptverhandlung. Bei schweren Vorwürfen – etwa drohender Freiheitsstrafe – besteht ein Anspruch auf Pflichtverteidigung; das Gericht ordnet dann eine Verteidigerin oder einen Verteidiger bei. Fristen laufen ab dem ersten Schreiben: Gegen einen Strafbefehl bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch.

Der nächste Schritt: Beschreiben Sie Ihren Fall über das Anfrageformular auf dieser Seite – mit Aktenzeichen, Tatvorwurf und Verfahrensstand. Sie erhalten daraufhin Kontakt zu einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger in Hamburg, die oder der zu Ihrem Vorwurf passt und kurzfristig einen Beratungstermin anbietet.

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Zuständige Gerichte

In dieser Stadt gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Hamburg-Mitte
Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
Amtsgericht Hamburg-Altona
Max-Brauer-Allee 89, 22765 Hamburg
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Spohrstraße 6, 22083 Hamburg zuständig für Barmbek, Bergstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Dulsberg, Farmsen-Berne, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Poppenbüttel, Sasel, Steilshoop, Volksdorf, Wellingsbüttel und Wohldorf-Ohlstedt
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Ernst-Mantius-Straße 8, 21029 Hamburg zuständig für den Bezirk Bergedorf
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Dormienstraße 7, 22587 Hamburg zuständig für die Ortsteile Rissen, Sülldorf, Blankenese, Iserbrook, Osdorf und Nienstedten
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Buxtehuder Straße 9, 21073 Hamburg
Amtsgericht Hamburg St. Georg
Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Schädlerstraße 28, 22041 Hamburg zuständig für neben Wandsbek die Ortsteile Rahlstedt, Tonndorf, Jenfeld, Marienthal und Eilbek
Landgericht Hamburg
Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
Hanseatisches Oberlandesgericht
Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg zuständig für Hamburg — das Hanseatische Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

In Strafsachen richtet sich die gesetzliche Vergütung nicht nach einem Streit- oder Gegenstandswert wie im Zivilprozess, sondern nach Rahmengebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG): Innerhalb gesetzlicher Spannen wird die Gebühr nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung des Falls bestimmt; hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Viele Hamburger Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger arbeiten alternativ mit einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung, deren Konditionen vor Mandatserteilung feststehen.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG)max. 190 EUR zzgl. Auslagen und USt.
Grundgebühr für die erste Einarbeitung (Nr. 4100 VV RVG)Rahmengebühr, je nach Aufwand ca. 100–400 EUR
Verteidigung im Ermittlungsverfahren (Verfahrensgebühr)Rahmengebühr, ca. 100–400 EUR
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag vor dem AmtsgerichtRahmengebühr, ca. 150–500 EUR
Vergütungsvereinbarung bei umfangreichen Verfahrenindividuell, meist Stundensatz oder Pauschalvergütung nach Absprache

Bei notwendiger Verteidigung – etwa bei schweren Vorwürfen oder drohender Freiheitsstrafe – bestellt das Gericht eine Pflichtverteidigerin oder einen Pflichtverteidiger; die gesetzlichen Gebühren zahlt zunächst die Staatskasse, bei rechtskräftiger Verurteilung können sie zurückgefordert werden. Eine Prozesskostenhilfe wie im Zivilrecht gibt es für Beschuldigte nicht. Für eine erste Orientierung bei geringem Einkommen bietet der Stadtstaat Hamburg die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an. Eine Straf-Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten meist nur bei fahrlässigen Delikten oder nach Freispruch; Vorsatztaten sind regelmäßig ausgeschlossen.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

Häufige Fragen

FAQ zu Strafrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger in Hamburg?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt: Nach § 34 RVG darf sie höchstens 190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer kosten. Viele Hamburger Kanzleien nennen den Preis bei der Terminvereinbarung vorab oder bieten eine kurze telefonische Ersteinschätzung an – fragen Sie ausdrücklich danach. Die Erstberatung verpflichtet nicht zur Mandatierung. Wer nur ein geringes Einkommen hat, kann sich in Hamburg für eine erste rechtliche Orientierung zudem an die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) wenden.
Was passiert, nachdem ich meine Anfrage über das Formular gestellt habe?
Ihre Angaben zu Tatvorwurf, Verfahrensstand und Aktenzeichen werden an passende Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in Hamburg weitergeleitet. Eine Kanzlei meldet sich in der Regel kurzfristig telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin für die Erstberatung zu vereinbaren – bei laufenden Fristen, etwa dem zweiwöchigen Einspruch gegen einen Strafbefehl, mit entsprechender Dringlichkeit. Halten Sie dafür alle Schreiben der Behörden bereit. Bis zum Gespräch gilt: keine Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Sache.
Welches Gericht ist in Hamburg für mein Strafverfahren zuständig?
Das hängt von Vorwurf und Straferwartung ab: Leichtere und mittlere Delikte verhandelt ein Amtsgericht – in Hamburg etwa das Amtsgericht Hamburg-Mitte am Sievekingplatz 1 oder je nach Stadtteil Gerichte wie Hamburg-St. Georg, Hamburg-Altona oder Hamburg-Harburg. Bei schweren Vorwürfen ist eine Strafkammer des Landgerichts Hamburg zuständig. Rechtsmittel führen zum Hanseatischen Oberlandesgericht am Sievekingplatz 2. Ihre Verteidigung prüft die Zuständigkeit anhand von Anklageschrift oder Strafbefehl.
Welche Fristen muss ich im Strafrecht unbedingt einhalten?
Die wichtigste Frist betrifft den Strafbefehl: Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung beim ausstellenden Hamburger Amtsgericht eingehen, sonst wird er rechtskräftig wie ein Urteil. Auch für Berufung und Revision gegen Urteile gelten kurze Wochenfristen. Vorladungen der Polizei Hamburg sind für Beschuldigte dagegen keine Pflichttermine – erscheinen müssen Sie erst auf Ladung von Staatsanwaltschaft oder Gericht, wie § 163a StPO die Vernehmung regelt. Lassen Sie jedes behördliche Schreiben sofort anwaltlich auf Fristen prüfen.
Brauche ich eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Strafrecht – oder reicht ein Anwalt?
Grundsätzlich darf jede zugelassene Anwältin und jeder zugelassene Anwalt verteidigen. Der Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Strafrecht setzt jedoch nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung aus einer Mindestzahl von Strafverfahren voraus. Bei ernsten Vorwürfen – etwa Körperverletzung nach § 223 StGB oder Betrug nach § 263 StGB mit drohender Freiheitsstrafe – und bei Verhandlungen vor einer Strafkammer des Landgerichts Hamburg spricht viel für eine spezialisierte Verteidigung mit Erfahrung an den Hamburger Strafgerichten.
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