Kostenlose Anfrage stellen
Anliegen beschreiben — wir finden die passende Anwältin oder den passenden Anwalt für Vertragsrecht in Berlin.
Vertragsrecht in Berlin
Eine Einbauküche vom Händler am Tempelhofer Damm wird mangelhaft geliefert; ein Handwerksbetrieb aus Mariendorf verlangt trotz offener Mängel den vollen Werklohn; ein online geschlossener Vertrag soll innerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist nach § 355 BGB gelöst werden; ein Lieferant aus dem Gewerbegebiet in Marienfelde leistet nicht – solche Konflikte prägen das Vertragsrecht in Tempelhof-Schöneberg. Rechtlich geht es meist um Mängelrechte nach § 437 BGB, um Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nach § 280 BGB oder um die Frage, ob nach § 145 BGB überhaupt ein bindendes Angebot vorlag.
anwaltvergleich.de leitet Ihr Anliegen an eine passende Kanzlei weiter — unverbindlich und für Sie kostenfrei.
Vertragsrecht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Berlin.
Kommt es zur Klage, richtet sich die örtliche Zuständigkeit in Berlin nicht nach dem Verwaltungsbezirk, sondern nach dem Ortsteil: Für Schöneberg und Friedenau ist das Amtsgericht Schöneberg zuständig, für Tempelhof das Amtsgericht Kreuzberg; für Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade klärt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt das Gericht anhand des Wohn- oder Geschäftssitzes der Gegenseite. Bis 10.000 Euro Streitwert entscheidet das Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG), darüber das Landgericht Berlin II mit Anwaltszwang. Mahnbescheide werden für ganz Berlin zentral beim Amtsgericht Wedding beantragt.
Zwei Stellen des Bezirks sind für Vertragsstreitigkeiten praktisch relevant: Die Schiedsstelle Tempelhof-Schöneberg beim Bezirksamt bietet ein freiwilliges Schlichtungsverfahren für vermögensrechtliche Ansprüche, das eine Klage ersparen kann. Über das Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg, bei dem die Gewerbebetriebe des Bezirks angemeldet sind, lässt sich per Gewerberegisterauskunft klären, wer rechtlich Ihr Vertragspartner ist – entscheidend, damit Mahnung und Klage die richtige Person oder Gesellschaft treffen. Eine auf Vertragsrecht spezialisierte Anwältin oder ein spezialisierter Anwalt setzt die nach § 323 BGB erforderliche Frist zur Nacherfüllung korrekt und prüft AGB-Klauseln nach § 305 BGB auf ihre Wirksamkeit.
Der nächste Schritt: Beschreiben Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite. Sie erhalten Kontakt zu einer Kanzlei für Vertragsrecht in Tempelhof-Schöneberg oder der näheren Umgebung; die Erstberatung für Verbraucher ist nach § 34 RVG auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt.
- Unverbindlich anfragen
- Kanzlei in Berlin finden
- Rechtsschutz prüfen lassen
- Kosten vorab transparent klären
- Unverbindlich beraten lassen
Vertragsrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Vertragstyp einordnen: Kauf, Werk oder Fernabsatz
Beim Kaufvertrag – etwa mit einem Möbelhaus in Schöneberg – gelten die Mängelrechte nach § 437 BGB mit zweijähriger Gewährleistung und Beweislastumkehr im ersten Jahr (§ 477 BGB). Beim Werkvertrag mit einem Handwerksbetrieb aus Lichtenrade entscheidet die Abnahme über Werklohn und Mängelhaftung. Bei online oder an der Haustür geschlossenen Verträgen läuft die vierzehntägige Widerrufsfrist nach §§ 312g, 355 BGB. Die Einordnung bestimmt, welche Ansprüche Ihnen in Tempelhof-Schöneberg überhaupt zustehen.
Vertrag, AGB, Mängelanzeige und Gewerberegisterauskunft sammeln
Stellen Sie den Vertrag, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, AGB, Fotos der Mängel und den gesamten Schriftverkehr zusammen. AGB-Klauseln, die Ihre Rechte beschneiden, unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 307–309 BGB. Ist die Gegenseite ein Betrieb aus dem Bezirk, liefert eine Gewerberegisterauskunft beim Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg Inhaber und Rechtsform. Notieren Sie das Vertragsdatum: Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB).
Erstberatung: Fristsetzung, Rücktritt oder Schiedsstelle Tempelhof-Schöneberg
In der Erstberatung prüft die Anwältin oder der Anwalt, ob bereits eine wirksame Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde – ohne sie ist ein Rücktritt nach § 323 BGB regelmäßig ausgeschlossen. Danach wird entschieden: Anwaltliches Aufforderungsschreiben, Schlichtung vor der Schiedsstelle Tempelhof-Schöneberg beim Bezirksamt oder direkte Klagevorbereitung. Für Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.
Kosten klären: Gegenstandswert, RVG-Gebühren, Beratungshilfe
Die Vergütung folgt dem Gegenstandswert, also dem Kaufpreis, Werklohn oder Rückabwicklungsbetrag. Bei 5.000 Euro liegt die außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr bei rund 460 Euro netto plus 20 Euro Auslagenpauschale. Wer geringe Einkünfte hat, beantragt Beratungshilfe beim für seinen Ortsteil zuständigen Amtsgericht, etwa dem Amtsgericht Schöneberg oder dem Amtsgericht Kreuzberg. Rechtsschutzversicherte lassen vor Mandatserteilung eine Deckungszusage einholen.
Mandat erteilen: Mahnbescheid beim Amtsgericht Wedding oder Klage
Nach Vollmacht und Auftrag fordert die Kanzlei die Gegenseite unter Fristsetzung auf. Bleibt Zahlung oder Nacherfüllung aus, folgt ein Mahnbescheid beim Amtsgericht Wedding, das Mahnverfahren für ganz Berlin bearbeitet, oder direkt die Klage beim nach Ortsteil zuständigen Amtsgericht. Ab 10.000,01 Euro Streitwert entscheidet das Landgericht Berlin II mit Anwaltszwang; Berufungen gegen dessen Urteile gehen zum Kammergericht.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
Unverbindliche Anfrage
Ihre Anfrage und die Vermittlung sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Verständliche Beratung
Kompetente Beratung ohne Fachchinesisch — klar und auf Augenhöhe.
Schnelle Vermittlung
anwaltvergleich.de leitet Ihre Anfrage an eine passende Kanzlei weiter.
Wie können wir Ihnen helfen?
Anliegen schildern
Schildern Sie Ihr Anliegen — anwaltvergleich.de leitet es an eine passende Kanzlei weiter.
Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Mitte
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
- Amtsgericht Kreuzberg
- Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
- Amtsgericht Neukölln
- Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
- Amtsgericht Schöneberg
- Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
- Amtsgericht Spandau
- Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
- Amtsgericht Köpenick
- Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
- Landgericht Berlin II
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
- Kammergericht
- Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Vergütung im Vertragsrecht richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert – in Tempelhof-Schöneberg typischerweise der Kaufpreis einer Ware, der Werklohn eines Handwerksbetriebs oder der Rückabwicklungsbetrag, meist zwischen 1.000 und 15.000 Euro. Die außergerichtliche Tätigkeit wird über die 1,3-Geschäftsgebühr abgerechnet; im Klageverfahren vor dem Amtsgericht Schöneberg, dem Amtsgericht Kreuzberg oder dem Landgericht Berlin II kommen Verfahrens- und Terminsgebühr sowie Gerichtskosten hinzu. Wer unterliegt, trägt regelmäßig auch die Kosten der Gegenseite.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | max. 190 € zzgl. USt |
| Außergerichtliche Vertretung, 1,3-Geschäftsgebühr bei 5.000 € Streitwert | ca. 460 € netto zzgl. 20 € Auslagenpauschale |
| Gerichtskosten erste Instanz bei 5.000 € Streitwert | ca. 500 € |
| Gesamtkostenrisiko bei Unterliegen im Klageverfahren, 5.000 € Streitwert | ca. 2.500–3.000 € |
| Streitwert ab 10.000,01 € (Landgericht Berlin II, Anwaltszwang) | nach RVG-Tabelle, streitwertabhängig höher |
Bei geringem Einkommen deckt Beratungshilfe die außergerichtliche Beratung; der Antrag wird beim Amtsgericht gestellt, das für Ihren Ortsteil zuständig ist. Für ein Klageverfahren kann Prozesskostenhilfe beim Prozessgericht beantragt werden, sofern die Klage hinreichende Erfolgsaussicht hat. Eine Rechtsschutzversicherung mit Vertrags- und Sachenrechtsbaustein übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten abzüglich Selbstbeteiligung; die Deckungsanfrage sollte vor der Mandatserteilung erfolgen.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Vertragsdokument: Schriftlicher Vertrag, Bestellbestätigung oder E-Mail-Verlauf, aus dem sich Angebot und Annahme nach § 145 BGB ergeben.
- AGB der Gegenseite: Vollständige Geschäftsbedingungen sichern; Klauseln zu Haftung oder Gewährleistung werden nach §§ 305, 307–309 BGB überprüft.
- Mängeldokumentation: Fotos, Gutachten oder Zeugen zu Mängeln an Ware oder Werkleistung, mit Datum der ersten Rüge.
- Fristsetzung nachweisen: Schreiben, mit dem Sie Nacherfüllung verlangt haben – Voraussetzung für Rücktritt nach § 323 BGB.
- Widerrufsfrist prüfen: Bei Online- oder Haustürgeschäften Vertragsdatum und Widerrufsbelehrung bereithalten (§ 355 BGB).
- Vertragspartner identifizieren: Bei Betrieben aus Tempelhof, Mariendorf oder Marienfelde Gewerberegisterauskunft beim Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg oder Handelsregisterauszug beim Amtsgericht Charlottenburg einholen.
- Wohn- oder Geschäftssitz der Gegenseite: Bestimmt das zuständige Amtsgericht – etwa Amtsgericht Schöneberg oder Amtsgericht Kreuzberg je nach Ortsteil.
- Verjährung berechnen: Drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand (§§ 195, 199 BGB) – kurz vor Fristende sofort handeln.
- Rechtsschutzversicherung: Police, Versicherungsnummer und Selbstbeteiligung bereitlegen für die Deckungsanfrage.
- Schlichtungsbereitschaft: Überlegen, ob ein Verfahren vor der Schiedsstelle Tempelhof-Schöneberg als Alternative zur Klage infrage kommt.
FAQ zu Vertragsrecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
Vertragsrecht in Berlin: passende Kanzlei finden
Im Umkreis von 50 Kilometern um Berlin ist derzeit keine Kanzlei für Vertragsrecht bei uns gelistet. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter, unverbindlich und für Sie kostenfrei.
Ihr Anliegen an eine passende Kanzlei
Beschreiben Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter.
Aktuelle Rechtsprechung zum Vertragsrecht
Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
-
EuGH stärkt Kundenrechte bei Änderung von Internetverträgen
Europäischer Gerichtshof (EuGH) Az. C-669/24 Quelle: LTO
-
OLG Rostock: Kreuzfahrt-AGB zu Storno und Quarantäne unwirksam
OLG Rostock Az. 2 UKI 2/25 Quelle: LTO
-
Leasingübernahme: Keine Haftung mehr – OLG Frankfurt
OLG Frankfurt am Main Az. 17 U 141/25 Quelle: LTO
-
Gassperre: OLG Frankfurt stärkt Rechte von Energiekunden
OLG Frankfurt Az. 5 W 18/26 Quelle: LTO
Verwandte Rechtsgebiete & Standorte
Weitere Rechtsgebiete in Berlin
Vertragsrecht in anderen Städten
Direkt zum Suchergebnis
Sie sind Anwältin oder Anwalt in Berlin? Kanzleiprofil im Anwaltsverzeichnis anlegen