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Vertragsrecht in Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 14.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Vertragsstreitigkeiten treffen in Friedrichshain-Kreuzberg Verbraucherinnen und Verbraucher genauso wie Gewerbetreibende: Die online bestellte Küche kommt beschädigt, eine Handwerkerfirma rechnet im Altbau Leistungen ab, die nie erbracht wurden, oder eine Agentur liefert das beauftragte Projekt nicht. Der Bezirk ist von kleinteiliger Gewerbestruktur geprägt — Gastronomie, Handwerk, Clubs und Kreativwirtschaft —, deren Gewerbeanmeldungen über das Ordnungsamt des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg laufen. Entsprechend oft geht es um Werkverträge, Dienstverträge und Kaufverträge zwischen kleinen Betrieben und ihren Auftraggebern.

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Vertragsrecht — was Sie wissen sollten

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Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei (§§ 12, 13, 17 ZPO); daneben kommen besondere Gerichtsstände wie der Erfüllungsort (§ 29 ZPO) in Betracht. Für den gesamten Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist in allgemeinen Zivilsachen das Amtsgericht Kreuzberg zuständig, wenn die beklagte Partei dort ihren Wohnsitz oder Sitz hat; ab einem Streitwert von 10.000,01 Euro entscheidet das Landgericht Berlin II, dort mit Anwaltszwang, Berufungsinstanz ist das Kammergericht als Oberlandesgericht des Landes Berlin. Gerichtliche Mahnverfahren laufen zentral über das Amtsgericht Wedding, das die Mahnsachen für ganz Berlin und Brandenburg bearbeitet. Wer wissen muss, wer hinter einer GmbH aus dem Bezirk steht, findet die Registerdaten beim Amtsgericht Charlottenburg, dem zentralen Registergericht für das gesamte Stadtgebiet.

Anwaltliche Hilfe lohnt sich vor allem wegen der Fristen: Der Rücktritt setzt regelmäßig eine erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung voraus (§ 323 BGB), die Widerrufsfrist im Fernabsatz beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB) und beginnt beim Warenkauf erst mit Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB), ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung später (§ 356 Abs. 3 BGB), und Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren ab Jahresende. In den sozialen Erhaltungsgebieten von Friedrichshain-Kreuzberg kommt hinzu, dass Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer Genehmigung des Bezirksamts bedürfen (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) — Werkverträge über Modernisierungen hängen damit an einer behördlichen Entscheidung, die im Vertrag abgebildet sein sollte.

Über das Formular können Sie Ihr Anliegen schildern; eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt. Weiter unten finden Sie Anwältinnen und Anwälte für Vertragsrecht aus Berlin und Umgebung mit Anschrift und Telefonnummer.

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Schritt für Schritt

Vertragsrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Vertragstyp bestimmen: Kauf, Werk- oder Dienstvertrag

Zuerst klärt sich, welcher Vertragstyp vorliegt — davon hängen sämtliche Rechte ab. Beim Kauf greifen die Mängelrechte nach § 437 BGB, beim Werkvertrag über den Altbauumbau in Kreuzberg das Werkvertragsrecht mit Abnahme, beim Agenturauftrag in Friedrichshain oft reines Dienstvertragsrecht ohne Erfolgsanspruch. Prüfen Sie außerdem, ob der Vertrag überhaupt wirksam zustande kam: § 145 BGB bindet an ein abgegebenes Angebot, ein bloßer Kostenvoranschlag ist noch kein Vertrag.

2

Vertrag, AGB und Schriftverkehr vollständig zusammenstellen

Sammeln Sie den unterschriebenen Vertrag, die einbezogenen AGB, Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnungen, Zahlungsbelege sowie den gesamten E-Mail- und Messenger-Verlauf. Fotos von Mängeln an Bauleistungen oder Lieferungen gehören dazu, bei Handwerksleistungen im Bezirk auch das Aufmaß und das Abnahmeprotokoll. Handelt es sich um eine Firma, ergänzen Sie einen Registerauszug des Amtsgerichts Charlottenburg — nur so steht fest, wer korrekt als Vertragspartner zu verklagen wäre.

3

Fristen prüfen: Widerruf, Nacherfüllung, Verjährung

Fristen entscheiden häufiger als die Rechtslage. Bei Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen — etwa an Ständen auf den Wochenmärkten des Bezirks — läuft die vierzehntägige Widerrufsfrist nach §§ 312g, 355 Abs. 2 BGB; beim Warenkauf beginnt sie mit Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Kein Widerrufsrecht besteht bei Geschäften außerhalb von Geschäftsräumen, die sofort erbracht und bezahlt werden und 40 Euro nicht überschreiten (§ 312 Abs. 2 Nr. 12 BGB). Kaufrechtliche Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache, bei Bauwerken in fünf Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 BGB); im ersten Jahr seit Gefahrübergang gilt die Beweislastumkehr zugunsten von Verbrauchern (§ 477 Abs. 1 BGB). Vertragliche Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§§ 195, 199 BGB).

4

Erstberatung nach § 34 RVG vereinbaren

In der Erstberatung ordnet die Anwältin oder der Anwalt Ihren Sachverhalt ein und sagt, ob Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz nach § 280 BGB die bessere Route ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, für die Beratung insgesamt höchstens 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer — aber nur, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde (§ 34 Abs. 1 RVG). Bringen Sie die vorbereiteten Unterlagen mit; fragen Sie bei der Kanzlei, ob eine Beratung per Video möglich ist.

5

Gegenstandswert, Kostenrisiko und Rechtsschutz klären

Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert, im Vertragsrecht meist nach Kaufpreis, Werklohn oder dem Rückabwicklungsbetrag. Lassen Sie sich das Gesamtkostenrisiko für den Fall des Unterliegens ausrechnen, bevor Sie klagen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, fragen Sie, ob die Kanzlei die Deckungsanfrage übernimmt; zugesagt ist das nicht. Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Beratungshilfe bei der Rechtsantragstelle des für seinen Wohnort zuständigen Amtsgerichts; die Schuldner- und Insolvenzberatung des Bezirks hilft bei aufgelaufenen Forderungen weiter.

6

Mandat erteilen: Aufforderung, Mahnbescheid oder Klage

Nach der Mandatserteilung folgt in der Regel ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung — regelmäßig erforderlich, weil der Rücktritt eine erfolglose Fristsetzung voraussetzt (§ 323 Abs. 1 BGB) und sie nur ausnahmsweise entbehrlich ist (§ 323 Abs. 2 BGB, § 636 BGB); kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, tritt an ihre Stelle eine Abmahnung (§ 323 Abs. 3 BGB). Bleibt es erfolglos, führt der Weg über den Mahnbescheid beim Amtsgericht Wedding, das die Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg bearbeitet, oder direkt zur Klage vor dem Gericht, das nach Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei beziehungsweise nach dem Erfüllungsort zuständig ist (§§ 12, 13, 17, 29 ZPO) — bis 10.000 Euro das Amtsgericht, ab 10.000,01 Euro das Landgericht Berlin II; Streitigkeiten über Anordnungen des Bestellers und die Vergütungsanpassung beim Bauvertrag (§§ 650b, 650c BGB) gehören unabhängig vom Streitwert vor das Landgericht (§ 71 Abs. 2 Nr. 5 GVG).

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

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Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Anwaltliche Vergütung im Vertragsrecht richtet sich nach dem Gegenstandswert und dem Vergütungsverzeichnis des RVG. In Friedrichshain-Kreuzberg liegen die typischen Streitwerte zwischen 1.000 und 15.000 Euro — Kaufpreis, offener Werklohn oder der Betrag der Rückabwicklung. Die Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher ist nach § 34 RVG gedeckelt.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG)max. 190 € zzgl. USt.
Außergerichtliche Vertretung, 1,3-Geschäftsgebühr bei 5.000 € Gegenstandswertca. 460 € netto zzgl. 20 € Auslagenpauschale
Gerichtskosten erster Instanz bei 5.000 € Streitwertca. 500 €
Gesamtkostenrisiko bei Unterliegen im Klageverfahren (5.000 €)ca. 2.500–3.000 €
Ab 10.000,01 € Streitwert: Landgericht Berlin IIAnwaltszwang, Kosten steigen mit dem Streitwert

Wer die Kosten nicht aufbringen kann, beantragt für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe bei der Rechtsantragstelle des nach seinem Wohnort zuständigen Amtsgerichts und für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe beim Prozessgericht. Beides setzt Angaben und Nachweise zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen voraus; Beratungshilfe zusätzlich, dass keine zumutbare andere Hilfe zur Verfügung steht und die Inanspruchnahme nicht mutwillig ist (§ 1 Abs. 1 BerHG), Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussicht (§ 114 Abs. 1 ZPO). Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsbaustein, übernehmen viele Kanzleien die Deckungsanfrage vor Mandatsbeginn; verbindlich ist das nicht, die Selbstbeteiligung bleibt bei Ihnen.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Vertragsurkunde und AGB: Legen Sie den unterschriebenen Vertrag samt aller einbezogenen Klauselwerke vor. Ob AGB überhaupt Vertragsbestandteil wurden, richtet sich nach § 305 BGB, ihre Wirksamkeit nach der Inhaltskontrolle der §§ 307 bis 309 BGB.
  • Vertragspartner exakt benennen: Notieren Sie die vollständige Firmierung. Bei einer GmbH oder UG aus dem Bezirk klärt ein Registerauszug des Amtsgerichts Charlottenburg, wer vertretungsberechtigt und richtiger Anspruchsgegner ist.
  • Zeitleiste des Ablaufs: Halten Sie Bestell-, Liefer-, Abnahme- und Mängeldaten fest. Daraus ergibt sich, ob Widerrufsfrist, Gewährleistung oder die Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB noch laufen.
  • Mängel dokumentieren: Fotos, Videos und schriftliche Mängelanzeigen sind die Grundlage jedes Anspruchs nach § 437 BGB. Bei Handwerksleistungen im Altbau gehören Abnahmeprotokoll und Aufmaß dazu.
  • Fristsetzung nachweisen: Suchen Sie das Schreiben heraus, mit dem Sie zur Nacherfüllung aufgefordert haben. Ohne erfolglose Fristsetzung scheitert der Rücktritt regelmäßig an § 323 BGB.
  • Zahlungen belegen: Kontoauszüge, Anzahlungsquittungen und offene Rechnungen zeigen den Gegenstandswert — er bestimmt die Gebühren und die Zuständigkeit von Amts- oder Landgericht.
  • Anschrift der Gegenseite angeben: Notieren Sie Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei — davon hängt die örtliche Zuständigkeit ab (§§ 12, 13, 17 ZPO), daneben kann der Erfüllungsort greifen (§ 29 ZPO). Für Friedrichshain und Kreuzberg ist in allgemeinen Zivilsachen dasselbe Gericht zuständig: das Amtsgericht Kreuzberg.
  • Rechtsschutzversicherung prüfen: Halten Sie Versicherungsschein und Nummer bereit. Vertragsrecht ist häufig mitversichert, die Deckung hängt aber vom Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls ab.
  • Gewerbliche Unterlagen ergänzen: Führen Sie einen Betrieb im Bezirk, gehören Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg und laufende Rahmenverträge zur Akte.
  • Ziel formulieren: Sagen Sie klar, ob Sie Nachbesserung, Geld zurück, Minderung oder Schadensersatz nach § 280 BGB wollen. Das steuert die gesamte Strategie.
Häufige Fragen

FAQ zu Vertragsrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem Vertragsrechtsanwalt in Friedrichshain-Kreuzberg?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, für die Beratung insgesamt auf 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer — vorausgesetzt, es wurde keine Gebührenvereinbarung getroffen (§ 34 Abs. 1 RVG). Viele Kanzleien im Bezirk rechnen weniger ab oder rechnen die Gebühr an, wenn Sie anschließend das Mandat erteilen. Für Unternehmen — etwa Gastronomie- oder Handwerksbetriebe aus Friedrichshain und Kreuzberg — gilt der Deckel nicht; dort wird die Beratung frei vereinbart, meist nach Stundensatz.
Welches Gericht entscheidet über meinen Vertragsstreit in Friedrichshain-Kreuzberg?
Das hängt vom Streitwert und von Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei ab. Bis 10.000 Euro entscheidet das Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG), darüber das Landgericht Berlin II mit Anwaltszwang (§ 71 Abs. 1 GVG, § 78 Abs. 1 ZPO). Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist in allgemeinen Zivilsachen das Amtsgericht Kreuzberg zuständig, wenn die beklagte Partei dort ihren Wohnsitz oder Sitz hat; daneben können besondere Gerichtsstände wie der Erfüllungsort greifen (§ 29 ZPO). Gegen Urteile des Amtsgerichts geht die Berufung an das Landgericht (§ 72 Abs. 1 GVG), gegen Urteile des Landgerichts an das Kammergericht (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG). Hat die antragstellende Partei Wohnsitz oder Sitz in Berlin oder Brandenburg, wird der Mahnbescheid zentral beim Amtsgericht Wedding beantragt (§ 689 Abs. 2 ZPO); maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand der antragstellenden Partei.
Welche Fristen sind im Vertragsrecht besonders kritisch?
Drei Fristen entscheiden die meisten Fälle. Der Widerruf bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen läuft 14 Tage (§§ 312g, 355 Abs. 2 BGB) und beginnt beim Warenkauf mit Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB) — relevant bei Onlinekäufen; bei Abschlüssen an Marktständen bis 40 Euro mit sofortiger Leistung und Zahlung besteht kein Widerrufsrecht (§ 312 Abs. 2 Nr. 12 BGB). Der Rücktritt setzt regelmäßig eine erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung voraus (§ 323 Abs. 1 BGB); entbehrlich ist sie nur in den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB und des § 636 BGB. Kaufrechtliche Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB), bei Bauwerken in fünf Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB); bei Werkverträgen gilt § 634a BGB, bei Bauwerken fünf Jahre ab Abnahme. Im ersten Jahr seit Gefahrübergang gilt die Beweislastumkehr des § 477 Abs. 1 BGB. Sonstige vertragliche Ansprüche verjähren drei Jahre ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Verstrichene Fristen lassen sich kaum reparieren.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung den Vertragsstreit?
Vertrags- und Sachenrecht ist in vielen Policen als Baustein enthalten. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls: Wartezeiten von häufig drei Monaten und ein Vertragsschluss vor Versicherungsbeginn führen regelmäßig zur Ablehnung. Viele Kanzleien stellen die Deckungsanfrage vor Mandatsbeginn und rechnen mit dem Versicherer ab; verbindlich ist das nicht, die Selbstbeteiligung tragen Sie. Ohne Versicherung bleibt Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung — beantragt bei der Rechtsantragstelle des nach Ihrem Wohnort zuständigen Amtsgerichts — und Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren.
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Vertragsrecht in Berlin: passende Kanzlei finden

In Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg selbst steht derzeit niemand mit dem Fachanwaltstitel für Handels- und Gesellschaftsrecht bei uns. Im Umkreis von 25 km stehen 41 Fachanwältinnen und Fachanwälte; die 10 nächstgelegenen stehen unten. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Berlin hat noch keine Kanzlei für Vertragsrecht ein eigenes Profil bei uns. Unten stehen die nächstgelegenen Fachanwältinnen und Fachanwälte aus der Umgebung. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei es übernehmen kann, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Fachanwältinnen und Fachanwälte in der Umgebung

Basisprofil Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Zu Vertragsrecht gibt es keinen eigenen Fachanwaltstitel; gezeigt werden Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht. Entfernung = Luftlinie ab dem Mittelpunkt von Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg (Näherung), Umkreis bis 25 km; der Ort ist der Kanzleisitz.

  • Basisprofil

    Clara Tippe

    Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Berlin · 1 km

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    Mix legal Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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    Johanna Rudolph

    Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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  • Basisprofil

    Stephan Mix

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

    Berlin · 1 km

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  • Basisprofil

    Oliver Kispert

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

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    Dr. Broll Schmitt Kaufmann & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte

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    Dr. Oscar Szerkus

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  • Basisprofil

    Saskia Wiesner

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    Markus Frank

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    Julia Breier-Struß

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    Annette Frank

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    Konrad Bechler

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