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Vertragsrecht in Berlin-Lichtenberg

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 07.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Ein Onlinekauf soll widerrufen werden, ein Handwerksbetrieb aus Karlshorst liefert mangelhafte Arbeit, oder ein Fitnessstudio in Neu-Hohenschönhausen beruft sich auf eine zweifelhafte Klausel: Wer im Bezirk Lichtenberg – zwischen Hohenschönhausen, Fennpfuhl, Friedrichsfelde und Rummelsburg – in einen Vertragsstreit gerät, sollte früh eine Anwältin oder einen Anwalt für Vertragsrecht in Lichtenberg einschalten. Denn schon der Vertragsschluss durch Angebot und Annahme (§§ 145 bis 147 BGB) entscheidet oft darüber, welche Rechte Ihnen später zustehen – etwa beim Kaufvertrag, Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag.

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Vertragsrecht — was Sie wissen sollten

Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Berlin.

Für die gerichtliche Zuständigkeit gilt: Welches Gericht zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz oder Sitz der Gegenseite (§§ 12, 13, 17 ZPO); daneben kommen besondere Gerichtsstände in Betracht, etwa der Erfüllungsort (§ 29 ZPO). Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Lichtenberg (Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin) umfasst die Verwaltungsbezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf; für Beklagte mit Wohnsitz oder Sitz im Bezirk Lichtenberg ist damit dieses Amtsgericht örtlich zuständig. Ab einem Streitwert von 10.000,01 € verhandelt grundsätzlich das Landgericht Berlin II (Littenstraße 12-17, 10179 Berlin) Zivilsachen; einzelne Vertragsstreitigkeiten bleiben unabhängig vom Streitwert beim Amtsgericht, etwa Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen (§ 23 Nr. 2 Buchstabe a GVG); vor dem Amtsgericht können Sie sich selbst vertreten, ein Anwaltszwang besteht dort nicht (§ 78 ZPO). Berufung gegen Urteile der Amtsgerichte verhandelt das Landgericht Berlin II (§ 72 GVG); gegen Urteile des Landgerichts führt die Berufung zum Kammergericht, dem Oberlandesgericht des Landes Berlin.

Eine im Vertragsrecht erfahrene Anwältin oder ein Vertragsrechtsanwalt prüft, ob ein Rücktritt nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung möglich ist (§ 323 BGB), ob Schadensersatz wegen Pflichtverletzung in Frage kommt (§ 280 BGB) und ob Allgemeine Geschäftsbedingungen überhaupt wirksam einbezogen wurden (§ 305 BGB). Geht es gegen ein Unternehmen, lässt sich der Vertragspartner vorab über das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg oder über eine Gewerbeauskunft des Bezirksamts Lichtenberg identifizieren.

Über das Formular können Sie Ihr Anliegen schildern; eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt. Kommt es zu einer Beratung, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch bei Verbrauchern höchstens 190 € zzgl. USt, sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG).

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Vertragsrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Vertragsart klären: Kaufvertrag, Werkvertrag oder Fernabsatz mit Widerrufsrecht

Ordnen Sie zuerst ein, welcher Vertrag betroffen ist. Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen – etwa einem Haustürgeschäft in Friedrichsfelde – gilt regelmäßig die vierzehntägige Widerrufsfrist nach §§ 312g, 355 BGB; für bestimmte Vertragsarten besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 BGB). Beim Kauf stehen Ihnen bei Mängeln die Rechte aus § 437 BGB zu: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Diese Einordnung bestimmt, welche Fristen sofort laufen.

2

Unterlagen sichern: Vertrag, AGB, Rechnungen und Mängeldokumentation

Sammeln Sie Vertragstext, AGB, Bestellbestätigung, Rechnungen und den gesamten Schriftverkehr. Mängel sollten Sie mit Fotos und Datum festhalten – beim Verbrauchsgüterkauf gilt im ersten Jahr die Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers (§ 477 BGB). Sitzt der Vertragspartner im Bezirk, hilft bei unklarer Firmierung eine Gewerbeauskunft beim Bezirksamt Lichtenberg oder ein Blick ins Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg.

3

Erstberatung bei einer Kanzlei in Lichtenberg anfragen

Über das Formular auf dieser Seite können Sie Ihr Anliegen schildern; eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt. In der Erstberatung – bei Verbrauchern ohne Vergütungsvereinbarung höchstens 190 € zzgl. USt (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG) – klärt die Anwältin oder der Anwalt Erfolgsaussichten, laufende Fristen und die Verjährung: Vertragliche Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Danach wissen Sie, ob sich ein Vorgehen lohnt.

4

Kosten kalkulieren: Gegenstandswert und RVG-Gebühren vor der Beauftragung

Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert – also nach Kaufpreis, Werklohn oder Rückabwicklungsbetrag. Bei 5.000 € Streitwert fällt außergerichtlich eine 1,3-Geschäftsgebühr von rund 460 € netto zzgl. 20 € Auslagenpauschale an. Klären Sie vor dem Mandat auch eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung oder die Möglichkeit von Beratungshilfe.

5

Gegenseite anschreiben: Fristsetzung zur Nacherfüllung vor dem Rücktritt

In den meisten Fällen fordert Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt die Gegenseite zunächst schriftlich auf. Wichtig: Der Rücktritt vom Vertrag setzt regelmäßig eine erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung voraus (§ 323 BGB). Ein anwaltliches Schreiben mit korrekter Fristsetzung und Rechtsfolgenandrohung schafft die Voraussetzung für Rücktritt oder Schadensersatz; ob die Gegenseite sich außergerichtlich einigt, ist offen.

6

Mahnverfahren über das Amtsgericht Wedding oder Klage einreichen

Bleibt eine unbestrittene Geldforderung offen, bietet sich das gerichtliche Mahnverfahren an – dafür ist zentral das Amtsgericht Wedding zuständig, das Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg bearbeitet. Wird der Anspruch bestritten, folgt die Klage: bei Zuständigkeit im Bezirk Lichtenberg vor dem Amtsgericht Lichtenberg, ab 10.000,01 € Streitwert vor dem Landgericht Berlin II mit Anwaltszwang.

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

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Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Anwaltsvergütung im Vertragsrecht richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert Ihres Anliegens, etwa Kaufpreis oder Werklohn. Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Wert Ihres Anliegens, etwa Kaufpreis, Werklohn oder Rückabwicklungsbetrag. Ab einem Streitwert von 10.000,01 € ist grundsätzlich das Landgericht Berlin II zuständig; dort müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen (§ 78 Abs. 1 ZPO). Einzelne Streitigkeiten bleiben unabhängig vom Streitwert beim Amtsgericht, etwa aus Wohnraummietverhältnissen (§ 23 Nr. 2 Buchstabe a GVG).

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG)max. 190 € zzgl. USt
Außergerichtliche Vertretung, 1,3-Geschäftsgebühr bei 5.000 € Streitwertca. 460 € netto zzgl. 20 € Auslagenpauschale
Gerichtskosten erste Instanz bei 5.000 € Streitwertca. 500 €
Gesamtkostenrisiko bei Unterliegen im Klageverfahren (5.000 €)ca. 2.500–3.000 €

Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe beantragen – über den Antrag entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren allgemeinen Gerichtsstand haben (§ 4 Abs. 1 BerHG) – für Adressen im Bezirk Lichtenberg also das Amtsgericht Lichtenberg am Roedeliusplatz. Für ein Klageverfahren kommt Prozesskostenhilfe in Betracht, die beim Prozessgericht beantragt wird. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsbaustein, übernimmt diese nach Deckungszusage die Kosten bis auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Vollständiger Vertragstext: Bringen Sie den Vertrag samt Anlagen mit. Ohne den genauen Wortlaut lässt sich keine belastbare Einschätzung geben.
  • AGB des Vertragspartners: Klauseln unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 307–309 BGB – auch die Frage, ob die AGB wirksam einbezogen wurden (§ 305 BGB), gehört in die Erstberatung.
  • Bestell- und Auftragsbestätigungen: Sie belegen, wann und mit welchem Inhalt der Vertrag zustande kam (§§ 145 bis 147 BGB).
  • Gesamter Schriftverkehr: E-Mails, Briefe und Chatnachrichten mit der Gegenseite chronologisch ordnen – daraus ergeben sich oft Fristen und Zugeständnisse.
  • Zahlungsnachweise: Kontoauszüge oder Quittungen zeigen, was bereits geleistet wurde – wichtig für Rückabwicklung und Minderung.
  • Mängeldokumentation: Fotos mit Datum, Zeugen und gegebenenfalls Kostenvoranschläge für die Mängelbeseitigung sichern Ihre Position, gerade solange die Beweislastumkehr des § 477 BGB greift.
  • Fristen notieren: Wann wurde geliefert, wann der Mangel entdeckt, wann widerrufen? Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt beim Verbrauchsgüterkauf mit Erhalt der Ware, jedoch nicht, bevor Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden (§§ 312g, 355, 356 Abs. 2 und 3 BGB). Mängelansprüche beim Kauf verjähren regelmäßig in zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB); bei einem Bauwerk und bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, sind es fünf Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) – diese Frist tritt an die Stelle der Regelverjährung; die drei Jahre ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB) gelten für sonstige vertragliche Ansprüche.
  • Vertragspartner identifizieren: Bei Unternehmen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Charlottenburg (Registergericht für ganz Berlin) oder Gewerbeauskunft beim Bezirksamt Lichtenberg – nur der richtige Beklagte kann verklagt werden.
  • Rechtsschutzversicherung prüfen: Police und Versicherungsnummer bereithalten; die Kanzlei kann die Deckungsanfrage übernehmen.
  • Vollständige Anschrift der Gegenseite: Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach Wohnsitz oder Sitz der Gegenseite (§§ 12, 13, 17 ZPO); die genaue Anschrift hilft der Kanzlei bei der Einschätzung des Gerichtsstands.
Häufige Fragen

FAQ zu Vertragsrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung im Vertragsrecht in Lichtenberg?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 € zzgl. USt, sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Der Preis kann auch niedriger ausfallen – fragen Sie ihn vor dem Termin ab. In der Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung zu Erfolgsaussichten, laufenden Fristen und den weiteren Kosten. Bei geringem Einkommen deckt ein Beratungshilfeschein des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Sie Ihren allgemeinen Gerichtsstand haben (§ 4 Abs. 1 BerHG) – für den Bezirk Lichtenberg also des Amtsgerichts Lichtenberg –, die Beratung bis auf eine Beratungshilfegebühr von 15 € ab, die die Kanzlei erlassen kann (Nr. 2500 VV RVG).
Welches Gericht ist bei einem Vertragsstreit in Lichtenberg zuständig?
Zuständig ist grundsätzlich das Gericht am Wohnsitz oder Sitz der Gegenseite (§§ 12, 13, 17 ZPO); besondere Gerichtsstände wie der Erfüllungsort (§ 29 ZPO) können hinzutreten. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Lichtenberg (Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin) umfasst die Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf; für Beklagte mit Wohnsitz oder Sitz im Bezirk Lichtenberg ist damit dieses Amtsgericht örtlich zuständig. Ab einem Streitwert von 10.000,01 € verhandelt grundsätzlich das Landgericht Berlin II (Littenstraße 12-17) – dort gilt Anwaltszwang; einzelne Streitigkeiten bleiben unabhängig vom Streitwert beim Amtsgericht, etwa aus Wohnraummietverhältnissen (§ 23 Nr. 2 Buchstabe a GVG). Für gerichtliche Mahnverfahren ist zentral das Amtsgericht Wedding zuständig, das Mahnsachen für ganz Berlin und Brandenburg bearbeitet. Berufungsinstanz gegen Landgerichtsurteile ist das Kammergericht.
Welche Fristen muss ich im Vertragsrecht unbedingt beachten?
Die wichtigsten Fristen: Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gilt eine vierzehntägige Widerrufsfrist (§§ 312g, 355 BGB). Beim Kauf verjähren Mängelansprüche grundsätzlich in zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB), bei gebrauchten Waren kann die Frist auf ein Jahr verkürzt sein, aber nur, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung eigens auf die Verkürzung hingewiesen wurden und diese im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB); im ersten Jahr gilt die Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers (§ 477 BGB). Vertragliche Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Vor einem Rücktritt ist zudem meist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung nötig (§ 323 BGB) – lassen Sie Fristen daher früh anwaltlich prüfen.
Lohnt sich anwaltliche Hilfe auch bei kleinem Streitwert?
Oft ja. Bei Streitwerten ab etwa 1.000 € – etwa einem mangelhaften Onlinekauf oder einer offenen Werklohnforderung – steht die außergerichtliche Geschäftsgebühr in einem vernünftigen Verhältnis zum Anspruch, und bei Verzug der Gegenseite muss diese die Anwaltskosten häufig als Verzugsschaden erstatten (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB). Für unbestrittene Geldforderungen ist das Mahnverfahren über das Amtsgericht Wedding ein kostengünstiger Weg zum Vollstreckungstitel. Eine Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe senkt Ihr Risiko zusätzlich.
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Vertragsrecht in Berlin: passende Kanzlei finden

In Berlin-Lichtenberg selbst steht derzeit niemand mit dem Fachanwaltstitel für Handels- und Gesellschaftsrecht bei uns. Im Umkreis von 25 km stehen 41 Fachanwältinnen und Fachanwälte; die 10 nächstgelegenen stehen unten. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Berlin hat noch keine Kanzlei für Vertragsrecht ein eigenes Profil bei uns. Unten stehen die nächstgelegenen Fachanwältinnen und Fachanwälte aus der Umgebung. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei es übernehmen kann, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Fachanwältinnen und Fachanwälte in der Umgebung

Basisprofil Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Zu Vertragsrecht gibt es keinen eigenen Fachanwaltstitel; gezeigt werden Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht. Entfernung = Luftlinie ab dem Mittelpunkt von Berlin-Lichtenberg (Näherung), Umkreis bis 25 km; der Ort ist der Kanzleisitz.

  • Basisprofil

    Konrad Bechler

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Berlin · 5 km

    Reichenberger Straße 120, 10999 Berlin

    BECHLER Kollaborationsberatung Rechtsanwalts-GmbH

    +49 30 91554748

  • Basisprofil

    Clara Tippe

    Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Berlin · 6 km

    Wallstraße 15, 10179 Berlin

    Mix legal Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

    +49 30 629322770

  • Basisprofil

    Johanna Rudolph

    Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Berlin · 6 km

    Wallstraße 15, 10179 Berlin

    Mix legal Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

    +49 30 629322770

  • Basisprofil

    Stephan Mix

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

    Berlin · 6 km

    Wallstraße 15, 10179 Berlin

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    +49 30 629322770

  • Basisprofil

    Oliver Kispert

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

    Berlin · 6 km

    Wallstraße 15A, 10179 Berlin

    Dr. Broll Schmitt Kaufmann & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte

    +49 30 8800783-0

  • Basisprofil

    Dr. Oscar Szerkus

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Berlin · 6 km

    Wallstraße 59, 10179 Berlin

    Gentz und Partner Rechtsanwälte mbB

    +49 30 400416400

  • Basisprofil

    Saskia Wiesner

    Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Berlin · 6 km

    Wallstraße 59, 10179 Berlin

    Gentz und Partner Rechtsanwälte mbB

    +49 30 400416400

  • Basisprofil

    Markus Frank

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

    Berlin · 6 km

    Wallstraße 59, 10179 Berlin

    Gentz und Partner Rechtsanwälte mbB

    +49 30 400416400

  • Basisprofil

    Julia Breier-Struß

    Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

    Berlin · 6 km

    Wallstraße 59, 10179 Berlin

    Gentz und Partner Rechtsanwälte mbB

    +49 30 400416400

  • Basisprofil

    Annette Frank

    Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

    Berlin · 6 km

    Wallstraße 59, 10179 Berlin

    Gentz und Partner Rechtsanwälte mbB

    +49 30 400416400

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