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Erbrecht in Berlin
Ein Todesfall bringt neben der Trauer rechtliche Pflichten mit sich: Mit dem Erbfall geht der Nachlass nach § 1922 BGB als Ganzes auf die Erben über – einschließlich aller Schulden. Wer im Bezirk Lichtenberg einen Angehörigen verliert, erhält die Sterbeurkunde beim Standesamt Lichtenberg (Egon-Erwin-Kisch-Str. 106); sie ist die Grundlage für Erbschein, Kontoauflösung und Grundbuchberichtigung. Typische Anlässe für eine anwaltliche Beratung sind Streit unter Miterben, ein zweifelhaftes Testament oder ein überschuldeter Nachlass.
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Erbrecht — was Sie wissen sollten
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Für Nachlasssachen ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zuständig. In Berlin richtet sich diese Zuständigkeit nach dem Ortsteil, nicht nach dem Verwaltungsbezirk: Für die Ortsteile Lichtenberg und Hohenschönhausen ist nach der Berliner Gerichtsgliederung etwa das Amtsgericht Lichtenberg (Roedeliusplatz 1) zuständig. Streitige Erbsachen mit einem Wert über 10.000 Euro gehören seit dem 1. Januar 2026 vor das Landgericht Berlin II (§ 23 Nr. 1 GVG); über Beschwerden in Nachlasssachen entscheidet das Kammergericht als Oberlandesgericht des Landes Berlin.
Erbrecht ist fristgetrieben: Die Erbausschlagung ist nur binnen sechs Wochen möglich (§ 1944 BGB), Pflichtteilsansprüche enterbter Kinder und Ehegatten (§ 2303 BGB) müssen beziffert werden, und in einer Erbengemeinschaft verwalten die Miterben den Nachlass gemeinschaftlich (§ 2038 BGB) – ein häufiger Streitpunkt bei Eigentumswohnungen in Fennpfuhl, Karlshorst oder Rummelsburg. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht kennt diese Konstellationen aus der täglichen Praxis und erkennt früh, welche Ansprüche durchsetzbar sind.
Der nächste Schritt: Beschreiben Sie Ihren Erbfall über das Formular auf dieser Seite. Sie erhalten Rückmeldung von Erbrechtsanwältinnen und Erbrechtsanwälten aus Lichtenberg und Umgebung, klären Kosten und Vorgehen in einer Erstberatung und entscheiden dann über das Mandat – etwa für den Erbscheinsantrag beim Nachlassgericht oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
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Erbrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Sterbeurkunde beim Standesamt Lichtenberg anfordern
Ohne Sterbeurkunde läuft im Erbrecht nichts: Nachlassgericht, Banken und Versicherungen verlangen sie. Für Sterbefälle im Bezirk ist das Standesamt Lichtenberg (Egon-Erwin-Kisch-Str. 106) zuständig; es beurkundet den Todesfall und stellt Ausfertigungen aus. Fordern Sie gleich mehrere Exemplare an – Sie benötigen sie für den Erbscheinsantrag, die Grundbuchberichtigung und die Abwicklung von Konten. Auch Geburts- und Eheurkunden zur Klärung der Erbfolge erhalten Sie beim Standesamt.
Ausschlagungsfrist prüfen: sechs Wochen nach § 1944 BGB
Ist der Nachlass überschuldet, können Sie die Erbschaft ausschlagen – aber nur binnen sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB). Die Erklärung muss beim Nachlassgericht abgegeben oder notariell beglaubigt eingereicht werden; welches Berliner Amtsgericht zuständig ist, hängt vom letzten Wohnort der verstorbenen Person ab – für die Ortsteile Lichtenberg und Hohenschönhausen etwa das Amtsgericht Lichtenberg. Lassen Sie die Vermögenslage vorher anwaltlich einschätzen, denn die Ausschlagung ist kaum rückgängig zu machen.
Nachlassunterlagen zusammenstellen: Testament, Konten, Grundbuch
Für eine belastbare Erstberatung braucht die Anwältin oder der Anwalt Fakten: Testament oder Erbvertrag, Kontoauszüge, Grundbuchauszüge zu Immobilien – etwa zu einer Wohnung in Karlshorst oder einem Haus in Wartenberg –, Versicherungen und offene Verbindlichkeiten. Ein privates Testament ist nur wirksam, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist (§ 2247 BGB); Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers (§ 2229 BGB), etwa bei Demenz, sollten Sie mit Unterlagen belegen können.
Erstberatung: Erbschein, Pflichtteil oder Ausschlagung klären
Im ersten Gespräch wird der Fall eingeordnet: Brauchen Sie einen Erbschein vom Nachlassgericht? Sind Sie enterbt und steht Ihnen der Pflichtteil zu – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils für Abkömmlinge und Ehegatten (§ 2303 BGB)? Oder streiten Miterben über die Verwaltung des Nachlasses (§ 2038 BGB)? Am Ende der Erstberatung sollten Sie wissen, welche Fristen laufen, welche Ansprüche realistisch sind und was der nächste Schritt in Ihrem Lichtenberger Erbfall ist.
Kosten nach RVG und Nachlasswert besprechen
Die Anwaltsvergütung im Erbrecht richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert – meist dem Wert des Nachlasses oder des Pflichtteilsanspruchs. Bei Immobilien im Bezirk, etwa in Alt-Hohenschönhausen oder Friedrichsfelde, liegt der Wert schnell im sechsstelligen Bereich; klären Sie deshalb vor der Beauftragung, welche Gebühren anfallen und ob eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll ist. Für die Erstberatung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deckelt das RVG die Gebühr; Details finden Sie im Kostenabschnitt dieser Seite.
Mandat erteilen: Nachlassgericht, Erbengemeinschaft oder Klage
Nach der Beauftragung übernimmt die Kanzlei den Schriftverkehr: Erbscheinsantrag und Ausschlagung laufen über das nach dem Ortsteil zuständige Amtsgericht, streitige Erbsachen bis 10.000 Euro ebenfalls dort, darüber vor dem Landgericht Berlin II (§ 23 Nr. 1 GVG). Unstrittige Geldforderungen, etwa ein bezifferter Pflichtteil, lassen sich über das Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding verfolgen, das dafür für ganz Berlin zuständig ist. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt wählt den passenden Weg für Ihren Fall.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Mitte
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
- Amtsgericht Kreuzberg
- Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
- Amtsgericht Neukölln
- Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
- Amtsgericht Schöneberg
- Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
- Amtsgericht Spandau
- Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
- Amtsgericht Köpenick
- Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
- Landgericht Berlin II
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
- Kammergericht
- Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.
Zuständige Stellen in Lichtenberg
Diese Ämter des Bezirks sind im Erbrecht regelmäßig beteiligt — als Ausgangsbehörde, für Anträge oder für Auskünfte, die Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt benötigt.
- Standesamt Lichtenberg Egon-Erwin-Kisch-Str. 106, 13059 Berlin zuständig für den Bezirk Lichtenberg
Angaben der zuständigen Verwaltungen (service.berlin.de), geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Vergütung einer Erbrechtsanwältin oder eines Erbrechtsanwalts in Lichtenberg richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert – im Erbrecht in der Regel der Nachlasswert oder der Wert des Pflichtteilsanspruchs. Gehört eine Immobilie im Bezirk zum Nachlass, fällt der Gegenstandswert entsprechend hoch aus; die Gebühren steigen mit dem Wert, aber nicht im gleichen Verhältnis.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung (Verbraucherinnen und Verbraucher) | gesetzlich gedeckelt auf max. 190 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer (§ 34 RVG) |
| Außergerichtliche Vertretung, z. B. Pflichtteilsforderung | in der Regel 1,3-Geschäftsgebühr nach Gegenstandswert gemäß RVG-Tabelle |
| Gerichtliches Verfahren erster Instanz | 1,3-Verfahrensgebühr plus 1,2-Terminsgebühr nach Streitwert, zzgl. Gerichtskosten |
| Erbscheinsverfahren beim Nachlassgericht | Gerichtsgebühren nach GNotKG, abhängig vom Nachlasswert; Anwaltsgebühren nach RVG |
| Vergütungsvereinbarung | nach Absprache, häufig Stundensatz – muss in Textform geschlossen werden |
Bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht; den Berechtigungsschein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes. Für Gerichtsverfahren kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Erbrecht oft nur eingeschränkt – meist die Beratung, nicht den Prozess; lassen Sie die Deckung vor der Beauftragung prüfen.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Sterbeurkunde: Mehrere Ausfertigungen beim Standesamt Lichtenberg (Egon-Erwin-Kisch-Str. 106) anfordern – sie wird für Erbschein, Banken und Grundbuch benötigt.
- Testament oder Erbvertrag: Original oder Kopie mitbringen und klären, ob ein aufgefundenes Testament bereits beim Nachlassgericht abgeliefert wurde – dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
- Ausschlagungsfrist notieren: Datum festhalten, an dem Sie vom Erbfall erfahren haben; ab dann läuft die Sechs-Wochen-Frist des § 1944 BGB.
- Nachlassverzeichnis: Vermögen und Schulden auflisten – Konten, Wertpapiere, Kredite, laufende Verträge. Nur so lässt sich beurteilen, ob sich die Annahme der Erbschaft lohnt.
- Immobilien: Grundbuchauszüge und Unterlagen zu Wohnungen oder Häusern im Bezirk, etwa in Karlshorst oder Falkenberg, bereitlegen; der Immobilienwert bestimmt oft den Gegenstandswert.
- Familienverhältnisse: Stammbuch, frühere Ehen, alle Kinder – davon hängen gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsquoten nach § 2303 BGB ab.
- Vollmachten: Konto- und Vorsorgevollmachten des Erblassers zusammenstellen; sie erlauben oft schnelles Handeln vor Erteilung des Erbscheins.
- Miterben: Namen und Erreichbarkeiten aller Beteiligten notieren – bei einer Erbengemeinschaft ist gemeinschaftliches Handeln nach § 2038 BGB erforderlich.
- Rechtsschutzversicherung: Police prüfen – Erbrecht ist häufig nur als Beratungsleistung gedeckt, nicht für Gerichtsverfahren.
- Fragenliste und Ziel: Vorab notieren, was Sie erreichen wollen – Erbschein, Pflichtteil, Ausschlagung oder Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
FAQ zu Erbrecht
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