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Erbrecht in Berlin

Wenn in Charlottenburg-Wilmersdorf ein Todesfall eintritt, beginnt für die Angehörigen eine Phase mit engen Fristen. Mit dem Erbfall geht das Vermögen nach § 1922 BGB als Ganzes auf die Erben über – Guthaben ebenso wie Schulden. Die Sterbeurkunde, ohne die weder Banken noch das Nachlassgericht tätig werden, stellt das Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin in der Otto-Suhr-Allee 96 aus, sofern der Sterbefall im Bezirk beurkundet wurde. Typische Mandate im Bezirk: Streit in der Erbengemeinschaft über eine Altbauwohnung in Wilmersdorf, ein enterbtes Kind, das seinen Pflichtteil verlangt, oder ein überschuldeter Nachlass.

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Erbrecht — was Sie wissen sollten

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Welches Berliner Amtsgericht die Nachlasssache bearbeitet, richtet sich nicht nach dem Verwaltungsbezirk, sondern nach dem letzten Wohnsitz beziehungsweise dem Ortsteil. Für Erbfälle aus Charlottenburg, Wilmersdorf, Grunewald, Westend, Halensee oder Schmargendorf kommen unter anderem das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1 sowie das Amtsgericht Schöneberg in Betracht. Eine Besonderheit dieses Bezirks: Das Amtsgericht Charlottenburg ist zugleich Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin – das wird wichtig, wenn zum Nachlass GmbH-Anteile gehören oder eine Nachlassinsolvenz im Raum steht. Zivilrechtliche Erbstreitigkeiten über 10.000 Euro Streitwert führt das Landgericht Berlin II (§ 23 Nr. 1 GVG), Berufungen entscheidet das Kammergericht als Oberlandesgericht des Landes Berlin.

Der Zeitdruck ist real: Die Erbausschlagung muss nach § 1944 BGB binnen sechs Wochen erklärt werden; wer die Frist verstreichen lässt, haftet grundsätzlich für die Nachlassverbindlichkeiten. Abkömmlinge, Ehegatten und – wenn keine Kinder vorhanden sind – Eltern haben bei einer Enterbung nach § 2303 BGB Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bleibt eine Erbengemeinschaft bestehen, verwaltet sie den Nachlass gemeinschaftlich (§ 2038 BGB) – schon die Vermietung oder der Verkauf einer Wohnung scheitert dann oft an einem einzelnen Miterben.

Eine Anwältin oder ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbrecht prüft Testamentsform und Testierfähigkeit (§ 2229 BGB), berechnet Pflichtteils- und Ausgleichsansprüche und betreibt die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Fragen Sie im Erstkontakt nach dem Fachanwaltstitel für Erbrecht und nach Erfahrung mit den Berliner Nachlassgerichten. Schildern Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite und erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen aus Charlottenburg-Wilmersdorf.

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Erbrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

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Schritt 1: Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge klären

Prüfen Sie zuerst, ob eine letztwillige Verfügung existiert. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB); notarielle Testamente und Erbverträge liegen in amtlicher Verwahrung und werden vom Nachlassgericht eröffnet. Welches Berliner Amtsgericht dafür zuständig ist, hängt vom letzten Wohnsitz ab – für Erbfälle aus Ortsteilen wie Charlottenburg oder Grunewald kommt unter anderem das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1 in Betracht.

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Schritt 2: Sterbeurkunde und Nachlassunterlagen zusammentragen

Beantragen Sie mehrere beglaubigte Ausfertigungen der Sterbeurkunde beim Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Otto-Suhr-Allee 96, wenn der Sterbefall dort beurkundet wurde. Banken, Versicherer und Grundbuchamt verlangen jeweils ein eigenes Exemplar. Sammeln Sie parallel Kontoauszüge, Grundbuchauszüge zu Immobilien im Bezirk, Darlehensverträge, Schenkungsbelege der letzten zehn Jahre und die Anschriften aller Miterben.

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Schritt 3: Sechs-Wochen-Frist zur Ausschlagung nach § 1944 BGB sichern

Die Frist läuft ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund. Bei einem überschuldeten Nachlass ist die Ausschlagung häufig der sauberste Weg; sie wird zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder notariell beglaubigt erklärt. Reicht die Zeit für eine Bewertung nicht, kommen Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz in Betracht – Letztere läuft in Berlin beim Amtsgericht Charlottenburg, das als Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet zuständig ist.

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Schritt 4: Erstberatung zu Pflichtteil, Erbschein und Auseinandersetzung

In der Erstberatung ordnet die Anwältin oder der Anwalt Ihre Position ein: Alleinerbe, Miterbe in einer Erbengemeinschaft nach § 2038 BGB oder Pflichtteilsberechtigter nach § 2303 BGB. Geklärt wird auch, ob ein Erbscheinsantrag nötig ist oder ein notarielles Testament genügt, und ob der Streitwert unter 10.000 Euro bleibt oder das Landgericht Berlin II zuständig wäre.

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Schritt 5: Gegenstandswert bestimmen und Vergütung schriftlich vereinbaren

Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, also im Erbrecht nach dem Wert Ihres Erbteils oder Ihrer Pflichtteilsforderung. Gehört eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück in Ortsteilen wie Wilmersdorf, Grunewald oder Schmargendorf zum Nachlass, steigt dieser Wert deutlich. Lassen Sie sich vor der Beauftragung erklären, ob nach RVG oder nach Stundensatz abgerechnet wird, und halten Sie die Absprache schriftlich fest.

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Schritt 6: Mandat erteilen – Erbscheinsantrag, Auskunftsklage oder Teilungsversteigerung

Mit der Vollmacht übernimmt die Kanzlei den Schriftverkehr mit Miterben, Banken und Nachlassgericht. Üblich sind zunächst ein Auskunftsverlangen zum Nachlassbestand, dann die bezifferte Pflichtteilsforderung. Bleibt eine Einigung aus, folgen Klage – bei über 10.000 Euro vor dem Landgericht Berlin II, mit dem Kammergericht als Berufungsinstanz – oder die Teilungsversteigerung einer Bezirksimmobilie über das zuständige Amtsgericht.

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.

Zuständige Stellen in Charlottenburg-Wilmersdorf

Diese Ämter des Bezirks sind im Erbrecht regelmäßig beteiligt — als Ausgangsbehörde, für Anträge oder für Auskünfte, die Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt benötigt.

  • Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Otto-Suhr-Allee 96, 10585 Berlin

Angaben der zuständigen Verwaltungen (service.berlin.de), geprüft am 12.08.2026.

Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Anwaltliche Vergütung im Erbrecht folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert – im Erbrecht der Wert Ihres Erbteils, Ihrer Pflichtteilsforderung oder des streitigen Nachlassgegenstands. Für Immobilien im Bezirk zählt der Verkehrswert, bei einer Pflichtteilsforderung der bezifferte Zahlbetrag. Die folgenden Beträge sind Näherungswerte einer 1,3-Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG)bis 190 € netto, rund 226 € brutto
Außergerichtliche Vertretung, Gegenstandswert 10.000 €rund 950–1.000 € brutto
Pflichtteilsforderung, Gegenstandswert 25.000 €rund 1.350–1.400 € brutto
Erbauseinandersetzung, Gegenstandswert 50.000 €rund 1.950–2.050 € brutto
Gerichtliches Verfahren, erste Instanzzusätzlich 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr sowie Gerichtskosten nach GKG

Bei geringem Einkommen kommt für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe in Betracht; den Antrag nehmen die Amtsgerichte entgegen, für Erbfälle aus dem Bezirk unter anderem das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1. Für ein Verfahren vor dem Landgericht Berlin II greift Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO, wenn die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Rechtsschutzversicherungen decken Erbrecht häufig nur als Beratungsleistung ab – klären Sie den Umfang vor der Beauftragung mit Ihrem Versicherer.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Sterbeurkunde in mehrfacher Ausfertigung: Erhältlich beim Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin in der Otto-Suhr-Allee 96, wenn der Sterbefall dort beurkundet wurde. Banken und Grundbuchamt behalten je ein Exemplar.
  • Letzter Wohnsitz der erblassenden Person: Notieren Sie Straße und Ortsteil. Davon hängt ab, welches Berliner Amtsgericht als Nachlassgericht tätig wird – nicht vom Verwaltungsbezirk.
  • Testament oder Erbvertrag im Original: Ein handschriftliches Testament muss nach § 2247 BGB vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Kopien reichen dem Nachlassgericht nicht.
  • Fristbeginn dokumentieren: Halten Sie fest, wann Sie vom Erbfall erfahren haben. Die sechs Wochen für die Ausschlagung nach § 1944 BGB laufen ab diesem Zeitpunkt.
  • Übersicht über Aktiva und Passiva: Kontoauszüge, Depotauszüge, Lebensversicherungen, offene Darlehen und Pflegekosten. Nur so lässt sich beurteilen, ob der Nachlass werthaltig oder überschuldet ist.
  • Grundbuchauszug für Immobilien: Bei Eigentum in Charlottenburg, Westend oder Halensee bestimmt der Verkehrswert maßgeblich den Gegenstandswert und damit die Anwaltskosten.
  • Liste aller Miterben: Namen, Anschriften und Verwandtschaftsgrad. In der Erbengemeinschaft nach § 2038 BGB ist für Verkauf oder Vermietung die Mitwirkung aller erforderlich.
  • Schenkungen zu Lebzeiten: Übertragungen der letzten zehn Jahre können den Pflichtteil nach § 2303 BGB über den Pflichtteilsergänzungsanspruch erhöhen – Belege und Datum mitbringen.
  • Hinweise zur Testierfähigkeit: Ärztliche Unterlagen oder Pflegegutachten sind relevant, wenn Zweifel nach § 2229 BGB bestehen, weil das Testament kurz vor dem Tod entstand.
  • Police der Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie, ob ein Erbrechts-Baustein enthalten ist, und notieren Sie Versicherungsnummer sowie Beginn des Vertrags.
Häufige Fragen

FAQ zu Erbrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem Erbrechtsanwalt in Charlottenburg-Wilmersdorf?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf 190 Euro netto gedeckelt, also rund 226 Euro brutto. Viele Kanzleien im Bezirk rechnen darunter ab oder verrechnen die Gebühr mit einem späteren Mandat. In der Erstberatung wird geklärt, ob Sie ausschlagen sollten, ob ein Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB besteht und ob ein Erbschein nötig ist. Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Vereinbaren Sie den Preis vorab schriftlich.
Was passiert, nachdem ich das Anfrageformular abgeschickt habe?
Ihre Falldarstellung geht an Anwältinnen und Anwälte mit Schwerpunkt Erbrecht, die Mandate aus Charlottenburg-Wilmersdorf annehmen. Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen und vereinbaren einen Termin – in der Kanzlei, telefonisch oder per Video. Nützlich ist, wenn Sie im Formular bereits Sterbedatum, letzten Wohnsitz im Bezirk, Zahl der Miterben und den ungefähren Nachlasswert angeben. Läuft die Sechs-Wochen-Frist des § 1944 BGB, weisen Sie ausdrücklich darauf hin, damit der Termin vorgezogen wird.
Welche Fristen muss ich im Erbrecht unbedingt beachten?
Die wichtigste ist die Ausschlagungsfrist: sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Danach haften Sie grundsätzlich für Nachlassschulden. Der Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB verjährt regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis von Erbfall und beeinträchtigender Verfügung. Ein Testament anzufechten ist ebenfalls fristgebunden. Erbschaftsteuerlich ist der Erbfall binnen drei Monaten anzuzeigen. Wer im Bezirk eine Immobilie erbt, sollte zudem die Grundbuchberichtigung zeitnah veranlassen.
Welches Gericht ist für meinen Erbfall aus Charlottenburg-Wilmersdorf zuständig?
Das Nachlassgericht bestimmt sich nach dem letzten Wohnsitz beziehungsweise Ortsteil der erblassenden Person, nicht nach dem Verwaltungsbezirk. Für Erbfälle aus dem Bezirk kommen unter anderem das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1 und das Amtsgericht Schöneberg in Betracht. Dort werden Testamente eröffnet, Ausschlagungen erklärt und Erbscheine erteilt. Streitige Zivilklagen über 10.000 Euro Streitwert führt seit dem 1. Januar 2026 das Landgericht Berlin II (§ 23 Nr. 1 GVG); Berufungen entscheidet das Kammergericht.
Brauche ich einen Fachanwalt für Erbrecht oder genügt eine allgemeine anwaltliche Beratung?
Für eine Ausschlagung oder einen einfachen Erbscheinsantrag genügt oft allgemeine anwaltliche Beratung. Sobald eine Erbengemeinschaft nach § 2038 BGB auseinandergesetzt werden muss, Pflichtteilsergänzung wegen Schenkungen im Raum steht oder die Testierfähigkeit nach § 2229 BGB bestritten wird, zahlt sich erbrechtliche Spezialisierung aus. Der Fachanwaltstitel setzt nachgewiesene Fallpraxis und theoretische Prüfung voraus. Fragen Sie zusätzlich nach Erfahrung mit den Berliner Nachlassgerichten und mit Nachlassimmobilien, wenn eine Wohnung im Bezirk betroffen ist.
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