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Erbrecht in Berlin
Wenn in Charlottenburg-Wilmersdorf ein Todesfall eintritt, beginnt für die Angehörigen eine Phase mit engen Fristen. Mit dem Erbfall geht das Vermögen nach § 1922 BGB als Ganzes auf die Erben über – Guthaben ebenso wie Schulden. Die Sterbeurkunde, ohne die weder Banken noch das Nachlassgericht tätig werden, stellt das Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin in der Otto-Suhr-Allee 96 aus, sofern der Sterbefall im Bezirk beurkundet wurde. Typische Mandate im Bezirk: Streit in der Erbengemeinschaft über eine Altbauwohnung in Wilmersdorf, ein enterbtes Kind, das seinen Pflichtteil verlangt, oder ein überschuldeter Nachlass.
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Erbrecht — was Sie wissen sollten
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Welches Berliner Amtsgericht die Nachlasssache bearbeitet, richtet sich nicht nach dem Verwaltungsbezirk, sondern nach dem letzten Wohnsitz beziehungsweise dem Ortsteil. Für Erbfälle aus Charlottenburg, Wilmersdorf, Grunewald, Westend, Halensee oder Schmargendorf kommen unter anderem das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1 sowie das Amtsgericht Schöneberg in Betracht. Eine Besonderheit dieses Bezirks: Das Amtsgericht Charlottenburg ist zugleich Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin – das wird wichtig, wenn zum Nachlass GmbH-Anteile gehören oder eine Nachlassinsolvenz im Raum steht. Zivilrechtliche Erbstreitigkeiten über 10.000 Euro Streitwert führt das Landgericht Berlin II (§ 23 Nr. 1 GVG), Berufungen entscheidet das Kammergericht als Oberlandesgericht des Landes Berlin.
Der Zeitdruck ist real: Die Erbausschlagung muss nach § 1944 BGB binnen sechs Wochen erklärt werden; wer die Frist verstreichen lässt, haftet grundsätzlich für die Nachlassverbindlichkeiten. Abkömmlinge, Ehegatten und – wenn keine Kinder vorhanden sind – Eltern haben bei einer Enterbung nach § 2303 BGB Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bleibt eine Erbengemeinschaft bestehen, verwaltet sie den Nachlass gemeinschaftlich (§ 2038 BGB) – schon die Vermietung oder der Verkauf einer Wohnung scheitert dann oft an einem einzelnen Miterben.
Eine Anwältin oder ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbrecht prüft Testamentsform und Testierfähigkeit (§ 2229 BGB), berechnet Pflichtteils- und Ausgleichsansprüche und betreibt die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Fragen Sie im Erstkontakt nach dem Fachanwaltstitel für Erbrecht und nach Erfahrung mit den Berliner Nachlassgerichten. Schildern Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite und erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen aus Charlottenburg-Wilmersdorf.
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Erbrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Schritt 1: Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge klären
Prüfen Sie zuerst, ob eine letztwillige Verfügung existiert. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB); notarielle Testamente und Erbverträge liegen in amtlicher Verwahrung und werden vom Nachlassgericht eröffnet. Welches Berliner Amtsgericht dafür zuständig ist, hängt vom letzten Wohnsitz ab – für Erbfälle aus Ortsteilen wie Charlottenburg oder Grunewald kommt unter anderem das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1 in Betracht.
Schritt 2: Sterbeurkunde und Nachlassunterlagen zusammentragen
Beantragen Sie mehrere beglaubigte Ausfertigungen der Sterbeurkunde beim Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Otto-Suhr-Allee 96, wenn der Sterbefall dort beurkundet wurde. Banken, Versicherer und Grundbuchamt verlangen jeweils ein eigenes Exemplar. Sammeln Sie parallel Kontoauszüge, Grundbuchauszüge zu Immobilien im Bezirk, Darlehensverträge, Schenkungsbelege der letzten zehn Jahre und die Anschriften aller Miterben.
Schritt 3: Sechs-Wochen-Frist zur Ausschlagung nach § 1944 BGB sichern
Die Frist läuft ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund. Bei einem überschuldeten Nachlass ist die Ausschlagung häufig der sauberste Weg; sie wird zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder notariell beglaubigt erklärt. Reicht die Zeit für eine Bewertung nicht, kommen Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz in Betracht – Letztere läuft in Berlin beim Amtsgericht Charlottenburg, das als Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet zuständig ist.
Schritt 4: Erstberatung zu Pflichtteil, Erbschein und Auseinandersetzung
In der Erstberatung ordnet die Anwältin oder der Anwalt Ihre Position ein: Alleinerbe, Miterbe in einer Erbengemeinschaft nach § 2038 BGB oder Pflichtteilsberechtigter nach § 2303 BGB. Geklärt wird auch, ob ein Erbscheinsantrag nötig ist oder ein notarielles Testament genügt, und ob der Streitwert unter 10.000 Euro bleibt oder das Landgericht Berlin II zuständig wäre.
Schritt 5: Gegenstandswert bestimmen und Vergütung schriftlich vereinbaren
Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, also im Erbrecht nach dem Wert Ihres Erbteils oder Ihrer Pflichtteilsforderung. Gehört eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück in Ortsteilen wie Wilmersdorf, Grunewald oder Schmargendorf zum Nachlass, steigt dieser Wert deutlich. Lassen Sie sich vor der Beauftragung erklären, ob nach RVG oder nach Stundensatz abgerechnet wird, und halten Sie die Absprache schriftlich fest.
Schritt 6: Mandat erteilen – Erbscheinsantrag, Auskunftsklage oder Teilungsversteigerung
Mit der Vollmacht übernimmt die Kanzlei den Schriftverkehr mit Miterben, Banken und Nachlassgericht. Üblich sind zunächst ein Auskunftsverlangen zum Nachlassbestand, dann die bezifferte Pflichtteilsforderung. Bleibt eine Einigung aus, folgen Klage – bei über 10.000 Euro vor dem Landgericht Berlin II, mit dem Kammergericht als Berufungsinstanz – oder die Teilungsversteigerung einer Bezirksimmobilie über das zuständige Amtsgericht.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Mitte
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
- Amtsgericht Kreuzberg
- Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
- Amtsgericht Neukölln
- Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
- Amtsgericht Schöneberg
- Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
- Amtsgericht Spandau
- Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
- Amtsgericht Köpenick
- Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
- Landgericht Berlin II
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
- Kammergericht
- Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.
Zuständige Stellen in Charlottenburg-Wilmersdorf
Diese Ämter des Bezirks sind im Erbrecht regelmäßig beteiligt — als Ausgangsbehörde, für Anträge oder für Auskünfte, die Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt benötigt.
- Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Otto-Suhr-Allee 96, 10585 Berlin
Angaben der zuständigen Verwaltungen (service.berlin.de), geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Anwaltliche Vergütung im Erbrecht folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert – im Erbrecht der Wert Ihres Erbteils, Ihrer Pflichtteilsforderung oder des streitigen Nachlassgegenstands. Für Immobilien im Bezirk zählt der Verkehrswert, bei einer Pflichtteilsforderung der bezifferte Zahlbetrag. Die folgenden Beträge sind Näherungswerte einer 1,3-Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | bis 190 € netto, rund 226 € brutto |
| Außergerichtliche Vertretung, Gegenstandswert 10.000 € | rund 950–1.000 € brutto |
| Pflichtteilsforderung, Gegenstandswert 25.000 € | rund 1.350–1.400 € brutto |
| Erbauseinandersetzung, Gegenstandswert 50.000 € | rund 1.950–2.050 € brutto |
| Gerichtliches Verfahren, erste Instanz | zusätzlich 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr sowie Gerichtskosten nach GKG |
Bei geringem Einkommen kommt für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe in Betracht; den Antrag nehmen die Amtsgerichte entgegen, für Erbfälle aus dem Bezirk unter anderem das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1. Für ein Verfahren vor dem Landgericht Berlin II greift Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO, wenn die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Rechtsschutzversicherungen decken Erbrecht häufig nur als Beratungsleistung ab – klären Sie den Umfang vor der Beauftragung mit Ihrem Versicherer.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Sterbeurkunde in mehrfacher Ausfertigung: Erhältlich beim Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin in der Otto-Suhr-Allee 96, wenn der Sterbefall dort beurkundet wurde. Banken und Grundbuchamt behalten je ein Exemplar.
- Letzter Wohnsitz der erblassenden Person: Notieren Sie Straße und Ortsteil. Davon hängt ab, welches Berliner Amtsgericht als Nachlassgericht tätig wird – nicht vom Verwaltungsbezirk.
- Testament oder Erbvertrag im Original: Ein handschriftliches Testament muss nach § 2247 BGB vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Kopien reichen dem Nachlassgericht nicht.
- Fristbeginn dokumentieren: Halten Sie fest, wann Sie vom Erbfall erfahren haben. Die sechs Wochen für die Ausschlagung nach § 1944 BGB laufen ab diesem Zeitpunkt.
- Übersicht über Aktiva und Passiva: Kontoauszüge, Depotauszüge, Lebensversicherungen, offene Darlehen und Pflegekosten. Nur so lässt sich beurteilen, ob der Nachlass werthaltig oder überschuldet ist.
- Grundbuchauszug für Immobilien: Bei Eigentum in Charlottenburg, Westend oder Halensee bestimmt der Verkehrswert maßgeblich den Gegenstandswert und damit die Anwaltskosten.
- Liste aller Miterben: Namen, Anschriften und Verwandtschaftsgrad. In der Erbengemeinschaft nach § 2038 BGB ist für Verkauf oder Vermietung die Mitwirkung aller erforderlich.
- Schenkungen zu Lebzeiten: Übertragungen der letzten zehn Jahre können den Pflichtteil nach § 2303 BGB über den Pflichtteilsergänzungsanspruch erhöhen – Belege und Datum mitbringen.
- Hinweise zur Testierfähigkeit: Ärztliche Unterlagen oder Pflegegutachten sind relevant, wenn Zweifel nach § 2229 BGB bestehen, weil das Testament kurz vor dem Tod entstand.
- Police der Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie, ob ein Erbrechts-Baustein enthalten ist, und notieren Sie Versicherungsnummer sowie Beginn des Vertrags.
FAQ zu Erbrecht
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