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IT-Recht in Berlin
Wer in Lichtenberg einen Online-Shop, eine Agentur oder ein Software-Startup betreibt, meldet das Gewerbe beim Ordnungsamt im Bezirksamt Lichtenberg an und haftet ab diesem Tag für Impressum, Datenschutzhinweise und Vertragstexte. Die Mandate reichen von der Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum über den Streit um ein gescheitertes Softwareprojekt bis zur Filesharing-Abmahnung an einen Privathaushalt in Friedrichsfelde, Karlshorst oder Neu-Hohenschönhausen. § 5 DDG verlangt seit Mai 2024 vollständige Anbieterangaben, § 312i BGB schreibt Online-Händlern zusätzliche Informations- und Bestätigungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr vor.
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IT-Recht — was Sie wissen sollten
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Die Zuständigkeit richtet sich in Berlin nach dem Wohnort beziehungsweise dem Ortsteil, denn die Amtsgerichtsbezirke decken sich nicht mit den Verwaltungsbezirken. In Betracht kommen je nach Anschrift etwa das Amtsgericht Lichtenberg (Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin), das Amtsgericht Mitte oder das Amtsgericht Kreuzberg. Übersteigt der Streitwert 10.000 Euro, entscheidet nach § 23 Nr. 1 GVG seit dem 1. Januar 2026 das Landgericht Berlin II; Rechtsmittel führen zum Kammergericht als Oberlandesgericht des Landes Berlin. Register- und Insolvenzsachen aller Berliner Unternehmen bleiben beim Amtsgericht Charlottenburg.
IT-Recht verbindet Urheber-, Vertrags- und Datenschutzrecht. Ob Quellcode nach § 69a UrhG als Computerprogramm geschützt ist, ob ein Unterlassungsanspruch aus § 97 UrhG greift und ob eine Domain fremde Namensrechte nach § 12 BGB verletzt, lässt sich ohne Fachkenntnis kaum beurteilen. Bei Datenpannen kommt der Zeitdruck des Art. 33 DSGVO hinzu: 72 Stunden bis zur Meldung an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, dazu mögliche Ansprüche Betroffener aus Art. 82 DSGVO.
Der nächste Schritt: Schildern Sie Ihren Fall über das Anfrageformular, nennen Sie Ihren Lichtenberger Ortsteil und die laufende Frist. Eine IT-Rechtsanwältin oder ein IT-Rechtsanwalt meldet sich und klärt im Erstgespräch Erfolgsaussichten, Kosten und das weitere Vorgehen.
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IT-Recht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Schritt 1: Abmahnung, Projektstreit oder Datenpanne einordnen
Zuerst zählt die Einordnung: urheberrechtliche Abmahnung, Streit über ein Softwareprojekt, Domainkonflikt oder Datenschutzverstoß. Davon hängen Frist, Gegner und Anspruchsgrundlage ab. Gewerbliche Anbieterinnen und Anbieter aus Lichtenberg prüfen zusätzlich, ob die beim Ordnungsamt Lichtenberg angemeldete Firmierung mit den Angaben im Impressum nach § 5 DDG übereinstimmt. Abweichungen zwischen Gewerbeanmeldung und Website sind ein häufiger Anlass für Abmahnungen durch Mitbewerber.
Schritt 2: Screenshots, Logfiles und Vertragsstand sichern
Sichern Sie das Abmahnschreiben mit Zugangsdatum und Fristende, Screenshots der beanstandeten Seite, Lastenhefte, Angebote, Change Requests und die Kommunikation mit dem Dienstleister. Bei einer Filesharing-Abmahnung an einen Anschluss in Alt-Hohenschönhausen oder Karlshorst gehört dazu, wer im Haushalt Zugriff auf Router und Endgeräte hatte. Logfiles und Zeitstempel entscheiden oft darüber, ob sich die Behauptung der Gegenseite überhaupt halten lässt.
Schritt 3: Erstberatung zu Frist und Erfolgsaussichten
Im Erstgespräch wird geklärt, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen und ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist. Abmahnfristen liegen meist bei sieben bis vierzehn Tagen. Läuft die Frist ungenutzt ab, kann die Gegenseite bei Dringlichkeit eine einstweilige Verfügung beantragen, im Wettbewerbsumfeld regelmäßig innerhalb eines Monats ab Kenntnis. Deshalb gehört das Fristende in die erste Nachricht über das Formular.
Schritt 4: Gegenstandswert und Vergütung festlegen
Die Vergütung folgt entweder dem RVG über den Gegenstandswert oder einer Stundenhonorarvereinbarung, wie sie bei IT-Vertragsgestaltung üblich ist. Der Gegenstandswert steuert zugleich den Instanzenzug: Bis 10.000 Euro bleibt es beim Amtsgericht, darüber entscheidet das Landgericht Berlin II, wo Anwaltszwang herrscht. Ein Erfolgshonorar ist gesetzlich nur in engen Ausnahmefällen zulässig und daher kein Regelmodell.
Schritt 5: Vollmacht erteilen und Unterlassungserklärung abgeben
Mit der Vollmacht übernimmt die Kanzlei Schriftverkehr, Fristwahrung und gegebenenfalls die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Bei Domainstreitigkeiten wird parallel ein DENIC-Dispute-Eintrag gesetzt, der die Domain während des Streits sichert. Für ein korrektes Impressum wird die ladungsfähige Anschrift abgeglichen, die sich bei Einzelunternehmen aus der Meldeadresse ergibt und im Bürgeramt des Bezirksamts Lichtenberg bestätigt werden kann.
Schritt 6: Einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage
Bleibt eine Einigung aus, folgt je nach Dringlichkeit das Verfügungsverfahren oder die Hauptsacheklage. Welches Amtsgericht in erster Instanz entscheidet, richtet sich nach Wohnort und Ortsteil; für Anschriften im Bezirk kommt unter anderem das Amtsgericht Lichtenberg am Roedeliusplatz in Betracht. Ab 10.000 Euro Streitwert übernimmt das Landgericht Berlin II, Berufungen führen zum Kammergericht.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Mitte
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
- Amtsgericht Kreuzberg
- Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
- Amtsgericht Neukölln
- Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
- Amtsgericht Schöneberg
- Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
- Amtsgericht Spandau
- Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
- Amtsgericht Köpenick
- Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
- Landgericht Berlin II
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
- Kammergericht
- Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG und damit nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit, bei Vertragsgestaltung alternativ nach einer Stundenhonorarvereinbarung. Unterlassungsansprüche aus Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht erreichen typische Streitwerte von 10.000 bis 50.000 Euro, IT-Projektstreitigkeiten richten sich nach dem Auftragswert.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | höchstens 190 € zzgl. USt |
| IT-Vertragsgestaltung nach Stundenhonorar | 200–350 € je Stunde |
| Abmahnung / Unterlassung, Gegenstandswert 10.000 € (1,3-Geschäftsgebühr) | rund 870 € netto inkl. Auslagenpauschale |
| Filesharing-Abmahnung gegen Verbraucher, Gegenstandswert gedeckelt auf 1.000 € (§ 97a Abs. 3 UrhG) | rund 141 € netto (ca. 168 € brutto) |
| IT-Projektstreit nach Auftragswert | fünf- bis sechsstellige Streitwerte, Gebühren nach RVG-Tabelle |
Wer die Kosten nicht tragen kann, erhält für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe und für das Verfahren Prozesskostenhilfe; den Antrag stellen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts, für viele Lichtenberger Anschriften also am Roedeliusplatz. Eine Rechtsschutzversicherung deckt IT-Streitigkeiten nur bei passendem Baustein ab, gewerbliche Risiken und Datenschutzverstöße sind häufig ausgenommen. Die Deckungsanfrage übernimmt die Kanzlei vor Mandatsbeginn.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Fristende notieren: Datum des Zugangs und die in der Abmahnung gesetzte Frist von meist sieben bis vierzehn Tagen festhalten. Unterschreiben Sie eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.
- Impressum abgleichen: Prüfen Sie, ob die Angaben nach § 5 DDG mit der Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt Lichtenberg übereinstimmen, einschließlich ladungsfähiger Anschrift und Vertretungsberechtigten.
- Vertragsunterlagen sortieren: Angebot, Lastenheft, Pflichtenheft, Change Requests und Abnahmeprotokolle chronologisch zusammenstellen. Bei IT-Projekten entscheidet der dokumentierte Leistungsumfang über den Ausgang.
- Quellcode und Lizenzen dokumentieren: Klären Sie, welche Nutzungsrechte an der Software eingeräumt wurden. § 69a UrhG schützt Computerprogramme einschließlich Entwurfsmaterial.
- Domaindaten sichern: Registrierungsdatum, Inhaberdaten und bisherige Nutzung belegen. Bei Namensrechtskonflikten nach § 12 BGB zählt häufig die Priorität.
- Datenschutzvorfall festhalten: Zeitpunkt der Kenntnis, betroffene Datenkategorien und Zahl der Betroffenen notieren, weil die Meldefrist nach Art. 33 DSGVO 72 Stunden beträgt.
- Verarbeitungsverzeichnis bereitlegen: Auftragsverarbeitungsverträge mit Hostern, Newsletter- und Analysediensten sind bei Ansprüchen aus Art. 82 DSGVO zentral.
- Bestellprozess prüfen: Bestellbestätigung, Korrekturmöglichkeit und Buttonbeschriftung im Shop kontrollieren, da § 312i BGB im elektronischen Geschäftsverkehr eigene Pflichten vorgibt.
- Rechtsschutzversicherung anfragen: Versicherungsschein und Schadensnummer bereithalten und klären, ob gewerbliche Risiken eingeschlossen sind.
- Ortsteil angeben: Nennen Sie im Formular Ihren Lichtenberger Ortsteil, etwa Fennpfuhl, Rummelsburg oder Wartenberg, weil sich die örtliche Zuständigkeit in Berlin danach richtet.
FAQ zu IT-Recht
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