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IT-Recht in Berlin
Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, ein festgefahrenes Softwareprojekt oder eine gehackte Kundendatenbank: IT-rechtliche Konflikte treffen in Marzahn-Hellersdorf Privatpersonen in den Großsiedlungen von Marzahn und Hellersdorf ebenso wie Betriebe in den Gewerbelagen des Bezirks. Wer Fotos ohne Lizenz nutzt oder fremde Software einsetzt, riskiert Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz nach § 97 UrhG; Computerprogramme sind dabei über § 69a UrhG als eigene Werkart geschützt. Onlinehändlerinnen und Onlinehändler, die ihr Gewerbe beim Ordnungsamt des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf angemeldet haben, müssen zudem seit Mai 2024 die Impressumspflicht des § 5 DDG erfüllen – Verstöße gehören zu den häufigsten Abmahngründen im Onlinehandel.
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IT-Recht — was Sie wissen sollten
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Kommt es zum Prozess, richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit in Berlin nicht nach dem Verwaltungsbezirk, sondern nach dem Ortsteil: Für die Ortsteile Marzahn und Hellersdorf ist das Amtsgericht Lichtenberg am Roedeliusplatz 1 zuständig; wohnen Sie in Biesdorf, Kaulsdorf oder Mahlsdorf, klärt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt das zuständige Gericht vorab. Seit dem 1. Januar 2026 verhandeln Amtsgerichte Zivilsachen bis 10.000 € Streitwert (§ 23 Nr. 1 GVG); darüber – bei IT-Unterlassungsstreitigkeiten mit typischen Streitwerten von 10.000 bis 50.000 € der Regelfall – entscheidet das Landgericht Berlin II, Berufungsinstanz ist das Kammergericht. Gerichtliche Mahnverfahren wegen offener IT-Rechnungen laufen für ganz Berlin zentral über das Amtsgericht Wedding.
Bei einer Datenpanne, etwa nach einem Angriff auf den Onlineshop, muss die Meldung binnen 72 Stunden an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erfolgen (Art. 33 DSGVO); Betroffene können nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz verlangen. Solche Fristen und die strafbewehrte Unterlassungserklärung mit meist 7 bis 14 Tagen Reaktionszeit verzeihen keine Fehler. Eine Anwältin oder ein Anwalt für IT-Recht – idealerweise mit dem Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Informationstechnologierecht – prüft die Vorwürfe, entwirft eine modifizierte Unterlassungserklärung und verhandelt über die geltend gemachten Kosten.
Der nächste Schritt: Beschreiben Sie Ihr Anliegen über das Anfrageformular auf dieser Seite. Je genauer Sie Frist, Gegenstand und vorhandene Unterlagen benennen, desto belastbarer fällt die erste Einschätzung aus.
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- Unverbindlich beraten lassen
IT-Recht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Abmahnung, Datenpanne oder IT-Projektstreit einordnen
Prüfen Sie zuerst, welche Frist läuft: Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung setzen meist 7 bis 14 Tage, eine Datenpanne muss binnen 72 Stunden der Berliner Datenschutzaufsicht gemeldet werden (Art. 33 DSGVO). Im Wettbewerbsumfeld droht zudem eine einstweilige Verfügung, für die regelmäßig die Monatsfrist ab Kenntnis gilt. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft – eine vorformulierte Unterlassungserklärung bindet oft 30 Jahre.
Unterlagen sichern: Abmahnschreiben, Verträge, Logfiles
Sammeln Sie das Abmahnschreiben samt Umschlag, Software- oder Projektverträge, AGB, Rechnungen, Screenshots der beanstandeten Inhalte und bei Datenpannen die technische Dokumentation des Vorfalls. Bei Domainstreitigkeiten gehören der Registrierungsnachweis und die Korrespondenz mit der DENIC dazu. Ohne diese Beweissicherung lässt sich weder der Vorwurf noch die Höhe des angesetzten Streitwerts seriös beurteilen.
Erstberatung anfragen – für Verbraucher auf 190 € gedeckelt
Über das Formular auf dieser Seite erreichen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für IT-Recht, die oder der Mandate aus Marzahn-Hellersdorf übernimmt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf 190 € zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt. In diesem Gespräch fällt die Weichenstellung: Unterlassungserklärung modifizieren, Vergleich anstreben oder den Anspruch zurückweisen.
Vergütung festlegen: RVG-Gebühren oder Stundenhonorar
Bei Abmahnungen und Klagen rechnen Kanzleien meist nach dem RVG auf Basis des Gegenstandswerts ab, bei IT-Vertragsgestaltung sind Stundenhonorare von 200 bis 350 € üblich. Lassen Sie sich vor der Beauftragung die voraussichtlichen Kosten schriftlich aufschlüsseln, inklusive des Prozesskostenrisikos für den Fall, dass der Streit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Berlin II endet.
Mandat erteilen: Unterlassungserklärung, DENIC-Dispute, Fristverkehr
Nach Vollmachtserteilung übernimmt die Kanzlei die Kommunikation mit der Gegenseite. Sie formuliert eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis, sichert bei Domainkonflikten die Domain per DENIC-Dispute-Eintrag – gestützt auf das Namensrecht aus § 12 BGB – und rügt fehlende Pflichten des elektronischen Geschäftsverkehrs nach § 312i BGB, wenn die Gegenseite selbst angreifbar ist.
Gerichtliches Verfahren: nach Ortsteil vom Amtsgericht bis zum Landgericht Berlin II
Scheitert die außergerichtliche Lösung, hängt der Gerichtsort vom Ortsteil ab: Für Marzahn und Hellersdorf ist das Amtsgericht Lichtenberg zuständig, Zivilsachen über 10.000 € gehen an das Landgericht Berlin II. Zahlungsansprüche aus IT-Verträgen lassen sich vorab im Mahnverfahren über das Amtsgericht Wedding titulieren. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt vertritt Sie in allen Instanzen bis zum Kammergericht.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Mitte
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
- Amtsgericht Kreuzberg
- Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
- Amtsgericht Neukölln
- Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
- Amtsgericht Schöneberg
- Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
- Amtsgericht Spandau
- Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
- Amtsgericht Köpenick
- Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
- Landgericht Berlin II
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
- Kammergericht
- Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Vergütung im IT-Recht folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Maßgeblich ist der Gegenstandswert, bei Unterlassungsansprüchen aus Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht typischerweise 10.000 bis 50.000 €, bei IT-Projektstreitigkeiten der Auftragswert – oft fünf- bis sechsstellig und damit vor dem Landgericht Berlin II angesiedelt. Für die Beratung selbst sind Honorarvereinbarungen üblich.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | max. 190 € zzgl. USt. |
| Außergerichtliche Vertretung, Streitwert 10.000 € (1,3-Geschäftsgebühr) | rund 870 € netto inkl. Auslagenpauschale |
| Erstattungsfähige Abmahnkosten bei Filesharing gegen Verbraucher (§ 97a Abs. 3 UrhG, Gegenstandswert 1.000 €) | rund 141 € netto (ca. 168 € brutto) |
| IT-Vertragsgestaltung (Software-, Hosting-, Projektverträge) | 200–350 € pro Stunde |
Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Beratungshilfe beim Amtsgericht seines Wohnorts – für die Ortsteile Marzahn und Hellersdorf ist das das Amtsgericht Lichtenberg – und für einen Prozess Prozesskostenhilfe beim Prozessgericht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt IT-Streitigkeiten je nach Tarif; die Deckungsanfrage stellt die beauftragte Kanzlei in der Regel für Sie.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Frist notieren: Tragen Sie das Fristende aus der Abmahnung ein – meist 7 bis 14 Tage ab Zugang. Die Frist bestimmt, wie schnell gehandelt werden muss.
- Abmahnung vollständig aufbewahren: Schreiben, Anlagen und die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und nichts an den Absender zurücksenden.
- Screenshots und Logfiles sichern: Halten Sie den beanstandeten Inhalt, Ihre Website-Versionen und Server-Logs fest, bevor etwas gelöscht oder geändert wird.
- Verträge und AGB bereitlegen: Softwarelizenz-, Hosting-, Agentur- oder Projektverträge zeigen, welche Rechte Ihnen tatsächlich eingeräumt wurden (wichtig bei § 69a UrhG).
- Impressum und Datenschutzerklärung prüfen: Ein Verstoß gegen § 5 DDG ist schnell behoben – dokumentieren Sie den Stand vor und nach der Korrektur.
- Datenpanne dokumentieren: Zeitpunkt der Kenntnis, betroffene Daten und ergriffene Maßnahmen – die 72-Stunden-Frist des Art. 33 DSGVO läuft ab Kenntnis.
- Domain-Unterlagen sammeln: Registrierungsdaten und Marken- oder Namensnachweise, falls ein DENIC-Dispute-Eintrag in Betracht kommt.
- Rechtsschutzversicherung prüfen: Klären Sie vorab, ob Ihre Police Urheber-, Internet- oder Vertragsrecht abdeckt, und halten Sie die Versicherungsnummer bereit.
- Unternehmensdaten bereithalten: Für Firmen aus dem Bezirk: Handelsregisterauszug (Registergericht ist für ganz Berlin das Amtsgericht Charlottenburg) und Gewerbeanmeldung.
- Ziel formulieren: Wollen Sie den Streit still beilegen, Kosten drücken oder eigene Ansprüche durchsetzen? Das Ziel bestimmt die Strategie der Erstberatung.
FAQ zu IT-Recht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
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