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Immobilienrecht in Berlin-Marzahn-Hellersdorf

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 14.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

In Marzahn-Hellersdorf treffen zwei sehr unterschiedliche Immobilienwelten aufeinander: die Eigenheim- und Siedlungslagen in Mahlsdorf, Kaulsdorf und Biesdorf mit Ein- und Zweifamilienhäusern, Grenzfragen und Anbauten – und die Großsiedlungen in Marzahn und Hellersdorf mit einer sehr hohen Zahl von Eigentumswohnungen aus umgewandelten Beständen. Daraus entstehen typische Mandate: Streit um den Grundstückskaufvertrag, verschwiegene Feuchtigkeits- oder Schallschutzmängel nach dem Kauf, Ärger um Maklerprovision und die Anfechtung von WEG-Beschlüssen über Sanierung, Aufzug oder Sonderumlage. Käuferpflichten und Verkäuferpflichten ergeben sich dabei aus § 433 BGB.

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Ratgeber

Immobilienrecht — was Sie wissen sollten

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Für den gesamten Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist in Zivilsachen das Amtsgericht Lichtenberg zuständig; sein Gerichtsbezirk umfasst nach dem Justizgesetz Berlin die Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf, also auch Mahlsdorf, Kaulsdorf und Biesdorf. Das Amtsgericht Köpenick ist für den Bezirk Treptow-Köpenick zuständig. Bei WEG-Beschlussklagen nach § 44 WEG entscheidet ausschließlich das Amtsgericht am Ort der Wohnanlage.

Geht es dagegen um einen Kaufpreis oder um Mängelansprüche mit einem Streitwert über 10.000 Euro, ist nach § 71 Abs. 1 GVG das Landgericht Berlin II zuständig; die Wertgrenze von 10.000 Euro in § 23 Nr. 1 GVG gilt seit dem 1. Januar 2026. Über Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts entscheidet das Landgericht Berlin II (§ 72 GVG), gegen Urteile des Landgerichts das Kammergericht.

Parallel läuft fast jeder Fall über Stellen des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf: Die Bauaufsicht im Stadtentwicklungsamt führt die Bauakte zu Anbauten und Nutzungsänderungen in den Siedlungsgebieten, die Vermessungsstelle im Stadtentwicklungsamt liefert Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Grenzstreitigkeiten in Mahlsdorf oder Biesdorf, das Wohnungsamt bearbeitet Fragen des Zweckentfremdungsverbots, und das Grundbuchamt ist beim Amtsgericht angesiedelt. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Immobilienrecht ordnet diese Unterlagen und Fristen zusammen.

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Schritt für Schritt

Immobilienrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Fall einordnen: Kaufvertrag, Mängel oder WEG-Beschluss

Klären Sie zuerst, worum es rechtlich geht. Kaufpreis, Rücktritt und arglistig verschwiegene Mängel gehören zum Kaufrecht, Beschlüsse der Eigentümerversammlung einer Anlage in Marzahn oder Hellersdorf zum Wohnungseigentumsrecht. Mietverhältnisse in den Großsiedlungen zählen dagegen zum Mietrecht, Baugenehmigungen und Handwerkerverträge zum Baurecht. Diese Einordnung entscheidet über Frist, Gericht und Streitwert – und damit über die gesamte Kostenplanung.

2

Grundbuchauszug, Teilungserklärung und Kaufvertrag zusammenstellen

Sammeln Sie den notariellen Kaufvertrag, einen aktuellen Grundbuchauszug mit den Abteilungen II und III, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Versammlungsprotokolle und die Beschluss-Sammlung. Bei Häusern in Mahlsdorf, Kaulsdorf oder Biesdorf kommen Bauakte und Flurkarte hinzu, die über das Bauaufsichtsamt und die Vermessungsstelle des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf zu bekommen sind. Fotos und Übergabeprotokoll dokumentieren Mängel.

3

Erstberatung: Erfolgsaussichten, Arglist und Verjährung prüfen

In der Erstberatung wird geprüft, ob der übliche Gewährleistungsausschluss greift oder wegen arglistigen Verschweigens nach § 444 BGB unwirksam ist, ob die fünfjährige Verjährung für Bauwerksmängel noch läuft und ob eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist. Bei WEG-Sachen steht die Beschlussfassung im Mittelpunkt: Das Datum der Eigentümerversammlung entscheidet darüber, wie viel Zeit für eine Anfechtung überhaupt noch bleibt.

4

Gegenstandswert bestimmen und Rechtsschutz anfragen

Der Gegenstandswert entspricht beim Streit um den Immobilienkauf meist dem Kaufpreis, bei Beschlussklagen richtet er sich nach dem Interesse aller Wohnungseigentümer, begrenzt auf den siebeneinhalbfachen Wert des Klägerinteresses und den Verkehrswert seines Wohnungseigentums (§ 49 GKG). Aus diesem Wert ergeben sich die Gebühren nach RVG. Klären Sie parallel, ob Ihre Rechtsschutzversicherung den Baustein Wohnen und Grundstück umfasst; eine Deckungsanfrage stellt die Kanzlei in der Regel vor dem ersten Schriftsatz.

5

Mandat erteilen: Vollmacht, Fristwahrung, Schreiben an die Gegenseite

Mit Vollmacht und Vergütungsvereinbarung beginnt die Vertretung. Gegenüber Verkäuferin, Verkäufer, Maklerbüro oder Hausverwaltung wird ein Anspruchsschreiben mit Frist gesetzt – etwa auf Minderung, Nacherfüllung oder Rückzahlung einer Provision, wenn die Textform des Maklervertrags oder die Provisionsteilung nach § 656c BGB nicht eingehalten wurde. Läuft eine Anfechtungsfrist, wird die Klage vorsorglich vorbereitet, statt zu verhandeln.

6

Verfahren beim Amtsgericht oder beim Landgericht Berlin II

Beschlussklagen gehen an das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (§ 43 Abs. 2 Nr. 4 WEG, § 23 Nr. 2 Buchst. c GVG) – für Anlagen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist das das Amtsgericht Lichtenberg. Kaufpreis- und Mängelklagen über 10.000 Euro landen beim Landgericht Berlin II, wo Vertretungszwang durch eine Anwältin oder einen Anwalt besteht (§ 78 ZPO); über Berufungen gegen diese Urteile entscheidet das Kammergericht, gegen Urteile des Amtsgerichts das Landgericht Berlin II (§ 72 GVG). Rechnen Sie mit Sachverständigengutachten zu Bausubstanz oder Wert, die den Ablauf spürbar verlängern.

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites.

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Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Vergütung richtet sich nach dem RVG und damit nach dem Gegenstandswert. Bei der Rückabwicklung eines Immobilienkaufs entspricht dieser dem Kaufpreis; bei Minderung oder Schadensersatz zählt nur der geforderte Betrag. Bei Beschlussklagen ist der Streitwert nach § 49 GKG das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung, höchstens der siebeneinhalbfache Wert des Klägerinteresses und höchstens der Verkehrswert seines Wohnungseigentums.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher ohne Gebührenvereinbarung (§ 34 RVG)max. 190 € zzgl. USt.
Außergerichtliche Vertretung, 1,3-Geschäftsgebühr bei 200.000 €ca. 3.100 € zzgl. USt.
Außergerichtliche Vertretung, 1,3-Geschäftsgebühr bei 500.000 €ca. 4.900 € zzgl. USt.
WEG-Beschlussklage, Streitwert nach § 49 GKGRVG-Gebühren nach dem festgesetzten Streitwert
Notar- und Grundbuchkosten beim Kauf (GNotKG)ca. 1,5–2 % des Kaufpreises

Kommt es zum Prozess, addieren sich Geschäfts-, Verfahrens- und Terminsgebühr und können bei hohen Kaufpreisen fünfstellig werden; alternativ kann ein Stundensatz in einer Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG festgelegt werden; bei gerichtlicher Tätigkeit dürfen die gesetzlichen Gebühren dabei nicht unterschritten werden (§ 49b Abs. 1 BRAO). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Prozesskostenhilfe für das Verfahren beantragen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Immobilienstreitigkeiten nur mit dem passenden Baustein – die Deckungsanfrage sollte vor dem ersten Schriftsatz laufen.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Notarieller Kaufvertrag: Ein Grundstückskaufvertrag ist nur mit notarieller Beurkundung wirksam (§ 311b BGB). Halten Sie die vollständige Urkunde samt Anlagen bereit.
  • Aktueller Grundbuchauszug: Er zeigt Eigentümer, Lasten und Grundschulden sowie eine eingetragene Auflassungsvormerkung. Das Grundbuchamt ist beim Amtsgericht angesiedelt.
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Bei Eigentumswohnungen in den Großsiedlungen Marzahn und Hellersdorf regeln sie Sondereigentum, Kostenverteilung und Stimmrecht.
  • Versammlungsprotokoll mit Datum: Notieren Sie den Tag der Beschlussfassung. Er ist der Startpunkt für die Anfechtungsfrist nach § 45 WEG und damit die wichtigste Angabe überhaupt.
  • Maklervertrag und Provisionsabrechnung: Prüfen Sie Textform und Provisionsteilung beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern: Die Textform nach § 656a BGB gilt unabhängig davon, wer kauft; die Provisionsteilung nach § 656c BGB nur, wenn der Käufer Verbraucher ist (§ 656b BGB). Prüfen Sie außerdem den Nachweis nach § 652 BGB.
  • Mängeldokumentation: Fotos mit Datum, Übergabeprotokoll und Handwerkerangebote belegen Feuchtigkeit, Risse oder Schallschutzprobleme und stützen später ein Gutachten.
  • Bauunterlagen aus der Bauakte: Für Anbauten, Wintergärten oder Dachausbauten in Mahlsdorf, Kaulsdorf und Biesdorf ist die Bauaufsicht des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf die richtige Stelle.
  • Flurkarte und Grenzverlauf: Bei Streit um Zäune, Überbau oder Wegerechte in den Siedlungslagen hilft ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster über die Vermessungsstelle des Bezirksamts.
  • Rechtsschutzversicherung: Suchen Sie Police und Bedingungen heraus und prüfen Sie, ob Wohnen und Grundstück eingeschlossen sind und welche Wartezeit gilt.
  • Chronologie und Ziel: Eine Seite mit Daten, Beteiligten und Ihrem Wunschergebnis – Rücktritt, Minderung, Schadensersatz oder Aufhebung eines Beschlusses – spart Beratungszeit.
Häufige Fragen

FAQ zu Immobilienrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem Immobilienanwalt in Marzahn-Hellersdorf?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt für ein erstes Beratungsgespräch nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG eine Höchstgebühr von 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde; mit Vereinbarung kann die Vergütung höher sein. Dafür wird geklärt, ob Ihr Fall überhaupt Erfolgsaussichten hat, welche Frist läuft und welche Unterlagen fehlen. Manche Kanzleien rechnen stattdessen auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung nach Stundensatz ab (§ 3a RVG); die Höhe ist frei vereinbar. Wird daraus ein Mandat, bemisst sich die weitere Vergütung nach dem Gegenstandswert – beim Kauf eines Reihenhauses in Mahlsdorf also nach dem Kaufpreis, bei einer Beschlussklage nach dem begrenzten Streitwert.
Welches Gericht entscheidet über meinen Immobilienstreit in Marzahn-Hellersdorf?
Das hängt von Streitwert und Fallart ab. Klagen gegen Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft gehören ausschließlich vor das Amtsgericht am Ort der Wohnanlage; für Anlagen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist das Amtsgericht Lichtenberg zuständig. Zivilrechtliche Kauf- und Mängelklagen bleiben bis 10.000 Euro beim Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG), darüber ist nach § 71 Abs. 1 GVG das Landgericht Berlin II zuständig. Über Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts entscheidet das Landgericht Berlin II (§ 72 GVG), gegen Urteile des Landgerichts das Kammergericht.
Welche Fristen sind im Immobilienrecht besonders kritisch?
Am kürzesten ist die Frist im Wohnungseigentumsrecht: Ein Beschluss muss binnen eines Monats angefochten und die Klage binnen zwei Monaten begründet werden (§ 45 WEG) – gerechnet ab der Beschlussfassung, nicht ab Zugang des Protokolls. Beim Kauf eines Bauwerks verjähren Mängelansprüche in fünf Jahren ab Übergabe des Grundstücks (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 2 BGB); bei arglistigem Verschweigen gilt die Regelverjährung (§ 438 Abs. 3 BGB). Beim Kaufvertrag zählt außerdem, ob Auflassung und Grundbucheintragung nach § 873 BGB schon erfolgt sind, denn Eigentum geht erst damit über; eine Frist ist das nicht. Wird die Monatsfrist oder die Begründungsfrist des § 45 WEG versäumt, wird die Anfechtungsklage in der Regel abgewiesen; Wiedereinsetzung ist nach § 45 Satz 2 WEG in Verbindung mit §§ 233 bis 238 ZPO möglich, und die Nichtigkeit eines Beschlusses kann unabhängig von diesen Fristen geltend gemacht werden (§ 44 Abs. 1 Satz 1 WEG); nach Ablauf der Verjährung kann die Gegenseite die Einrede der Verjährung erheben.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung den Streit um Haus oder Eigentumswohnung?
Nur mit dem passenden Baustein. Der Bereich Wohnen und Grundstück ist in vielen Policen nicht automatisch enthalten, und Streitigkeiten rund um den Erwerb oder die Errichtung eines Gebäudes sind häufig ausgeschlossen. Prüfen lassen sollten Sie außerdem die Wartezeit und ob der Versicherungsfall vor Vertragsbeginn ausgelöst wurde. Die Kanzlei stellt die Deckungsanfrage in der Regel vor dem ersten Schriftsatz. Ohne Deckung bleiben Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Prozesskostenhilfe für das Verfahren, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen.
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Immobilienrecht in Berlin: passende Kanzlei finden

In Berlin-Marzahn-Hellersdorf selbst steht derzeit niemand mit dem Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Bau- und Architektenrecht bei uns. Im Umkreis von 25 km stehen 267 Fachanwältinnen und Fachanwälte; die 10 nächstgelegenen stehen unten. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Berlin hat noch keine Kanzlei für Immobilienrecht ein eigenes Profil bei uns. Unten stehen die nächstgelegenen Fachanwältinnen und Fachanwälte aus der Umgebung. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei es übernehmen kann, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Fachanwältinnen und Fachanwälte in der Umgebung

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  • Öffentliche Quellen

    Alexander Bredereck

    Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht +1

    Berlin · 4 km

    Landsberger Allee 366, 12681 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Claudia Stoldt

    Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

    Neuenhagen · 6 km

    Dorfstraße 16 a, 15366 Neuenhagen

    Stoldt

  • Öffentliche Quellen

    Sabina Böhme

    Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

    Berlin · 6 km

    Atzpodienstr.1, 10365 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Barbara Hoeck-Eisenbach

    Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Berlin · 7 km

    Weseler Str. 12, 10318 Berlin

    Die Immobilienanwältinnen

  • Öffentliche Quellen

    Angélique Semmler

    Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Berlin · 7 km

    Weseler Str. 12, 10318 Berlin

    Die Immobilienanwältinnen

  • Öffentliche Quellen

    Michael Zachhuber

    Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Berlin · 8 km

    Bahnhofstraße 33, 12555 Berlin

    Zachhuber & Schönrock Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB

  • Öffentliche Quellen

    Karin Bochmann

    Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Berlin · 9 km

    Berliner Allee 38, 13088 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Karsten Freitag

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Berlin · 9 km

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    Freitag & Myritz | Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Till Maier

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Berlin · 9 km

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    pirminpartners Rechtsanwälte Schmid Maier Partnerschaft mbB

  • Öffentliche Quellen

    Pirmin Schmid

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