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Vertragsrecht in Berlin-Marzahn-Hellersdorf

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 07.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Ein Bauhandwerker hat die Dachsanierung am Einfamilienhaus in Mahlsdorf mangelhaft ausgeführt, der Gebrauchtwagen aus einem Autohandel im Bezirk zeigt nach vier Wochen einen verdeckten Motorschaden, oder ein an der Wohnungstür in der Großsiedlung Hellersdorf untergeschobener Energieliefervertrag soll rückgängig gemacht werden: Vertragsrecht in Marzahn-Hellersdorf betrifft vor allem Kaufvertrag, Werkvertrag und Widerruf. Die Eigenheimgebiete in Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf bringen typischerweise Streit um Werklohn und Baumängel, die Plattenbauquartiere in Marzahn und Hellersdorf eher Fernabsatz- und Haustürgeschäfte, bei denen die vierzehntägige Widerrufsfrist nach § 355 BGB entscheidend ist.

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Vertragsrecht — was Sie wissen sollten

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Für Klagen bis 10.000 € Streitwert ist seit dem 1. Januar 2026 das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht Berlin II (§ 23 Nr. 1 GVG); Berufungen gegen landgerichtliche Urteile entscheidet das Kammergericht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nicht nach dem Ortsteil des eigenen Wohnorts, sondern nach dem Wohnsitz oder Sitz des Beklagten (§§ 12, 13, 17 ZPO); bei Verträgen kommt das Gericht des Erfüllungsorts hinzu (§ 29 ZPO), und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist für Klagen gegen Verbraucher ausschließlich das Gericht ihres Wohnsitzes zuständig (§ 29c ZPO). Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Lichtenberg am Roedeliusplatz umfasst nach Angabe des Gerichts Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf und damit alle Ortsteile des heutigen Bezirks Marzahn-Hellersdorf. Gerichtliche Mahnbescheide gegen säumige Vertragspartner bearbeitet für ganz Berlin das Amtsgericht Wedding.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Vertragsrecht klärt zuerst, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kam – ein Angebot bindet nach § 145 BGB grundsätzlich –, ob die AGB des Vertragspartners nach § 305 BGB wirksam einbezogen wurden und ob vor einem Rücktritt nach § 323 BGB noch eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden muss. Ist der Vertragspartner ein Gewerbebetrieb aus dem Bezirk, kann beim Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf (Gewerbeangelegenheiten) eine Gewerbeauskunft beantragt werden; allgemein zugänglich gemacht werden dürfen Name, Geschäftsbezeichnung, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 GewO); bei einer GmbH stammt der Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Charlottenburg als Registergericht für ganz Berlin.

Der nächste Schritt ist die Erstberatung für Verbraucher, die nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer kostet, wenn keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Weiter unten finden Sie Anwältinnen und Anwälte für Vertragsrecht aus Berlin und Umgebung mit Anschrift und Telefonnummer.

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Schritt für Schritt

Vertragsrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Vertrag, AGB und Schriftverkehr sichern

Sammeln Sie den unterschriebenen Vertrag, Auftragsbestätigung, Rechnung, die AGB in der Fassung zum Vertragsschluss sowie alle E-Mails, Chatnachrichten und Fotos des Mangels. Bei Haustürgeschäften in den Großsiedlungen Marzahn oder Hellersdorf ist das Datum des Vertragsschlusses entscheidend, weil die Widerrufsfrist nach § 355 BGB vierzehn Tage läuft und ohne ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht gar nicht erst beginnt (§ 356 Abs. 3 BGB); spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem gesetzlichen Fristbeginn erlischt das Widerrufsrecht aber auch ohne Belehrung (§ 356 Abs. 4 BGB). Beim Kauf von einem Unternehmer zählt der Gefahrübergang: Zeigt sich innerhalb eines Jahres danach ein Mangel, wird nach § 477 Abs. 1 BGB vermutet, dass die Ware schon damals mangelhaft war.

2

Anspruch einordnen: Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadensersatz

Vor der Erstberatung hilft eine grobe Einordnung: Beim mangelhaften Gebrauchtwagen oder Küchenkauf stehen die Käuferrechte aus § 437 BGB im Vordergrund – Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt. Beim Bauhandwerker am Eigenheim in Kaulsdorf oder Biesdorf geht es meist um Werkmängel und Restwerklohn. Ein Rücktritt setzt nach § 323 BGB regelmäßig eine erfolglos verstrichene Frist zur Nacherfüllung voraus; Schadensersatz wegen Pflichtverletzung folgt aus § 280 BGB. Diese Einordnung bestimmt Gegenstandswert und Gerichtszweig.

3

Erstberatung nach § 34 RVG vereinbaren

Die Erstberatung kostet für Verbraucher höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer, wenn keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Bringen Sie die Unterlagen aus Schritt 1 mit und nennen Sie die vollständige Anschrift des Vertragspartners – denn örtlich zuständig ist für eine Klage regelmäßig das Gericht am Wohnsitz oder Sitz des Beklagten (§§ 12, 13, 17 ZPO), bei Verträgen auch das Gericht des Erfüllungsorts (§ 29 ZPO). Wer die Beratung nicht zahlen kann, beantragt vorab bei der Rechtsantragstelle des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts einen Beratungshilfeschein; der Eigenanteil beträgt dann 15 € (Nr. 2500 VV RVG) und kann erlassen werden.

4

Kostenrisiko nach Streitwert kalkulieren

Der Streitwert entspricht regelmäßig dem Betrag, um den gestritten wird – Kaufpreis, Werklohn oder Rückzahlungsbetrag. Bei 5.000 € kostet die außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr rund 460 € netto plus 20 € Auslagenpauschale; kommt es zur Klage, fallen etwa 500 € Gerichtskosten an, das Gesamtrisiko bei Unterliegen liegt bei 2.500 bis 3.000 €. Ab 10.000,01 € ist das Landgericht Berlin II zuständig – dort besteht Anwaltszwang. Rechtsschutzversicherte lassen die Deckung vor der Beauftragung anfragen.

5

Mandat erteilen: Fristsetzung und Rücktritt durch die Kanzlei

Mit der Vollmacht übernimmt die Kanzlei den Schriftverkehr: Sie setzt dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Nacherfüllung, erklärt danach Rücktritt oder Minderung und fordert Rückzahlung. Bei Widerrufsfällen prüft sie, ob der Vertrag online, telefonisch oder an der Haustür geschlossen wurde – Ladenkäufe etwa im Eastgate an der Marzahner Promenade lösen kein Widerrufsrecht aus, hier greifen nur die Mängelrechte. In dieser Phase ist ein außergerichtlicher Vergleich möglich; ein bestimmter Ausgang ist damit nicht zugesagt.

6

Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding oder Klage vor dem Zivilgericht

Zahlt der Gegner eine unstreitige Forderung nicht, beantragt die Kanzlei einen Mahnbescheid beim Amtsgericht Wedding, das das Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg führt. Bei Widerspruch oder streitigen Mängeln folgt die Klage: bis 10.000 € vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht – regelmäßig am Wohnsitz oder Sitz des Beklagten (§§ 12, 13, 17 ZPO) –, darüber vor dem Landgericht Berlin II. Gegen Urteile des Amtsgerichts geht die Berufung zum Landgericht Berlin II, gegen landgerichtliche Urteile zum Kammergericht. Vertragliche Zahlungsansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis hatte oder grob fahrlässig nicht hatte (§§ 195, 199 BGB); für Mängelansprüche gelten eigene Fristen: zwei Jahre ab Ablieferung beim Kauf (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB), zwei Jahre ab Abnahme beim Werk und fünf Jahre bei Bauwerken (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 BGB).

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

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Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Anwaltskosten im Vertragsrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert – also dem Kaufpreis, dem Werklohn oder dem Betrag der Rückabwicklung. Die Erstberatung für Verbraucher ist nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf 190 € zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, wenn keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde; für die außergerichtliche Vertretung fällt eine 1,3-Geschäftsgebühr an, für das Klageverfahren vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Berlin II kommen Verfahrens- und Terminsgebühr sowie Gerichtskosten hinzu.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG)max. 190 € zzgl. USt
Außergerichtliche Vertretung, Gegenstandswert 5.000 € (1,3-Geschäftsgebühr)ca. 460 € netto + 20 € Auslagenpauschale
Gerichtskosten Klage 1. Instanz, Streitwert 5.000 €ca. 500 €
Gesamtkostenrisiko bei Unterliegen, Streitwert 5.000 €ca. 2.500–3.000 €
Streitwert über 10.000 € (Landgericht Berlin II, Anwaltszwang)Gebühren steigen mit dem Wert nach RVG-Tabelle

Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe bei der Rechtsantragstelle des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts – für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist das nach Angabe des Gerichts das Amtsgericht Lichtenberg – und für ein Klageverfahren Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO beim Prozessgericht. Eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz übernimmt nach Deckungszusage Anwalts- und Gerichtskosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung; ob die Kanzlei die Deckungsanfrage übernimmt, ist mit ihr zu klären.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Vertragsdokument: Unterschriebener Vertrag, Bestellbestätigung oder Auftragsschein im Original oder als Scan. Ohne Dokument muss die Kanzlei den Vertragsschluss über Angebot und Annahme nach § 145 BGB rekonstruieren.
  • AGB-Fassung: Die Geschäftsbedingungen, die beim Vertragsschluss galten. Nur wirksam einbezogene AGB (§ 305 BGB) binden, und einzelne Klauseln können nach §§ 307–309 BGB unwirksam sein.
  • Art des Vertragsschlusses: Online, telefonisch, an der Wohnungstür in der Großsiedlung oder im Ladengeschäft? Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht grundsätzlich das Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB, das § 312g Abs. 2 BGB für bestimmte Verträge ausnimmt; beim Kauf im Ladengeschäft besteht es nicht, für andere Vertragstypen wie Verbraucherdarlehen gelten eigene Widerrufsrechte.
  • Datumsübersicht: Vertragsschluss, Lieferung oder Übergabe, erste Mängelanzeige. Daraus ergeben sich die Widerrufsfrist, die Verjährung der Mängelansprüche (beim Kauf zwei Jahre ab Ablieferung, § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB; bei gebrauchten Waren auf ein Jahr verkürzbar, § 476 Abs. 2 BGB) und die Vermutung nach § 477 Abs. 1 BGB im ersten Jahr.
  • Mängeldokumentation: Fotos, Videos, Gutachten oder Kostenvoranschläge eines anderen Handwerksbetriebs, etwa zur mangelhaften Heizungsanlage am Eigenheim in Mahlsdorf.
  • Bisherige Fristsetzungen: Haben Sie dem Vertragspartner bereits schriftlich eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt? Das ist regelmäßig Voraussetzung für den Rücktritt nach § 323 BGB; in Ausnahmefällen ist die Fristsetzung entbehrlich, etwa bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung (§ 323 Abs. 2 BGB) oder nach § 440 BGB.
  • Vertragspartner identifizieren: Vollständiger Firmenname und Anschrift. Bei Gewerbetreibenden aus dem Bezirk hilft die Gewerbeauskunft des Ordnungsamts Marzahn-Hellersdorf, bei Kapitalgesellschaften das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg.
  • Anschrift des Vertragspartners und Streitwert: Wohnsitz oder Sitz des Gegners bestimmt das örtlich zuständige Gericht (§§ 12, 13, 17 ZPO; bei Verträgen auch der Erfüllungsort, § 29 ZPO), der Streitwert entscheidet über Amtsgericht oder Landgericht Berlin II.
  • Rechtsschutzversicherung: Police und Versicherungsnummer bereithalten; die Deckungsanfrage für Vertragsrecht sollte vor Beginn der Vertretung gestellt werden; ob die Kanzlei das übernimmt, ist mit ihr zu klären.
  • Nachweise für Beratungshilfe: Einkommensnachweise, Mietvertrag und Bescheide, falls Sie bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts einen Beratungshilfeschein beantragen möchten.
Häufige Fragen

FAQ zu Vertragsrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung im Vertragsrecht in Marzahn-Hellersdorf?
Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde; nach § 34 Abs. 2 RVG wird die Beratungsgebühr auf die Gebühr für eine damit zusammenhängende weitere Tätigkeit angerechnet, wenn nichts anderes vereinbart ist. In der Beratung klärt die Anwältin oder der Anwalt, ob ein Widerruf nach § 355 BGB noch möglich ist, ob eine Fristsetzung nach § 323 BGB nötig ist und welches Gericht für eine Klage örtlich zuständig wäre. Wer die Gebühr nicht aufbringen kann, beantragt einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht; der Antrag kann auch nachträglich gestellt werden, dann spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit (§ 6 Abs. 2 BerHG). Der Eigenanteil beträgt 15 € (Nr. 2500 VV RVG) und kann erlassen werden.
Welches Gericht ist für meinen Vertragsstreit in Marzahn-Hellersdorf zuständig und wie läuft das Verfahren?
Die sachliche Zuständigkeit hängt vom Streitwert ab: bis 10.000 € Amtsgericht, darüber Landgericht Berlin II mit Anwaltszwang (§ 23 Nr. 1 GVG). Örtlich zuständig ist regelmäßig das Gericht am Wohnsitz oder Sitz des Beklagten (§§ 12, 13, 17 ZPO), bei Verträgen auch das Gericht des Erfüllungsorts (§ 29 ZPO); bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist für Klagen gegen Verbraucher ausschließlich deren Wohnsitzgericht zuständig (§ 29c ZPO). Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Lichtenberg umfasst nach Angabe des Gerichts Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf. Unstreitige Forderungen laufen zunächst über den Mahnbescheid beim Amtsgericht Wedding. Nach Klageerhebung folgen Erwiderung, meist ein Gütetermin und bei Baumängeln häufig ein Sachverständigengutachten. Berufungen gegen Landgerichtsurteile entscheidet das Kammergericht.
Welche Fristen muss ich bei Kauf- und Werkverträgen in Marzahn-Hellersdorf beachten?
Bei Verträgen, die online, telefonisch oder an der Wohnungstür in Marzahn oder Hellersdorf geschlossen wurden, läuft die Widerrufsfrist nach §§ 312g, 355 BGB vierzehn Tage ab Vertragsschluss beziehungsweise Warenerhalt. Beim Kauf verjähren Mängelansprüche in zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB); beim Kauf gebrauchter Waren von einem Unternehmer kann diese Frist auf ein Jahr verkürzt werden, wenn der Verbraucher darauf eigens hingewiesen wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart ist (§ 476 Abs. 2 BGB). Beim Kauf von einem Unternehmer wird im ersten Jahr nach Gefahrübergang vermutet, dass die Ware bereits damals mangelhaft war (§ 477 Abs. 1 BGB). Vor einem Rücktritt nach § 323 BGB ist dem Handwerker oder Verkäufer regelmäßig eine angemessene Nachfrist zu setzen; entbehrlich ist sie unter anderem bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung (§ 323 Abs. 2 BGB) und in den Fällen des § 440 BGB. Vertragliche Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB) – für Werkmängel am Eigenheim in Mahlsdorf gelten teils längere Fristen.
Lohnt sich anwaltliche Hilfe schon bei einem Streitwert von wenigen hundert Euro?
Bei kleinen Beträgen – etwa dem nicht erstatteten Kaufpreis eines Onlinekaufs oder einer überhöhten Handwerkerrechnung – reicht oft die Erstberatung, die ohne Vergütungsvereinbarung höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer kostet (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG), um Widerruf oder Fristsetzung selbst korrekt zu formulieren. Verlangt der Gegner aus dem Bezirk trotz Fristsetzung weiter Zahlung oder droht mit Mahnbescheid über das Amtsgericht Wedding, sollte die Kanzlei übernehmen: Befindet sich der Vertragspartner im Verzug (§ 286 BGB), können danach entstandene Anwaltskosten als Verzugsschaden zu ersetzen sein (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB); die Kosten der Mahnung, die den Verzug erst begründet, zählen nicht dazu. Bei einer Rechtsschutzversicherung hängt es von der Deckungszusage und dem vereinbarten Leistungsumfang ab, welche Kosten übernommen werden.
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Vertragsrecht in Berlin: passende Kanzlei finden

In Berlin-Marzahn-Hellersdorf selbst steht derzeit niemand mit dem Fachanwaltstitel für Handels- und Gesellschaftsrecht bei uns. Im Umkreis von 25 km stehen 41 Fachanwältinnen und Fachanwälte; die 10 nächstgelegenen stehen unten. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Berlin hat noch keine Kanzlei für Vertragsrecht ein eigenes Profil bei uns. Unten stehen die nächstgelegenen Fachanwältinnen und Fachanwälte aus der Umgebung. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei es übernehmen kann, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Fachanwältinnen und Fachanwälte in der Umgebung

Basisprofil Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Zu Vertragsrecht gibt es keinen eigenen Fachanwaltstitel; gezeigt werden Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht. Entfernung = Luftlinie ab dem Mittelpunkt von Berlin-Marzahn-Hellersdorf (Näherung), Umkreis bis 25 km; der Ort ist der Kanzleisitz.

  • Basisprofil

    Konrad Bechler

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Berlin · 12 km

    Reichenberger Straße 120, 10999 Berlin

    BECHLER Kollaborationsberatung Rechtsanwalts-GmbH

    +49 30 91554748

  • Basisprofil

    Clara Tippe

    Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Berlin · 12 km

    Wallstraße 15, 10179 Berlin

    Mix legal Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

    +49 30 629322770

  • Basisprofil

    Johanna Rudolph

    Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Berlin · 12 km

    Wallstraße 15, 10179 Berlin

    Mix legal Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

    +49 30 629322770

  • Basisprofil

    Stephan Mix

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

    Berlin · 12 km

    Wallstraße 15, 10179 Berlin

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  • Basisprofil

    Oliver Kispert, LL.M.

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

    Berlin · 12 km

    Wallstraße 15A, 10179 Berlin

    Dr. Broll Schmitt Kaufmann & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte

    +49 30 8800783-0

  • Basisprofil

    Dr. Oscar Szerkus

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Berlin · 12 km

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    +49 30 400416400

  • Basisprofil

    Saskia Wiesner

    Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Berlin · 12 km

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    Gentz und Partner Rechtsanwälte mbB

    +49 30 400416400

  • Basisprofil

    Markus Frank

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

    Berlin · 12 km

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  • Basisprofil

    Julia Breier-Struß

    Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

    Berlin · 12 km

    Wallstraße 59, 10179 Berlin

    Gentz und Partner Rechtsanwälte mbB

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  • Basisprofil

    Annette Frank

    Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

    Berlin · 12 km

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