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Verwaltungsrecht in Berlin-Marzahn-Hellersdorf

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 27.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Eine abgelehnte Baugenehmigung, eine Gewerbeuntersagung oder eine ordnungsrechtliche Verfügung: Wer in Marzahn-Hellersdorf einen belastenden Bescheid vom Bezirksamt erhält, hat es mit einem Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG zu tun. Welche Stelle den Bescheid erlassen hat, hängt vom Sachgebiet ab: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin (Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin) entscheidet etwa über Bau-, Sozial- und Gewerbeangelegenheiten im Bezirk, das Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf (Premnitzer Straße 11, 12681 Berlin) über ordnungsrechtliche Maßnahmen wie Auflagen oder Untersagungen.

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Verwaltungsrecht — was Sie wissen sollten

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Gegen solche Bescheide steht in Berlin in vielen Bereichen zunächst der Widerspruch als Vorverfahren nach § 68 VwGO offen – ob das Vorverfahren entfällt, richtet sich nach dem jeweiligen Fachrecht und dem Landesrecht (§ 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO). Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen (§ 70 Abs. 1 VwGO), die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids (§ 74 Abs. 1 Satz 1 VwGO); ist ein Vorverfahren nicht erforderlich, läuft die Klagefrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO); fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sie sich auf ein Jahr. Für Klagen aus Marzahn-Hellersdorf ist das Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstraße 7, 10557 Berlin) zuständig, das für das gesamte Stadtgebiet entscheidet.

Vor dem Verwaltungsgericht besteht in erster Instanz zwar kein Anwaltszwang. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verwaltungsrecht kennt aber die Verwaltungspraxis der Bezirksämter, prüft, ob die Behörde einen rechtswidrigen Bescheid nach § 48 VwVfG zurücknehmen kann, und beantragt bei sofort vollziehbaren Bescheiden – etwa einer Gewerbeuntersagung oder einem Baustopp – Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO. Gerade bei laufenden Fristen zählt hier jeder Tag.

Der nächste Schritt: Im Verzeichnis auf dieser Seite finden Sie Kanzleien für Verwaltungsrecht mit Namen und Anschrift, inklusive Fachanwaltstiteln laut Kanzlei-Website. Öffnen Sie ein Profil und nehmen Sie direkt Kontakt zur Kanzlei auf.

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Verwaltungsrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Bescheid vom Bezirksamt oder Ordnungsamt einordnen: Frist ab Bekanntgabe notieren

Prüfen Sie zuerst, welche Stelle entschieden hat – etwa das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin oder das Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf – und wann der Bescheid bei Ihnen angekommen ist. Ab der Bekanntgabe läuft die Monatsfrist für den Widerspruch (§ 70 Abs. 1 VwGO); die Monatsfrist für die Klage beginnt mit der Zustellung des Widerspruchsbescheids, bei entbehrlichem Vorverfahren mit der Bekanntgabe des Bescheids (§ 74 Abs. 1 VwGO). Enthält der Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung, gilt die Jahresfrist des § 58 VwGO. Notieren Sie das Datum und ob der Bescheid für sofort vollziehbar erklärt wurde – dann ist Eile geboten.

2

Unterlagen für Widerspruch oder Klage zusammenstellen

Sammeln Sie den vollständigen Bescheid mit allen Anlagen, den Briefumschlag mit Poststempel, ein etwaiges Anhörungsschreiben und Ihren gesamten Schriftverkehr mit der Behörde. Bei Baunachbarstreitigkeiten in Marzahn-Hellersdorf helfen zusätzlich Lagepläne, Fotos und die Baugenehmigung des Nachbarn. Je vollständiger die Akte, desto schneller kann eine Anwältin oder ein Anwalt die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs einschätzen – und desto weniger Beratungszeit geht für Nachfragen verloren.

3

Erstberatung: Anfechtung, Verpflichtungsklage oder Eilantrag?

In der Erstberatung klärt die Kanzlei, welcher Weg passt: die Anfechtungsklage gegen den Bescheid oder die Verpflichtungsklage auf eine abgelehnte Genehmigung (§ 42 VwGO), vorher meist der Widerspruch nach § 68 VwGO. Bei sofort vollziehbaren Bescheiden kommt ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO hinzu. Für Verbraucherinnen und Verbraucher beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG).

4

Streitwert und Kostenrisiko realistisch einschätzen

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Hat der Bescheid keinen bezifferbaren Wert, gilt der Auffangstreitwert von 5.000 € (§ 52 Abs. 2 GKG). Im Übrigen setzt das Gericht den Streitwert nach der Bedeutung der Sache nach Ermessen fest (§ 52 Abs. 1 GKG); in Verfahren über ein besoldetes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis sind bei einem Verhältnis auf Lebenszeit die für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge, im Übrigen die Hälfte davon maßgebend (§ 52 Abs. 6 GKG). Lassen Sie sich in der Erstberatung das Kostenrisiko für Widerspruchs- und Klageverfahren getrennt aufschlüsseln, bevor Sie sich entscheiden.

5

Mandat erteilen: Widerspruch bei der Behörde oder Klage zum Verwaltungsgericht Berlin

Nach der Beauftragung legt die Kanzlei fristwahrend Widerspruch bei der Ausgangsbehörde ein – je nach Sachgebiet beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin oder beim Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf – und begründet ihn mit Akteneinsicht. Bleibt der Widerspruch erfolglos, erhebt sie Klage zum Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstraße 7, 10557 Berlin). In erster Instanz besteht kein Anwaltszwang; bereits für den Antrag auf Zulassung der Berufung, der beim Verwaltungsgericht zu stellen ist, gilt jedoch Vertretungszwang (§ 67 Abs. 4 Satz 1 und 2 VwGO).

6

Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin: Schriftsätze, Akteneinsicht, Verhandlung

Im Klageverfahren tauschen Kanzlei und Behörde Schriftsätze aus; das Gericht zieht die Behördenakte bei. Oft regt das Verwaltungsgericht Berlin eine einvernehmliche Lösung an, etwa wenn das Bezirksamt einen Bescheid nach § 48 VwVfG selbst zurücknehmen kann. Andernfalls endet das Verfahren meist mit mündlicher Verhandlung und Urteil. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt hält Sie zu Fristen, Terminen und Vergleichsvorschlägen auf dem Laufenden.

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Aufgeführt sind Anwältinnen und Anwälte mit Fachanwaltstitel für Verwaltungsrecht laut Kanzlei-Website sowie Kanzleien mit Profil auf anwaltvergleich.de.

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Zuständige Gerichte

  • Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Zuständige Stellen in Marzahn-Hellersdorf

Diese Ämter des Bezirks sind im Verwaltungsrecht regelmäßig beteiligt — als Ausgangsbehörde, für Anträge oder für Auskünfte, die Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt benötigt. Welche Stelle für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrer Anschrift.

  • Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin zuständig für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf
  • Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf Premnitzer Straße 11, 12681 Berlin zuständig für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf

Angaben der zuständigen Verwaltungen (berlin.de, service.berlin.de), Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Gerichte
Verwaltungsgericht Berlin. Weitere Gerichte: Senatsverwaltung für Justiz Berlin. Stand der Angaben: 12.08.2026.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites.

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Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Vergütung einer Anwältin oder eines Anwalts für Verwaltungsrecht richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert. Hat ein Bescheid keinen bezifferbaren Wert, gilt der Auffangstreitwert von 5.000 € (§ 52 Abs. 2 GKG); im Übrigen bestimmt das Gericht den Streitwert nach der Bedeutung der Sache (§ 52 Abs. 1 GKG). Beamtenrechtliche Statusstreitigkeiten werden nach den Bezügen bemessen (§ 52 Abs. 6 GKG).

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG)max. 190 € zzgl. USt
Widerspruchsverfahren: Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG)nach Gegenstandswert; wird teilweise auf ein späteres Klageverfahren angerechnet
Gerichtskosten Klage beim Verwaltungsgericht Berlin, Streitwert 5.000 € (3,0-Gebühr)511,50 €
Anwaltsvergütung erste Instanz bei 5.000 € (1,3 Verfahrens- + 1,2 Terminsgebühr)ca. 1.000–1.100 € inkl. USt

Bei geringem Einkommen kommt für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe in Betracht, für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe, die beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt wird und bei hinreichender Erfolgsaussicht die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Verwaltungsrecht oft nur als gesonderten Baustein ab – fragen Sie vor der Beauftragung eine Deckungszusage an.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Bescheid vollständig: Alle Seiten samt Anlagen bereithalten – auch die Rechtsbehelfsbelehrung, denn ohne sie gilt statt der Monatsfrist die Jahresfrist (§ 58 VwGO).
  • Zugangsdatum sichern: Briefumschlag mit Poststempel aufbewahren. Die Bekanntgabe bestimmt den Beginn der Widerspruchsfrist (§ 70 Abs. 1 VwGO); die Klagefrist beginnt mit der Zustellung des Widerspruchsbescheids, bei entbehrlichem Vorverfahren mit der Bekanntgabe des Bescheids (§ 74 Abs. 1 VwGO).
  • Erlassende Stelle notieren: Steht im Briefkopf das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin oder das Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf? Das entscheidet, wo der Widerspruch einzulegen ist.
  • Sofortvollzug prüfen: Ordnet der Bescheid die sofortige Vollziehung an, können ein Aussetzungsantrag bei der Behörde (§ 80 Abs. 4 VwGO) und ein Eilantrag beim Gericht (§ 80 Abs. 5 VwGO) die Vollziehung stoppen – das gehört in die erste Beratungsminute.
  • Schriftverkehr sammeln: Anhörungsschreiben, E-Mails und frühere Bescheide der Behörde zeigen, wie das Verfahren bisher gelaufen ist.
  • Beweise ordnen: Bei Baunachbarsachen Fotos, Lagepläne und die Baugenehmigung; bei Gewerbesachen Unterlagen zu Umsatz und Betrieb.
  • Eigenes Ziel formulieren: Soll der Bescheid ganz wegfallen, geändert werden oder eine abgelehnte Genehmigung doch erteilt werden (§ 42 VwGO)?
  • Rechtsschutzversicherung klären: Police prüfen, ob Verwaltungsrechtsschutz enthalten ist, und die Versicherungsnummer mitbringen.
  • Fristen im Blick: Falls die Monatsfrist bald abläuft, schon bei der ersten Anfrage darauf hinweisen. Ob eine Kanzlei das Mandat übernimmt und tätig wird, entscheidet sie selbst.
Häufige Fragen

FAQ zu Verwaltungsrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer Anwältin oder einem Anwalt für Verwaltungsrecht in Marzahn-Hellersdorf?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Viele Kanzleien rechnen darunter ab oder nennen auf Nachfrage vorab einen festen Betrag. In der Erstberatung wird typischerweise geklärt, ob gegen den Bescheid des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf von Berlin oder des Ordnungsamts Marzahn-Hellersdorf Widerspruch oder Klage sinnvoll ist, welche Frist läuft und mit welchen weiteren Kosten Sie bei Ihrem Streitwert rechnen müssen.
Wie finde ich über diese Seite eine Kanzlei für Verwaltungsrecht in Marzahn-Hellersdorf?
Im Verzeichnis weiter unten auf dieser Seite sind Kanzleien mit Namen und Anschrift aufgeführt, dazu Fachanwaltstitel, soweit die Kanzlei sie auf ihrer Website angibt. Gesucht wird nach Rechtsgebiet und Ort – hier also Verwaltungsrecht in Marzahn-Hellersdorf. Öffnen Sie das Profil einer Kanzlei, die zu Ihrem Anliegen passt, und nehmen Sie selbst direkt Kontakt auf. Bei laufender Widerspruchs- oder Klagefrist nennen Sie das Fristende am besten gleich bei der ersten Anfrage.
Welches Gericht ist zuständig und wie läuft ein Verfahren aus Marzahn-Hellersdorf ab?
Für verwaltungsrechtliche Klagen aus Marzahn-Hellersdorf ist das Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstraße 7, 10557 Berlin) zuständig. Vorher ist in Berlin in vielen Bereichen ein Widerspruchsverfahren (§ 68 VwGO) bei der Ausgangsbehörde zu durchlaufen, also je nach Sachgebiet beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin oder beim Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist binnen eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Klage zu erheben (§ 74 Abs. 1 Satz 1 VwGO). In erster Instanz besteht kein Anwaltszwang; schon der Antrag auf Zulassung der Berufung muss aber durch eine Anwältin oder einen Anwalt gestellt werden (§ 67 Abs. 4 Satz 1 und 2 VwGO).
Wie lange dauert ein verwaltungsgerichtliches Verfahren in Berlin?
Das hängt von Verfahrensart und Kammer ab. Ein Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO – etwa gegen eine sofort vollziehbare Gewerbeuntersagung oder einen Baustopp – entscheidet das Verwaltungsgericht Berlin regelmäßig schneller als ein Hauptsacheverfahren; eine bestimmte Verfahrensdauer lässt sich nicht zusagen. Klageverfahren ziehen sich dagegen häufig über viele Monate, teils länger, zumal vorher noch das Widerspruchsverfahren bei der Behörde läuft. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann nach Akteneinsicht eine realistischere Einschätzung für Ihren konkreten Fall geben.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung einen Streit mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf?
Nicht automatisch: Verwaltungsrechtsschutz ist in vielen Policen nicht oder nur als Zusatzbaustein enthalten, etwa für Streitigkeiten um Fahrerlaubnis, Baurecht oder dienstrechtliche Fragen. Prüfen Sie Ihre Bedingungen und holen Sie vor der Beauftragung eine Deckungszusage ein; viele Kanzleien übernehmen diese Anfrage. Besteht kein Versicherungsschutz und ist das Einkommen gering, kommen Beratungshilfe für die außergerichtliche Prüfung und Prozesskostenhilfe für eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin in Betracht.
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Verwaltungsrecht in Berlin: passende Kanzlei finden

In Berlin-Marzahn-Hellersdorf selbst steht derzeit niemand mit dem Fachanwaltstitel für Verwaltungsrecht bei uns. Im Umkreis von 25 km stehen 66 Fachanwältinnen und Fachanwälte; die 10 nächstgelegenen stehen unten. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Berlin hat noch keine Kanzlei für Verwaltungsrecht ein eigenes Profil bei uns. Unten stehen die nächstgelegenen Fachanwältinnen und Fachanwälte aus der Umgebung. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei es übernehmen kann, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht in der Umgebung

Öffentliche Quellen Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Entfernung = Luftlinie ab dem Mittelpunkt von Berlin-Marzahn-Hellersdorf (Näherung), Umkreis bis 25 km; der Ort ist der Kanzleisitz.

  • Öffentliche Quellen

    Volker Dineiger

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht +1

    Berlin · 4 km

    Landsberger Allee 366, 12681 Berlin

    Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Claudia Schindler

    Fachanwältin für Verwaltungsrecht

    Berlin · 8 km

    Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Gerrit Thätner

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht +2

    Berlin · 9 km

    Niederbarnimstraße 25, 10247 Berlin

    Rechtsanwälte Despang, Thätner und Kollegen GbR

  • Öffentliche Quellen

    Ulrich Werner

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Berlin · 11 km

    Heinrich-Roller-Straße 19, 10405 Berlin

    Netzwerk Umweltanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Peter Kremer

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Berlin · 11 km

    Heinrich-Roller-Straße 19, 10405 Berlin

    Netzwerk Umweltanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Stephanie Wustrow

    Fachanwältin für Verwaltungsrecht

    Berlin · 11 km

    Hackenbergstraße 10, 12489 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Lea Comans

    Fachanwältin für Verwaltungsrecht

    Berlin · 12 km

    Monbijouplatz 12, 10178 Berlin

    Grawert PartmbB Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Reinhard Lau

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Berlin · 12 km

    Monbijouplatz 12, 10178 Berlin

    Grawert PartmbB Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Lars Kroidl

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Berlin · 12 km

    Monbijouplatz 3a, 10178 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Achim Bedenk

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Berlin · 14 km

    Mehringdamm 42, 10961 Berlin

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Freiwillig – mit Nummer meldet sich die Kanzlei meist noch am selben Tag. Ihre Nummer geht nur an die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet. AnwaltVergleich selbst ruft Sie nicht an.

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