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Anliegen beschreiben — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei für Verwaltungsrecht in Berlin Ihre Anfrage übernehmen kann. Eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt; läuft bereits eine Frist, wenden Sie sich direkt an eine Kanzlei. Ihre Anfrage geht nicht an die unten gelisteten Basisprofile, sondern nur an eine teilnehmende Kanzlei, die sie übernimmt.
Ein ablehnender Bescheid zur Baugenehmigung, eine Gewerbeuntersagung oder eine ordnungsrechtliche Anordnung: In Pankow kommen solche Verwaltungsakte im Sinne des § 35 VwVfG meist vom Bezirksamt Pankow von Berlin (Rathaus Pankow, Breite Str. 24a-26, 13187 Berlin) oder vom Ordnungsamt Pankow mit seiner Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (Fröbelstraße 17, 10405 Berlin). Welche Stelle Ihren Fall bearbeitet, richtet sich nach dem Gegenstand des Verfahrens – die genannten Behörden sind eine Auswahl der häufigsten Ausgangsbehörden.
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Berlin.
Wer sich gegen einen Bescheid aus Pankow wehren will, muss vor allem die Fristen kennen: Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen (§ 70 Abs. 1 VwGO); die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden, und nur wenn ein Widerspruchsbescheid nicht erforderlich ist, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts (§ 74 Abs. 1 VwGO); fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr (§ 58 VwGO). Zuständig für Klagen ist berlinweit das Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstraße 7, 10557 Berlin). Hat das Bezirksamt die sofortige Vollziehung angeordnet – etwa bei einer Gewerbeuntersagung oder einem Baustopp –, kommen ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde (§ 80 Abs. 4 VwGO) und ein Eilantrag beim Gericht nach § 80 Abs. 5 VwGO in Betracht.
Vor dem Verwaltungsgericht besteht in erster Instanz kein Anwaltszwang. Trotzdem lohnt sich eine Anwältin oder ein Anwalt für Verwaltungsrecht: Ob ein Widerspruch gegen das Bezirksamt Pankow Aussicht hat, ob eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage nach § 42 VwGO der richtige Weg ist oder ob die Behörde einen begünstigenden Bescheid überhaupt zurücknehmen durfte (§ 48 VwVfG), lässt sich ohne juristische Prüfung kaum beurteilen. Vor dem Oberverwaltungsgericht gilt Vertretungszwang – und zwar schon für den Antrag auf Zulassung der Berufung, der noch beim Verwaltungsgericht gestellt wird (§ 67 Abs. 4 S. 1 und 2 VwGO).
Der nächste Schritt: Im Verzeichnis weiter unten finden Sie Kanzleien für Verwaltungsrecht in Pankow mit Name und Anschrift sowie Fachanwaltstiteln laut Kanzlei-Website. Öffnen Sie das Profil einer Kanzlei und nehmen Sie direkt Kontakt auf – je früher, desto mehr bleibt von der Monatsfrist.
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Notieren Sie das Datum, an dem der Bescheid des Bezirksamts Pankow oder des Ordnungsamts Pankow bei Ihnen angekommen ist – ab Bekanntgabe läuft die Ein-Monats-Frist für den Widerspruch (§ 70 Abs. 1 VwGO); die Anfechtungsklage ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids zu erheben, bei entbehrlichem Vorverfahren innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts (§ 74 Abs. 1 VwGO). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, gilt die Jahresfrist des § 58 VwGO. Steht im Bescheid „sofortige Vollziehung“, drängt die Zeit besonders: Dann kommt ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in Betracht.
Für die Erstberatung brauchen Sie den vollständigen Bescheid samt Rechtsbehelfsbelehrung und möglichst den Briefumschlag als Beleg für das Zugangsdatum. Dazu gehören das Anhörungsschreiben, Ihre Anträge und der gesamte Schriftwechsel mit dem Bezirksamt Pankow von Berlin oder dem Ordnungsamt in der Fröbelstraße. Im Baurecht helfen Lagepläne und Fotos, bei einer Gewerbeuntersagung die Unterlagen zum Betrieb.
Die Anwältin oder der Anwalt prüft, ob der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und welcher Rechtsbehelf passt: Widerspruch nach § 68 VwGO, Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage nach § 42 VwGO oder Eilrechtsschutz. Bei zurückgenommenen Genehmigungen – etwa einer Baugenehmigung des Bezirksamts Pankow – ist § 48 VwVfG mit seinem Vertrauensschutz zu prüfen. Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde keine Gebührenvereinbarung getroffen, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG).
Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Hat der Bescheid keinen bezifferbaren Wert, gilt der Auffangstreitwert von 5.000 € (§ 52 Abs. 2 GKG); betrifft der Antrag eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend (§ 52 Abs. 3 GKG), im Übrigen bestimmt das Gericht den Streitwert nach der Bedeutung der Sache nach Ermessen (§ 52 Abs. 1 GKG); der Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dabei nur eine unverbindliche Orientierungshilfe. Mit Rechtsschutzversicherung sollte die Kanzlei vor der Beauftragung eine Deckungsanfrage stellen; der Baustein Verwaltungsrechtsschutz muss enthalten sein.
Nach Vollmachtserteilung legt die Kanzlei den Widerspruch bei der Ausgangsbehörde ein – also etwa beim Bezirksamt Pankow von Berlin – und begründet ihn mit Akteneinsicht. Bleibt der Widerspruch erfolglos oder ist er im konkreten Rechtsgebiet nicht vorgesehen, erhebt sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin. Im Widerspruchsverfahren fällt eine Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) an, die teilweise auf das spätere Klageverfahren angerechnet wird.
Klagen gegen Pankower Bescheide verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstraße 7, 10557 Berlin). Nach Klageerhebung erwidert die Behörde, das Gericht zieht die Akten bei, oft folgt eine mündliche Verhandlung. Über Eilanträge nach § 80 Abs. 5 VwGO entscheidet das Gericht in der Regel durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung; wie lange das dauert, ist nicht vorhersehbar. Im erstinstanzlichen Klageverfahren können Sie den Rechtsstreit selbst führen (§ 67 Abs. 1 VwGO); für den Antrag auf Zulassung der Berufung und das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht besteht Vertretungszwang (§ 67 Abs. 4 S. 1 und 2 VwGO).
Aufgeführt sind Anwältinnen und Anwälte mit Fachanwaltstitel für Verwaltungsrecht laut Kanzlei-Website sowie Kanzleien mit Profil auf anwaltvergleich.de.
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Passenden Anwalt findenAngaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.
Diese Ämter des Bezirks sind im Verwaltungsrecht regelmäßig beteiligt — als Ausgangsbehörde, für Anträge oder für Auskünfte, die Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt benötigt. Welche Stelle für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrer Anschrift.
Angaben der zuständigen Verwaltungen (berlin.de, service.berlin.de), Stand der Angaben: 12.08.2026.
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Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach dem Gegenstandswert. Hat ein Bescheid des Bezirksamts Pankow keinen bezifferbaren Wert, gilt der Auffangstreitwert von 5.000 € nach § 52 Abs. 2 GKG. Betrifft der Antrag eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend (§ 52 Abs. 3 GKG); im Übrigen setzt das Gericht den Streitwert nach der Bedeutung der Sache fest (§ 52 Abs. 1 GKG), beamtenrechtliche Statusstreitigkeiten bemessen sich nach den Bezügen (§ 52 Abs. 6 GKG). Viele Kanzleien bieten alternativ eine Vergütungsvereinbarung an.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG) | maximal 190 € zzgl. USt |
| Widerspruchsverfahren: Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) | nach Gegenstandswert; wird teilweise auf ein späteres Klageverfahren angerechnet |
| Klage am Verwaltungsgericht Berlin, Streitwert 5.000 €: Gerichtskosten (3,0-Gebühr) | 511,50 € |
| Klage, Streitwert 5.000 €: Anwaltskosten erste Instanz (1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr) | ca. 1.000–1.100 € inkl. USt |
| Gewerbeuntersagung: Streitwert nach Ermessen des Gerichts (§ 52 Abs. 1 GKG) | Gerichts- und Anwaltsgebühren nach dem festgesetzten Streitwert (Anlage 2 GKG, Anlage 2 RVG) |
Bei geringem Einkommen hilft für die außergerichtliche Beratung die Beratungshilfe, für das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin die Prozesskostenhilfe – den Antrag bereitet die Kanzlei mit vor. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Verfahren gegen Pankower Behörden nur, wenn der Baustein Verwaltungsrechtsschutz vereinbart ist; vor der Beauftragung lohnt eine Deckungsanfrage.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
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In Berlin-Pankow selbst steht derzeit niemand mit dem Fachanwaltstitel für Verwaltungsrecht bei uns. Im Umkreis von 25 km stehen 67 Fachanwältinnen und Fachanwälte; die 10 nächstgelegenen stehen unten. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites.
Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.
Im Umkreis von 50 Kilometern um Berlin hat noch keine Kanzlei für Verwaltungsrecht ein eigenes Profil bei uns. Unten stehen die nächstgelegenen Fachanwältinnen und Fachanwälte aus der Umgebung. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei es übernehmen kann, unverbindlich und für Sie kostenfrei.
Öffentliche Quellen Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Entfernung = Luftlinie ab dem Mittelpunkt von Berlin-Pankow (Näherung), Umkreis bis 25 km; der Ort ist der Kanzleisitz.
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