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Vertragsrecht in Berlin

Ein Gebrauchtwagenkauf, der sich als Fehlkauf entpuppt, ein Handwerker, der die Sanierung einer Altbauwohnung in Wilmersdorf nicht fertigstellt, oder ein Fitnessstudio-Vertrag, der sich nicht kündigen lässt: Wer in Charlottenburg-Wilmersdorf einen Streit um einen Vertrag hat, steht rechtlich selten ohne Handhabe da. Schon mit Angebot und Annahme kommt nach § 145 BGB ein bindender Vertrag zustande – und aus ihm ergeben sich Rechte, etwa auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nach § 280 BGB.

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Vertragsrecht — was Sie wissen sollten

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Gerade in der City West rund um den Kurfürstendamm mit ihrer hohen Dichte an Einzelhandel, Autohäusern und Dienstleistern entstehen viele Kauf- und Werkverträge – und entsprechend viele Konflikte. Eine Besonderheit des Bezirks: Das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1 führt als Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin das Handelsregister. Wer prüfen will, ob der Vertragspartner eine eingetragene GmbH ist oder bereits ein Insolvenzverfahren läuft, findet die Antwort also direkt im Bezirk. Für Auskünfte zu gewerblichen Anbietern ist daneben das Gewerbeamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf die richtige Stelle.

Kommt es zur Klage, richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts in Berlin nach dem Wohnort beziehungsweise Ortsteil – in Betracht kommen je nach Lage etwa das Amtsgericht Charlottenburg oder das Amtsgericht Schöneberg. Ab einem Streitwert von 10.000,01 € entscheidet nach § 23 Nr. 1 GVG (Stand seit 1.1.2026) das Landgericht Berlin II, das einen Standort am Tegeler Weg 17–21 mitten in Charlottenburg unterhält; dort gilt Anwaltszwang. Berufungsinstanz ist das Kammergericht, das Oberlandesgericht des Landes Berlin.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Vertragsrecht ordnet Ihren Fall ein, wahrt Fristen und formuliert Forderungen so, dass sie vor Berliner Gerichten Bestand haben. Der nächste Schritt: Schildern Sie Ihr Anliegen über das Anfrageformular – Sie erhalten Rückmeldung von Kanzleien aus Charlottenburg-Wilmersdorf.

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Vertragsrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Kaufvertrag, AGB und Mängelbelege zusammenstellen

Sichern Sie den Vertragstext, die einbezogenen AGB, Rechnungen, Zahlungsbelege und den gesamten Schriftverkehr. AGB werden nur unter den Voraussetzungen des § 305 BGB Vertragsbestandteil und unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 307–309 BGB – die Klausel, auf die sich die Gegenseite beruft, ist deshalb oft angreifbar. Fotografieren Sie Mängel mit Datum. Je vollständiger die Akte, desto ergiebiger die Erstberatung bei einer Kanzlei im Bezirk.

2

Widerrufs-, Nacherfüllungs- und Verjährungsfristen prüfen

Bei Online-Käufen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen läuft die vierzehntägige Widerrufsfrist nach §§ 312g, 355 BGB. Beim Kauf gilt die zweijährige Gewährleistungsfrist; im ersten Jahr streitet die Beweislastumkehr des § 477 BGB für Verbraucher. Vertragliche Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Welche Frist in Ihrem Fall drängt, klärt die anwaltliche Prüfung.

3

Erstberatung in Charlottenburg-Wilmersdorf vereinbaren

Für Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf 190 € zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt. Bringen Sie die vorbereiteten Unterlagen mit und lassen Sie klären: Besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz nach § 437 BGB? Ist der Vertragspartner ein eingetragenes Unternehmen, lohnt vorab ein Blick ins Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg.

4

Kostenrisiko am Streitwert kalkulieren

Die Anwaltsvergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert – im Vertragsrecht typischerweise Kaufpreis, Werklohn oder Rückabwicklungssumme zwischen 1.000 und 15.000 €. Bei 5.000 € Streitwert kostet die außergerichtliche Vertretung mit 1,3-Geschäftsgebühr rund 460 € netto zuzüglich 20 € Auslagenpauschale. Das Gesamtkostenrisiko im Klageverfahren liegt bei Unterliegen bei etwa 2.500–3.000 €. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Posten nach Deckungszusage häufig.

5

Mandat erteilen: Fristsetzung und Rücktritt vorbereiten

Nach Beauftragung fordert Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt die Gegenseite auf – meist mit Fristsetzung zur Nacherfüllung, denn der Rücktritt setzt nach § 323 BGB regelmäßig eine erfolglos abgelaufene Frist voraus. Viele Vertragsstreitigkeiten enden bereits auf dieser Stufe mit Nachbesserung, Rückzahlung oder Vergleich, weil die Gegenseite das Prozessrisiko vor den Berliner Gerichten scheut.

6

Mahnverfahren oder Klage vor dem Berliner Zivilgericht

Bei unstreitigen Zahlungsforderungen bietet sich das Mahnverfahren an – zuständig ist zentral das Amtsgericht Wedding, das Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg bearbeitet. Wird streitig verhandelt, geht es je nach Ortsteil des Beklagtenwohnsitzes vor ein Berliner Amtsgericht oder ab 10.000,01 € vor das Landgericht Berlin II, dessen Zivilstandort am Tegeler Weg im Bezirk liegt.

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.

Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Vergütung im Vertragsrecht folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richtet sich nach dem Gegenstandswert – also dem Kaufpreis, Werklohn oder der Rückabwicklungssumme, um die gestritten wird. In Charlottenburg-Wilmersdorf typische Streitwerte liegen zwischen 1.000 und 15.000 €. Ab 10.000,01 € ist nach § 23 Nr. 1 GVG das Landgericht Berlin II zuständig; dort besteht Anwaltszwang.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung (Verbraucher, § 34 RVG)max. 190 € zzgl. USt
Außergerichtliche Vertretung, Streitwert 5.000 € (1,3-Geschäftsgebühr)ca. 460 € netto zzgl. 20 € Auslagenpauschale
Gerichtskosten erster Instanz, Streitwert 5.000 €ca. 500 €
Gesamtkostenrisiko bei Unterliegen im Klageverfahren (5.000 €)ca. 2.500–3.000 €

Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe beim Amtsgericht seines Wohnorts und für ein Klageverfahren Prozesskostenhilfe beim Prozessgericht. Eine Rechtsschutzversicherung mit Baustein Vertragsrecht übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten in der Regel nach Deckungszusage – die Deckungsanfrage stellt die Kanzlei meist mit.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Vertragsdokument: Liegt der Vertrag schriftlich vor? Auch Bestellbestätigungen, E-Mails oder Chatnachrichten können den Vertragsschluss nach § 145 BGB belegen.
  • AGB der Gegenseite: Sichern Sie die Fassung, die bei Vertragsschluss galt – nur wirksam einbezogene Klauseln (§ 305 BGB) binden Sie.
  • Zahlungsnachweise: Kontoauszüge und Quittungen belegen, was Sie bereits geleistet haben – Grundlage jeder Rückforderung.
  • Mängel dokumentieren: Fotos, Videos und Zeugennamen mit Datum festhalten, besonders wichtig wegen der Beweislastumkehr im ersten Jahr (§ 477 BGB).
  • Fristenlage notieren: Wann wurde der Vertrag geschlossen, wann der Mangel entdeckt, wann läuft die Widerrufsfrist nach § 355 BGB ab?
  • Vertragspartner identifizieren: Bei Unternehmen einen Handelsregisterauszug einholen – das Registergericht für ganz Berlin sitzt beim Amtsgericht Charlottenburg im Bezirk; bei Gewerbetreibenden hilft das Gewerbeamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf.
  • Bisherige Reklamationen: Sammeln Sie Ihre Beschwerden und die Antworten der Gegenseite – eine bereits gesetzte Nacherfüllungsfrist ist für den Rücktritt nach § 323 BGB entscheidend.
  • Rechtsschutzversicherung prüfen: Deckt die Police Vertragsstreitigkeiten ab und ist die Wartezeit abgelaufen? Policennummer zur Erstberatung mitbringen.
  • Ziel festlegen: Nachbesserung, Geld zurück, Minderung oder Schadensersatz nach § 437 BGB – das Ziel bestimmt Strategie und Streitwert.
  • Streitwert beziffern: Kaufpreis oder offener Werklohn entscheiden über Gebührenhöhe und darüber, ob Amtsgericht oder Landgericht Berlin II zuständig ist.
Häufige Fragen

FAQ zu Vertragsrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung im Vertragsrecht in Charlottenburg-Wilmersdorf?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG gesetzlich auf 190 € zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt – unabhängig davon, ob es um einen Autokauf, einen Handwerkervertrag oder eine AGB-Klausel geht. Viele Kanzleien im Bezirk nennen den Preis vorab. Übernimmt die Gegenseite später wegen Verzugs die Kosten oder greift Ihre Rechtsschutzversicherung, reduziert sich Ihre eigene Belastung entsprechend. Klären Sie die Vergütung am besten gleich beim ersten Telefonat.
Was passiert, nachdem ich das Anfrageformular abgeschickt habe?
Ihre Anfrage wird an Kanzleien mit Schwerpunkt Vertragsrecht in Charlottenburg-Wilmersdorf weitergeleitet. Eine Anwältin oder ein Anwalt meldet sich in der Regel innerhalb weniger Werktage, um den Sachverhalt kurz einzuordnen und einen Termin zur Erstberatung vorzuschlagen. Sie entscheiden danach frei, ob Sie ein Mandat erteilen. Halten Sie für das erste Gespräch Vertrag, Schriftverkehr und Fristen bereit – so lässt sich schon am Telefon abschätzen, ob sich die Sache lohnt.
Welches Gericht ist bei einem Vertragsstreit in Charlottenburg-Wilmersdorf zuständig?
Das hängt vom Streitwert und vom Ortsteil ab: Die Amtsgerichtsbezirke in Berlin folgen den Ortsteilen, nicht den Verwaltungsbezirken – in Betracht kommt je nach Wohnort etwa das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1. Ab 10.000,01 € Streitwert entscheidet nach § 23 Nr. 1 GVG das Landgericht Berlin II, das einen Zivilstandort am Tegeler Weg 17–21 in Charlottenburg hat. Mahnbescheide bearbeitet zentral das Amtsgericht Wedding für ganz Berlin und Brandenburg.
Welche Fristen muss ich im Vertragsrecht unbedingt beachten?
Drei Fristen entscheiden die meisten Fälle: Bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften läuft die vierzehntägige Widerrufsfrist nach §§ 312g, 355 BGB. Beim Kauf gilt die zweijährige Gewährleistungsfrist, wobei § 477 BGB Verbrauchern im ersten Jahr die Beweislastumkehr sichert. Vertragliche Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Vor einem Rücktritt muss zudem meist eine Nacherfüllungsfrist gesetzt werden und erfolglos ablaufen (§ 323 BGB) – auch das kostet Zeit.
Lohnt sich anwaltliche Hilfe schon bei kleinem Streitwert, etwa 1.000 €?
Oft ja. Gerät die Gegenseite in Verzug, muss sie die Anwaltskosten als Verzugsschaden nach § 280 BGB häufig selbst tragen – Ihre Belastung sinkt dann deutlich. Bei kleinen Beträgen genügt oft ein anwaltliches Aufforderungsschreiben oder ein Mahnbescheid über das Amtsgericht Wedding, ohne dass es zur Klage kommt. Die Erstberatung für maximal 190 € zzgl. USt klärt vorab, ob Aufwand und Kostenrisiko im Verhältnis zum Streitwert stehen.
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Wohin darf die Antwort gehen?

Die Kanzlei meldet sich telefonisch zu Ihrer Anfrage. Ihre Nummer geht nur an die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet. AnwaltVergleich selbst ruft Sie nicht an.

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