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IT-Recht in München
Eine Abmahnung wegen eines Fotos auf der Firmenwebsite, ein gescheitertes Software-Projekt, eine Datenpanne mit Meldepflicht oder Streit um eine Domain — IT-Recht in München betrifft Selbstständige, Agenturen und Unternehmen in der bayerischen Landeshauptstadt mit ihren rund 1.510.378 Einwohnern gleichermaßen. Für zivilrechtliche Streitigkeiten ist bei einem Streitwert bis 10.000 Euro das Amtsgericht München zuständig, darüber das Landgericht München I (§ 23 Nr. 1 GVG, seit 1.1.2026).
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IT-Recht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in München.
Nicht jede Auseinandersetzung landet vor demselben Gericht. Urheberrechtliche Ansprüche nach § 97 UrhG — etwa bei unerlaubt genutzten Bildern oder kopiertem Quellcode, der nach § 69a UrhG als Computerprogramm geschützt ist — verhandelt in München regelmäßig das Landgericht München I, dessen Entscheidungen in zweiter Instanz das Oberlandesgericht München prüft. Wer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erhält, muss meist binnen 7 bis 14 Tagen reagieren und sollte diese nie ungeprüft unterschreiben.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für IT-Recht kennt die Schnittstellen von Urheber-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht: von der Impressumspflicht nach § 5 DDG, dem seit Mai 2024 geltenden Nachfolger des § 5 TMG, bis zu Schadensersatzansprüchen wegen Datenschutzverstößen nach Art. 82 DSGVO. Gerade in München mit seiner Dichte an Software- und Medienunternehmen sind Verträge über Softwareentwicklung, Lizenzen und IT-Dienstleistungen ein häufiger Streitgegenstand.
Der nächste Schritt: Schildern Sie Ihren Fall über das Anfrageformular auf dieser Seite. Beschreiben Sie kurz Sachverhalt, Fristen und vorliegende Schreiben — so kann eine passende IT-Rechtsanwältin oder ein IT-Rechtsanwalt in München Ihr Anliegen einordnen und Ihnen zeitnah eine Ersteinschätzung geben.
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- Rechtsschutz prüfen lassen
- Kosten vorab transparent klären
- Unverbindlich beraten lassen
IT-Recht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Situation rechtlich einordnen
Klären Sie zuerst, worum es geht: Abmahnung, Vertragsstreit, Domainkonflikt oder Datenschutzvorfall. Der Streitwert entscheidet über das Gericht — bis 10.000 Euro das Amtsgericht München, darüber das Landgericht München I. Bei einer Abmahnung im Wettbewerbsumfeld gilt für die einstweilige Verfügung regelmäßig die Monatsfrist ab Kenntnis, weshalb Sie Fristen sofort notieren sollten. Prüfen Sie, ob eine gesetzte Unterlassungsfrist von meist 7 bis 14 Tagen läuft.
Unterlagen sammeln
Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: Abmahnschreiben mit Fristangabe, Verträge, E-Mail-Verläufe, Screenshots der beanstandeten Inhalte und Belege zur Domain- oder Rechteinhaberschaft. Bei einem Domainkonflikt sichert ein DENIC-Dispute-Eintrag Ihre Domain während des Streits. Je vollständiger die Unterlagen, desto genauer kann die IT-Rechtsanwältin oder der IT-Rechtsanwalt in München die Erfolgsaussichten und den Gegenstandswert einschätzen — das spart in der Erstberatung Zeit und Kosten.
Erstberatung wahrnehmen
In der Erstberatung ordnet die Kanzlei Ihren Fall rechtlich ein und benennt Handlungsoptionen. Für Verbraucher ist diese Beratung nach § 34 RVG auf 190 Euro zzgl. USt. gedeckelt. Sie erfahren, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist, wie realistisch ein Vorgehen vor dem Landgericht München I ist und welche Fristen zwingend einzuhalten sind. Nutzen Sie den Termin, um offene Fragen strukturiert zu stellen.
Kosten klären
Lassen Sie sich die Kosten vorab erläutern. Anwaltsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und dem RVG; bei Unterlassungsansprüchen im Urheber- und Wettbewerbsrecht liegen typische Streitwerte zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Für die IT-Vertragsgestaltung werden häufig Stundenhonorare von 200 bis 350 Euro vereinbart. Klären Sie außerdem, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt und ob eine schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen wird.
Mandat erteilen
Sind Sie einverstanden, erteilen Sie schriftlich das Mandat und eine Vollmacht. Die Kanzlei übernimmt dann die Korrespondenz mit der Gegenseite, gibt fristgerecht eine geprüfte oder modifizierte Unterlassungserklärung ab und wehrt überzogene Forderungen ab. Bei Dringlichkeit kann ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht München I gestellt werden — die kurze Monatsfrist im Wettbewerbsrecht macht schnelles Handeln nötig.
Ablauf des Verfahrens
Kommt es zum Verfahren, reicht die Kanzlei die Klage oder den Verfügungsantrag beim zuständigen Gericht ein — je nach Streitwert Amtsgericht München oder Landgericht München I. Nach Schriftsatzwechsel folgt meist ein Termin; einfache Sachen dauern einige Monate, streitige IT-Projektstreitigkeiten mit fünf- bis sechsstelligen Streitwerten deutlich länger. Gegen Urteile des Landgerichts entscheidet in der Berufung das Oberlandesgericht München.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
Unverbindliche Anfrage
Ihre Anfrage und die Vermittlung sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Verständliche Beratung
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
- Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München
- Landgericht München I, Prielmayerstraße 7, 80335 München
- Oberlandesgericht München, Prielmayerstraße 5, 80335 München
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 14.06.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Vergütung im IT-Recht richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert — also dem wirtschaftlichen Wert Ihres Anliegens. Ob das Amtsgericht München oder das Landgericht München I zuständig ist, hängt ebenfalls vom Streitwert ab. Die folgenden Werte sind Richtwerte; bei individuellen Vergütungsvereinbarungen können sie abweichen.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | max. 190 € zzgl. USt. |
| 1,3-Geschäftsgebühr bei 10.000 € Streitwert | ca. 870 € netto inkl. Auslagenpauschale |
| Urheberrechtliche Abmahnung gegen Verbraucher, gedeckelt auf 1.000 € Gegenstandswert (§ 97a Abs. 3 UrhG) | ca. 141 € netto (ca. 168 € brutto) |
| IT-Vertragsgestaltung (Stundenhonorar) | 200–350 € / Stunde |
| IT-Projektstreit (nach Auftragswert) | oft fünf- bis sechsstellige Streitwerte |
Verbraucherinnen und Verbraucher mit geringem Einkommen können für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe und für ein Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen; zuständig ist das Amtsgericht München. Deckt eine Rechtsschutzversicherung das IT- und Urheberrecht ab, sollten Sie vor der Beauftragung eine Deckungszusage einholen. Erstberatungsgebühren rechnen viele Kanzleien auf ein späteres Mandat an.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Fristen prüfen: Notieren Sie das Datum jedes Abmahn- oder Behördenschreibens. Unterlassungsfristen von 7 bis 14 Tagen und die 72-Stunden-Meldefrist bei Datenpannen nach Art. 33 DSGVO laufen sofort.
- Streitwert grob einschätzen: Er entscheidet, ob das Amtsgericht München (bis 10.000 Euro) oder das Landgericht München I zuständig ist, und beeinflusst die Anwaltskosten.
- Alle Schreiben sammeln: Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Mahnungen und Behördenpost vollständig und chronologisch bereitlegen.
- Verträge bereithalten: Software-, Lizenz-, Wartungs- oder Agenturverträge samt Anlagen und Leistungsbeschreibungen zusammenstellen.
- Beweise sichern: Screenshots der beanstandeten Inhalte, Zeitstempel, E-Mail-Verläufe und Rechnungen archivieren, bevor Inhalte offline gehen.
- Domain-Status klären: Bei Domainstreit prüfen, ob ein DENIC-Dispute-Eintrag sinnvoll ist, der die Domain während des Streits sichert (§ 12 BGB schützt zudem den Namen).
- Impressum und Datenschutz kontrollieren: Erfüllt Ihre Website die Impressumspflicht nach § 5 DDG und die Pflichtangaben im Fernabsatz nach § 312i BGB? Mängel erhöhen das Abmahnrisiko.
- Rechtsschutzversicherung prüfen: Police heraussuchen und klären, ob IT- und Urheberrecht abgedeckt sind und ob eine Deckungszusage nötig ist.
- Ziel formulieren: Legen Sie fest, ob Sie sich verteidigen, Ansprüche durchsetzen oder eine Einigung erreichen wollen — das hilft der Kanzlei in München bei der Strategie.
FAQ zu IT-Recht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
IT-Recht in München: passende Kanzlei finden
Im Umkreis von 50 Kilometern um München ist derzeit keine Kanzlei für IT-Recht bei uns gelistet. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter, unverbindlich und für Sie kostenfrei.
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Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
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