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IT-Recht in Berlin
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit Sieben-Tage-Frist, ein Zahlungsdienstleister, der nach einer Datenpanne das Konto einfriert, ein Softwareprojekt, das nach der dritten Abnahmeverweigerung steht: So beginnen Mandate im IT-Recht in Charlottenburg-Wilmersdorf. Sie kommen aus dem Online-Handel rund um den Kurfürstendamm, von Agenturen und Rechenzentrumsdienstleistern in Charlottenburg-Nord und von Software-Ausgründungen im Umfeld der Technischen Universität Berlin, deren Hauptcampus im Ortsteil Charlottenburg liegt. Wer die gesetzte Frist verstreichen lässt, verliert Verhandlungsspielraum, bevor geprüft ist, ob der Anspruch überhaupt besteht.
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IT-Recht — was Sie wissen sollten
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Für die Gerichtswahl zählt nicht der Verwaltungsbezirk: Die Berliner Amtsgerichtsbezirke folgen den Ortsteilen, weshalb sich die örtliche Zuständigkeit für Anschriften in Charlottenburg, Wilmersdorf, Westend, Grunewald, Schmargendorf, Halensee oder Charlottenburg-Nord nach dem konkreten Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz richtet; in Betracht kommen unter anderem das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1 oder das Amtsgericht Schöneberg. Ab einem Streitwert über 10.000 Euro entscheidet nach § 23 Nr. 1 GVG seit dem 1. Januar 2026 das Landgericht Berlin II, das mit dem Standort Tegeler Weg 17-21 selbst im Bezirk liegt. Berufungsinstanz ist das Kammergericht.
Das Amtsgericht Charlottenburg ist zugleich Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin. Das wirkt doppelt: Die dort geführte Handelsregisternummer gehört nach § 5 DDG in jedes Shop-Impressum, und wird ein beauftragter IT-Dienstleister zahlungsunfähig, läuft das Insolvenzverfahren ebenfalls hier. Die Gewerbeanmeldung des Shops nimmt das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf auf; Datenpannen sind binnen 72 Stunden der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu melden (Art. 33 DSGVO).
IT-Recht verzahnt Urheber-, Vertrags- und Datenschutzrecht: § 69a UrhG stellt Computerprogramme unter urheberrechtlichen Schutz, § 97 UrhG trägt Unterlassung und Schadensersatz, Art. 82 DSGVO den Schadensersatz nach Datenschutzverstößen, § 12 BGB das Namensrecht im Domainstreit. Schildern Sie Ihren Fall über das Formular, mit Frist und Gegenseite.
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IT-Recht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Schritt 1: Abmahnung, Projektstreit oder Datenpanne dem richtigen Rechtsweg zuordnen
Zuerst wird geklärt, wer entscheidet. Unterlassung, Schadensersatz und Vergütung aus IT-Verträgen sind zivilrechtlich und gehen an Amtsgericht oder Landgericht Berlin II. Ein Datenschutzverstoß führt daneben zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, gewerberechtliche Verstöße zum Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf. Diese Einordnung entscheidet über Frist, Beweislast und Kostenrisiko, und sie verhindert, dass Sie auf ein Behördenschreiben mit einem zivilrechtlichen Anerkenntnis reagieren.
Schritt 2: Abmahnschreiben, Lizenzunterlagen, Lastenheft und Domain-Nachweise zusammenstellen
Nützlich sind das vollständige Abmahnschreiben samt Briefumschlag mit Zugangsdatum, Lizenz- oder Pflegevertrag, Lastenheft und Abnahmeprotokolle, Whois- und DENIC-Auszug zur Domain, Screenshots des beanstandeten Angebots und die Server-Logs. Bei Datenpannen zählen Meldeentwurf, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeitungsverträge dazu. Wer eine Kapitalgesellschaft führt, legt den Handelsregisterauszug des Amtsgerichts Charlottenburg bei, weil dessen Angaben mit dem Impressum übereinstimmen müssen.
Schritt 3: Erstberatung zu Fristablauf und modifizierter Unterlassungserklärung
In der Erstberatung wird die gesetzte Frist von meist sieben bis vierzehn Tagen gesichert und geprüft, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung genügt oder eine einstweilige Verfügung droht. Im Wettbewerbsumfeld gilt für die Dringlichkeit regelmäßig die Monatsfrist ab Kenntnis. Steht eine Domain im Streit, sichert parallel ein DENIC-Dispute-Eintrag den Namen. Unterschreiben Sie vorher nichts: Die vorformulierte Erklärung bindet Sie oft jahrzehntelang mit Vertragsstrafe.
Schritt 4: Gegenstandswert bestimmen und Vergütung schriftlich festlegen
Bei Verbrauchern ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt. Danach richtet sich die Vergütung nach dem Gegenstandswert oder nach Stundensatz: Unterlassungsansprüche liegen typisch bei 10.000 bis 50.000 Euro, IT-Projektstreitigkeiten folgen dem Auftragswert und erreichen fünf- bis sechsstellige Werte. Für Vertragsgestaltung sind 200 bis 350 Euro je Stunde üblich. Ein Erfolgshonorar ist nach § 49b Abs. 2 BRAO und § 4a RVG nur in engen Ausnahmen zulässig.
Schritt 5: Mandat erteilen, Schutzschrift oder Klage vorbereiten
Mit Vollmacht übernimmt die Kanzlei die Korrespondenz, gibt bei Bedarf eine Schutzschrift ab und verhandelt über Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz nach § 97 UrhG. Scheitert die außergerichtliche Einigung, entscheidet der Streitwert: bis 10.000 Euro das nach dem Ortsteil zuständige Amtsgericht, darüber das Landgericht Berlin II, dessen zweiter Standort am Tegeler Weg im Bezirk liegt. Ist der Gegner insolvent, wird die Forderung beim Insolvenzgericht am Amtsgericht Charlottenburg angemeldet.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Mitte
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
- Amtsgericht Kreuzberg
- Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
- Amtsgericht Neukölln
- Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
- Amtsgericht Schöneberg
- Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
- Amtsgericht Spandau
- Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
- Amtsgericht Köpenick
- Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
- Landgericht Berlin II
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
- Kammergericht
- Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Vergütung folgt dem RVG und bemisst sich am Gegenstandswert, im IT-Recht also am Wert des Unterlassungsanspruchs oder am Auftragswert des Projekts. Für Vertragsgestaltung und Compliance-Prüfung wird häufig ein Stundenhonorar vereinbart. Bei Verbrauchern begrenzt § 34 RVG die Erstberatung.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | bis 190 € netto |
| Erstattungsfähige Abmahnkosten bei gedeckeltem Gegenstandswert 1.000 € (§ 97a Abs. 3 UrhG) | rund 141 € netto (ca. 168 € brutto) |
| Außergerichtliche Vertretung, Gegenstandswert 10.000 €, 1,3-Geschäftsgebühr inklusive Auslagenpauschale | rund 870 € netto |
| Gestaltung von Software-, Pflege- oder Auftragsverarbeitungsverträgen | 200–350 € netto je Stunde |
| IT-Projektstreit mit fünf- bis sechsstelligem Auftragswert | nach Streitwert gemäß RVG-Tabelle |
Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Ortsteils, Prozesskostenhilfe beim Prozessgericht, also je nach Streitwert beim Amtsgericht oder beim Landgericht Berlin II; beides gilt nur bei geringem Einkommen und nicht für gewerbliche Streitigkeiten von Unternehmen. Prüfen Sie stattdessen Ihre Rechtsschutzversicherung: Urheber- und Wettbewerbsrecht sind in vielen Policen ausgeschlossen, während Cyber- und Vermögensschadenpolicen Datenschutzfälle abdecken können. Eine Deckungsanfrage stellt die Kanzlei vor Mandatsbeginn.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Zugangsdatum dokumentieren: Halten Sie fest, wann Abmahnung oder Verfügungsantrag eingegangen ist. Die Frist läuft ab Zugang, nicht ab Briefdatum, und sie entscheidet über Ihren Verhandlungsspielraum.
- Nichts vorab unterschreiben: Die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist zugunsten der Gegenseite formuliert und wirkt dauerhaft mit Vertragsstrafe. Eine modifizierte Fassung gehört anwaltlich geprüft.
- Gegenstandswert einschätzen: Notieren Sie Auftragssumme, Lizenzkosten oder entgangenen Umsatz. Bei urheberrechtlichen Abmahnungen gegen Verbraucher ist der Gegenstandswert nach § 97a Abs. 3 UrhG auf 1.000 Euro gedeckelt.
- Impressum und Registerdaten abgleichen: Prüfen Sie, ob Firma, Rechtsform und Handelsregisternummer aus dem Register des Amtsgerichts Charlottenburg exakt mit den Angaben nach § 5 DDG auf der Website übereinstimmen.
- Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr prüfen: Bestellbestätigung, Korrekturmöglichkeit und Speicherung der Vertragsbedingungen verlangt § 312i BGB. Screenshots des gesamten Bestellprozesses sind der beste Nachweis.
- Domain sichern: Bei Namens- oder Kennzeichenkonflikten nach § 12 BGB Whois-Daten ziehen und den DENIC-Dispute-Eintrag ansprechen, damit die Domain während des Streits nicht übertragen wird.
- Software-Rechtekette belegen: Legen Sie Entwicklungs-, Lizenz- und Open-Source-Nachweise vor. § 69a UrhG schützt den Quellcode, aber nur wer die Rechtekette zeigt, kann Ansprüche durchsetzen.
- Datenpanne fristgerecht melden: Innerhalb von 72 Stunden ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zu informieren (Art. 33 DSGVO); Betroffene fordern daneben Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
- Geschäftssitz und Ortsteil angeben: Nennen Sie die Anschrift in Charlottenburg, Wilmersdorf, Westend, Grunewald, Schmargendorf, Halensee oder Charlottenburg-Nord, damit das zuständige Amtsgericht bestimmt werden kann.
- Versicherung und Vertretung klären: Police der Rechtsschutz- oder Cyberversicherung, bestehende Vollmachten und laufende Verfahren zusammenstellen, damit keine Doppelvertretung entsteht.
FAQ zu IT-Recht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
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