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Steuerrecht in Berlin

Ein Steuerbescheid mit unerwarteter Nachzahlung, eine angekündigte Betriebsprüfung oder ein Schreiben der Bußgeld- und Strafsachenstelle: Wer in Charlottenburg-Wilmersdorf mit dem Finanzamt streitet, hat es in der Regel mit dem Finanzamt Charlottenburg oder dem Finanzamt Wilmersdorf zu tun – je nachdem, in welchem Teil des Bezirks Sie gemeldet sind oder Ihren Betrieb führen. Diese Behörden erlassen die Bescheide, bearbeiten den Einspruch und entscheiden über Stundung oder Aussetzung der Vollziehung.

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Steuerrecht — was Sie wissen sollten

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Der Zeitdruck ist dabei gesetzlich vorgegeben: Der Einspruch gegen den Steuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden (§ 355 AO). Wer Erklärungsfristen aus § 149 AO versäumt hat oder fehlerhafte Angaben entdeckt, muss zudem die Berichtigungspflicht nach § 153 AO kennen – denn die Grenze zur Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist schmal, und bei schweren Fällen verjährt die Tat erst nach zehn Jahren.

Kommt es zur Klage, verlässt das Verfahren den Bezirk: Zuständig ist das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, das als gemeinsames Gericht beider Länder in Cottbus sitzt. Klagen aus Charlottenburg-Wilmersdorf werden also nicht in Berlin verhandelt – ein Grund mehr, das Einspruchsverfahren beim örtlichen Finanzamt mit anwaltlicher Hilfe sorgfältig zu führen, bevor der Weg vor Gericht nötig wird.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Steuerrecht prüft Bescheide der beiden Bezirksfinanzämter, wahrt Fristen, begleitet Betriebsprüfungen und bereitet eine Selbstanzeige vor, wo sie noch möglich ist. Der nächste Schritt: Schildern Sie Ihr Anliegen über das Anfrageformular auf dieser Seite – mit Bescheiddatum und kurzer Sachverhaltsbeschreibung lässt sich die Dringlichkeit sofort einordnen.

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Steuerrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Steuerbescheid prüfen und Einspruchsfrist nach § 355 AO sichern

Der erste Blick gilt der Bekanntgabe des Bescheids: Die Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 AO) läuft ab Bekanntgabe, nicht ab dem Tag, an dem Sie den Brief öffnen. Bei Bescheiden des Finanzamts Charlottenburg oder des Finanzamts Wilmersdorf sollten Sie den Briefumschlag mit Datum aufbewahren. Markieren Sie zugleich die Punkte, in denen der Bescheid von Ihrer Erklärung abweicht – etwa gestrichene außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG.

2

Steuererklärungen, Bescheide und Schriftwechsel mit dem Finanzamt ordnen

Für die Erstberatung zählt Vollständigkeit: die betroffenen Steuererklärungen samt Belegen, alle Bescheide der letzten Jahre, Mahnungen und der bisherige Schriftwechsel mit dem zuständigen Bezirksfinanzamt. Wer Abgabefristen aus § 149 AO versäumt hat, sollte auch Verspätungszuschläge und Schätzungsbescheide mitbringen. Selbständige aus dem Bezirk ergänzen Gewinnermittlung oder Bilanz sowie Unterlagen einer laufenden oder angekündigten Betriebsprüfung.

3

Erstberatung: Einspruch, Berichtigung nach § 153 AO oder Selbstanzeige klären

In der Erstberatung wird die Weiche gestellt: Reicht ein Einspruch, genügt eine Berichtigung nach § 153 AO – oder ist eine Selbstanzeige nach § 371 AO nötig, weil sonst ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO droht? Diese Abgrenzung ist heikel, denn eine unvollständige Selbstanzeige schützt nicht vor Strafe, und bei schweren Fällen beträgt die Verjährung zehn Jahre. Hier entscheidet anwaltliche Erfahrung über den sicheren Weg.

4

Vergütung nach RVG und Gegenstandswert vereinbaren

Vor der Beauftragung sollte die Vergütung geklärt sein: Sie richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gegenstandswert – im Steuerrecht meist der strittige Steuerbetrag. Bei einer Nachzahlung des Finanzamts Wilmersdorf über 8.000 Euro bemisst sich die Gebühr also an diesem Betrag. Alternativ sind Vergütungsvereinbarungen möglich, etwa Stundenhonorare bei Betriebsprüfungen. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten schriftlich geben.

5

Vollmacht erteilen und Vertretung gegenüber dem Bezirksfinanzamt übernehmen lassen

Mit der Vollmacht läuft die Kommunikation mit dem Finanzamt Charlottenburg oder dem Finanzamt Wilmersdorf über die Kanzlei: Der Einspruch wird begründet, Akteneinsicht beantragt und – wichtig bei hohen Nachzahlungen – die Aussetzung der Vollziehung beantragt, damit Sie den strittigen Betrag nicht sofort zahlen müssen. Fristen überwacht ab jetzt die Kanzlei; Sie erhalten Kopien aller Schreiben.

6

Einspruchsverfahren führen und notfalls Klage zum Finanzgericht Berlin-Brandenburg erheben

Hilft das Finanzamt dem Einspruch nicht ab, ergeht eine Einspruchsentscheidung. Dagegen bleibt binnen eines Monats die Klage zum Finanzgericht Berlin-Brandenburg – dem gemeinsamen Gericht der Länder Berlin und Brandenburg mit Sitz in Cottbus. Verhandlungstermine finden also außerhalb Berlins statt; vieles lässt sich aber schriftlich oder per Videoverhandlung erledigen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt bewertet vorher nüchtern, ob die Erfolgsaussichten den Aufwand tragen.

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Zuständige Gerichte

  • Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Von-Schön-Straße 10, 03050 Cottbus zuständig für die Länder Berlin und Brandenburg

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 30.08.2026.

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Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Maßgeblich ist der Gegenstandswert, im Steuerstreit also regelmäßig der Betrag, um den es zwischen Ihnen und dem Finanzamt Charlottenburg oder Wilmersdorf geht. Aus diesem Wert ergeben sich die gesetzlichen Gebühren; daneben sind Vergütungsvereinbarungen zulässig, die vor allem bei Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren üblich sind.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG, gesetzliche Obergrenze)max. 190 EUR zzgl. USt
Einspruchsverfahren, Gegenstandswert 5.000 EUR (1,3 Geschäftsgebühr)ca. 430–490 EUR zzgl. Auslagen und USt
Einspruchsverfahren, Gegenstandswert 10.000 EUR (1,3 Geschäftsgebühr)ca. 800–900 EUR zzgl. Auslagen und USt
Klage zum Finanzgericht, Gegenstandswert 10.000 EUR (Verfahrens- und Terminsgebühr)ca. 1.500–1.800 EUR zzgl. Gerichtskosten und USt

Bei geringem Einkommen kommt für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe in Betracht, die beim für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragt wird; für die Klage vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Steuer-Rechtsschutz, übernimmt diese häufig die Kosten des gerichtlichen Verfahrens – die Deckungsanfrage stellt auf Wunsch die Kanzlei.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Bescheiddatum und Frist: Notieren Sie das Bekanntgabedatum des Bescheids und rechnen Sie die Monatsfrist des § 355 AO aus – sie bestimmt, wie eilig Ihr Fall ist.
  • Zuständiges Finanzamt: Prüfen Sie im Briefkopf, ob das Finanzamt Charlottenburg oder das Finanzamt Wilmersdorf Ihren Fall führt, und notieren Sie Steuernummer und Sachbearbeiterzeichen.
  • Alle Bescheide: Bringen Sie neben dem angegriffenen Bescheid auch Vorjahresbescheide mit – Abweichungen zwischen den Jahren liefern oft die besten Einspruchsargumente.
  • Steuererklärungen und Belege: Die eingereichten Erklärungen samt Nachweisen, etwa Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG, gehören vollständig in die Mappe.
  • Schriftwechsel mit dem Finanzamt: Sammeln Sie Anhörungsschreiben, Prüfungsanordnungen und Mahnungen chronologisch – daraus liest die Kanzlei den Verfahrensstand ab.
  • Versäumte Abgabefristen: Falls Erklärungen nach § 149 AO verspätet oder gar nicht abgegeben wurden, legen Sie dies offen – es beeinflusst Strategie und Risikoeinschätzung.
  • Unterlagen für eine mögliche Selbstanzeige: Bei nicht erklärten Einnahmen brauchen Sie Kontoauszüge und Erträgnisaufstellungen möglichst für zehn Jahre, da schwere Steuerhinterziehung erst dann verjährt.
  • Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie Ihre Police auf Steuer-Rechtsschutz – viele Tarife decken nur das finanzgerichtliche Verfahren, nicht den Einspruch beim Finanzamt.
  • Wirtschaftliche Lage: Bei drohender Vollstreckung sollten Sie Einkommens- und Vermögensdaten parat haben, um Stundung oder Aussetzung der Vollziehung begründen zu können.
Häufige Fragen

FAQ zu Steuerrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem Steueranwalt in Charlottenburg-Wilmersdorf?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher deckelt § 34 RVG die Erstberatung auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer; viele Kanzleien liegen darunter oder nennen vorab einen Festbetrag. Wichtig: Fragen Sie vor dem Termin nach dem Preis, denn ohne Vereinbarung gilt die gesetzliche Obergrenze nur für Verbraucher, nicht für Unternehmen. Bringen Sie den Bescheid des Finanzamts Charlottenburg oder Wilmersdorf mit – je konkreter die Unterlagen, desto belastbarer die erste Einschätzung zu Einspruch, Selbstanzeige oder Betriebsprüfung.
Was passiert, nachdem ich das Anfrageformular abgeschickt habe?
Ihre Angaben – Rechtsgebiet, kurze Sachverhaltsschilderung, Bescheiddatum – gehen an eine passende Anwältin oder einen passenden Anwalt für Steuerrecht mit Bezug zu Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Kanzlei meldet sich in der Regel zur Terminabstimmung für eine Erstberatung, telefonisch oder per E-Mail. Läuft bereits die Einspruchsfrist nach § 355 AO, vermerken Sie das im Formular: Dann kann die Kanzlei den Einspruch notfalls fristwahrend einlegen und die Begründung nachreichen. Eine Beauftragung entsteht erst, wenn Sie ein Mandat ausdrücklich erteilen.
Welche Fristen muss ich im Steuerrecht unbedingt im Blick behalten?
Die wichtigste Frist ist der Einspruch: ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO), egal ob er vom Finanzamt Charlottenburg oder vom Finanzamt Wilmersdorf stammt. Daneben setzt § 149 AO die Abgabefristen für Steuererklärungen; ihre Versäumung kostet Verspätungszuschläge und kann Schätzungsbescheide auslösen. Wer fehlerhafte Erklärungen nachträglich erkennt, muss sie nach § 153 AO unverzüglich berichtigen. Und bei schwerer Steuerhinterziehung nach § 370 AO verjährt die Strafverfolgung erst nach zehn Jahren – alte Jahre sind also nicht automatisch sicher.
Welches Gericht ist zuständig, wenn mein Einspruch erfolglos bleibt?
Steuerstreitigkeiten gehören nicht vor die ordentlichen Gerichte, sondern vor die Finanzgerichtsbarkeit. Für Charlottenburg-Wilmersdorf ist das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zuständig – das gemeinsame Gericht der Länder Berlin und Brandenburg mit Sitz in Cottbus (Von-Schön-Straße 10, 03050 Cottbus). Die Klage muss innerhalb eines Monats nach der Einspruchsentscheidung erhoben werden. Persönliches Erscheinen ist nicht in jedem Termin nötig; vieles läuft schriftlich, und Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt vertritt Sie in der mündlichen Verhandlung.
Wie lange dauert ein Einspruchs- oder Klageverfahren in Steuersachen?
Eine feste Dauer gibt es nicht: Ein Einspruchsverfahren beim Finanzamt Charlottenburg oder Wilmersdorf kann bei klarer Sachlage nach wenigen Monaten mit einem Abhilfebescheid enden, sich bei Betriebsprüfungsfällen aber deutlich länger hinziehen. Ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg dauert erfahrungsgemäß erheblich länger als der Einspruch. Wichtig für die Zwischenzeit: Die Nachzahlung wird trotz Einspruchs fällig, wenn keine Aussetzung der Vollziehung beantragt und gewährt wird – dieser Antrag gehört deshalb an den Anfang des Verfahrens.
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Wohin darf die Antwort gehen?

Die Kanzlei meldet sich telefonisch zu Ihrer Anfrage. Ihre Nummer geht nur an die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet. AnwaltVergleich selbst ruft Sie nicht an.

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