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Zivilrecht in Berlin
Ein Gebrauchtwagen mit verschwiegenem Unfallschaden, eine Handwerkerrechnung für mangelhafte Arbeit, ein Sturz auf ungesichertem Grundstück oder Dauerlärm vom Nachbargrundstück: Zivilrechtliche Konflikte entstehen in Charlottenburg-Wilmersdorf besonders häufig dort, wo viel gekauft und beauftragt wird – rund um den Kurfürstendamm und die City West mit ihrer hohen Dichte an Einzelhandel und Dienstleistern. Rechtlich geht es dann meist um Mängelrechte beim Kauf (§ 433 und § 437 BGB regeln die Pflichten des Verkäufers und Ihre Rechte bei einer mangelhaften Sache), um Schadensersatz wegen Pflichtverletzung aus einem Vertrag (§ 280 BGB) oder um Ersatzansprüche nach § 823 BGB, wenn jemand Ihr Eigentum oder Ihre Gesundheit verletzt hat.
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Zivilrecht — was Sie wissen sollten
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Welches Gericht Ihren Fall verhandelt, richtet sich in Berlin nicht nach der Bezirksgrenze, sondern nach dem Ortsteil, in dem die beklagte Partei wohnt oder der Streit spielt. Im Bezirk selbst hat das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1 seinen Sitz – es ist zugleich Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin. Seit dem 1. Januar 2026 verhandeln die Amtsgerichte Zivilsachen bis 10.000 Euro Streitwert; darüber ist das Landgericht Berlin II zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG), das neben der Littenstraße einen Standort am Tegeler Weg in Charlottenburg unterhält. Rechtsmittelgericht des Landes Berlin ist das Kammergericht.
Eine im Zivilrecht erfahrene Anwältin oder ein erfahrener Anwalt ordnet Ihren Fall ein, bevor Fristen ablaufen: Die regelmäßige Verjährung von drei Jahren beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB), kaufrechtliche Mängelrechte verjähren bereits zwei Jahre nach Ablieferung. Vor dem Landgericht besteht zudem Anwaltszwang (§ 78 ZPO).
Der nächste Schritt: Schildern Sie Ihr Anliegen über das Anfrageformular auf dieser Seite. Sie erhalten Kontakt zu Kanzleien im Bezirk, die Ihren Fall prüfen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.
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- Rechtsschutz prüfen lassen
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Zivilrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Anspruch einordnen: Kaufmangel, Vertragsverletzung oder unerlaubte Handlung
Klären Sie zuerst, worauf sich Ihr Anspruch stützt: auf Mängelrechte aus dem Kaufvertrag (§ 437 BGB), auf eine Pflichtverletzung nach § 280 BGB oder auf § 823 BGB, etwa nach einem Unfall. Bei Verletzungen kommt Schmerzensgeld nach § 253 BGB hinzu, bei Störungen vom Nachbargrundstück – in den dicht bebauten Wohnlagen von Charlottenburg und Wilmersdorf ein häufiger Streitpunkt – ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB.
Kaufvertrag, Rechnungen und Mängelfotos zusammenstellen
Sammeln Sie Kaufvertrag oder Auftragsbestätigung, Rechnungen, Übergabeprotokolle, Fotos des Mangels und den gesamten Schriftverkehr mit der Gegenseite. Notieren Sie Daten: Wann wurde die Sache geliefert, wann haben Sie den Mangel entdeckt, wann eine Frist gesetzt? Diese Angaben braucht die Kanzlei, um Verjährung und Beweislage zu prüfen – kaufrechtliche Mängelrechte verjähren nach § 438 BGB in zwei Jahren ab Ablieferung.
Erstberatung vereinbaren – im Verbraucherfall höchstens 190 Euro
In der Erstberatung bewertet die Anwältin oder der Anwalt Erfolgsaussichten und Kostenrisiko. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung ohne gesonderte Vereinbarung auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 Abs. 1 RVG); viele Kanzleien im Bezirk bieten eigene Pauschalen an. Fragen Sie die Konditionen vor dem Termin ab und bringen Sie die sortierten Unterlagen mit.
Kostenrisiko am Streitwert kalkulieren und Deckung klären
Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Bei 5.000 Euro kostet die außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr rund 460 Euro netto; ein verlorener Prozess summiert sich inklusive Gerichtskosten und gegnerischem Anwalt auf etwa 2.500 bis 3.000 Euro, denn die unterlegene Partei trägt nach § 91 ZPO die gesamten Kosten. Klären Sie deshalb vor der Beauftragung eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung oder die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe.
Mandat erteilen: Fristsetzung, Nacherfüllung oder Mahnverfahren
Nach der Beauftragung fordert die Kanzlei die Gegenseite meist zunächst außergerichtlich auf – bei Kaufmängeln mit Frist zur Nacherfüllung, die vor Rücktritt oder Minderung Vorrang hat. Unbestrittene Geldforderungen lassen sich oft günstiger über das gerichtliche Mahnverfahren durchsetzen; für ganz Berlin und Brandenburg bearbeitet das Amtsgericht Wedding diese Mahnverfahren zentral. Viele Fälle enden bereits in dieser Phase mit Zahlung oder Vergleich.
Klage einreichen: Amtsgericht nach Ortsteil oder Landgericht Berlin II
Bleibt die Gegenseite untätig, wird Klage erhoben. Bis 10.000 Euro Streitwert entscheidet das Amtsgericht – welches, hängt vom Ortsteil ab; im Bezirk sitzt das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1. Darüber verhandelt das Landgericht Berlin II, unter anderem am Standort Tegeler Weg in Charlottenburg, mit Anwaltszwang nach § 78 ZPO. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt führt den Prozess und prüft danach Rechtsmittel bis zum Kammergericht.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
Unverbindliche Anfrage
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Verständliche Beratung
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Mitte
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
- Amtsgericht Kreuzberg
- Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
- Amtsgericht Neukölln
- Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
- Amtsgericht Schöneberg
- Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
- Amtsgericht Spandau
- Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
- Amtsgericht Köpenick
- Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
- Landgericht Berlin II
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
- Kammergericht
- Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Anwaltsgebühren im Zivilrecht folgen dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Maßgeblich ist der Gegenstandswert, also der wirtschaftliche Wert Ihrer Forderung. Bei Kauf- und Nachbarstreitigkeiten in Charlottenburg-Wilmersdorf liegen die Streitwerte typischerweise zwischen 500 und 10.000 Euro (Amtsgericht), bei Schadensersatz- und Vertragsklagen vor dem Landgericht Berlin II zwischen mehr als 10.000 und 50.000 Euro. Viele Kanzleien bieten daneben Vergütungsvereinbarungen oder Pauschalen an.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 Abs. 1 RVG) | höchstens 190 € zzgl. USt. |
| Außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr bei 5.000 € Streitwert | rund 460 € netto zzgl. 20 € Auslagenpauschale |
| Verlorener Prozess erster Instanz bei 5.000 € Streitwert (inkl. Gerichtskosten und gegnerischem Anwalt, § 91 ZPO) | rund 2.500–3.000 € |
| Typischer Streitwert Kauf-/Nachbarstreit (Amtsgericht) | 500–10.000 € |
Bei geringem Einkommen hilft der Staat: Für die außergerichtliche Beratung gibt es Beratungshilfe über einen Berechtigungsschein des Amtsgerichts an Ihrem Wohnort, für den Prozess Prozesskostenhilfe, die Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt mit der Klage beantragt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Baustein Vertragsrecht, übernimmt sie nach Deckungszusage in der Regel Anwalts- und Gerichtskosten bis auf die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Vertragsunterlagen: Kaufvertrag, Auftragsbestätigung, AGB und Rechnungen vollständig zusammenstellen – sie bestimmen, ob Ansprüche aus § 433, § 437 oder § 280 BGB in Betracht kommen.
- Schriftverkehr: E-Mails, Briefe und Chatnachrichten mit der Gegenseite chronologisch ordnen, insbesondere eigene Fristsetzungen und Antworten darauf.
- Fristen notieren: Datum der Lieferung, der Mangelentdeckung und der Anspruchsentstehung festhalten – die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB), bei Kaufmängeln zwei Jahre ab Ablieferung.
- Mängel dokumentieren: Fotos, Videos und gegebenenfalls ein Kurzgutachten sichern, bevor repariert oder verändert wird.
- Nacherfüllung geprüft? Festhalten, ob Sie dem Verkäufer bereits Gelegenheit zur Reparatur oder Ersatzlieferung gegeben haben – ohne diesen Schritt scheitern Rücktritt und Minderung häufig.
- Streitwert beziffern: Forderung realistisch in Euro schätzen; ab mehr als 10.000 Euro ist statt des Amtsgerichts das Landgericht Berlin II zuständig, mit Anwaltszwang.
- Rechtsschutzversicherung: Police und Versicherungsnummer bereitlegen und prüfen, ob Vertragsrecht mitversichert ist – die Kanzlei kann die Deckungsanfrage übernehmen.
- Zeugen und Beweise: Namen und Erreichbarkeit von Personen notieren, die Übergabe, Absprachen oder den Schaden bestätigen können.
- Anschrift der Gegenseite: Ladungsfähige Adresse oder Handelsregisterangaben beschaffen – bei Firmen hilft das Handelsregister, das für ganz Berlin beim Amtsgericht Charlottenburg geführt wird.
FAQ zu Zivilrecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
Zivilrecht in Berlin: passende Kanzlei finden
Im Umkreis von 50 Kilometern um Berlin ist derzeit keine Kanzlei für Zivilrecht bei uns gelistet. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter, unverbindlich und für Sie kostenfrei.
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