Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Palaisplatz 3, 01097 Dresden
Anliegen beschreiben — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei für IT-Recht in Dresden Ihre Anfrage übernehmen kann. Eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt; läuft bereits eine Frist, wenden Sie sich direkt an eine Kanzlei. Ihre Anfrage geht nicht an die unten gelisteten Basisprofile, sondern nur an eine teilnehmende Kanzlei, die sie übernimmt.
Wer in Dresden eine Abmahnung wegen eines fehlerhaften Impressums, eine Schadensersatzforderung nach einer Datenpanne oder Streit über ein gescheitertes Softwareprojekt erhält, braucht zügig eine rechtliche Einordnung. Mit rund 563.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Dresden die zweitgrößte Stadt Sachsens und durch die Halbleiter- und Softwarebranche der Region stark IT-geprägt. Entsprechend häufig geht es hier um Softwareverträge, Nutzungsrechte an Quellcode und Pflichten im Onlineshop.
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Dresden.
Für zivilrechtliche IT-Streitigkeiten ist in Dresden grundsätzlich das Amtsgericht Dresden in der Roßbachstraße 6 zuständig, solange der Streitwert 10.000 Euro nicht übersteigt (§ 23 Nr. 1 GVG); darüber entscheidet nach § 71 Abs. 1 GVG das Landgericht Dresden in der Lothringer Straße 1. Ohne Rücksicht auf den Streitwert ist das Landgericht nach § 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG ausschließlich zuständig für Ansprüche aus Veröffentlichungen im Internet; bei Urheberrechts- und Wettbewerbsstreitsachen kann durch Landesverordnung ein anderes Landgericht zuständig sein, sodass das richtige Gericht im Einzelfall zu prüfen ist. Rechtsmittelinstanz für Urteile des Landgerichts Dresden ist das Oberlandesgericht Dresden am Schloßplatz 1.
IT-Recht verbindet Urheber-, Datenschutz-, Vertrags- und Wettbewerbsrecht. § 69a UrhG stellt Computerprogramme unter urheberrechtlichen Schutz, § 312i BGB verlangt im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Bestell- und Informationspflichten, und § 12 BGB schützt den Namen bei Domainkonflikten. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Informationstechnologierecht kennt diese Querverbindungen aus der täglichen Praxis und kann einschätzen, ob eine außergerichtliche Einigung oder ein Verfahren vor den Dresdner Gerichten der bessere Weg ist.
Entscheidend ist das Tempo: Abmahnungen enthalten eine von der Gegenseite gesetzte, oft sehr kurze Frist, nach einer Datenpanne läuft die 72-Stunden-Meldefrist des Art. 33 DSGVO an die zuständige sächsische Aufsichtsbehörde. Sammeln Sie Schreiben, Verträge und Logdateien. Über das Formular können Sie Ihr Anliegen schildern; eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt.
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Prüfen Sie zuerst, worum es formal geht. Eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung zielt auf Unterlassung und Kostenerstattung, eine Anhörung der Datenschutzaufsicht auf ein Bußgeld, ein Anwaltsschreiben zum gescheiterten IT-Projekt auf Nacherfüllung oder Rücktritt. Notieren Sie das Datum des Zugangs und die gesetzte Frist. Unterschreiben Sie eine vorformulierte Unterlassungserklärung nie ungeprüft, denn sie bindet Sie dauerhaft und mit Vertragsstrafe.
Sichern Sie alles, was den Ablauf belegt: Pflichtenheft und Auftragsbestätigung, E-Mail-Verkehr mit dem Dienstleister, Rechnungen, Screenshots der beanstandeten Seite mit Datum, Server- und Zugriffsprotokolle sowie Auftragsverarbeitungsverträge. Bei Domainstreit gehören die DENIC-Registrierungsdaten dazu, bei Softwarestreit Versionsstände und Abnahmeprotokolle. Legen Sie den Briefumschlag der Abmahnung bei, weil Poststempel und Zugangsdatum für die Berechnung der von der Gegenseite gesetzten Frist wichtig sind.
In der Erstberatung klärt die Anwältin oder der Anwalt, ob der geltend gemachte Anspruch überhaupt besteht, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung genügt und welches Risiko eine einstweilige Verfügung birgt. Für die Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung gibt es keine gesetzliche Frist; die Gerichte beurteilen unterschiedlich, nach welcher Zeit ab Kenntnis der Verfügungsgrund entfällt, was den Zeitdruck auf beiden Seiten erhöht. Bringen Sie die gesammelten Unterlagen mit, damit die Einschätzung auf Belegen und nicht auf Erinnerung beruht.
Lassen Sie sich vor dem Mandat sagen, wie abgerechnet wird. Ist kein Honorar vereinbart, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch mit Verbrauchern nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, für die Beratung insgesamt höchstens 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Danach richtet sich die gesetzliche Vergütung nach dem Gegenstandswert, bei IT-Vertragsgestaltung sind stattdessen Stundenhonorare üblich. Fragen Sie ausdrücklich nach, ob eine Vergütungsvereinbarung geschlossen wird und welche Kosten im Unterliegensfall auf die Gegenseite entfallen.
Mit der Vollmacht übernimmt die Kanzlei die Kommunikation mit der Gegenseite. Je nach Lage folgen die modifizierte Unterlassungserklärung, eine Gegendarstellung zur Kostenhöhe, die Korrektur des Impressums nach § 5 DDG oder eine Schutzschrift gegen eine drohende Verfügung. Bei Domainkonflikten sichert ein DENIC-Dispute-Eintrag die Domain für die Dauer des Streits, sodass sie nicht an Dritte übertragen werden kann.
Bleibt eine Einigung aus, entscheidet der Streitwert über den Weg. Bis 10.000 Euro klagt man grundsätzlich vor dem Amtsgericht Dresden (§ 23 Nr. 1 GVG), darüber vor dem Landgericht Dresden, wo nach § 78 Abs. 1 ZPO Anwaltszwang besteht; bei Ansprüchen aus Veröffentlichungen im Internet ist das Landgericht nach § 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig, und für Urheberrechts- und Wettbewerbsstreitsachen kann ein anderes Landgericht zuständig sein. Eilrechtsschutz durch einstweilige Verfügung kommt nur bei Dringlichkeit in Betracht und wird oft ohne mündliche Verhandlung entschieden. Gegen Urteile des Landgerichts führt die Berufung zum Oberlandesgericht Dresden am Schloßplatz.
Aufgeführt sind Anwältinnen und Anwälte mit Fachanwaltstitel für IT-Recht laut Kanzlei-Website sowie Kanzleien mit Profil auf anwaltvergleich.de.
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Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem RVG und damit nach dem Gegenstandswert: Je höher der wirtschaftliche Wert der Sache, desto höher die Gebühr. Ohne Gebührenvereinbarung ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch mit Verbrauchern nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, die Beratung insgesamt auf 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bei laufender IT-Vertragsgestaltung wird stattdessen häufig ein Stundenhonorar vereinbart. Den Streitwert von Unterlassungsansprüchen aus Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht setzt das Gericht nach den Umständen des Einzelfalls fest; bei IT-Projektstreitigkeiten richtet er sich nach dem geltend gemachten Betrag.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | max. 190 € netto |
| Urheberrechtliche Abmahnung gegen eine Privatperson, die das Werk nicht gewerblich oder selbstständig nutzt: gedeckelter Gegenstandswert 1.000 € (§ 97a Abs. 3 UrhG) | ca. 141 € netto (ca. 168 € brutto) |
| Außergerichtliche Vertretung, Gegenstandswert 10.000 € (1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG zzgl. Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG) | ca. 868 € netto |
| IT-Vertragsgestaltung nach Zeitaufwand | nach Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG) |
| Unterlassungsstreit, Streitwert 10.000–50.000 € | nach RVG-Tabelle, mit dem Streitwert steigend |
Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung beim Amtsgericht Dresden als Wohnsitzgericht; für ein Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht Dresden kommt Prozesskostenhilfe in Betracht, die das Gericht nach Einkommen und Erfolgsaussicht bewilligt. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt IT- und Internetstreitigkeiten nur, soweit der Baustein vereinbart ist und der Fall nach Vertragsbeginn eingetreten ist; gewerbliche Abmahnungen sind häufig ausgeschlossen. Ein Erfolgshonorar ist nach § 49b Abs. 2 BRAO und § 4a RVG nur in eng begrenzten gesetzlichen Ausnahmefällen zulässig.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
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1 Anwältin oder Anwalt für IT-Recht in Dresden, davon 1 Fachanwalt (100 %), 1 Kanzlei. Stand 04.10.2026. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites.
Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.
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Öffentliche Quellen Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt.
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Palaisplatz 3, 01097 Dresden
Öffentliche Quellen Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Entfernung = Luftlinie ab Dresden, Umkreis bis 100 km; der Ort ist der Kanzleisitz.
Struvestraße 15, 02826 Görlitz
Dr. Ruhland, Renger & Poser Partnerschaftsgesellschaft
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