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IT-Recht in Nürnberg
Eine urheberrechtliche Abmahnung wegen Filesharing, ein gescheitertes Softwareprojekt, ein Domainstreit oder eine gehackte Kundendatenbank: IT-rechtliche Konflikte treffen in Nürnberg Privatpersonen ebenso wie die vielen Selbstständigen und Unternehmen der Halbmillionenstadt mit rund 526.091 Einwohnern. Wer eine Abmahnung erhält, schuldet dem Rechteinhaber nach § 97 UrhG unter Umständen Unterlassung und Schadensersatz – die gesetzte Frist von meist 7 bis 14 Tagen läuft ab Zugang des Schreibens.
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IT-Recht — was Sie wissen sollten
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Für die gerichtliche Zuständigkeit gilt seit dem 1. Januar 2026: Zivilrechtliche Streitigkeiten bis 10.000 Euro Streitwert verhandelt das Amtsgericht Nürnberg (Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg), darüber das Landgericht Nürnberg-Fürth im selben Justizgebäude (§ 23 Nr. 1 GVG). Da IT-Projektstreitigkeiten sich nach dem Auftragswert richten und oft fünf- bis sechsstellige Streitwerte erreichen, landen sie regelmäßig beim Landgericht; Berufungen entscheidet das Oberlandesgericht Nürnberg – alle drei Instanzen sind an der Fürther Straße 110 gebündelt.
IT-Recht verbindet mehrere Rechtsgebiete: § 69a UrhG schützt Computerprogramme wie Sprachwerke, § 5 DDG regelt seit Mai 2024 die Impressumspflicht für Websites, und Art. 82 DSGVO gibt Betroffenen einer Datenpanne einen eigenen Schadensersatzanspruch. Eine spezialisierte Anwältin oder ein spezialisierter Anwalt – erkennbar etwa am Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Informationstechnologierecht – kennt diese Schnittstellen und weiß, dass Unternehmen in Bayern Datenpannen binnen 72 Stunden an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht melden müssen (Art. 33 DSGVO).
Der nächste Schritt: Beschreiben Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite. Ein IT-Rechtsanwalt in Nürnberg prüft Fristen und stimmt das weitere Vorgehen mit Ihnen ab – bei laufender Abmahnfrist oder drohender einstweiliger Verfügung zählt jeder Tag.
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IT-Recht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Fallgruppe klären: Abmahnung, IT-Vertrag, Datenschutz oder Domain
Ordnen Sie Ihr Problem grob ein: eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung aus dem Urheber- oder Wettbewerbsrecht, ein Konflikt aus einem Softwareerstellungs- oder Pflegevertrag, eine Datenpanne mit DSGVO-Bezug oder ein Domainstreit, bei dem das Namensrecht aus § 12 BGB weiterhilft. Die Einordnung entscheidet über Fristen und Zuständigkeit: Unterlassungsansprüche haben typische Streitwerte von 10.000 bis 50.000 Euro und gehören damit meist vor das Landgericht Nürnberg-Fürth, kleinere Zahlungsstreitigkeiten vor das Amtsgericht Nürnberg.
Unterlagen sichern: Abmahnschreiben, Verträge, Logfiles, Screenshots
Sammeln Sie alles mit Datum: das vollständige Abmahnschreiben samt Zugangsdatum, Verträge und Pflichtenhefte beim Softwareprojekt, E-Mail-Verläufe, Screenshots der beanstandeten Website, bei Datenpannen die interne Dokumentation des Vorfalls. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft – sie bindet oft jahrzehntelang und ist häufig zu weit gefasst. Ob stattdessen eine modifizierte Unterlassungserklärung genügt, gehört in anwaltliche Prüfung, bevor die Frist abläuft.
Erstberatung anfragen und laufende Fristen sofort nennen
Stellen Sie Ihre Anfrage über das Formular und nennen Sie jede gesetzte Frist – bei Abmahnungen meist 7 bis 14 Tage, bei Datenpannen die 72-Stunden-Meldefrist aus Art. 33 DSGVO. Im Wettbewerbsumfeld gilt für einstweilige Verfügungen regelmäßig die Monatsfrist ab Kenntnis, auch die Gegenseite steht also unter Zeitdruck. Eine Nürnberger Kanzlei kann bei Eilbedürftigkeit kurzfristig eine Fristverlängerung bei der Gegenseite erwirken und so Zeit für die Prüfung gewinnen.
Kosten klären: § 34 RVG, Streitwert und Stundenhonorar
Die Erstberatung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt (§ 34 RVG). Danach richtet sich die Vergütung nach dem Gegenstandswert: Bei 10.000 Euro Streitwert liegt die 1,3-Geschäftsgebühr nach der seit Juni 2025 geltenden RVG-Tabelle bei rund 870 Euro netto inklusive Auslagenpauschale. Für IT-Vertragsgestaltung sind Stundenhonorare von 200 bis 350 Euro üblich – lassen Sie sich die Abrechnungsart vor Mandatserteilung schriftlich bestätigen.
Mandat erteilen: Vollmacht, Deckungsanfrage, Strategie
Mit der Vollmacht übernimmt der IT-Rechtsanwalt die Kommunikation mit Abmahnkanzlei, Vertragspartner oder Aufsichtsbehörde; besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellt die Kanzlei die Deckungsanfrage. Gemeinsam legen Sie die Strategie fest: modifizierte Unterlassungserklärung, Verhandlung über Nachbesserung des Softwareprojekts oder bei Domainkonflikten ein DENIC-Dispute-Eintrag, der die Domain während des Streits sichert. Je nach Lage kommen auch eine negative Feststellungsklage oder ein Vergleichsangebot in Betracht.
Verfahren führen: vom Amtsgericht Nürnberg bis zum Oberlandesgericht
Scheitert die außergerichtliche Einigung, wird Klage erhoben: bis 10.000 Euro Streitwert beim Amtsgericht Nürnberg, darüber beim Landgericht Nürnberg-Fürth – beide an der Fürther Straße 110. Eilfälle laufen als einstweiliges Verfügungsverfahren, das bei Dringlichkeit binnen weniger Tage entschieden werden kann. Gegen Urteile des Landgerichts ist die Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg möglich; viele IT-Verfahren enden allerdings vorher durch Vergleich.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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- Amtsgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg
- Landgericht Nürnberg-Fürth, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg
- Oberlandesgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 06.06.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Anwaltsvergütung im IT-Recht folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Maßgeblich ist der Gegenstandswert, also der wirtschaftliche Wert der Angelegenheit. Unterlassungsansprüche im Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht werden typischerweise mit 10.000 bis 50.000 Euro bewertet; IT-Projektstreitigkeiten richten sich nach dem Auftragswert und erreichen oft fünf- bis sechsstellige Werte. Für Beratung (§ 34 RVG) und Vertragsgestaltung sind daneben Vergütungsvereinbarungen auf Stundenbasis verbreitet.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | max. 190 € zzgl. USt |
| Erstattungsfähige Abmahnkosten bei Filesharing gegen Verbraucher (Gegenstandswert gedeckelt auf 1.000 €, § 97a Abs. 3 UrhG) | rund 141 € netto / ca. 168 € brutto |
| Außergerichtliche Vertretung bei 10.000 € Streitwert (1,3-Geschäftsgebühr inkl. Auslagenpauschale, RVG-Tabelle seit Juni 2025) | rund 870 € netto |
| IT-Vertragsgestaltung und laufende Beratung (Stundenhonorar) | 200–350 € pro Stunde |
Bei geringem Einkommen hilft für die außergerichtliche Beratung die Beratungshilfe (Antrag beim Amtsgericht Nürnberg), für Gerichtsverfahren die Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO. Rechtsschutzversicherungen decken IT-Streitigkeiten je nach Tarif unterschiedlich: Vertrags- und Datenschutzkonflikte sind häufig versichert, die Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen ist oft ausgeschlossen. Die Deckungsanfrage übernimmt in der Regel die Kanzlei.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Fristen notieren: Abmahnfristen von 7 bis 14 Tagen und die 72-Stunden-Meldefrist bei Datenpannen (Art. 33 DSGVO) bestimmen das Tempo. Tragen Sie jedes Datum in die Formular-Anfrage ein.
- Unterlassungserklärung nicht unterschreiben: Die vorformulierte Erklärung ist meist zu weit gefasst und gilt strafbewehrt auf Jahrzehnte. Erst anwaltlich prüfen lassen, ob eine modifizierte Fassung genügt.
- Zugangsdatum sichern: Briefumschlag, E-Mail-Header oder Einwurfdatum aufbewahren – davon hängt ab, wie viel Frist tatsächlich verbleibt.
- Verträge und Projektunterlagen sammeln: Softwarevertrag, Pflichtenheft, Änderungswünsche und Abnahmeprotokolle zeigen, was geschuldet war. Bei Streitwerten über 10.000 Euro ist das Landgericht Nürnberg-Fürth zuständig.
- Beweise dokumentieren: Screenshots mit Datum und URL, Logfiles und Rechnungen sichern, bevor die Gegenseite Inhalte ändert oder löscht.
- Impressum und Website prüfen: Fehler bei den Pflichtangaben nach § 5 DDG liefern Angriffsfläche für weitere Abmahnungen – vor der Beratung dokumentieren, nicht hektisch umbauen.
- Domainunterlagen bereitlegen: Registrierungsbestätigung, DENIC-Daten und Markennachweise – ein Dispute-Eintrag verhindert die Übertragung der Domain während des Streits.
- Datenpanne intern festhalten: Was ist wann passiert, welche Daten sind betroffen, wer wurde informiert? Diese Angaben braucht die Meldung an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht.
- Rechtsschutzversicherung checken: Versicherungsschein und Selbstbeteiligung heraussuchen; Vertragsstreitigkeiten sind oft gedeckt, Urheberrechtsabwehr häufig nicht.
- Eigene Kommunikation stoppen: Keine Stellungnahmen oder Teilzahlungen an die Gegenseite vor der Erstberatung – vorschnelle Äußerungen können als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
FAQ zu IT-Recht
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