Familienrecht in Nürnberg
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Familienrecht — was Sie wissen sollten
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Wer in Nürnberg mit einer Trennung, Scheidung oder einem Streit ums Sorgerecht konfrontiert ist, steht meist unter Druck: Es geht um Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, den Umgang mit den Kindern und oft um das Vermögen. Für die rund 526.091 Menschen in der zweitgrößten Stadt Bayerns ist das örtlich zuständige Familiengericht die Abteilung für Familiensachen beim Amtsgericht Nürnberg in der Fürther Straße 110. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht begleitet Sie durch dieses Verfahren.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich in Familiensachen nicht nach dem Streitwert, sondern nach dem Wohnort der Familie — Scheidungs- und Folgesachen aus dem Nürnberger Stadtgebiet werden daher am Amtsgericht Nürnberg verhandelt. Legt eine Seite gegen den Beschluss Beschwerde ein, entscheidet das Oberlandesgericht Nürnberg, das ebenfalls in der Fürther Straße 110 sitzt. Da beide bayerischen Gerichte am selben Standort arbeiten, bleiben Zuständigkeit und Instanzenzug für Nürnberger Mandantinnen und Mandanten überschaubar.
Das Familienrecht ist stark einzelfallabhängig: Ob nach § 1564 BGB die Scheidung durch gerichtlichen Beschluss ausgesprochen wird, wie der Versorgungsausgleich als Standardverfahren die Rentenanwartschaften teilt oder wie sich nach § 1569 BGB die Frage des nachehelichen Unterhalts und der Eigenverantwortung stellt — das erfordert Erfahrung. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht muss besondere Kenntnisse und praktische Fälle nachweisen und kennt die Handhabung am Amtsgericht Nürnberg. Läuft es einvernehmlich, genügt oft eine anwaltlich vertretene Seite; streiten beide, braucht jede Seite eigene Vertretung.
Der nächste Schritt ist eine anwaltliche Erstberatung, in der Ihr Fall eingeordnet wird. Über das Anfrageformular auf dieser Seite schildern Sie Ihr Anliegen und erreichen eine Familienanwältin oder einen Familienanwalt, die oder der im Bezirk des Amtsgerichts Nürnberg tätig ist. Je früher die Beratung erfolgt, desto eher lassen sich Fristen wahren und das für Bayern wie bundesweit geltende Trennungsjahr sinnvoll planen.
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Familienrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
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Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Familiensachen bemisst sich der Gegenstandswert vor allem nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten und dem vorhandenen Vermögen; daraus ergeben sich die anwaltlichen Gebühren und die Gerichtskosten. Ein höherer Gegenstandswert — etwa durch einen mitverhandelten Versorgungsausgleich — führt zu höheren Gebühren.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher | gesetzlich gedeckelt auf max. 190 € zzgl. USt (§ 34 RVG) |
| Außergerichtliche Beratung und Vertretung | Geschäftsgebühr nach Gegenstandswert (RVG) |
| Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg | Verfahrens- und Terminsgebühr nach Gegenstandswert, zzgl. Gerichtskosten |
| Versorgungsausgleich | eigener Gegenstandswert, erhöht die Gebühren |
| Vergleich / einvernehmliche Einigung | zusätzliche Einigungsgebühr nach RVG |
Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, hat Anspruch auf Unterstützung: Für die außergerichtliche Beratung gibt es die Beratungshilfe, für das Gerichtsverfahren die Verfahrenskostenhilfe (das familienrechtliche Pendant zur Prozesskostenhilfe), die Sie beim Amtsgericht Nürnberg beantragen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Familiensachen häufig nur im Rahmen der Erstberatung ab und selten das eigentliche Scheidungsverfahren — prüfen Sie Ihre Police und sprechen Sie den Umfang mit der Kanzlei durch.
Checkliste: Was Sie brauchen
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FAQ zu Familienrecht
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