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Familienrecht — was Sie wissen sollten

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Wer in Nürnberg mit einer Trennung, Scheidung oder einem Streit ums Sorgerecht konfrontiert ist, steht meist unter Druck: Es geht um Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, den Umgang mit den Kindern und oft um das Vermögen. Für die rund 526.091 Menschen in der zweitgrößten Stadt Bayerns ist das örtlich zuständige Familiengericht die Abteilung für Familiensachen beim Amtsgericht Nürnberg in der Fürther Straße 110. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht begleitet Sie durch dieses Verfahren.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich in Familiensachen nicht nach dem Streitwert, sondern nach dem Wohnort der Familie — Scheidungs- und Folgesachen aus dem Nürnberger Stadtgebiet werden daher am Amtsgericht Nürnberg verhandelt. Legt eine Seite gegen den Beschluss Beschwerde ein, entscheidet das Oberlandesgericht Nürnberg, das ebenfalls in der Fürther Straße 110 sitzt. Da beide bayerischen Gerichte am selben Standort arbeiten, bleiben Zuständigkeit und Instanzenzug für Nürnberger Mandantinnen und Mandanten überschaubar.

Das Familienrecht ist stark einzelfallabhängig: Ob nach § 1564 BGB die Scheidung durch gerichtlichen Beschluss ausgesprochen wird, wie der Versorgungsausgleich als Standardverfahren die Rentenanwartschaften teilt oder wie sich nach § 1569 BGB die Frage des nachehelichen Unterhalts und der Eigenverantwortung stellt — das erfordert Erfahrung. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht muss besondere Kenntnisse und praktische Fälle nachweisen und kennt die Handhabung am Amtsgericht Nürnberg. Läuft es einvernehmlich, genügt oft eine anwaltlich vertretene Seite; streiten beide, braucht jede Seite eigene Vertretung.

Der nächste Schritt ist eine anwaltliche Erstberatung, in der Ihr Fall eingeordnet wird. Über das Anfrageformular auf dieser Seite schildern Sie Ihr Anliegen und erreichen eine Familienanwältin oder einen Familienanwalt, die oder der im Bezirk des Amtsgerichts Nürnberg tätig ist. Je früher die Beratung erfolgt, desto eher lassen sich Fristen wahren und das für Bayern wie bundesweit geltende Trennungsjahr sinnvoll planen.

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Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Familiensachen bemisst sich der Gegenstandswert vor allem nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten und dem vorhandenen Vermögen; daraus ergeben sich die anwaltlichen Gebühren und die Gerichtskosten. Ein höherer Gegenstandswert — etwa durch einen mitverhandelten Versorgungsausgleich — führt zu höheren Gebühren.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbrauchergesetzlich gedeckelt auf max. 190 € zzgl. USt (§ 34 RVG)
Außergerichtliche Beratung und VertretungGeschäftsgebühr nach Gegenstandswert (RVG)
Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht NürnbergVerfahrens- und Terminsgebühr nach Gegenstandswert, zzgl. Gerichtskosten
Versorgungsausgleicheigener Gegenstandswert, erhöht die Gebühren
Vergleich / einvernehmliche Einigungzusätzliche Einigungsgebühr nach RVG

Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, hat Anspruch auf Unterstützung: Für die außergerichtliche Beratung gibt es die Beratungshilfe, für das Gerichtsverfahren die Verfahrenskostenhilfe (das familienrechtliche Pendant zur Prozesskostenhilfe), die Sie beim Amtsgericht Nürnberg beantragen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Familiensachen häufig nur im Rahmen der Erstberatung ab und selten das eigentliche Scheidungsverfahren — prüfen Sie Ihre Police und sprechen Sie den Umfang mit der Kanzlei durch.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

Häufige Fragen

FAQ zu Familienrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die erste Beratung bei einem Familienanwalt in Nürnberg?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt; der konkrete Betrag hängt von der Vergütungsvereinbarung mit der Kanzlei ab. Diese Erstberatung dient dazu, Ihren Fall einzuordnen und das weitere Vorgehen zu klären. Wer nur ein geringes Einkommen hat, kann für die Beratung Beratungshilfe beim Amtsgericht Nürnberg beantragen und zahlt dann höchstens einen geringen Eigenanteil.
Brauche ich in Nürnberg wirklich eine Fachanwältin für Familienrecht oder reicht eine normale Anwältin?
Grundsätzlich darf jede zugelassene Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt Familiensachen bearbeiten. Der Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Familienrecht setzt jedoch besondere Kenntnisse und eine nachgewiesene Zahl bearbeiteter Fälle voraus. Bei einer streitigen Scheidung, komplexem Versorgungsausgleich oder Unterhalts- und Sorgerechtsstreit ist diese Spezialisierung von Vorteil, weil sie mit den einschlägigen Vorschriften und der Handhabung am Amtsgericht Nürnberg vertraut ist. Bei einer einvernehmlichen Trennung kann auch eine erfahrene allgemein tätige Anwältin genügen.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren am Amtsgericht Nürnberg?
Eine feste Dauer gibt es nicht, da jeder Fall anders liegt. Voraussetzung ist zunächst das abgelaufene Trennungsjahr. Läuft die Scheidung einvernehmlich, ist sie oft innerhalb weniger Monate nach Antragstellung abgeschlossen. Der Versorgungsausgleich verlängert das Verfahren häufig, weil das Amtsgericht Nürnberg dafür Auskünfte der Rentenversicherer einholen muss. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht kann es deutlich länger dauern. Eine gute Vorbereitung der Unterlagen hilft, Verzögerungen zu vermeiden.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Scheidung in Nürnberg?
In den meisten Fällen nicht vollständig. Rechtsschutzversicherungen schließen Familiensachen für das eigentliche Scheidungsverfahren häufig aus und übernehmen allenfalls eine Erstberatung. Prüfen Sie den genauen Wortlaut Ihrer Police und klären Sie den Umfang mit der Kanzlei. Wenn Sie die Verfahrenskosten nicht selbst aufbringen können, kommt stattdessen Verfahrenskostenhilfe in Betracht, die Sie einkommensabhängig beim Amtsgericht Nürnberg beantragen. Damit lassen sich Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise abdecken.
Wie schnell bekomme ich einen Termin und was passiert nach meiner Anfrage?
Über das Anfrageformular auf dieser Seite schildern Sie Ihr Anliegen; die kontaktierte Familienanwältin oder der Familienanwalt aus dem Bezirk des Amtsgerichts Nürnberg meldet sich anschließend bei Ihnen zurück, um einen Erstberatungstermin zu vereinbaren. Wie kurzfristig das möglich ist, hängt von der jeweiligen Kanzlei ab. Schildern Sie Ihr Anliegen möglichst genau, damit die Dringlichkeit erkennbar ist — etwa wenn eine Frist für eine Beschwerde zum Oberlandesgericht Nürnberg läuft. Halten Sie für den Termin Ihre Unterlagen bereit.
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