Fachanwältin für Familienrecht
Schulstrasse 10, 76571 Gaggenau
Anliegen beschreiben — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei für Familienrecht in Karlsruhe Ihre Anfrage übernehmen kann. Eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt; läuft bereits eine Frist, wenden Sie sich direkt an eine Kanzlei.
Eine Trennung, Streit um das Sorgerecht oder offene Fragen zum Ehegattenunterhalt treffen viele Menschen unvorbereitet. Wer in Karlsruhe mit seinen rund 309.247 Einwohnerinnen und Einwohnern vor einer Scheidung steht, führt das Verfahren regelmäßig beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts Karlsruhe, dessen Familienabteilung in der Lammstraße 1-5 sitzt. Anders als eine reine Zivilklage können Sie einen Scheidungsantrag nicht selbst einreichen: Nach § 1564 BGB wird die Ehe nur durch richterliche Entscheidung geschieden, und in Ehesachen und Folgesachen müssen sich die Ehegatten nach § 114 Abs. 1 FamFG anwaltlich vertreten lassen.
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Karlsruhe.
Für Familiensachen in Karlsruhe bleibt die Zuständigkeit unabhängig vom Streitwert beim Familiengericht des Amtsgerichts Karlsruhe – die sonst geltende Wertgrenze zum Landgericht spielt hier keine Rolle. Die Beschwerde gegen Endentscheidungen ist nach § 64 Abs. 1 FamFG beim Amtsgericht einzulegen; darüber entscheidet das Oberlandesgericht Karlsruhe in der Hoffstraße 10. Einstweilige Anordnungen sind grundsätzlich nicht anfechtbar (§ 57 FamFG). Diese kurze Instanzenkette prägt, wie ein Mandat in der Fächerstadt aufgebaut wird.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht kennt die maßgeblichen Regeln: die eheliche Lebensgemeinschaft nach § 1353 BGB und das Trennungsjahr, nach dessen Ablauf das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet wird, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB). Auch der nacheheliche Unterhalt richtet sich nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung aus § 1569 BGB – ein Punkt, der in Baden-Württemberg über Jahre Zahlungen entscheiden kann.
Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Gericht bei der Scheidung von Amts wegen; bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren nur, wenn ein Ehegatte dies beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Wer eine Vertretung sucht, sollte deshalb früh eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Über das Formular können Sie Ihr Anliegen schildern; eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt.
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Klären Sie zuerst, worum es geht: Scheidung, Unterhalt, Sorge- oder Umgangsrecht. Welches Familiengericht entscheidet, richtet sich in Ehesachen nach § 122 FamFG, in Kindschaftssachen nach § 152 FamFG und in Unterhaltssachen nach § 232 FamFG; in Betracht kommt das Amtsgericht Karlsruhe am Schlossplatz 23, für den Bezirk Durlach das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach. Notieren Sie den Beginn der Trennung, denn nach einem Trennungsjahr gilt das Scheitern der Ehe als unwiderlegbar vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB); in Härtefällen ist die Scheidung früher möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB). Eine klare Ausgangslage hilft der Anwältin oder dem Anwalt, den Aufwand und die zuständige Abteilung einzuschätzen.
Stellen Sie Heiratsurkunde, Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, Einkommensnachweise beider Ehegatten und Belege zu Vermögen und Schulden zusammen. Für den Versorgungsausgleich benötigen Sie zudem Auskünfte Ihrer Rentenversicherung. Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitung beim Familiengericht spürbar und ermöglichen der Fachanwältin oder dem Fachanwalt eine realistische Einschätzung von Unterhaltshöhe und Gegenstandswert schon im Erstgespräch.
In der Erstberatung schildern Sie Ihren Fall und erhalten eine erste rechtliche Einordnung. Die Anwältin oder der Anwalt prüft, ob das Trennungsjahr erfüllt ist, welche Ansprüche nach § 1569 BGB auf nachehelichen Unterhalt bestehen und wie die elterliche Sorge nach § 1626 BGB geregelt werden kann. Ist keine Gebührenvereinbarung getroffen, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch bei Verbraucherinnen und Verbrauchern höchstens 190 EUR zzgl. Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG).
Lassen Sie sich vor der Beauftragung erläutern, wie sich die Gebühren nach dem RVG und dem FamGKG aus dem Gegenstandswert ergeben. Dieser richtet sich bei der Scheidung nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, der Versorgungsausgleich erhöht ihn. Fragen Sie zugleich, ob Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt und ob eine Rechtsschutzversicherung Teile des Familienrechts abdeckt.
Sind Ablauf und Kosten geklärt, erteilen Sie die Vollmacht. Die Familienanwältin oder der Familienanwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht des Amtsgerichts Karlsruhe ein oder macht Unterhalts- und Sorgerechtsansprüche geltend. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Kommunikation mit Gericht und Gegenseite über Ihre Vertretung, sodass die Fristen, die das Gericht in seinen Schreiben setzt, zuverlässig gewahrt werden.
Im Verfahren stimmen Sie sich mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt zu Schriftsätzen und dem Termin beim Familiengericht ab. Bei der Scheidung entscheidet das Gericht zugleich über den Versorgungsausgleich. Sind Sie mit einem Beschluss nicht einverstanden, prüft die Vertretung die Beschwerde zum Oberlandesgericht Karlsruhe in der Hoffstraße 10. So behalten Sie in jeder Phase den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten.
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Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Kosten im Familienrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und – für die Gerichtsgebühren – nach dem Familiengerichtskostengesetz (FamGKG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert: Bei der Scheidung bemisst er sich vor allem am dreifachen Nettomonatseinkommen beider Ehegatten, der Versorgungsausgleich erhöht ihn zusätzlich. Den Verfahrenswert setzt das Gericht in Ehesachen nach Ermessen fest, mindestens 3.000 EUR (§ 43 Abs. 1 FamGKG); aus ihm ergeben sich die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren nach den Tabellen des RVG und des FamGKG. Abweichend davon kann mit der Kanzlei eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden (§ 3a RVG).
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Gebührenvereinbarung (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG) | bis 190 EUR zzgl. USt. |
| Außergerichtliche Beratung und Vertretung | nach Gegenstandswert (RVG-Tabelle) |
| Scheidungsverfahren (Wert nach Nettoeinkommen) | Anwalts- und Gerichtsgebühren nach RVG/FamGKG |
| Versorgungsausgleich als Folgesache | erhöht den Gegenstandswert, gesonderte Gebühr |
| Unterhalts- oder Sorgerechtssache | gebührenpflichtig nach Gegenstandswert (FamGKG) |
Wer die Kosten nicht tragen kann, kann staatliche Hilfe beantragen; Beratungshilfe setzt nach § 1 Abs. 1 BerHG voraus, dass die Mittel nicht aufgebracht werden können, keine zumutbare andere Hilfe besteht und die Inanspruchnahme nicht mutwillig ist; Verfahrenskostenhilfe setzt nach § 76 Abs. 1 FamFG i. V. m. § 114 ZPO zusätzlich hinreichende Erfolgsaussicht voraus: Für die außergerichtliche Beratung gibt es die Beratungshilfe, für das gerichtliche Verfahren die Verfahrenskostenhilfe, die Sie bei dem Familiengericht beantragen, das über Ihre Sache entscheidet. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Familiensachen wie Scheidung und Unterhalt häufig nur eingeschränkt ab; prüfen Sie Ihre Police und lassen Sie den Umfang in der Erstberatung klären.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
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35 Anwältinnen und Anwälte für Familienrecht in Karlsruhe und Umgebung (bis 25 km), davon 35 Fachanwälte (100 %), 31 Kanzleien. Stand 04.10.2026. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.
Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.
Im Umkreis von 50 Kilometern um Karlsruhe hat noch keine Kanzlei für Familienrecht ein eigenes Profil bei uns; die gelisteten Basisprofile stehen unten. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei es übernehmen kann, unverbindlich und für Sie kostenfrei.
Basisprofil Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt.
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