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Familienrecht — was Sie wissen sollten

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Eine Trennung, Streit um das Sorgerecht oder offene Fragen zum Ehegattenunterhalt treffen viele Menschen unvorbereitet. Wer in Karlsruhe mit seinen rund 309.964 Einwohnerinnen und Einwohnern vor einer Scheidung steht, führt das Verfahren regelmäßig beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts Karlsruhe am Schlossplatz 23. Anders als eine reine Zivilklage können Sie einen Scheidungsantrag nicht selbst einreichen: Nach § 1564 BGB wird die Ehe nur durch gerichtlichen Beschluss geschieden, und vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang.

Für Familiensachen in Karlsruhe bleibt die Zuständigkeit unabhängig vom Streitwert beim Familiengericht des Amtsgerichts Karlsruhe – die sonst geltende Wertgrenze zum Landgericht spielt hier keine Rolle. Gegen die Beschlüsse führt der Weg zur Beschwerde an das Oberlandesgericht Karlsruhe in der Hoffstraße 10, das über einen eigenen Familiensenat verfügt. Diese kurze Instanzenkette prägt, wie ein Mandat in der Fächerstadt aufgebaut wird.

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht kennt die örtliche Praxis: Das nach § 1353 BGB bestehende Wesen der ehelichen Lebensgemeinschaft, das gesetzlich vorausgesetzte Trennungsjahr und die Drei-Wochen-Frist, innerhalb derer eine Scheidungsklage zugestellt werden muss. Auch der nacheheliche Unterhalt richtet sich nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung aus § 1569 BGB – ein Punkt, der in Baden-Württemberg über Jahre Zahlungen entscheiden kann.

Der Versorgungsausgleich wird in Karlsruher Scheidungsverfahren regelmäßig von Amts wegen mit entschieden. Wer eine Vertretung sucht, sollte deshalb früh eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Über das Formular auf dieser Seite erreichen Sie eine Familienanwältin oder einen Familienanwalt aus Karlsruhe und der Region und schildern Ihren Fall – der nächste Schritt zu einem belastbaren Mandat.

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Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Kosten im Familienrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und – für die Gerichtsgebühren – nach dem Familiengerichtskostengesetz (FamGKG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert: Bei der Scheidung bemisst er sich vor allem am dreifachen Nettomonatseinkommen beider Ehegatten, der Versorgungsausgleich erhöht ihn zusätzlich. Aus diesem Wert ergeben sich Anwalts- und Gerichtsgebühren nach festen gesetzlichen Tabellen, sodass die Kosten kein frei verhandelter Betrag, sondern vorab berechenbar sind.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG)bis 190 EUR zzgl. USt.
Außergerichtliche Beratung und Vertretungnach Gegenstandswert (RVG-Tabelle)
Scheidungsverfahren (Wert nach Nettoeinkommen)Anwalts- und Gerichtsgebühren nach RVG/FamGKG
Versorgungsausgleich als Folgesacheerhöht den Gegenstandswert, gesonderte Gebühr
Unterhalts- oder Sorgerechtssachegebührenpflichtig nach Gegenstandswert (FamGKG)

Wer die Kosten nicht tragen kann, hat Anspruch auf Unterstützung: Für die außergerichtliche Beratung gibt es die Beratungshilfe, für das gerichtliche Verfahren die Verfahrenskostenhilfe, die Sie beim Amtsgericht Karlsruhe beantragen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Familiensachen wie Scheidung und Unterhalt häufig nur eingeschränkt ab; prüfen Sie Ihre Police und lassen Sie den Umfang in der Erstberatung klären.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

Häufige Fragen

FAQ zu Familienrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet eine Erstberatung beim Familienanwalt in Karlsruhe?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG in der Höhe begrenzt und darf 190 EUR zzgl. Umsatzsteuer nicht übersteigen. Viele Kanzleien in Karlsruhe rechnen sie später auf ein erteiltes Mandat an. In der Erstberatung schildern Sie Ihren Fall, erhalten eine erste rechtliche Einschätzung und erfahren, wie sich die weiteren Gebühren aus dem Gegenstandswert ergeben. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht Karlsruhe beantragen.
Brauche ich eine Fachanwältin oder reicht eine allgemeine Anwältin?
Vor dem Familiengericht des Amtsgerichts Karlsruhe besteht Anwaltszwang, jede zugelassene Anwältin oder jeder Anwalt darf Sie vertreten. Der Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Familienrecht setzt jedoch besondere theoretische Kenntnisse und eine nachgewiesene Zahl bearbeiteter Fälle voraus. Gerade bei Versorgungsausgleich, Zugewinn und Unterhalt nach § 1569 BGB kann diese Spezialisierung den Ausgang beeinflussen. Für einfache, unstreitige Scheidungen genügt oft eine erfahrene allgemein tätige Anwältin oder ein Anwalt.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren in Karlsruhe?
Voraussetzung ist zunächst das abgelaufene Trennungsjahr. Ist es erfüllt und sind sich beide Ehegatten einig, dauert das Verfahren beim Familiengericht des Amtsgerichts Karlsruhe häufig einige Monate ab Antragstellung. Länger wird es, wenn der Versorgungsausgleich aufwendige Rentenauskünfte erfordert oder über Unterhalt und Sorgerecht gestritten wird. Bei einer Scheidungsklage ist zudem die Drei-Wochen-Frist für die Zustellung zu beachten. Eine belastbare Prognose gibt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt nach Prüfung der Unterlagen.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung das Familienrecht?
Familiensachen wie Scheidung, Unterhalt und Versorgungsausgleich sind in vielen Policen nur eingeschränkt oder gar nicht abgedeckt; teils wird lediglich eine Erstberatung übernommen. Prüfen Sie Ihren Vertrag und lassen Sie den Umfang in der Beratung klären. Wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können, kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht, die Sie beim Amtsgericht Karlsruhe beantragen. Für die außergerichtliche Beratung gibt es die Beratungshilfe. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt hilft bei der Antragstellung.
Wie schnell bekomme ich einen Termin nach meiner Anfrage?
Nachdem Sie das Formular auf dieser Seite ausgefüllt haben, meldet sich eine Familienanwältin oder ein Familienanwalt aus Karlsruhe und der Region bei Ihnen. Im ersten Kontakt werden Ihr Anliegen und die Dringlichkeit geklärt und ein Termin für die Erstberatung vereinbart. Halten Sie für dieses Gespräch bereits Heiratsurkunde, Einkommensnachweise und den Trennungszeitpunkt bereit. So kann die Vertretung sofort einschätzen, ob Fristen laufen und welche Schritte beim Familiengericht des Amtsgerichts Karlsruhe als Nächstes anstehen.
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