Familienrecht in Karlsruhe
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Familienrecht — was Sie wissen sollten
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Eine Trennung, Streit um das Sorgerecht oder offene Fragen zum Ehegattenunterhalt treffen viele Menschen unvorbereitet. Wer in Karlsruhe mit seinen rund 309.964 Einwohnerinnen und Einwohnern vor einer Scheidung steht, führt das Verfahren regelmäßig beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts Karlsruhe am Schlossplatz 23. Anders als eine reine Zivilklage können Sie einen Scheidungsantrag nicht selbst einreichen: Nach § 1564 BGB wird die Ehe nur durch gerichtlichen Beschluss geschieden, und vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang.
Für Familiensachen in Karlsruhe bleibt die Zuständigkeit unabhängig vom Streitwert beim Familiengericht des Amtsgerichts Karlsruhe – die sonst geltende Wertgrenze zum Landgericht spielt hier keine Rolle. Gegen die Beschlüsse führt der Weg zur Beschwerde an das Oberlandesgericht Karlsruhe in der Hoffstraße 10, das über einen eigenen Familiensenat verfügt. Diese kurze Instanzenkette prägt, wie ein Mandat in der Fächerstadt aufgebaut wird.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht kennt die örtliche Praxis: Das nach § 1353 BGB bestehende Wesen der ehelichen Lebensgemeinschaft, das gesetzlich vorausgesetzte Trennungsjahr und die Drei-Wochen-Frist, innerhalb derer eine Scheidungsklage zugestellt werden muss. Auch der nacheheliche Unterhalt richtet sich nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung aus § 1569 BGB – ein Punkt, der in Baden-Württemberg über Jahre Zahlungen entscheiden kann.
Der Versorgungsausgleich wird in Karlsruher Scheidungsverfahren regelmäßig von Amts wegen mit entschieden. Wer eine Vertretung sucht, sollte deshalb früh eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Über das Formular auf dieser Seite erreichen Sie eine Familienanwältin oder einen Familienanwalt aus Karlsruhe und der Region und schildern Ihren Fall – der nächste Schritt zu einem belastbaren Mandat.
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Familienrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
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Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Kosten im Familienrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und – für die Gerichtsgebühren – nach dem Familiengerichtskostengesetz (FamGKG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert: Bei der Scheidung bemisst er sich vor allem am dreifachen Nettomonatseinkommen beider Ehegatten, der Versorgungsausgleich erhöht ihn zusätzlich. Aus diesem Wert ergeben sich Anwalts- und Gerichtsgebühren nach festen gesetzlichen Tabellen, sodass die Kosten kein frei verhandelter Betrag, sondern vorab berechenbar sind.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG) | bis 190 EUR zzgl. USt. |
| Außergerichtliche Beratung und Vertretung | nach Gegenstandswert (RVG-Tabelle) |
| Scheidungsverfahren (Wert nach Nettoeinkommen) | Anwalts- und Gerichtsgebühren nach RVG/FamGKG |
| Versorgungsausgleich als Folgesache | erhöht den Gegenstandswert, gesonderte Gebühr |
| Unterhalts- oder Sorgerechtssache | gebührenpflichtig nach Gegenstandswert (FamGKG) |
Wer die Kosten nicht tragen kann, hat Anspruch auf Unterstützung: Für die außergerichtliche Beratung gibt es die Beratungshilfe, für das gerichtliche Verfahren die Verfahrenskostenhilfe, die Sie beim Amtsgericht Karlsruhe beantragen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Familiensachen wie Scheidung und Unterhalt häufig nur eingeschränkt ab; prüfen Sie Ihre Police und lassen Sie den Umfang in der Erstberatung klären.
Checkliste: Was Sie brauchen
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FAQ zu Familienrecht
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