Familienrecht in Münster
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Familienrecht — was Sie wissen sollten
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Wer in Münster vor einer Trennung oder Scheidung steht, hat meist mehrere Fragen gleichzeitig zu klären: Trennungsjahr, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie die Aufteilung von Vermögen und Hausrat. Für die rund 322.904 Menschen in der Stadt ist das zuständige Familiengericht eine Abteilung des Amtsgerichts Münster in der Gerichtsstraße 2. Ob Scheidung, Regelung des Kindesunterhalts nach § 1606 BGB oder Streit um das Sorgerecht nach § 1626 BGB — die örtliche Zuständigkeit richtet sich danach, wo Sie und Ihre Kinder wohnen.
Das Familienrecht in Münster wird in erster Instanz beim Amtsgericht Münster verhandelt; gegen dessen Beschlüsse führt der Weg zum Oberlandesgericht Hamm in der Heßlerstraße 53, das als Beschwerdegericht für den Bezirk zuständig ist. Anders als bei zivilrechtlichen Streitigkeiten spielt der Streitwert für die Zuständigkeit keine Rolle: Ehe- und Familiensachen gehören unabhängig vom Wert stets zum Familiengericht. Für Sie bedeutet das kurze Wege innerhalb Nordrhein-Westfalens, aber auch feste Verfahrensregeln, etwa das gesetzlich vorausgesetzte Trennungsjahr vor der Scheidung.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht bringt für diese Verfahren die nötige Spezialisierung mit. Der Titel setzt nachgewiesene Fälle und regelmäßige Fortbildung voraus. Gerade beim Versorgungsausgleich, der in Münster als Standardverfahren zu jeder Scheidung gehört, oder beim nachehelichen Unterhalt nach § 1569 BGB, der vom Grundsatz der Eigenverantwortung ausgeht, zählt einschlägige Erfahrung. Auch die eheliche Pflicht zur Lebensgemeinschaft nach § 1353 BGB und ihre Folgen bei der Trennung wollen fachlich eingeordnet sein.
Der nächste Schritt ist konkret: Schildern Sie Ihre Situation über das Anfrageformular auf dieser Seite. Wichtig ist Tempo, denn nach Zustellung eines Scheidungsantrags bleibt oft nur eine kurze Frist von rund drei Wochen, um über eine Familienanwältin oder einen Familienanwalt in Münster zu reagieren. Je früher die Unterlagen vorliegen, desto klarer lässt sich das weitere Vorgehen beim Amtsgericht Münster planen.
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Familienrecht — die ersten Schritte
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Die Kosten im Familienrecht richten sich nicht nach frei vereinbarten Pauschalen, sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstands- beziehungsweise Verfahrenswert, der sich bei einer Scheidung vor allem aus dem Einkommen beider Ehegatten und dem Vermögen ergibt. Je höher dieser Wert, desto höher die gesetzlichen Gebühren. Die folgende Übersicht zeigt die Größenordnung anwaltlicher Gebühren; Gerichtskosten kommen hinzu.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | höchstens 190 € netto |
| Scheidung, Verfahrenswert 5.000 € (Anwaltsgebühren) | ca. 1.000 € inkl. USt |
| Scheidung, Verfahrenswert 10.000 € (Anwaltsgebühren) | ca. 1.850 € inkl. USt |
| Scheidung, Verfahrenswert 20.000 € (Anwaltsgebühren) | ca. 2.470 € inkl. USt |
Reichen Ihre Mittel nicht aus, kommt für die Beratung Beratungshilfe und für das gerichtliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe — die familienrechtliche Form der Prozesskostenhilfe — in Betracht; beide beantragen Sie beim Amtsgericht Münster. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sollten Sie vorab klären, ob Familien- und Ehesachen eingeschlossen sind, da diese häufig ausgenommen oder nur für die Erstberatung gedeckt sind.
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FAQ zu Familienrecht
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