Familienrecht in Bonn
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Familienrecht — was Sie wissen sollten
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Eine Trennung, ein Streit um das Sorgerecht oder eine anstehende Scheidung trifft viele Menschen mitten im Alltag. Wer in der rund 335.789 Einwohner zählenden Bundesstadt am Rhein familienrechtliche Fragen klären muss, wendet sich an das Familiengericht in Bonn — die zuständige Abteilung des Amtsgerichts Bonn in der Wilhelmstraße 21. Typische Anliegen sind Ehescheidung, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie der Versorgungsausgleich.
Für eine Scheidung ist das Amtsgericht Bonn als Familiengericht örtlich zuständig, wenn hier der gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt oder der Wohnsitz der Kinder liegt. Rechtsmittel gegen familiengerichtliche Beschlüsse verhandelt das Oberlandesgericht Köln am Reichenspergerplatz 1, in dessen Bezirk Bonn liegt. Anders als bei rein zivilrechtlichen Streitigkeiten kommt es im Familienrecht nicht auf die 10.000-Euro-Streitwertgrenze des § 23 Nr. 1 GVG an — Familiensachen bleiben stets beim Familiengericht.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht kennt die Spruchpraxis des Amtsgerichts Bonn und des Oberlandesgerichts Köln und ordnet Ihre Situation entlang der einschlägigen Normen ein: § 1564 BGB bestimmt, dass eine Ehe nur durch gerichtlichen Beschluss geschieden wird, § 1569 BGB stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Scheidung auf, und § 1606 BGB regelt die Rangfolge mehrerer Unterhaltspflichtiger. Vor der Scheidung steht regelmäßig das Trennungsjahr.
Der nächste Schritt ist eine Erstberatung. Über das Anfrageformular auf dieser Seite schildern Sie Ihr Anliegen und erreichen einen Familienanwalt in Bonn, der Ihren Fall vor dem Amtsgericht Bonn vertreten kann.
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Familienrecht — die ersten Schritte
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Die Vergütung richtet sich im Familienrecht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstands- bzw. Verfahrenswert. Bei einer Scheidung vor dem Amtsgericht Bonn bemisst sich dieser Wert nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute (§ 43 FamGKG); je höher der Wert, desto höher die Gebühren nach der RVG-Tabelle.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung (Verbraucherin/Verbraucher) | bis 190 € netto (§ 34 RVG) |
| Scheidungsverfahren | Gebühren nach RVG-Tabelle, abhängig vom Verfahrenswert (§ 43 FamGKG) |
| Unterhaltssache | Gegenstandswert = Jahresbetrag, Gebühren nach RVG-Tabelle |
| Sorge- / Umgangsverfahren | Verfahrenswert nach FamGKG, Gebühren nach RVG-Tabelle |
| Außergerichtliche Vertretung | Geschäftsgebühr nach RVG, abhängig vom Gegenstandswert |
Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, beantragt beim Amtsgericht Bonn Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Verfahrenskostenhilfe für das Gerichtsverfahren. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Familiensachen — insbesondere die Scheidung — häufig nicht oder nur eingeschränkt ab; prüfen Sie Ihre Police und lassen Sie die Deckung vor der Beauftragung bestätigen.
Checkliste: Was Sie brauchen
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FAQ zu Familienrecht
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