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Zivilrecht in Nürnberg
Ein Gebrauchtwagen mit verschwiegenem Unfallschaden, eine unbezahlte Handwerkerrechnung oder ein Streit um überhängende Äste an der Grundstücksgrenze: In Nürnberg, mit rund 526.091 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Bayerns, entstehen täglich zivilrechtliche Konflikte. Rechtlich geht es dabei meist um die Pflichten aus dem Kaufvertrag (§ 433 BGB), um Mängelrechte wie Rücktritt oder Minderung (§ 437 BGB) oder um Schadensersatz nach § 823 BGB, wenn jemand Ihr Eigentum oder Ihre Gesundheit verletzt hat.
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Zivilrecht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Nürnberg.
Für die Durchsetzung solcher Ansprüche ist die Zuständigkeit klar geregelt: Seit dem 1. Januar 2026 verhandelt das Amtsgericht Nürnberg Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro (§ 23 Nr. 1 GVG); darüber ist das Landgericht Nürnberg-Fürth zuständig, vor dem Anwaltszwang gilt (§ 78 ZPO). Eine Nürnberger Besonderheit: Amtsgericht, Landgericht Nürnberg-Fürth und das Oberlandesgericht Nürnberg als Berufungs- und Beschwerdeinstanz sitzen alle im Justizgebäude an der Fürther Straße 110 – die gesamte zivilrechtliche Instanzenkette an einem Ort.
Eine im Zivilrecht erfahrene Anwältin oder ein Anwalt in Nürnberg prüft zuerst, ob Ihr Anspruch überhaupt noch durchsetzbar ist: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB), bei Kaufmängeln nur zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 BGB). Dazu kommen Fragen, die Laien häufig übersehen: Muss vor Rücktritt erst Nacherfüllung verlangt werden? Liegt eine Pflichtverletzung nach § 280 BGB vor? Kommt bei einer Verletzung auch Schmerzensgeld nach § 253 BGB in Betracht?
Der nächste Schritt ist unkompliziert: Schildern Sie Ihr Anliegen über das Formular auf dieser Seite. Sie erhalten Kontakt zu einer Kanzlei aus Nürnberg, die Ihren Fall einordnet – die Erstberatung ist für Verbraucher ohne gesonderte Vereinbarung gesetzlich auf höchstens 190 Euro zzgl. USt. begrenzt (§ 34 Abs. 1 RVG).
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Zivilrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Anspruch einordnen: Kaufmangel, Schadensersatz oder Nachbarstreit?
Klären Sie zuerst, worauf sich Ihr Anspruch stützt: Mängelrechte aus dem Kaufvertrag (§§ 433, 437 BGB), Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§ 280 BGB) oder ein Abwehranspruch gegen Störungen vom Nachbargrundstück (§ 1004 BGB). Die Einordnung bestimmt zugleich den Streitwert – und damit, ob Ihr Fall vor das Amtsgericht Nürnberg oder das Landgericht Nürnberg-Fürth gehört. Bei Nachbarsachen in Bayern kann zudem ein Schlichtungsversuch vor der Klage eine Rolle spielen; das klärt die Kanzlei im Einzelfall.
Kaufvertrag, Rechnungen, Fotos und Schriftverkehr zusammenstellen
Sammeln Sie alle Belege: Vertrag oder Bestellbestätigung, Rechnungen, Übergabeprotokolle, Fotos des Mangels oder Schadens, Mahnungen und den kompletten E-Mail-Verkehr mit der Gegenseite. Notieren Sie Daten: Wann wurde die Sache geliefert? Wann haben Sie den Mangel gerügt? Diese Zeitpunkte entscheiden über die zweijährige Verjährung bei Kaufmängeln (§ 438 BGB) – und darüber, wie schnell eine Nürnberger Kanzlei reagieren muss.
Erstberatung: Erfolgsaussichten und Verjährung prüfen lassen
In der Erstberatung bewertet die Zivilrechtsanwältin oder der Zivilrechtsanwalt in Nürnberg Ihre Unterlagen: Ist der Anspruch schlüssig, ist er verjährt (§§ 195, 199 BGB), wie hoch sind Forderung und Prozessrisiko? Für Verbraucher ist diese Beratung ohne Vergütungsvereinbarung auf höchstens 190 Euro zzgl. USt. begrenzt (§ 34 Abs. 1 RVG). Am Ende steht eine Empfehlung: außergerichtliche Aufforderung, Mahnverfahren oder Klage.
Kosten klären: RVG-Gebühren und Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung
Die Vergütung richtet sich nach dem Streitwert und dem RVG: Bei 5.000 Euro kostet die außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr rund 460 Euro netto zzgl. 20 Euro Auslagenpauschale. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, lässt vor der Beauftragung eine Deckungszusage einholen – viele Nürnberger Kanzleien übernehmen die Anfrage. Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht.
Mandat erteilen: Vollmacht und außergerichtliche Aufforderung
Mit der unterschriebenen Vollmacht beginnt die eigentliche Vertretung: Die Kanzlei fordert die Gegenseite unter Fristsetzung zur Nacherfüllung, Zahlung oder Unterlassung auf. Viele Streitigkeiten enden bereits in dieser Phase mit einem Vergleich – gerade wenn die Gegenseite weiß, dass die nächste Stufe eine Klage am Amtsgericht Nürnberg oder am Landgericht Nürnberg-Fürth ist. Für unbestrittene Geldforderungen ist das gerichtliche Mahnverfahren oft der günstigere Weg.
Klage an der Fürther Straße 110: Ablauf vor Amts- und Landgericht
Bleibt die Gegenseite untätig, reicht Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt Klage ein: bis 10.000 Euro Streitwert beim Amtsgericht Nürnberg, darüber beim Landgericht Nürnberg-Fürth mit Anwaltszwang (§ 23 Nr. 1 GVG, § 78 ZPO). Es folgen Klageerwiderung, gegebenenfalls Güteverhandlung und Beweisaufnahme. Verliert die Gegenseite, trägt sie nach § 91 ZPO die Kosten; gegen ein Landgerichtsurteil ist die Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg möglich.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
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- Amtsgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg
- Landgericht Nürnberg-Fürth, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg
- Oberlandesgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 06.06.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Anwaltskosten im Zivilrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und steigen mit dem Gegenstandswert – also dem Wert Ihrer Forderung. Für Nürnberger Verfahren typisch sind Streitwerte von 500 bis 10.000 Euro bei Kauf- und Nachbarstreitigkeiten vor dem Amtsgericht Nürnberg und über 10.000 bis 50.000 Euro bei Schadensersatz- und Vertragsklagen vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die folgenden Werte geben eine Orientierung nach der seit Juni 2025 geltenden Gebührentabelle:
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (ohne Vergütungsvereinbarung, § 34 Abs. 1 RVG) | höchstens 190 Euro zzgl. USt. |
| Außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr bei 5.000 Euro Streitwert | rund 460 Euro netto zzgl. 20 Euro Auslagenpauschale |
| Verlorener erstinstanzlicher Prozess bei 5.000 Euro Streitwert (inkl. Gerichtskosten und gegnerischem Anwalt, § 91 ZPO) | rund 2.500 bis 3.000 Euro |
| Kauf- oder Nachbarstreit vor dem Amtsgericht Nürnberg | Streitwert typisch 500 bis 10.000 Euro, Gebühren entsprechend niedriger |
Wer die Kosten nicht tragen kann, muss auf rechtliche Hilfe nicht verzichten: Für die außergerichtliche Beratung gibt es Beratungshilfe, für den Prozess Prozesskostenhilfe – beide werden bei Bedürftigkeit auf Antrag bewilligt, den Ihre Kanzlei mit vorbereiten kann. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt nach Deckungszusage in der Regel Anwalts- und Gerichtskosten; klären Sie vor der Beauftragung, ob Ihr Vertrag das allgemeine Vertragsrecht abdeckt und welche Selbstbeteiligung vereinbart ist.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Vertragsunterlagen: Kaufvertrag, Auftragsbestätigung oder AGB im Original oder als Kopie – sie sind die Grundlage jedes Anspruchs aus § 433 BGB.
- Beweise sichern: Fotos des Mangels oder Schadens, Übergabeprotokolle und, wenn vorhanden, Namen von Zeugen mit Kontaktdaten.
- Zeitachse notieren: Lieferdatum, Mängelrüge, Fristsetzungen – wegen der zweijährigen Frist des § 438 BGB und der dreijährigen Regelverjährung (§§ 195, 199 BGB) zählt jedes Datum.
- Schriftverkehr ordnen: E-Mails, Briefe und Chatnachrichten mit der Gegenseite chronologisch sortieren, auch eigene Mahnungen.
- Forderung beziffern: Eine realistische Summe hilft bei der Einordnung – bis 10.000 Euro ist das Amtsgericht Nürnberg zuständig, darüber das Landgericht Nürnberg-Fürth.
- Rechtsschutzversicherung prüfen: Police und Versicherungsnummer bereitlegen und klären, ob Vertragsrecht mitversichert ist und welche Selbstbeteiligung gilt.
- Gegenseite identifizieren: Vollständiger Name und ladungsfähige Anschrift des Verkäufers, Handwerkers oder Nachbarn – ohne sie ist keine Klage in Nürnberg zustellbar.
- Eigene Zahlungen dokumentieren: Kontoauszüge oder Quittungen über geleistete An- und Abschlagszahlungen mitbringen.
- Einkommensnachweise bei knapper Kasse: Wer Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen will, braucht Belege zu Einkommen und Ausgaben.
- Fragen aufschreiben: Was wollen Sie erreichen – Geld zurück, Nachbesserung, Unterlassung nach § 1004 BGB? Ein klares Ziel macht die Erstberatung effizienter.
FAQ zu Zivilrecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
Zivilrecht in Nürnberg: passende Kanzlei finden
Im Umkreis von 50 Kilometern um Nürnberg ist derzeit keine Kanzlei für Zivilrecht bei uns gelistet. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter, unverbindlich und für Sie kostenfrei.
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