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Erbrecht in Nürnberg
Nach einem Todesfall stehen Angehörige in Nürnberg oft unter Zeitdruck: Das Testament muss beim Nachlassgericht abgeliefert werden, Miterben melden Ansprüche an, Banken verlangen einen Erbschein. Mit dem Erbfall geht das Vermögen nach § 1922 BGB als Ganzes auf die Erben über – einschließlich aller Schulden. In einer Stadt mit rund 526.091 Einwohnern und vielen Immobilien- und Betriebsnachlässen ist die Erbsache selten so einfach, wie sie zunächst wirkt.
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Erbrecht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Nürnberg.
Zuständig für Nachlasssachen wie Testamentseröffnung, Erbschein und Erbausschlagung ist das Amtsgericht Nürnberg in der Fürther Straße 110 als Nachlassgericht. Kommt es zum Streit – etwa über die Auslegung eines Testaments oder die Höhe des Pflichtteils –, entscheiden die Zivilgerichte: bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro das Amtsgericht Nürnberg, darüber das Landgericht Nürnberg-Fürth; Berufungen gehen an das Oberlandesgericht Nürnberg am selben Standort.
Eine Anwältin oder ein Anwalt für Erbrecht ordnet Ihren Fall ein, bevor Fristen ablaufen: Die Erbausschlagung ist nach § 1944 BGB nur binnen sechs Wochen möglich, der Pflichtteil von Kindern und Ehegatten nach § 2303 BGB muss aktiv geltend gemacht werden, und in einer Erbengemeinschaft dürfen Entscheidungen über den Nachlass nach § 2038 BGB grundsätzlich nur gemeinschaftlich getroffen werden. Wer hier ohne Beratung handelt, verliert Ansprüche oder haftet für fremde Fehler.
Der nächste Schritt ist eine Anfrage über das Formular auf dieser Seite: Sie schildern Ihren Erbfall, und eine Kanzlei aus Nürnberg meldet sich für eine Erstberatung mit einer ersten Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Fristen und Kosten. Achten Sie dabei auf ausgewiesene Schwerpunkte: Der Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Erbrecht setzt nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Fallerfahrung voraus.
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- Rechtsschutz prüfen lassen
- Kosten vorab transparent klären
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Erbrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Erbfall einordnen: Erbschein, Pflichtteil oder Erbstreit?
Klären Sie zuerst, was Sie brauchen: einen Erbschein für Banken und das Grundbuchamt beim Amtsgericht Nürnberg, die Durchsetzung Ihres Pflichtteils nach § 2303 BGB oder die Abwehr fremder Ansprüche. Auch Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers nach § 2229 BGB – etwa bei fortgeschrittener Demenz – ändern die Strategie grundlegend. Von dieser Einordnung hängt ab, ob ein Verfahren vor dem Nachlassgericht genügt oder ein Zivilprozess droht.
Unterlagen sichern: Testament, Sterbeurkunde, Grundbuchauszug
Stellen Sie Sterbeurkunde, Testament oder Erbvertrag, das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts sowie Kontounterlagen und Grundbuchauszüge zusammen. Bei Immobilien in Nürnberg führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Nürnberg die maßgeblichen Einträge. Wichtig: Ein privates Testament ist nur gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben ist (§ 2247 BGB). Kopieren Sie aufgefundene Dokumente für Ihre Akte und liefern Sie Originale beim Nachlassgericht ab.
Erstberatung nutzen: Ausschlagungsfrist und Erfolgsaussichten klären
In der Erstberatung prüft die Nürnberger Kanzlei zuerst laufende Fristen – vor allem die sechswöchige Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB, die mit Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund beginnt. Sie erfahren, ob sich ein Vorgehen lohnt, welche Nachweise fehlen und ob eine Einigung mit den Miterben realistisch ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.
Kosten festlegen: Gegenstandswert und Vergütungsvereinbarung
Die Vergütung richtet sich ohne abweichende Vereinbarung nach dem RVG und dem Gegenstandswert – beim Pflichtteil nach der Höhe des Anspruchs, beim Erbscheinsverfahren nach dem Nachlasswert. Gerade bei Nürnberger Immobiliennachlässen erreichen Gegenstandswerte schnell sechsstellige Beträge; lassen Sie sich die voraussichtlichen Gebühren deshalb vor der Mandatserteilung schriftlich aufschlüsseln. Alternativ kommen Stundensätze oder eine Pauschale per Vergütungsvereinbarung in Betracht.
Mandat erteilen: Vollmacht, Ausschlagung oder Anspruchsschreiben
Mit der Vollmacht übernimmt die Kanzlei die Kommunikation mit Miterben, Banken und dem Nachlassgericht. Eilige Schritte gehen vor: Eine Erbausschlagung muss innerhalb der Sechswochenfrist zur Niederschrift beim Amtsgericht Nürnberg als Nachlassgericht erklärt oder in öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden. Pflichtteilsansprüche werden zunächst außergerichtlich beziffert und gegenüber den Erben geltend gemacht – meist verbunden mit einem Auskunftsverlangen zum Nachlassbestand.
Verfahren führen: Vom Nachlassgericht bis zum Landgericht Nürnberg-Fürth
Erbscheins- und Testamentseröffnungsverfahren laufen beim Amtsgericht Nürnberg. Scheitert eine Einigung, folgt die Klage: bis 10.000 Euro Streitwert vor dem Amtsgericht Nürnberg, darüber vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth in der Fürther Straße 110 (§ 23 Nr. 1 GVG). Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts ist die Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg möglich. Ihre Kanzlei begleitet alle Instanzen und prüft in jeder Phase, ob ein Vergleich sinnvoll ist.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
Unverbindliche Anfrage
Ihre Anfrage und die Vermittlung sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
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- Amtsgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg
- Landgericht Nürnberg-Fürth, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg
- Oberlandesgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 06.06.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Anwaltskosten im Erbrecht richten sich ohne gesonderte Vereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert: beim Pflichtteil die Höhe des geltend gemachten Anspruchs, im Erbscheinsverfahren der Wert des Nachlasses. Da bei Nürnberger Erbfällen häufig Immobilien im Nachlass liegen, fallen die Werte – und damit die gesetzlichen Gebühren – oft höher aus als zunächst erwartet.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | höchstens 190 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer |
| Außergerichtliche Vertretung, z. B. Pflichtteil bei 25.000 Euro Gegenstandswert | 1,3-Geschäftsgebühr, ca. 1.150–1.300 Euro zzgl. Umsatzsteuer |
| Klageverfahren 1. Instanz, Streitwert 50.000 Euro (Landgericht Nürnberg-Fürth) | Verfahrens- und Terminsgebühr, ca. 3.200–3.600 Euro zzgl. Umsatzsteuer |
| Erbscheinsverfahren beim Amtsgericht Nürnberg | zusätzlich Gerichtsgebühren nach GNotKG, abhängig vom Nachlasswert |
Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht Nürnberg beantragen; für einen Prozess kommt Prozesskostenhilfe in Betracht, die je nach Einkommen ganz oder als Ratenzahlung gewährt wird. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Erbsachen oft nur eingeschränkt – holen Sie vor der Beauftragung eine Deckungszusage ein und lassen Sie den Umfang von Ihrer Kanzlei prüfen.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Sterbeurkunde und Eckdaten: Notieren Sie Sterbedatum, letzten Wohnsitz des Erblassers und wann Sie vom Erbfall erfahren haben – davon hängt der Lauf der Sechswochenfrist des § 1944 BGB ab.
- Testament oder Erbvertrag: Bringen Sie alle letztwilligen Verfügungen mit, auch handschriftliche Entwürfe. Aufgefundene Originale gehören zum Nachlassgericht beim Amtsgericht Nürnberg.
- Eröffnungsprotokoll: Falls das Nachlassgericht das Testament bereits eröffnet hat, legen Sie das Protokoll und alle Anschreiben des Gerichts vor.
- Verwandtschaftsverhältnisse: Skizzieren Sie den Familienstamm mit allen Kindern, Ehegatten und Vorverstorbenen – ohne diese Übersicht lässt sich weder Erbquote noch Pflichtteil nach § 2303 BGB berechnen.
- Nachlassübersicht: Listen Sie Konten, Depots, Versicherungen und Hausrat auf. Für Nürnberger Immobilien hilft ein aktueller Grundbuchauszug des Grundbuchamts beim Amtsgericht Nürnberg.
- Schulden des Erblassers: Sammeln Sie Hinweise auf Kredite, Bürgschaften oder offene Rechnungen – bei Überschuldung muss die Ausschlagung vor Fristablauf geprüft werden.
- Schriftverkehr mit Miterben: Bringen Sie E-Mails, Briefe und Anwaltsschreiben der anderen Beteiligten mit, damit der Stand der Auseinandersetzung sofort erkennbar ist.
- Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie Ihre Police vorab – im Erbrecht ist häufig nur die Beratung, nicht der Prozess versichert.
- Eigene Ziele: Überlegen Sie, ob Sie Auszahlung, Immobilienübernahme oder eine Einigung in der Erbengemeinschaft (§ 2038 BGB) anstreben – das bestimmt die Strategie.
FAQ zu Erbrecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
Erbrecht in Nürnberg: passende Kanzlei finden
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