Familienrecht in Dresden
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Familienrecht — was Sie wissen sollten
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Trennung, Scheidung, Streit um das Sorgerecht oder der Kampf um Unterhalt — familienrechtliche Konflikte treffen Menschen in Dresden oft in einer emotional belastenden Lebensphase. Für Familiensachen ist in der sächsischen Landeshauptstadt das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts Dresden in der Roßbachstraße 6 zuständig. Wer hier ein Scheidungs- oder Unterhaltsverfahren führen möchte, braucht eine Anwältin oder einen Anwalt, denn im gerichtlichen Familienverfahren gilt weitgehend Anwaltszwang.
Legt eine Partei gegen den Scheidungsbeschluss oder eine Sorgerechtsentscheidung Beschwerde ein, entscheidet das Oberlandesgericht Dresden am Schloßplatz 1 als nächste Instanz für ganz Sachsen. Vor jedem Verfahren steht jedoch das Trennungsjahr: Erst nach zwölf Monaten des Getrenntlebens gilt eine Ehe nach § 1564 BGB regelmäßig als gescheitert. § 1353 BGB beschreibt zuvor die eheliche Lebensgemeinschaft, aus der sich die wechselseitigen Pflichten der Eheleute ergeben.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht bringt nachgewiesene Spezialisierung mit — von der Berechnung des Versorgungsausgleichs, der im Scheidungsverbund als Standardverfahren von Amts wegen mitläuft, bis zur Aufteilung von Vermögen und Unterhalt. In einer Stadt mit rund 566.222 Einwohnerinnen und Einwohnern reicht die Bandbreite der Kanzleien vom Einzelbüro bis zur größeren Sozietät; die Fachanwaltsbezeichnung hilft, die passende Vertretung für Ihren Fall zu erkennen.
Der nächste Schritt ist konkret: Schildern Sie Ihre Situation über das Anfrageformular auf dieser Seite. Sie erhalten Rückmeldung von einem Familienanwalt aus Dresden, der Ihren Fall einschätzt und die Zuständigkeit des Amtsgerichts Dresden für Ihr Verfahren prüft.
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Familienrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Kosten im Familienrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und im Gerichtsverfahren nach dem FamGKG. Maßgeblich ist der Gegenstands- beziehungsweise Verfahrenswert: Er bemisst sich vor allem am Einkommen der Eheleute und dem Umfang der geregelten Vermögens- und Unterhaltsfragen. Je höher dieser Wert, desto höher fallen Anwalts- und Gerichtsgebühren aus — feste Pauschalen gibt es im Familienrecht nicht.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung (Verbraucher) | gesetzlich gedeckelt, höchstens 190 € netto (§ 34 RVG) |
| Außergerichtliche Beratung / Vertretung | nach Gegenstandswert gemäß RVG |
| Scheidungsverfahren inkl. Versorgungsausgleich | nach Verfahrenswert gemäß RVG und FamGKG |
| Unterhalts- oder Sorgerechtssache | nach eigenständigem Verfahrenswert gemäß RVG |
Reicht Ihr Einkommen nicht aus, kommen Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Prozesskostenhilfe für das Verfahren in Betracht; über Letztere entscheidet das Amtsgericht Dresden auf Antrag. Prüfen Sie zudem Ihre Rechtsschutzversicherung — sie deckt Familiensachen allerdings häufig nur eingeschränkt ab. Ihr Familienanwalt rechnet die zu erwartenden Kosten vor der Beauftragung transparent für Ihren konkreten Fall durch.
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FAQ zu Familienrecht
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