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IT-Recht in Berlin-Neukölln

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 15.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Eine Filesharing-Abmahnung im Briefkasten, eine Datenpanne im Online-Shop an der Karl-Marx-Straße oder ein festgefahrenes Softwareprojekt mit einer Agentur im Bezirk: Wer in Neukölln ein IT-rechtliches Problem hat, braucht meist kurzfristig eine Anwältin oder einen Anwalt für IT-Recht in Neukölln. Der Bezirk hat sich neben dem klassischen Gewerbe zu einem Standort für digitale Agenturen, Online-Händler und Gründerinnen und Gründer entwickelt – entsprechend reichen die Mandate von der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach § 97 UrhG bis zum Streit über fehlerhafte Individualsoftware, die als Computerprogramm nach § 69a UrhG geschützt ist.

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Ratgeber

IT-Recht — was Sie wissen sollten

Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Berlin.

Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich in Berlin nicht nach dem Verwaltungsbezirk, sondern nach dem Ortsteil: Für den Bezirk Neukölln mit den Ortsteilen Britz, Buckow, Gropiusstadt, Neukölln und Rudow ist grundsätzlich das Amtsgericht Neukölln in der Karl-Marx-Straße 77/79 zuständig; für Urheberrechtsstreitsachen kann in Berlin ein gesondert zugewiesenes Gericht zuständig sein (§ 105 UrhG). Bei Streitwerten über 10.000 Euro – im IT-Recht wegen Unterlassungsansprüchen und Projektstreitigkeiten eher die Regel als die Ausnahme – verhandelt das Landgericht Berlin II; Berufungsinstanz ist das Kammergericht, das Oberlandesgericht des Landes Berlin. Gerichtliche Mahnverfahren laufen zentral über das Amtsgericht Wedding, das dafür für ganz Berlin und Brandenburg zuständig ist.

IT-Recht ist Fristenrecht: Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung setzen meist eine kurze Reaktionszeit, die sich allein aus dem Abmahnschreiben ergibt, bei meldepflichtigen Datenpannen ist die Meldung an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Bekanntwerden zu erstatten, sofern ein Risiko für Betroffene besteht (Art. 33 DSGVO), und Betroffene können nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz verlangen. Wer seinen Webshop betreibt, muss zudem die Impressumspflicht nach § 5 DDG und die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312i BGB einhalten. Welche Frist zuerst läuft, lässt sich anwaltlich klären.

Der nächste Schritt: Im Verzeichnis auf dieser Seite finden Sie Kanzleien für IT-Recht mit Anschrift und Telefonnummer, sortiert nach Rechtsgebiet und Ort. Nehmen Sie direkt Kontakt auf und schildern Sie kurz Sachverhalt und Fristen; ob und wann eine Kanzlei das Mandat übernimmt, entscheidet sie selbst.

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IT-Recht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Abmahnung, Datenpanne oder Projektstreit: Fall und Frist bestimmen

Prüfen Sie zuerst, was vorliegt: eine urheberrechtliche Abmahnung nach § 97 UrhG, ein Domainkonflikt über das Namensrecht aus § 12 BGB oder ein Streit über ein IT-Projekt. Notieren Sie jede gesetzte Frist – bei Abmahnungen die Frist, die im Abmahnschreiben gesetzt ist, bei meldepflichtigen Datenpannen die Meldung an die Berliner Datenschutzaufsicht unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Bekanntwerden (Art. 33 DSGVO). Unterschreiben Sie eine vorformulierte Unterlassungserklärung niemals ungeprüft.

2

Abmahnschreiben, Verträge und Server-Logs sichern

Sammeln Sie das Abmahnschreiben samt Umschlag, Software- oder Agenturverträge, AGB, Rechnungen, Screenshots der beanstandeten Inhalte und technische Protokolle. Bei Domainstreitigkeiten gehören die DENIC-Registrierungsdaten dazu, bei Shops aus Neukölln auch der Nachweis der Gewerbeanzeige beim Ordnungsamt Neukölln. Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer die erste Einschätzung.

3

Erstberatung bei einer IT-Kanzlei in Neukölln vereinbaren

Wählen Sie im Verzeichnis eine Kanzlei mit Schwerpunkt IT-Recht und rufen Sie direkt an. Für Verbraucherinnen und Verbraucher beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, wenn keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde (§ 34 Abs. 1 RVG). Schildern Sie am Telefon die laufenden Fristen – gerade bei einer einstweiligen Verfügung, bei der die Gerichte eine zügige Antragstellung verlangen, zählt jeder Tag.

4

Vergütung festlegen: RVG-Gebühr oder Stundenhonorar

Bei Abmahnungen und Klagen rechnen Kanzleien meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, dessen Gebühren vom Gegenstandswert abhängen. Bei der Gestaltung von Softwareverträgen, AGB oder Datenschutzdokumentation wird häufig ein Stundenhonorar vereinbart, dessen Höhe frei verhandelt wird. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten vor der Beauftragung schriftlich nennen und klären Sie, ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt.

5

Mandat erteilen und Reaktion auf die Gegenseite abstimmen

Nach Vollmachtserteilung übernimmt die Kanzlei die Kommunikation: Sie prüft, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis abgegeben wird, verhandelt über die Kostenerstattung oder weist unberechtigte Ansprüche zurück. Bei Domainkonflikten sichert ein DENIC-Dispute-Eintrag die Domain während des Streits. Für Handelsregisterfragen rund um Firmierung und Online-Auftritt ist berlinweit das Amtsgericht Charlottenburg als Registergericht zuständig.

6

Gerichtliches Verfahren: vom Amtsgericht Neukölln bis zum Kammergericht

Kommt keine Einigung zustande, hängt der Gerichtsweg vom Streitwert ab, soweit die Sache nicht ohne Rücksicht auf den Wert dem Landgericht zugewiesen ist – etwa Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen im Internet (§ 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG): bis 10.000 Euro das Amtsgericht – für den Bezirk Neukölln das Amtsgericht Neukölln, für Urheberrechtsstreitsachen gegebenenfalls ein gesondert zugewiesenes Gericht (§ 105 UrhG) –, darüber das Landgericht Berlin II (§ 23 Nr. 1, § 71 Abs. 1 GVG). Gegen Urteile des Amtsgerichts geht die Berufung zum Landgericht (§ 72 Abs. 1 GVG), gegen Urteile des Landgerichts zum Kammergericht (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG).

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Dieser Text ist KI-erzeugt und wurde nicht von einem Menschen gelesen. Redaktionsgrundsätze · Fehler melden

Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Anwaltskosten im IT-Recht folgen dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Maßgeblich ist der Gegenstandswert, also der wirtschaftliche Wert der Sache. Unterlassungsansprüche im Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht werden vom Gericht nach den Umständen des Einzelfalls bewertet; IT-Projektstreitigkeiten richten sich nach dem Auftragswert. Bei urheberrechtlichen Abmahnungen gegen Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa wegen Filesharings, deckelt § 97a Abs. 3 UrhG den Gegenstandswert für die Abmahnkosten auf 1.000 Euro.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung (Verbraucher, ohne Vergütungsvereinbarung, § 34 RVG)max. 190 € zzgl. USt
Erstattungsfähige Abmahnkosten bei Filesharing-Abmahnung gegen Verbraucher (Gegenstandswert 1.000 €)rund 141 € netto (ca. 168 € brutto)
1,3-Geschäftsgebühr bei 10.000 € Gegenstandswert (inkl. Auslagenpauschale)rund 870 € netto
IT-Vertragsgestaltung (Software, AGB, Datenschutz)frei zu vereinbarendes Stundenhonorar

Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Beratungshilfe beim Amtsgericht seines Wohnorts beziehungsweise für ein Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt IT-Streitigkeiten je nach Tarif; Urheber- und Wettbewerbssachen sind häufig ausgeschlossen, Vertragsstreitigkeiten dagegen oft gedeckt – vor der Beauftragung lohnt die Deckungsanfrage.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Fristen markieren: Notieren Sie das Zustelldatum der Abmahnung und die im Abmahnschreiben gesetzte Frist – daran richtet sich die gesamte Strategie aus.
  • Nichts vorschnell unterschreiben: Die beigefügte Unterlassungserklärung bindet in der Regel unbefristet und ist strafbewehrt; ob eine modifizierte Fassung genügt, klärt die Kanzlei.
  • Abmahnschreiben komplett sichern: Original mit Anlagen und Umschlag aufbewahren – aus dem Poststempel ergibt sich die tatsächlich verbleibende Reaktionszeit.
  • Verträge und AGB zusammenstellen: Software-, Hosting-, Agentur- oder Lizenzverträge zeigen, welche Leistungen geschuldet waren und wer Rechte an Code nach § 69a UrhG hält.
  • Beweise dokumentieren: Screenshots mit Datum, Server-Logs, E-Mail-Verläufe und Versionsstände sichern, bevor Inhalte offline gehen.
  • Impressum kontrollieren: Prüfen Sie Ihren Auftritt auf die Pflichtangaben nach § 5 DDG – fehlende Angaben sind ein häufiger Abmahngrund für Händler im Bezirk.
  • Datenpanne gemeldet? Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist die Meldung an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Bekanntwerden zu erstatten, es sei denn, ein Risiko für Betroffene ist unwahrscheinlich (Art. 33 DSGVO); Betroffene können nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz fordern.
  • Domaindaten bereithalten: Bei Domainstreit die DENIC-Registrierungsdaten und Nachweise zur eigenen Namensnutzung nach § 12 BGB mitbringen.
  • Rechtsschutzversicherung prüfen: Police und Versicherungsnummer mitnehmen; ob Urheber- oder Wettbewerbsstreitigkeiten gedeckt sind, hängt vom Tarif ab.
  • Gewerbeunterlagen für Händler: Online-Händlerinnen und -Händler aus Neukölln sollten die Gewerbeanzeige beim Ordnungsamt Neukölln und Umsatzunterlagen griffbereit haben – sie fließen in die Streitwertschätzung ein.
Häufige Fragen

FAQ zu IT-Recht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Wie viele Anwältinnen und Anwälte für IT-Recht gibt es in Berlin-Neukölln?
Im Verzeichnis von anwaltvergleich.de steht 1 Anwältin oder Anwalt für IT-Recht in Berlin-Neukölln.
Wie viele davon sind Fachanwältinnen oder Fachanwälte für IT-Recht?
0 der 1 Einträge (0 %) führen laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK den Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für IT-Recht.
In wie vielen Kanzleien arbeiten sie?
Der Eintrag gehört zu 1 Kanzlei.
Was kostet die Erstberatung bei einem IT-Rechtsanwalt in Neukölln?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, solange keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird (§ 34 Abs. 1 RVG); mit einer Vereinbarung kann ein anderes Honorar gelten. Für Unternehmen – etwa Online-Händler oder Agenturen aus Neukölln – gilt der Deckel nicht, hier wird das Honorar vereinbart. Klären Sie den Preis am besten schon beim ersten Anruf, bevor Sie den Termin vereinbaren.
Wie finde ich über diese Seite eine Kanzlei für IT-Recht in Neukölln?
Im Verzeichnis weiter unten auf dieser Seite sind Kanzleien für IT-Recht mit Anschrift und Telefonnummer aufgeführt; gesucht wird nach Rechtsgebiet und Ort. Wählen Sie eine passende Kanzlei aus und nehmen Sie direkt Kontakt auf – telefonisch oder per Besuch in der Kanzlei. Nennen Sie dabei gleich laufende Fristen, etwa die Frist aus einer Abmahnung, damit die Kanzlei die Dringlichkeit einordnen kann.
Welches Gericht ist bei einem IT-Streit in Neukölln zuständig und wie läuft das Verfahren ab?
Die Zuständigkeit der Berliner Amtsgerichte richtet sich nach dem Ortsteil, nicht nach dem Verwaltungsbezirk: Für den Bezirk Neukölln mit den Ortsteilen Britz, Buckow, Gropiusstadt, Neukölln und Rudow ist grundsätzlich das Amtsgericht Neukölln in der Karl-Marx-Straße 77/79 zuständig; für Urheberrechtsstreitsachen kann in Berlin ein gesondert zugewiesenes Gericht zuständig sein (§ 105 UrhG). Bis 10.000 Euro Streitwert entscheidet das Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG), darüber das Landgericht Berlin II (§ 71 Abs. 1 GVG); ohne Rücksicht auf den Streitwert ist das Landgericht unter anderem für Ansprüche aus Veröffentlichungen im Internet zuständig (§ 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG); gegen Urteile des Amtsgerichts geht die Berufung zum Landgericht (§ 72 Abs. 1 GVG), gegen Urteile des Landgerichts zum Kammergericht (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG). Gerichtliche Mahnverfahren bearbeitet zentral das Amtsgericht Wedding für ganz Berlin und Brandenburg.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung einen IT-Rechtsstreit?
Das hängt vom Tarif ab: Streitigkeiten aus IT- und Softwareverträgen fallen oft unter den Vertragsrechtsschutz, während Urheber- und Wettbewerbssachen – also gerade Abmahnungen nach § 97 UrhG – in vielen Policen ausgeschlossen sind. Lassen Sie vor der Beauftragung eine Deckungsanfrage stellen; viele Kanzleien übernehmen das. Ohne Versicherung kommen für Geringverdienende Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht.
Lohnt sich anwaltliche Hilfe auch bei einer kleinen Filesharing-Abmahnung?
Ja, gerade dort: Zwar ist der Gegenstandswert für die Abmahnkosten gegenüber Verbrauchern auf 1.000 Euro gedeckelt (§ 97a Abs. 3 UrhG), sodass die erstattungsfähigen Abmahnkosten entsprechend niedrig ausfallen, sofern dieser Wert nicht im Einzelfall unbillig ist (§ 97a Abs. 3 S. 4 UrhG). Das eigentliche Risiko liegt aber in der strafbewehrten Unterlassungserklärung, die in der Regel unbefristet bindet, und in oft überhöhten Schadensersatzforderungen. Eine Anwältin oder ein Anwalt prüft, ob eine modifizierte Erklärung genügt und welche Forderungen Sie nicht zahlen müssen.
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1 Anwältin oder Anwalt für IT-Recht in Berlin-Neukölln, davon 0 Fachanwälte (0 %), 1 Kanzlei. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Reihenfolge: Kanzleien mit gebuchtem Profil stehen oben und sind als „Anzeige“ gekennzeichnet, danach entscheidet die Nähe zum Ort.

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Freiwillig, hilft der Kanzlei bei der Einschätzung.

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