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IT-Recht — was Sie wissen sollten

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Eine Abmahnung wegen unlizenzierter Bilder auf der Firmenwebsite, ein gescheitertes Softwareprojekt, ein Wettbewerber, der sich Ihren Namen als Domain gesichert hat: In Frankfurt am Main treffen solche Konflikte auf eine Stadt mit rund 775.790 Einwohnerinnen und Einwohnern, in der mit dem Internetknoten DE-CIX und einer dichten Rechenzentrumslandschaft ein erheblicher Teil des deutschen Datenverkehrs zusammenläuft. Wer hier Software vertreibt, Hosting anbietet oder einen Onlineshop betreibt, ist von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen nach § 97 UrhG ebenso betroffen wie von Nachfragen der Datenschutzaufsicht in Hessen.

Für die Durchsetzung zählt der Streitwert: Zivilrechtliche IT-Streitigkeiten bis 10.000 Euro gehören seit dem 1. Januar 2026 vor das Amtsgericht Frankfurt am Main, darüber entscheidet nach § 23 Nr. 1 GVG das Landgericht Frankfurt am Main — beide Gerichte sitzen in der Gerichtsstraße 2 in 60313 Frankfurt am Main. Berufungen gehen an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main an der Zeil 42. Weil Lizenz- und Projektstreitigkeiten rasch fünfstellige Werte erreichen, ist das Landgericht in der Praxis die häufigere Instanz; dort besteht zudem Anwaltszwang.

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für IT-Recht arbeitet täglich mit den Normen, die den Ausschlag geben: § 69a UrhG stellt Computerprogramme unter urheberrechtlichen Schutz, § 5 DDG verlangt seit Mai 2024 ein vollständiges Impressum auf geschäftlichen Websites, Art. 82 DSGVO gibt Betroffenen einen eigenen Schadensersatzanspruch, und § 312i BGB regelt die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. Diese Verzahnung von Urheber-, Vertrags- und Datenschutzrecht unterscheidet IT-Mandate von allgemeiner Zivilrechtsberatung.

Der nächste Schritt ist die Anfrage über das Formular auf dieser Seite: Schildern Sie den Sachverhalt, nennen Sie laufende Fristen — bei Abmahnungen meist 7 bis 14 Tage — und laden Sie die Schreiben hoch. Sie erhalten Rückmeldung von IT-Rechtsanwältinnen und IT-Rechtsanwälten, die im Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main tätig sind.

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Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

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Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Anwaltskosten im IT-Recht folgen dem RVG und richten sich nach dem Gegenstandswert: Je höher der wirtschaftliche Wert von Unterlassung, Lizenz oder Projekt, desto höher die Gebühr. Alternativ wird bei Vertragsgestaltung ein Stundenhonorar vereinbart. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG gedeckelt.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG)bis 190 € zzgl. USt
Urheberrechtliche Abmahnung gegen Verbraucher, gedeckelter Wert 1.000 € (§ 97a Abs. 3 UrhG)rund 141 € netto (ca. 168 € brutto)
Außergerichtliche Vertretung, Gegenstandswert 10.000 € (1,3-Geschäftsgebühr)rund 870 € netto inkl. Auslagenpauschale
IT-Vertragsgestaltung nach Stundenhonorar200 – 350 € je Stunde
IT-Projektstreit nach Auftragswert (fünf- bis sechsstellig)nach RVG-Tabelle zum Gegenstandswert

Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Beratungshilfe beim Amtsgericht Frankfurt am Main; für ein Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht Frankfurt am Main kommt Prozesskostenhilfe in Betracht, die Erfolgsaussichten voraussetzt. Beides gilt nur für natürliche Personen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Abmahnungen und IT-Streitigkeiten häufig nur eingeschränkt, weil gewerbliche Tätigkeit und Urheberrechtsverletzungen oft ausgeschlossen sind — die Deckungsanfrage stellt die Kanzlei vor der Beauftragung.

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Häufige Fragen

FAQ zu IT-Recht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem IT-Rechtsanwalt in Frankfurt am Main?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt; viele Frankfurter Kanzleien rechnen das Honorar bei einem anschließenden Mandat an. Unternehmen und Selbstständige vereinbaren dagegen meist ein Stundenhonorar, im IT-Recht üblicherweise zwischen 200 und 350 Euro. Was die weitere Vertretung kostet, hängt vom Gegenstandswert ab: Bei 10.000 Euro liegt die 1,3-Geschäftsgebühr nach der seit Juni 2025 geltenden RVG-Tabelle bei rund 870 Euro netto inklusive Auslagenpauschale.
Was passiert, nachdem ich das Anfrageformular abgeschickt habe?
Ihre Schilderung samt Abmahnung, Vertrag oder Behördenschreiben geht an IT-Rechtsanwältinnen und IT-Rechtsanwälte, die im Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main tätig sind. Sie erhalten Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung und einem Terminvorschlag für die Erstberatung. Geben Sie laufende Fristen unbedingt an — bei Abmahnungen sind das häufig nur 7 bis 14 Tage. Erst nach Vollmacht und Vergütungsvereinbarung beginnt die Vertretung nach außen; vorher entstehen Ihnen über die Anfrage keine Kosten.
Welches Gericht in Frankfurt am Main entscheidet über meinen IT-Streit?
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten bis 10.000 Euro Streitwert entscheidet das Amtsgericht Frankfurt am Main, darüber nach § 23 Nr. 1 GVG das Landgericht Frankfurt am Main; beide sitzen in der Gerichtsstraße 2 in 60313 Frankfurt am Main. Vor dem Landgericht müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Berufungen und Beschwerden gehen an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main an der Zeil 42. Weil Lizenz- und Projektstreitigkeiten schnell fünfstellige Werte erreichen, landen IT-Verfahren häufig direkt beim Landgericht.
Welche Fristen sind im IT-Recht besonders kritisch?
Drei Fristen entscheiden regelmäßig über den Ausgang: Eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung setzt meist 7 bis 14 Tage; verstreicht sie ungenutzt, droht der Verfügungsantrag. Im Wettbewerbsumfeld gilt für die Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung regelmäßig die Monatsfrist ab Kenntnis — das kann auch zu Ihren Gunsten wirken. Nach einer Datenpanne bleiben Ihnen gemäß Art. 33 DSGVO 72 Stunden für die Meldung an die Aufsichtsbehörde in Hessen, unabhängige Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben davon unberührt.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung eine Abmahnung oder einen Domainstreit?
Häufig nicht: Viele Policen schließen Urheberrechtsverletzungen sowie Streitigkeiten aus gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit aus, und genau darum geht es bei Abmahnungen, Domainkonflikten nach § 12 BGB oder Impressumsverstößen nach § 5 DDG. Prüfen lässt sich das nur im Einzelfall über eine Deckungsanfrage, die die Kanzlei vor der Beauftragung stellt. Bleibt die Deckung aus, kommen für Privatpersonen Beratungshilfe über das Amtsgericht Frankfurt am Main und für ein Verfahren Prozesskostenhilfe in Betracht.
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