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IT-Recht in Stuttgart

Eine Abmahnung wegen eines fehlerhaften Impressums, ein gescheitertes Softwareprojekt oder ein Datenleck im Online-Shop: In Stuttgart mit seinen rund 633.484 Einwohnern treffen solche Fälle Selbstständige genauso wie die IT-Abteilungen der Zulieferer- und Maschinenbaubetriebe der Region. Gerade weil in und um Stuttgart viel Individualsoftware für die Automobil- und Fertigungsindustrie entwickelt wird, drehen sich Mandate häufig um Nutzungsrechte am Quellcode: Computerprogramme sind nach § 69a UrhG wie Sprachwerke geschützt, und Rechte gehen nur so weit über, wie der Vertrag es ausdrücklich regelt.

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IT-Recht — was Sie wissen sollten

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Wo Ihr Fall verhandelt wird, hängt vom Streitwert ab. Bis 10.000 Euro entscheidet das Amtsgericht Stuttgart, darüber das Landgericht Stuttgart (§ 23 Nr. 1 GVG, seit dem 1. Januar 2026). Weil Unterlassungsansprüche aus Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht typischerweise mit 10.000 bis 50.000 Euro bewertet werden, landen die meisten IT-Streitigkeiten aus Stuttgart beim Landgericht, wo Anwaltszwang besteht. Berufungen prüft das Oberlandesgericht Stuttgart. Wird eine Privatperson aus Stuttgart wegen Filesharing verklagt, bleibt es dagegen beim Amtsgericht am Wohnsitz.

Beim Datenschutz kommt eine Besonderheit für Baden-Württemberg hinzu: Zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart. Nach einer Datenpanne bleiben nur 72 Stunden für die Meldung (Art. 33 DSGVO), und Betroffene können nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz verlangen. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für IT-Recht ordnet ein, ob überhaupt gemeldet werden muss, und formuliert die Stellungnahme gegenüber der Behörde.

Der nächste Schritt: Schildern Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite und nennen Sie dabei die gesetzte Frist. Bei Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung liegt sie meist zwischen 7 und 14 Tagen – unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Sie erhalten Rückmeldung von einer IT-Rechtsanwältin oder einem IT-Rechtsanwalt in Stuttgart, die oder der den Fall kurzfristig übernehmen kann.

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IT-Recht — die ersten Schritte

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1

Fall einordnen: Abmahnung, Projektstreit oder Datenpanne?

Ordnen Sie zuerst zu, worum es geht: Abmahnung wegen Impressum, AGB oder Bildrechten, Streit über ein gescheitertes IT-Projekt, Domainkonflikt oder Meldepflicht nach einem Datenleck. Davon hängen Frist, Gegenstandswert und zuständiges Gericht in Stuttgart ab. Ein Wettbewerbsverstoß gegenüber einem Konkurrenten aus der Region wird anders behandelt als ein Filesharing-Vorwurf gegen Sie als Privatperson. Notieren Sie das Datum, an dem Sie von dem Vorwurf erfahren haben – im Wettbewerbsumfeld gilt für die einstweilige Verfügung regelmäßig die Monatsfrist ab Kenntnis.

2

Screenshots, Logfiles und Verträge beweissicher sichern

Sichern Sie den Stand Ihrer Website oder Ihres Shops als datierte Screenshots, dazu Server- und Zugriffslogs, Lizenzschlüssel, Rechnungen sowie das Abmahnschreiben samt Umschlag mit Poststempel. Bei Projektstreitigkeiten gehören Lastenheft, Pflichtenheft, Abnahmeprotokolle und Änderungsanforderungen dazu. E-Mail-Verläufe bitte vollständig exportieren, nicht als Ausschnitt. Bei Domainkonflikten kommt der Whois-Auszug hinzu; ein DENIC-Dispute-Eintrag sichert die Domain, solange gestritten wird. Diese Unterlagen entscheiden später vor dem Landgericht Stuttgart über die Beweislage.

3

Erstberatung: Frist, Risiko und Verhandlungsspielraum klären

In der Erstberatung geht es nicht um Rechtsgeschichte, sondern um Ihre Optionen: Ist die Abmahnung berechtigt, genügt eine modifizierte Unterlassungserklärung, lohnt sich eine Schutzschrift, oder ist Schweigen das größere Risiko? Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer gedeckelt. Unternehmen aus dem Stuttgarter Raum vereinbaren häufig direkt ein Stundenhonorar, weil sich ein IT-Projektvertrag selten in einer halben Stunde prüfen lässt.

4

Kostenrahmen festlegen: Gegenstandswert oder Stundensatz

Klären Sie vor der Mandatserteilung, wonach abgerechnet wird. Streitige Unterlassungssachen laufen über den Gegenstandswert nach RVG, Vertragsgestaltung und Projektbegleitung meist über Stundensätze von 200 bis 350 Euro. Lassen Sie sich die Vergütungsvereinbarung schriftlich geben und fragen Sie nach dem Kostenrisiko der zweiten Instanz, falls der Fall bis zum Oberlandesgericht Stuttgart geht. Melden Sie den Vorgang parallel Ihrer Rechtsschutzversicherung, damit die Deckungsanfrage nicht an einer Frist scheitert.

5

Mandat erteilen und Fristsachen sofort abwehren

Mit der Vollmacht übernimmt die Kanzlei die Kommunikation mit der Gegenseite. Typische erste Schritte sind eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, die Zurückweisung überhöhter Abmahnkosten – bei Filesharing gegen Verbraucher ist der Gegenstandswert nach § 97a Abs. 3 UrhG auf 1.000 Euro gedeckelt –, die Korrektur der Pflichtangaben nach § 5 DDG oder die fristgerechte Meldung an die Aufsichtsbehörde in Stuttgart. Ab diesem Zeitpunkt laufen alle Fristen über die Kanzlei.

6

Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht Stuttgart

Lässt sich der Streit außergerichtlich nicht lösen, folgen Klage oder einstweilige Verfügung. Bis 10.000 Euro Streitwert entscheidet das Amtsgericht Stuttgart, darüber das Landgericht Stuttgart; Rechtsmittel gehen an das Oberlandesgericht Stuttgart. Bei Verstößen im Fernabsatzhandel – etwa fehlenden Informationspflichten und der Bestellbutton-Vorgabe aus § 312i BGB – geht es meist um mehrere Beanstandungen gleichzeitig, die im Verfahren einzeln abgearbeitet und bewertet werden.

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Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
  • Landgericht Stuttgart, Urbanstraße 20, 70182 Stuttgart
  • Oberlandesgericht Stuttgart, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 06.06.2026.

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Anwaltliche Vergütung im IT-Recht richtet sich entweder nach dem Gegenstandswert gemäß RVG oder nach einer Vergütungsvereinbarung mit Stundensatz. Der Gegenstandswert bemisst das wirtschaftliche Interesse: Bei Unterlassungsansprüchen aus Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht liegt er typischerweise zwischen 10.000 und 50.000 Euro, bei IT-Projektstreitigkeiten richtet er sich nach dem Auftragswert und erreicht oft fünf- bis sechsstellige Beträge. Für die außergerichtliche Vertretung fällt in der Regel eine 1,3-Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale an.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG)max. 190 € netto zzgl. USt.
Außergerichtliche Vertretung, Gegenstandswert 10.000 € (1,3-Geschäftsgebühr inkl. Auslagenpauschale)rund 870 € netto
Erstattungsfähige Abmahnkosten bei Filesharing gegen Verbraucher (§ 97a Abs. 3 UrhG, gedeckelt auf 1.000 €)rund 141 € netto (ca. 168 € brutto)
IT-Vertragsgestaltung und Projektbegleitung (Stundenhonorar)200–350 € netto je Stunde
IT-Projekt- und Lizenzstreitnach Auftragswert, oft fünf- bis sechsstelliger Streitwert

Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnsitz beantragen – für Stuttgarterinnen und Stuttgarter also beim Amtsgericht Stuttgart – und für ein gerichtliches Verfahren Prozesskostenhilfe bei dem Gericht, das die Sache entscheidet. Beides setzt Bedürftigkeit und hinreichende Erfolgsaussicht voraus und gilt praktisch nur für Privatpersonen, nicht für gewerbliche IT-Streitigkeiten. Klären Sie außerdem früh die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung: Urheber- und Wettbewerbsrecht sind häufig ausgeschlossen, während Vertrags- und Schadensersatzstreitigkeiten je nach Baustein übernommen werden.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Frist notieren: Schreiben Sie das Zugangsdatum und die gesetzte Frist auf das Abmahnschreiben. Bei strafbewehrten Unterlassungserklärungen sind 7 bis 14 Tage üblich, und die Frist läuft auch über Feiertage.
  • Abmahnschreiben vollständig einreichen: Alle Seiten inklusive Anlagen, Vollmacht der Gegenseite und beigefügtem Erklärungsentwurf. Der Entwurf ist meist zu weit gefasst und wird nie ungeprüft unterschrieben.
  • Datierte Screenshots: Sichern Sie den beanstandeten Zustand Ihrer Website, Ihres Shops oder Ihres Marktplatz-Angebots, bevor Sie etwas ändern. Nachträgliche Korrekturen lassen sich sonst nicht belegen.
  • Verträge und Lizenzen zusammenstellen: Softwareentwicklungs-, Wartungs- und SaaS-Verträge samt Nutzungsrechteklauseln. Nach § 69a UrhG ist der Code geschützt; wer welche Rechte hat, ergibt sich allein aus dem Vertragstext.
  • Impressum prüfen (§ 5 DDG): Seit Mai 2024 gilt § 5 DDG als Nachfolger des § 5 TMG. Kontrollieren Sie Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Registernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Domain- und Namensrechte klären (§ 12 BGB): Bei Streit um eine Domain sind Whois-Auszug, Registrierungsdatum und Nachweise zur eigenen Namens- oder Kennzeichennutzung entscheidend. Ein DENIC-Dispute-Eintrag sichert die Domain während des Verfahrens.
  • Datenpanne dokumentieren (Art. 33 DSGVO): Halten Sie Zeitpunkt der Kenntnis, betroffene Datenkategorien und Gegenmaßnahmen fest. Für die Meldung an die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg bleiben nur 72 Stunden.
  • Gegenstandswert einschätzen: Notieren Sie Auftragsvolumen, entgangenen Umsatz oder Projektsumme. Daraus ergibt sich, ob das Amtsgericht Stuttgart oder das Landgericht Stuttgart zuständig wäre und wie hoch das Kostenrisiko ausfällt.
  • Rechtsschutzversicherung anfragen: Halten Sie Policennummer und Bedingungen bereit. Urheber-, Wettbewerbs- und gewerbliche IT-Streitigkeiten sind in vielen Verträgen ausgeschlossen oder nur mit Zusatzbaustein gedeckt.
  • Ziel benennen: Sagen Sie im Erstgespräch, worauf es Ihnen ankommt – Kosten begrenzen, Vertragsstrafe vermeiden, Domain behalten oder das Projekt retten. Die Strategie richtet sich danach.
Häufige Fragen

FAQ zu IT-Recht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem IT-Rechtsanwalt in Stuttgart?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer gedeckelt, also rund 226 Euro brutto. Unternehmen und Selbstständige aus dem Stuttgarter Raum vereinbaren dagegen meist ein Stundenhonorar zwischen 200 und 350 Euro netto, weil die Prüfung eines Softwareentwicklungs- oder SaaS-Vertrags mehr Zeit braucht. Wird die Kanzlei anschließend außergerichtlich tätig, richtet sich die Vergütung nach dem Gegenstandswert; die Beratungsgebühr wird in vielen Fällen angerechnet. Fragen Sie die Anrechnung ausdrücklich ab.
Was passiert, nachdem ich das Anfrageformular abgeschickt habe?
Ihre Schilderung geht an eine IT-Rechtsanwältin oder einen IT-Rechtsanwalt in Stuttgart, die oder der zunächst prüft, ob eine Vertretung möglich ist und keine Interessenkollision besteht. Danach melden sich Kanzleimitarbeitende zur Terminvereinbarung und fragen die Unterlagen ab: Abmahnschreiben, Vertrag, Screenshots, Logfiles. Nennen Sie in der Anfrage unbedingt die laufende Frist – bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sind das meist 7 bis 14 Tage, bei einer Datenpanne nur 72 Stunden bis zur Meldung an die Aufsichtsbehörde. Erst mit der Vollmacht tritt die Kanzlei nach außen auf.
Welche Fristen sind im IT-Recht besonders kritisch?
Drei Fristen entscheiden regelmäßig über den Ausgang. Erstens die Abmahnfrist von meist 7 bis 14 Tagen: Läuft sie ohne Reaktion ab, folgt oft ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Stuttgart. Zweitens die Dringlichkeit für die einstweilige Verfügung selbst – im Wettbewerbsumfeld gilt regelmäßig die Monatsfrist ab Kenntnis des Verstoßes. Drittens die 72-Stunden-Meldefrist nach Art. 33 DSGVO gegenüber der Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg. Wer eine Frist verstreichen lässt, verliert meist nicht den Anspruch, aber den Verhandlungsspielraum.
Welches Gericht in Stuttgart entscheidet über meinen IT-Rechtsfall?
Maßgeblich ist der Streitwert. Bis 10.000 Euro ist das Amtsgericht Stuttgart zuständig, darüber das Landgericht Stuttgart – so regelt es § 23 Nr. 1 GVG seit dem 1. Januar 2026. Da Unterlassungsansprüche aus Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht üblicherweise mit 10.000 bis 50.000 Euro angesetzt werden, landen die meisten IT-Verfahren beim Landgericht, wo Sie sich anwaltlich vertreten lassen müssen. Gegen dessen Urteil ist die Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart möglich. Filesharing-Klagen gegen Privatpersonen bleiben beim Amtsgericht am Wohnsitz.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung eine Abmahnung im IT-Recht?
Häufig nicht. Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht sind in vielen Policen ausgeschlossen, ebenso Streitigkeiten aus selbstständiger Tätigkeit ohne Firmen-Rechtsschutz. Bei Vertrags- und Schadensersatzstreitigkeiten rund um ein gescheitertes IT-Projekt greift der Vertragsrechtsschutz dagegen oft. Lassen Sie die Deckungsanfrage stellen, bevor Kosten entstehen, und legen Sie das Abmahnschreiben bei. Wird abgelehnt, bleiben Beratungshilfe über das Amtsgericht Stuttgart und Prozesskostenhilfe als Option für Privatpersonen mit geringem Einkommen. Ein Erfolgshonorar ist nach § 4a RVG nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig.
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