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Zivilrecht in München

Ob Streit um einen mangelhaften Gebrauchtwagen, offene Rechnungen, Schadensersatz nach einem Unfall oder Ärger mit Nachbarn im dicht bebauten Stadtgebiet — zivilrechtliche Konflikte treffen viele der rund 1.510.378 Menschen in der bayerischen Landeshauptstadt. Für Ansprüche bis 10.000 Euro Streitwert ist seit dem 1.1.2026 das Amtsgericht München in der Pacellistraße 5 zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG), darüber das Landgericht. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Zivilrecht in München ordnet Ihren Fall rechtlich ein und benennt Ihre Erfolgsaussichten.

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Zivilrecht — was Sie wissen sollten

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Vor dem Landgericht München I in der Prielmayerstraße 7 gilt bei höheren Streitwerten Anwaltszwang (§ 78 ZPO); Berufungen prüft das Oberlandesgericht München in der Prielmayerstraße 5. Welche Ansprüche Ihnen zustehen, ergibt sich häufig aus dem Kaufrecht (§ 433 BGB, § 437 BGB) oder aus Schadensersatz (§ 823 BGB, § 280 BGB). Entscheidend ist die Verjährung: Die regelmäßige Frist beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres der Anspruchsentstehung (§§ 195, 199 BGB), bei kaufrechtlichen Mängelrechten oft nur zwei Jahre.

Wer in München eine auf Zivilrecht spezialisierte Kanzlei mandatiert, profitiert von der Vertrautheit mit den Abläufen am Amtsgericht München und am Landgericht München I. Gerade bei Streitwerten zwischen 500 und 10.000 Euro — etwa bei Kauf- und Nachbarstreitigkeiten — kommt es auf die richtige Frist- und Beweisführung an. Eine spezialisierte Zivilrechtsanwältin oder ein Zivilrechtsanwalt prüft, ob sich Aufwand und Kostenrisiko lohnen.

Der nächste Schritt ist einfach: Schildern Sie Ihren Fall über das Anfrageformular auf dieser Seite. Sie werden mit einer passenden Kanzlei in München in Verbindung gebracht, die Ihren Sachverhalt einordnet und den Weg über eine außergerichtliche Lösung, das Mahnverfahren oder eine Klage vor den Münchner Gerichten mit Ihnen bespricht.

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Schritt für Schritt

Zivilrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Situation rechtlich einordnen

Zunächst klären Sie, welche Rechtsgrundlage greift und wie hoch der Streitwert ist. Das entscheidet über die Zuständigkeit: Bis 10.000 Euro urteilt das Amtsgericht München, darüber das Landgericht München I (§ 23 Nr. 1 GVG). Notieren Sie, wann der Anspruch entstanden ist — die regelmäßige Verjährung von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB) kann bereits laufen. Eine zivilrechtliche Ersteinschätzung ordnet Ihre Chancen realistisch ein.

2

Unterlagen sammeln

Tragen Sie alle Belege zusammen: Verträge, Rechnungen, E-Mails, Fotos von Mängeln, Kündigungen und Fristsetzungen. Bei einem Kauf ist der Nachweis der Ablieferung wichtig, weil Mängelrechte zwei Jahre ab Ablieferung verjähren (§ 438 BGB). Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser kann Ihre Münchner Anwältin oder Ihr Anwalt den Fall mit Blick auf das Amtsgericht München bewerten. Ordnen Sie die Dokumente chronologisch — das spart Beratungszeit und Kosten.

3

Erstberatung wahrnehmen

In der Erstberatung schildern Sie den Sachverhalt und erhalten eine erste rechtliche Einordnung. Für Verbraucher ist diese Beratung gesetzlich auf höchstens 190 Euro netto begrenzt (§ 34 Abs. 1 RVG), sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird. Viele Kanzleien in München vereinbaren stattdessen eigene Pauschalen. Fragen Sie, ob sich vor einer Klage am Landgericht München I eine außergerichtliche Lösung oder das gerichtliche Mahnverfahren anbietet — gerade bei unbestrittenen Geldforderungen.

4

Kosten klären

Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten offenlegen. Die RVG-Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert; bei 5.000 Euro fällt außergerichtlich eine 1,3-Geschäftsgebühr von rund 460 Euro netto zzgl. 20 Euro Auslagenpauschale an. Unterliegen Sie vor dem Amtsgericht München oder dem Landgericht München I, tragen Sie zusätzlich Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt (§ 91 ZPO). Klären Sie eine mögliche Rechtsschutzversicherung sowie Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

5

Mandat erteilen

Sind Sie überzeugt, erteilen Sie das Mandat schriftlich per Vollmacht. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt fordert die Gegenseite dann mit Fristsetzung zur Zahlung, Nacherfüllung oder Unterlassung auf (§ 1004 BGB). Weil in München und im Umland viele Verträge geschlossen werden, richtet sich die örtliche Zuständigkeit oft nach Wohn- oder Erfüllungsort. Erst wenn die außergerichtliche Aufforderung erfolglos bleibt, folgt der Gang zum Gericht.

6

Ablauf des Verfahrens

Kommt es zur Klage, reicht Ihre Kanzlei diese beim zuständigen Gericht ein — bei höheren Streitwerten beim Landgericht München I mit Anwaltszwang (§ 78 ZPO). Es folgen Schriftsatzwechsel, mündliche Verhandlung und Urteil; über Berufungen entscheidet das Oberlandesgericht München. Verzögerungen durch die Auslastung der Münchner Gerichte sind möglich. Ein Schadensersatz kann materielle und immaterielle Schäden umfassen (§ 253 BGB), etwa Schmerzensgeld.

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Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München
  • Landgericht München I, Prielmayerstraße 7, 80335 München
  • Oberlandesgericht München, Prielmayerstraße 5, 80335 München

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 14.06.2026.

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Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Anwaltskosten im Zivilrecht richten sich nach dem Gegenstandswert: Je höher der Streitwert, desto höher die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Für Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt; für die weitere Vertretung gelten die Werte der seit Juni 2025 gültigen Gebührentabelle. Die folgenden Beträge sind Anhaltspunkte für Verfahren vor dem Amtsgericht München und dem Landgericht München I.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG)bis 190 € netto zzgl. USt.
Außergerichtliche Vertretung, 1,3-Geschäftsgebühr (5.000 € Streitwert)rund 460 € netto + 20 € Auslagen
Verlorener Prozess 1. Instanz inkl. Gerichts- und Gegnerkosten (5.000 € Streitwert)ca. 2.500–3.000 €
Typische Streitwerte am Amtsgericht München (Kauf, Nachbarstreit)500–10.000 €

Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, hat bei geringem Einkommen Anspruch auf Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und auf Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt bei entsprechender Deckung Anwalts- und Gerichtskosten — holen Sie vor der Beauftragung eine Deckungszusage ein.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Streitwert einschätzen: Überschlagen Sie den Wert Ihres Anspruchs — er entscheidet, ob das Amtsgericht München (bis 10.000 Euro) oder das Landgericht München I zuständig ist.
  • Verjährung prüfen: Halten Sie fest, wann der Anspruch entstand; die regelmäßige Frist von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB) und die zweijährige Mängelfrist (§ 438 BGB) sind schnell erreicht.
  • Unterlagen ordnen: Legen Sie Verträge, Rechnungen, Schriftverkehr und Fotos chronologisch ab, damit die Kanzlei zügig bewerten kann.
  • Fristsetzungen dokumentieren: Notieren Sie, ob und wann Sie der Gegenseite bereits eine Frist zur Nacherfüllung oder Zahlung gesetzt haben.
  • Rechtsschutzversicherung klären: Prüfen Sie Police und Deckungszusage, bevor Kosten für ein Verfahren vor den Münchner Gerichten entstehen.
  • Ziel festlegen: Überlegen Sie, ob Sie Zahlung, Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Unterlassung (§ 1004 BGB) durchsetzen wollen.
  • Gegenseite benennen: Halten Sie Name und ladungsfähige Anschrift der Gegenpartei bereit — für Klage oder Mahnverfahren unverzichtbar.
  • Kostenrahmen abstecken: Klären Sie Budget und Kostenrisiko, denn der Unterlegene trägt die Verfahrenskosten (§ 91 ZPO).
  • Mahnverfahren erwägen: Bei unbestrittenen Geldforderungen ist das gerichtliche Mahnverfahren oft günstiger als eine Klage.
Häufige Fragen

FAQ zu Zivilrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die anwaltliche Erstberatung im Zivilrecht in München?
Für Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich auf höchstens 190 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 Abs. 1 RVG), sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Viele Münchner Kanzleien vereinbaren stattdessen eigene Pauschalen, die sie vorab nennen. In diesem Gespräch schildern Sie Ihren Fall, erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und erfahren, ob sich der Weg über das Amtsgericht München, das Landgericht München I oder eine außergerichtliche Lösung anbietet.
Brauche ich einen Fachanwalt oder reicht eine allgemeine Anwältin?
Für viele zivilrechtliche Fälle genügt eine erfahrene Anwältin oder ein Anwalt mit Schwerpunkt Zivilrecht. Eine Fachanwaltsbezeichnung setzt zusätzliche Theorie- und Praxisnachweise voraus und kann bei komplexen Sachverhalten Sicherheit geben. Entscheidend ist die Erfahrung mit Ihrem Anspruchstyp und mit den Abläufen an den Münchner Gerichten. Bei einem Streitwert über 10.000 Euro besteht vor dem Landgericht München I ohnehin Anwaltszwang (§ 78 ZPO), sodass eine professionelle Vertretung Pflicht ist.
Wie lange dauert ein typisches Zivilverfahren in München?
Eine feste Dauer lässt sich nicht garantieren, da sie von Streitwert, Beweisaufnahme und Auslastung der Gerichte abhängt. Einfache Verfahren am Amtsgericht München sind oft in einigen Monaten erledigt, während umfangreiche Prozesse am Landgericht München I mit Sachverständigengutachten deutlich länger dauern. Unbestrittene Geldforderungen lassen sich über das gerichtliche Mahnverfahren häufig schneller durchsetzen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann nach Prüfung der Unterlagen eine realistische Einschätzung geben.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt, hängt vom Vertrag und vom Rechtsgebiet ab. Für viele zivilrechtliche Streitigkeiten besteht Deckung, sofern der Fall nach Vertragsbeginn eingetreten ist. Vor der Beauftragung sollte eine Deckungszusage eingeholt werden; die meisten Münchner Kanzleien übernehmen die Korrespondenz mit dem Versicherer. Ohne Versicherung kommen bei geringem Einkommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht. Denken Sie an das Kostenrisiko: Der Unterlegene trägt die Verfahrenskosten (§ 91 ZPO).
Wie schnell bekomme ich einen Termin und was passiert nach der Anfrage?
Nachdem Sie das Anfrageformular auf dieser Seite ausgefüllt haben, werden Sie mit einer passenden Kanzlei für Zivilrecht in München in Verbindung gebracht. Diese meldet sich in der Regel zeitnah, um einen Termin für die Erstberatung zu vereinbaren — persönlich, telefonisch oder per Video. Halten Sie Ihre Unterlagen und eine kurze Schilderung des Sachverhalts bereit, damit die erste Einschätzung zügig erfolgen kann. Wichtig ist, laufende Verjährungsfristen (§§ 195, 199 BGB) nicht zu versäumen.
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Im Umkreis von 50 Kilometern um München ist derzeit keine Kanzlei für Zivilrecht bei uns gelistet. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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