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IT-Recht in Rostock

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen

Eine Abmahnung wegen eines Fotos im Online-Shop, ein gescheitertes Softwareprojekt, ein Streit um eine Domain oder eine gemeldete Datenpanne: Wer in Rostock ein solches Problem hat, braucht eine Anwältin oder einen Anwalt für IT-Recht. In der mit rund 204.929 Einwohnern größten Stadt Mecklenburg-Vorpommerns betrifft das Online-Händler, Softwareanbieter, Agenturen und Privatpersonen gleichermaßen – etwa dann, wenn eine strafbewehrte Unterlassungserklärung binnen einer Frist von meist 7 bis 14 Tagen gefordert wird.

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Ratgeber

IT-Recht — was Sie wissen sollten

Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Rostock.

Für die gerichtliche Durchsetzung gilt: Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro entscheidet das Amtsgericht Rostock in der Zochstraße 13, darüber das Landgericht Rostock in der August-Bebel-Straße 15 (§ 23 Nr. 1 GVG). Da Unterlassungsansprüche im Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht typischerweise mit 10.000 bis 50.000 Euro bewertet werden, beginnen viele IT-Verfahren aus Rostock direkt beim Landgericht; Berufungen gegen dessen Urteile verhandelt das Oberlandesgericht Rostock in der Wallstraße 3.

IT-Recht ist eine Querschnittsmaterie: § 69a UrhG stellt Computerprogramme unter urheberrechtlichen Schutz, § 97 UrhG gibt Verletzten Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz, und Art. 82 DSGVO ermöglicht Ersatz auch immaterieller Schäden nach Datenschutzverstößen. Hinzu kommen die Impressumspflicht nach § 5 DDG, dem seit Mai 2024 geltenden Nachfolger des § 5 TMG, und die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr aus § 312i BGB. Eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei in Rostock – idealerweise mit Fachanwaltstitel für IT-Recht – kennt diese Schnittstellen und die Praxis der Rostocker Zivilgerichte.

Der nächste Schritt: Schildern Sie Ihr Anliegen über das Formular auf dieser Seite und nennen Sie laufende Fristen. Eine Erstberatung im IT-Recht kostet Verbraucherinnen und Verbraucher nach § 34 RVG höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Je früher eine Kanzlei eingeschaltet ist, desto besser lässt sich ein Eilverfahren vor dem Landgericht Rostock vermeiden oder gezielt vorbereiten.

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IT-Recht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Abmahnung, Datenpanne oder Projektstreit: Fall und Fristen sofort einordnen

Prüfen Sie zuerst, was gefordert wird: Bei einer Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung läuft meist eine Frist von 7 bis 14 Tagen – nie ungeprüft unterschreiben. Bei einer Datenpanne gilt die 72-Stunden-Meldefrist an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO. Im Wettbewerbsumfeld droht eine einstweilige Verfügung, für die regelmäßig die Monatsfrist ab Kenntnis gilt. Diese Einordnung entscheidet, wie dringend eine Kanzlei in Rostock reagieren muss und ob ein Eilverfahren vor dem Landgericht Rostock im Raum steht.

2

Unterlagen zusammenstellen: Abmahnschreiben, IT-Verträge, Logfiles, Screenshots

Sichern Sie das vollständige Abmahnschreiben samt vorformulierter Unterlassungserklärung, Verträge und Pflichtenhefte aus IT-Projekten, Rechnungen, E-Mail-Verläufe sowie Screenshots und Logfiles als Beweismittel. Bei Domainstreitigkeiten gehören die Registrierungsdaten dazu, denn ein DENIC-Dispute-Eintrag sichert die Domain während des Streits. Diese Unterlagen bestimmen zugleich den Gegenstandswert – und damit, ob später das Amtsgericht Rostock oder das Landgericht Rostock zuständig ist.

3

Erstberatung: modifizierte Unterlassungserklärung und Verteidigungsstrategie klären

In der Erstberatung wird geprüft, ob der geltend gemachte Anspruch besteht – etwa aus § 97 UrhG bei einer Urheberrechtsverletzung – und ob statt der vorgelegten eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis der Kosten abgegeben werden sollte. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt. Klären Sie hier auch, ob der Streitwert Ihren Fall vor das Landgericht Rostock führen würde.

4

Kosten festlegen: RVG-Gebühren nach Gegenstandswert oder Stundenhonorar vereinbaren

Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert: Bei 10.000 Euro Streitwert – dem unteren Rand typischer Unterlassungsstreitwerte – liegt die 1,3-Geschäftsgebühr nach der seit Juni 2025 geltenden RVG-Tabelle bei rund 870 Euro netto inklusive Auslagenpauschale. Für IT-Vertragsgestaltung sind Stundenhonorare von 200 bis 350 Euro üblich. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten vor der Mandatserteilung schriftlich geben – auch mit Blick auf das Prozesskostenrisiko über zwei Instanzen bis zum Oberlandesgericht Rostock.

5

Mandat erteilen und Verfahren vor Amtsgericht oder Landgericht Rostock führen

Nach der Vollmachtserteilung übernimmt die Kanzlei Fristenkontrolle und Kommunikation mit der Gegenseite, gibt gegebenenfalls die modifizierte Unterlassungserklärung ab oder veranlasst bei Domainkonflikten den DENIC-Dispute-Eintrag. Kommt es zur Klage, entscheidet der Streitwert über den Weg: bis 10.000 Euro zum Amtsgericht Rostock in der Zochstraße 13, darüber zum Landgericht Rostock (§ 23 Nr. 1 GVG). Gegen ein Urteil ist die Berufung möglich, über die je nach Ausgangsinstanz das Landgericht oder das Oberlandesgericht Rostock entscheidet.

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Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock
  • Landgericht Rostock, August-Bebel-Straße 15, 18055 Rostock
  • Oberlandesgericht Rostock, Wallstraße 3, 18055 Rostock

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 06.06.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Gerichte
Amtsgericht Rostock, Landgericht Rostock, Oberlandesgericht Rostock. Weitere Gerichte: Justizportal Mecklenburg-Vorpommern. Stand der Angaben: 06.06.2026.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Dieser Text ist KI-erzeugt und wurde nicht von einem Menschen gelesen. Redaktionsgrundsätze · Fehler melden

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Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Anwaltskosten im IT-Recht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach dem Gegenstandswert. Unterlassungsansprüche im Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht werden typischerweise mit 10.000 bis 50.000 Euro bewertet – solche Verfahren gehören meist vor das Landgericht Rostock. Bei urheberrechtlichen Abmahnungen gegen Verbraucher, etwa wegen Filesharings, deckelt § 97a Abs. 3 UrhG den Gegenstandswert für die Abmahnkosten dagegen auf 1.000 Euro.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG)höchstens 190 € zzgl. USt
Erstattungsfähige Abmahnkosten bei Filesharing gegen Verbraucher (Gegenstandswert 1.000 €, § 97a Abs. 3 UrhG)rund 141 € netto (ca. 168 € brutto)
Außergerichtliche Vertretung, 1,3-Geschäftsgebühr bei 10.000 € Streitwertrund 870 € netto inkl. Auslagenpauschale
IT-Vertragsgestaltung nach Stundenhonorar200–350 € pro Stunde

Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Beratungshilfe beim Amtsgericht Rostock in der Zochstraße 13; für Gerichtsverfahren kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt IT-Streitigkeiten je nach Tarif – holen Sie vor der Mandatserteilung eine Deckungszusage ein, denn gerade urheberrechtliche Abmahnungen sind häufig vom Schutz ausgenommen.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Fristen notieren: Abmahnungen setzen meist 7 bis 14 Tage. Tragen Sie das Fristende ein und leiten Sie die Unterlagen sofort an die Kanzlei weiter.
  • Nichts unterschreiben: Die beigefügte Unterlassungserklärung bindet dauerhaft und ist strafbewehrt. Ob eine modifizierte Fassung genügt, klärt erst die anwaltliche Prüfung.
  • Abmahnung vollständig sichern: Schreiben, Anlagen und Umschlag aufbewahren – das Zugangsdatum bestimmt den Fristlauf.
  • Verträge und Pflichtenhefte bereitlegen: Bei IT-Projektstreitigkeiten bestimmen Auftragswert und Leistungsbeschreibung den Streitwert, der oft fünf- bis sechsstellig ausfällt.
  • Beweise sichern: Screenshots mit Datum, Logfiles und E-Mail-Verläufe sammeln; bei Website-Streitigkeiten auch den eigenen Impressumsstand nach § 5 DDG dokumentieren.
  • Datenpanne dokumentieren: Zeitpunkt der Kenntnis festhalten, denn die 72-Stunden-Meldefrist nach Art. 33 DSGVO läuft ab Kenntnis. Betroffene Datenarten und Personengruppen auflisten.
  • Domainunterlagen prüfen: Registrierungsdaten sowie eigene Namens- oder Markenrechte (§ 12 BGB) zusammenstellen; ein DENIC-Dispute-Eintrag kann die Domain während des Streits sichern.
  • Rechtsschutzversicherung prüfen: Police bereithalten und Deckungsanfrage vorbereiten; urheberrechtliche Abmahnungen sind in vielen Tarifen ausgeschlossen.
  • Streitwert grob einschätzen: Davon hängt ab, ob das Amtsgericht Rostock (bis 10.000 Euro) oder das Landgericht Rostock zuständig ist – und wie hoch die RVG-Gebühren ausfallen.
Häufige Fragen

FAQ zu IT-Recht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem IT-Rechtsanwalt in Rostock?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt; viele Kanzleien vereinbaren geringere Pauschalen. Für Unternehmen – etwa Online-Händler oder Softwareanbieter aus Rostock – gilt die Deckelung nicht, hier wird die Vergütung frei vereinbart, häufig als Stundenhonorar zwischen 200 und 350 Euro. Fragen Sie vor dem Termin nach dem Preis und danach, ob er bei anschließender Mandatierung angerechnet wird. Bei geringem Einkommen stellt das Amtsgericht Rostock auf Antrag einen Beratungshilfeschein aus.
Welche Fristen muss ich im IT-Recht unbedingt beachten?
Drei Fristen sind kritisch: Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung setzen meist 7 bis 14 Tage – danach droht eine einstweilige Verfügung, bei Streitwerten über 10.000 Euro vor dem Landgericht Rostock. Im Wettbewerbsumfeld muss die Gegenseite ihren Verfügungsantrag regelmäßig binnen eines Monats ab Kenntnis stellen, sonst fehlt die Dringlichkeit. Bei Datenpannen läuft die 72-Stunden-Meldefrist an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO ab Kenntnis; unterbleibt die Meldung, drohen Bußgeld und Schadensersatzansprüche Betroffener nach Art. 82 DSGVO.
Welches Gericht in Rostock ist für meinen IT-Rechtsstreit zuständig?
Zivilrechtliche IT-Streitigkeiten bis 10.000 Euro Streitwert verhandelt das Amtsgericht Rostock in der Zochstraße 13, darüber das Landgericht Rostock in der August-Bebel-Straße 15 (§ 23 Nr. 1 GVG). Da Unterlassungsansprüche im Urheber- und Domainrecht typischerweise mit 10.000 bis 50.000 Euro bewertet werden und IT-Projektstreitigkeiten oft fünf- bis sechsstellige Auftragswerte erreichen, beginnen viele Verfahren direkt am Landgericht. Berufungen gegen dessen Urteile entscheidet das Oberlandesgericht Rostock in der Wallstraße 3. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt reicht die Klage ein und vertritt Sie in allen Instanzen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung einen IT-Rechtsstreit?
Das hängt vom Tarif ab. Vertrags- und Schadensersatzstreitigkeiten – etwa um ein fehlgeschlagenes Softwareprojekt oder Ansprüche nach Art. 82 DSGVO – sind in vielen Privat- und Firmenrechtsschutztarifen enthalten. Urheberrechtliche Abmahnungen und Domainstreitigkeiten schließen dagegen zahlreiche Versicherer aus. Lassen Sie vor der Mandatserteilung eine Deckungszusage einholen; viele Kanzleien in Rostock übernehmen diese Anfrage. Ohne Versicherung bleiben bei geringem Einkommen die Beratungshilfe über das Amtsgericht Rostock und für Klageverfahren die Prozesskostenhilfe.
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