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Verkehrsrecht in Berlin
Ein Bescheid der Bußgeldstelle der Polizei Berlin nach einer Geschwindigkeitsmessung auf der Landsberger Allee, ein Auffahrunfall im Berufsverkehr auf der Bundesstraße B1/B5 in Friedrichsfelde oder eine Kollision mit einer Straßenbahn der BVG: Wer in Lichtenberg in einen Verkehrsvorfall gerät, braucht meist kurzfristig eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht. Bei einem Unfall haftet die Halterin oder der Halter nach § 7 StVG bereits für die Betriebsgefahr des Fahrzeugs; daneben kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB in Betracht.
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Verkehrsrecht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Berlin.
Kommt es zum Zivilprozess, richtet sich die Zuständigkeit in Berlin nicht nach dem Verwaltungsbezirk, sondern nach dem Ortsteil beziehungsweise Wohnort. Für viele Ortsteile wie Lichtenberg, Karlshorst oder Hohenschönhausen ist das Amtsgericht Lichtenberg (Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin) eine der in Frage kommenden Anlaufstellen; bei Streitwerten über 10.000 Euro verhandelt nach § 23 Nr. 1 GVG das Landgericht Berlin II in der Littenstraße 12-17.
Neben Unfall und Bußgeld geht es oft um den Führerschein: Eine Trunkenheitsfahrt ist nach § 316 StGB strafbar, bei konkreter Gefährdung anderer greift § 315c StGB, und das Strafgericht kann die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entziehen. Die Fahrerlaubnisbehörde beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) ordnet ab 1,6 Promille eine MPU an – nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (17.03.2021, 3 C 3.20) auch schon ab 1,1 Promille, wenn keine Ausfallerscheinungen dokumentiert sind. Verwarnungen im ruhenden Verkehr stammen dagegen häufig vom Ordnungsamt Lichtenberg.
Eine im Verkehrsrecht spezialisierte Anwältin oder ein spezialisierter Anwalt kennt Messverfahren, Punktesystem in Flensburg und die Berliner Behördenpraxis. Der nächste Schritt: Schildern Sie Ihren Fall über das Anfrageformular auf dieser Seite – Sie erhalten Kontakt zu einer passenden Kanzlei für Lichtenberg.
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Verkehrsrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Bußgeldbescheid oder Unfall einordnen: Zwei-Wochen-Frist sofort prüfen
Gegen einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle der Polizei Berlin läuft ab Zustellung eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Wichtig zu wissen: Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren regelmäßig nach drei Monaten, wenn die Verjährung nicht unterbrochen wurde – gerade bei Messungen auf vielbefahrenen Achsen wie der Frankfurter Allee lohnt die Prüfung, ob der Bescheid rechtzeitig kam. Bei Unfällen in Lichtenberg gilt daneben die Halterhaftung nach § 7 StVG.
Unterlagen sammeln: Anhörungsbogen, Messdaten, Unfallskizze, Zeugen
Legen Sie Bescheid oder Anhörungsbogen, Fotos der Unfallstelle, Kennzeichen und Kontaktdaten von Zeugen bereit. Bei Unfällen mit Straßenbahnen der BVG – in Lichtenberg wegen der dichten Tramstrecken entlang der Landsberger Allee kein Einzelfall – sind Angaben zu Signalanlagen und Fahrspur besonders wichtig. Stammt eine Verwarnung aus dem ruhenden Verkehr, ist das Ordnungsamt Lichtenberg die ausstellende Stelle; auch diese Schreiben gehören in die Akte.
Erstberatung nutzen: Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle beantragen lassen
In der Erstberatung bewertet die Anwältin oder der Anwalt Erfolgsaussichten und beantragt Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Erst mit Messprotokoll, Eichschein und Schulungsnachweisen lässt sich beurteilen, ob eine Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung angreifbar ist. Droht wegen einer Alkoholfahrt ein Verfahren nach § 316 StGB, klärt die Beratung auch, wie sich eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB möglichst abwenden lässt.
Kosten klären: RVG-Gebühren, Rechtsschutz und gegnerische Haftpflicht
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG: In Unfallsachen nach dem Gegenstandswert, im Bußgeldverfahren nach Rahmengebühren. Bei einem unverschuldeten Unfall – etwa wenn Ihnen auf der B1/B5 in Friedrichsfelde jemand auffährt – zählen die Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden nach § 823 BGB und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt Bußgeld- und Strafverfahren häufig ab.
Mandat erteilen: Einspruch einlegen oder Schadensregulierung starten
Nach Vollmachtserteilung legt Ihre Kanzlei fristwahrend Einspruch bei der Bußgeldstelle ein oder meldet Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung an. Für Mandantinnen und Mandanten aus Lichtenberg läuft das vollständig digital oder telefonisch – die Behörden des Landes Berlin und die Gerichte korrespondieren mit der Kanzlei über das besondere elektronische Anwaltspostfach, ein Kanzleibesuch vor Ort ist selten nötig.
Verfahren vor Gericht: vom Einspruch bis zur Hauptverhandlung
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie die Sache an das Amtsgericht ab. In Zivilsachen hängt das zuständige Gericht vom Ortsteil ab – für Wohnorte wie Lichtenberg, Rummelsburg oder Neu-Hohenschönhausen ist häufig das Amtsgericht Lichtenberg am Roedeliusplatz die richtige Adresse, bei Schäden über 10.000 Euro nach § 23 Nr. 1 GVG das Landgericht Berlin II. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt vertritt Sie im Termin.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
Unverbindliche Anfrage
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Mitte
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
- Amtsgericht Kreuzberg
- Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
- Amtsgericht Neukölln
- Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
- Amtsgericht Schöneberg
- Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
- Amtsgericht Spandau
- Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
- Amtsgericht Köpenick
- Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
- Landgericht Berlin II
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Anwaltsvergütung im Verkehrsrecht folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Unfall- und Schadenssachen bestimmt der Gegenstandswert – also etwa Reparaturkosten, Wertminderung und Schmerzensgeld – die Gebührenhöhe; im Bußgeld- und Strafverfahren gelten Rahmengebühren nach Teil 4 und 5 des Vergütungsverzeichnisses. Für die Erstberatung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deckelt § 34 RVG die Gebühr.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung (Verbraucher) | max. 190 € zzgl. Auslagen und USt (§ 34 RVG) |
| Außergerichtliche Unfallregulierung, Gegenstandswert 3.000 € | 1,3-Geschäftsgebühr, ca. 300–360 € zzgl. Auslagen und USt |
| Außergerichtliche Unfallregulierung, Gegenstandswert 10.000 € | ca. 850–1.000 € zzgl. Auslagen und USt |
| Verteidigung im Bußgeldverfahren | Rahmengebühren nach Teil 5 VV RVG, abhängig von Umfang und Schwierigkeit |
| Gerichtliches Verfahren | zusätzlich Verfahrens- und Terminsgebühr nach RVG sowie Gerichtskosten |
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt die Kosten in Bußgeld-, Straf- und Schadenssachen meist nach Deckungszusage. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, beantragt Beratungshilfe beim Amtsgericht seines Wohnorts – die Zuständigkeit richtet sich in Berlin nach dem Ortsteil – und für einen Prozess Prozesskostenhilfe beim Prozessgericht.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Bußgeldbescheid mit Zustelldatum: Das Datum auf dem gelben Umschlag entscheidet über die zweiwöchige Einspruchsfrist – Umschlag unbedingt aufbewahren.
- Anhörungsbogen: Noch nicht unterschreiben oder Angaben zur Sache machen, bevor anwaltlicher Rat eingeholt wurde; zur Person müssen Sie sich äußern, zur Sache nicht.
- Messstelle notieren: Ort und Zeit der Messung – etwa Landsberger Allee oder Frankfurter Allee – helfen bei der Prüfung des Messverfahrens.
- Unfalldokumentation: Fotos, Skizze, Polizei-Vorgangsnummer und Daten der Beteiligten; bei Tram- oder Busunfällen mit der BVG auch Linie und Fahrtrichtung.
- Halterdaten und Fahrzeugschein: Wegen der Halterhaftung nach § 7 StVG ist zu klären, wer Halter und wer Fahrer war.
- Punktestand in Flensburg: Eine kostenlose Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt zeigt, ob ein weiterer Punkt Fahrverbot oder Entzug näherrückt.
- Schreiben von LABO oder Ordnungsamt Lichtenberg: Anordnungen der Fahrerlaubnisbehörde (etwa zur MPU) und Verwarnungen aus dem ruhenden Verkehr vollständig mitbringen.
- Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschein und Schadennummer bereithalten, damit die Kanzlei direkt eine Deckungsanfrage stellen kann.
- Schriftverkehr mit Versicherern: Bereits erhaltene Regulierungsangebote nicht vorschnell annehmen, sondern prüfen lassen.
- Fristenkalender: Alle Termine und Fristen notieren – auch die dreimonatige Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten kann entscheidend sein.
FAQ zu Verkehrsrecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
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