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Verkehrsrecht in Berlin
Ein Bußgeldbescheid nach einer Geschwindigkeitsmessung auf der Heerstraße, ein Auffahrunfall im Pendlerverkehr Richtung Havelland oder ein drohendes Fahrverbot: Wer in Spandau in ein verkehrsrechtliches Verfahren gerät, muss kurze Fristen beachten. Gegen einen Bußgeldbescheid bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch, und die dreimonatige Verjährung im Bußgeldverfahren wird durch Maßnahmen der Behörde immer wieder unterbrochen – Punkte, die ein Verkehrsrechtsanwalt in Spandau als Erstes prüft.
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Verkehrsrecht — was Sie wissen sollten
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Bei den zivilrechtlichen Folgen eines Unfalls – etwa Schadensersatz nach § 823 BGB oder Ansprüchen aus der Halterhaftung des § 7 StVG, die Halterinnen und Halter auch ohne eigenes Verschulden einstehen lässt – richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit in Berlin nach dem Wohnort beziehungsweise Ortsteil. Nach den Berliner Gerichtsdaten ist das Amtsgericht Spandau am Altstädter Ring 7 für den gesamten Verwaltungsbezirk zuständig; seit dem 1. Januar 2026 verhandelt es Streitwerte bis 10.000 Euro (§ 23 Nr. 1 GVG), darüber entscheidet das Landgericht Berlin II.
Im Bezirk selbst sind zwei Stellen wichtig: Das Ordnungsamt Spandau verfolgt Verstöße im ruhenden Verkehr, etwa Park- und Halteverstöße in der Altstadt und der Wilhelmstadt, während die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts Spandau verkehrsregelnde Anordnungen trifft. Geht es um die Fahrerlaubnis – etwa nach einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB oder einer Entziehung nach § 69 StGB –, führt der Weg zum Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) als Berliner Fahrerlaubnisbehörde. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt diese Zuständigkeiten aus laufender Fallpraxis, nimmt Akteneinsicht und prüft Messprotokolle, bevor Punkte in Flensburg oder eine MPU-Anordnung Fakten schaffen.
Der nächste Schritt: Beschreiben Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite – Bußgeldbescheid, Unfall oder Führerscheinmaßnahme – und erhalten Sie Rückmeldung von einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsrecht, die oder der Mandate aus Spandau übernimmt.
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Verkehrsrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Bußgeldbescheid prüfen: Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung
Notieren Sie das Zustellungsdatum auf dem gelben Umschlag – ab dann läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist. Der Absender verrät die Verfahrensart: Bescheide zum ruhenden Verkehr kommen vom Ordnungsamt Spandau, Verstöße im fließenden Verkehr bearbeitet die Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Die dreimonatige Verjährung wird etwa durch den Anhörungsbogen unterbrochen; ob sie greift, gehört in anwaltliche Prüfung, ebenso drohende Punkte in Flensburg.
Beweise nach dem Unfall sichern: Fotos, Zeugen, Vorgangsnummer der Polizei
Nach einem Unfall, etwa auf der Heerstraße oder der Nonnendammallee, zählen Fotos der Fahrzeugpositionen, Kontaktdaten von Zeugen und die polizeiliche Vorgangsnummer. Geben Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung keine vorschnellen Erklärungen ab: Wegen der Halterhaftung nach § 7 StVG kann auch ohne eigenes Verschulden eine anteilige Haftung bestehen – die Quote sollte anwaltlich verhandelt werden.
Erstberatung mit Akteneinsicht: Messprotokoll und Eichschein prüfen lassen
In der Erstberatung schildern Sie den Fall; die Anwältin oder der Anwalt beantragt danach Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle und prüft Messverfahren, Eichung des Geräts und Fahreridentifizierung auf dem Blitzerfoto. Bei Alkoholfahrten geht es zusätzlich um Strafbarkeit nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) oder § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) – hier entscheidet die Aktenlage über die Verteidigungslinie.
Kosten klären: RVG-Gebühren und Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG: bei Unfallsachen nach dem Gegenstandswert, im Bußgeldverfahren nach Rahmengebühren. Die Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher kostet höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Der Gegenstandswert entscheidet zugleich, ob eine spätere Klage vor dem Amtsgericht Spandau oder dem Landgericht Berlin II verhandelt würde. Eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kanzlei.
Mandat erteilen: Vollmacht, Fristenkontrolle, Kommunikation mit den Behörden
Mit Vollmacht legt die Kanzlei Einspruch ein, wahrt Fristen und übernimmt den Schriftverkehr mit Ordnungsamt Spandau, Bußgeldstelle, Versicherern und – in Führerscheinsachen – dem LABO. Der Kanzleisitz muss nicht im Bezirk liegen: Für Verfahren mit Spandauer Bezug genügt die Zulassung, Besprechungen sind auch per Video möglich. Wichtig ist Erfahrung mit den Berliner Behördenabläufen im Bußgeld- und Fahrerlaubnisrecht.
Verfahren führen: vom Einspruch bis zur Verhandlung am Altstädter Ring
Zivilklagen aus Unfällen verhandelt bis 10.000 Euro Streitwert das Amtsgericht Spandau am Altstädter Ring 7, darüber das Landgericht Berlin II mit Standorten Littenstraße und Tegeler Weg. In Fahrerlaubnissachen droht die Entziehung nach § 69 StGB durch das Strafgericht; das LABO ordnet eine MPU ab 1,6 Promille an – nach dem Bundesverwaltungsgericht (17.03.2021, 3 C 3.20) schon ab 1,1 Promille, wenn keine Ausfallerscheinungen dokumentiert sind.
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Mitte
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
- Amtsgericht Kreuzberg
- Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
- Amtsgericht Neukölln
- Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
- Amtsgericht Schöneberg
- Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
- Amtsgericht Spandau
- Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
- Amtsgericht Köpenick
- Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
- Landgericht Berlin II
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Bei der Unfallregulierung bestimmt der Gegenstandswert – also die Höhe des geltend gemachten Schadens – die Gebühren, im Bußgeldverfahren gelten Rahmengebühren nach Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses. Ob eine Klage vor dem Amtsgericht Spandau (bis 10.000 Euro Streitwert, § 23 Nr. 1 GVG) oder dem Landgericht Berlin II landet, ändert die Gebührensystematik nicht, wohl aber die Werte.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung (Verbraucherin/Verbraucher, § 34 RVG) | bis 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer |
| Außergerichtliche Unfallregulierung, Gegenstandswert 3.000 Euro | 1,3-Geschäftsgebühr, ca. 289 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer |
| Klageverfahren, Streitwert 5.000 Euro (Amtsgericht Spandau) | Verfahrens- und Terminsgebühr, ca. 835 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer |
| Bußgeldverfahren (Einspruch, ggf. Hauptverhandlung) | Rahmengebühren nach Teil 5 VV RVG, abhängig von Umfang und Schwierigkeit |
Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung beantragt werden, für Klageverfahren kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt nach Deckungszusage regelmäßig die Kosten in Bußgeld- und Unfallsachen; bei einem Unfall ohne eigenes Verschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten meist als Teil des Schadens nach § 823 BGB.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Bußgeldbescheid mit Umschlag: Der Zustellungsumschlag belegt den Fristbeginn für den zweiwöchigen Einspruch – ohne ihn lässt sich die Frist kaum sicher berechnen.
- Anhörungsbogen: Ob und wann Sie ihn erhalten haben, ist für die dreimonatige Verjährung im Bußgeldverfahren entscheidend; nichts vorschnell ausfüllen.
- Fotos und Skizze der Unfallstelle: Fahrzeugpositionen, Schäden und Straßenverlauf – gerade an mehrspurigen Strecken wie der Heerstraße hängt die Haftungsquote oft an Details.
- Zeugenkontakte: Namen und Telefonnummern von Unfallzeugen; Mitfahrende zählen ebenfalls.
- Polizeiliche Vorgangsnummer: Sie ermöglicht der Kanzlei die Akteneinsicht bei der Polizei Berlin.
- Schriftverkehr mit Versicherungen: Alle Schreiben der eigenen und der gegnerischen Versicherung, inklusive bereits abgegebener Erklärungen.
- Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschein und Nummer bereithalten – die Deckungsanfrage für Verkehrssachen stellt die Kanzlei.
- Punktestand in Flensburg: Ein aktueller Auszug vom Kraftfahrt-Bundesamt zeigt, ob ein weiterer Eintrag den Führerschein gefährdet.
- Belege zum Schaden: Gutachten, Werkstattrechnung, Mietwagen- und Abschleppkosten – sie bestimmen den Gegenstandswert und damit die Frage, ob das Amtsgericht Spandau oder das Landgericht Berlin II zuständig wäre.
FAQ zu Verkehrsrecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
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