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Verkehrsrecht in Berlin

Ein Bußgeldbescheid nach einer Geschwindigkeitsmessung auf der Heerstraße, ein Auffahrunfall im Pendlerverkehr Richtung Havelland oder ein drohendes Fahrverbot: Wer in Spandau in ein verkehrsrechtliches Verfahren gerät, muss kurze Fristen beachten. Gegen einen Bußgeldbescheid bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch, und die dreimonatige Verjährung im Bußgeldverfahren wird durch Maßnahmen der Behörde immer wieder unterbrochen – Punkte, die ein Verkehrsrechtsanwalt in Spandau als Erstes prüft.

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Verkehrsrecht — was Sie wissen sollten

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Bei den zivilrechtlichen Folgen eines Unfalls – etwa Schadensersatz nach § 823 BGB oder Ansprüchen aus der Halterhaftung des § 7 StVG, die Halterinnen und Halter auch ohne eigenes Verschulden einstehen lässt – richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit in Berlin nach dem Wohnort beziehungsweise Ortsteil. Nach den Berliner Gerichtsdaten ist das Amtsgericht Spandau am Altstädter Ring 7 für den gesamten Verwaltungsbezirk zuständig; seit dem 1. Januar 2026 verhandelt es Streitwerte bis 10.000 Euro (§ 23 Nr. 1 GVG), darüber entscheidet das Landgericht Berlin II.

Im Bezirk selbst sind zwei Stellen wichtig: Das Ordnungsamt Spandau verfolgt Verstöße im ruhenden Verkehr, etwa Park- und Halteverstöße in der Altstadt und der Wilhelmstadt, während die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts Spandau verkehrsregelnde Anordnungen trifft. Geht es um die Fahrerlaubnis – etwa nach einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB oder einer Entziehung nach § 69 StGB –, führt der Weg zum Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) als Berliner Fahrerlaubnisbehörde. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt diese Zuständigkeiten aus laufender Fallpraxis, nimmt Akteneinsicht und prüft Messprotokolle, bevor Punkte in Flensburg oder eine MPU-Anordnung Fakten schaffen.

Der nächste Schritt: Beschreiben Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite – Bußgeldbescheid, Unfall oder Führerscheinmaßnahme – und erhalten Sie Rückmeldung von einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsrecht, die oder der Mandate aus Spandau übernimmt.

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Verkehrsrecht — die ersten Schritte

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1

Bußgeldbescheid prüfen: Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung

Notieren Sie das Zustellungsdatum auf dem gelben Umschlag – ab dann läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist. Der Absender verrät die Verfahrensart: Bescheide zum ruhenden Verkehr kommen vom Ordnungsamt Spandau, Verstöße im fließenden Verkehr bearbeitet die Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Die dreimonatige Verjährung wird etwa durch den Anhörungsbogen unterbrochen; ob sie greift, gehört in anwaltliche Prüfung, ebenso drohende Punkte in Flensburg.

2

Beweise nach dem Unfall sichern: Fotos, Zeugen, Vorgangsnummer der Polizei

Nach einem Unfall, etwa auf der Heerstraße oder der Nonnendammallee, zählen Fotos der Fahrzeugpositionen, Kontaktdaten von Zeugen und die polizeiliche Vorgangsnummer. Geben Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung keine vorschnellen Erklärungen ab: Wegen der Halterhaftung nach § 7 StVG kann auch ohne eigenes Verschulden eine anteilige Haftung bestehen – die Quote sollte anwaltlich verhandelt werden.

3

Erstberatung mit Akteneinsicht: Messprotokoll und Eichschein prüfen lassen

In der Erstberatung schildern Sie den Fall; die Anwältin oder der Anwalt beantragt danach Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle und prüft Messverfahren, Eichung des Geräts und Fahreridentifizierung auf dem Blitzerfoto. Bei Alkoholfahrten geht es zusätzlich um Strafbarkeit nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) oder § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) – hier entscheidet die Aktenlage über die Verteidigungslinie.

4

Kosten klären: RVG-Gebühren und Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung

Die Vergütung richtet sich nach dem RVG: bei Unfallsachen nach dem Gegenstandswert, im Bußgeldverfahren nach Rahmengebühren. Die Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher kostet höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Der Gegenstandswert entscheidet zugleich, ob eine spätere Klage vor dem Amtsgericht Spandau oder dem Landgericht Berlin II verhandelt würde. Eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kanzlei.

5

Mandat erteilen: Vollmacht, Fristenkontrolle, Kommunikation mit den Behörden

Mit Vollmacht legt die Kanzlei Einspruch ein, wahrt Fristen und übernimmt den Schriftverkehr mit Ordnungsamt Spandau, Bußgeldstelle, Versicherern und – in Führerscheinsachen – dem LABO. Der Kanzleisitz muss nicht im Bezirk liegen: Für Verfahren mit Spandauer Bezug genügt die Zulassung, Besprechungen sind auch per Video möglich. Wichtig ist Erfahrung mit den Berliner Behördenabläufen im Bußgeld- und Fahrerlaubnisrecht.

6

Verfahren führen: vom Einspruch bis zur Verhandlung am Altstädter Ring

Zivilklagen aus Unfällen verhandelt bis 10.000 Euro Streitwert das Amtsgericht Spandau am Altstädter Ring 7, darüber das Landgericht Berlin II mit Standorten Littenstraße und Tegeler Weg. In Fahrerlaubnissachen droht die Entziehung nach § 69 StGB durch das Strafgericht; das LABO ordnet eine MPU ab 1,6 Promille an – nach dem Bundesverwaltungsgericht (17.03.2021, 3 C 3.20) schon ab 1,1 Promille, wenn keine Ausfallerscheinungen dokumentiert sind.

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.

Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Bei der Unfallregulierung bestimmt der Gegenstandswert – also die Höhe des geltend gemachten Schadens – die Gebühren, im Bußgeldverfahren gelten Rahmengebühren nach Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses. Ob eine Klage vor dem Amtsgericht Spandau (bis 10.000 Euro Streitwert, § 23 Nr. 1 GVG) oder dem Landgericht Berlin II landet, ändert die Gebührensystematik nicht, wohl aber die Werte.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung (Verbraucherin/Verbraucher, § 34 RVG)bis 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer
Außergerichtliche Unfallregulierung, Gegenstandswert 3.000 Euro1,3-Geschäftsgebühr, ca. 289 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer
Klageverfahren, Streitwert 5.000 Euro (Amtsgericht Spandau)Verfahrens- und Terminsgebühr, ca. 835 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer
Bußgeldverfahren (Einspruch, ggf. Hauptverhandlung)Rahmengebühren nach Teil 5 VV RVG, abhängig von Umfang und Schwierigkeit

Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung beantragt werden, für Klageverfahren kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt nach Deckungszusage regelmäßig die Kosten in Bußgeld- und Unfallsachen; bei einem Unfall ohne eigenes Verschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten meist als Teil des Schadens nach § 823 BGB.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Bußgeldbescheid mit Umschlag: Der Zustellungsumschlag belegt den Fristbeginn für den zweiwöchigen Einspruch – ohne ihn lässt sich die Frist kaum sicher berechnen.
  • Anhörungsbogen: Ob und wann Sie ihn erhalten haben, ist für die dreimonatige Verjährung im Bußgeldverfahren entscheidend; nichts vorschnell ausfüllen.
  • Fotos und Skizze der Unfallstelle: Fahrzeugpositionen, Schäden und Straßenverlauf – gerade an mehrspurigen Strecken wie der Heerstraße hängt die Haftungsquote oft an Details.
  • Zeugenkontakte: Namen und Telefonnummern von Unfallzeugen; Mitfahrende zählen ebenfalls.
  • Polizeiliche Vorgangsnummer: Sie ermöglicht der Kanzlei die Akteneinsicht bei der Polizei Berlin.
  • Schriftverkehr mit Versicherungen: Alle Schreiben der eigenen und der gegnerischen Versicherung, inklusive bereits abgegebener Erklärungen.
  • Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschein und Nummer bereithalten – die Deckungsanfrage für Verkehrssachen stellt die Kanzlei.
  • Punktestand in Flensburg: Ein aktueller Auszug vom Kraftfahrt-Bundesamt zeigt, ob ein weiterer Eintrag den Führerschein gefährdet.
  • Belege zum Schaden: Gutachten, Werkstattrechnung, Mietwagen- und Abschleppkosten – sie bestimmen den Gegenstandswert und damit die Frage, ob das Amtsgericht Spandau oder das Landgericht Berlin II zuständig wäre.
Häufige Fragen

FAQ zu Verkehrsrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem Verkehrsrechtsanwalt in Spandau?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt: Nach § 34 RVG darf sie höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer kosten. Viele Kanzleien vereinbaren darunter liegende Pauschalen oder rechnen die Erstberatung auf ein späteres Mandat an. Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, sollte vor dem Termin die Versicherungsnummer bereithalten – die Deckungsanfrage stellt die Kanzlei, sodass in Bußgeld- und Unfallsachen häufig keine eigenen Kosten anfallen.
Was passiert, nachdem ich das Formular abgeschickt habe?
Ihre Anfrage wird geprüft und an eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht weitergeleitet, die oder der Mandate aus Spandau übernimmt. Sie erhalten eine Rückmeldung mit Terminvorschlag für die Erstberatung – vor Ort oder per Video. Wichtig: Läuft bereits die zweiwöchige Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid, geben Sie das Zustellungsdatum direkt in der Anfrage an, damit die Frist gewahrt werden kann. Eine Pflicht zur Mandatierung entsteht durch die Anfrage nicht.
Welches Gericht ist für meinen Fall in Spandau zuständig?
In Berlin richtet sich die Zuständigkeit der Amtsgerichte nach dem Wohnort beziehungsweise Ortsteil; nach den Berliner Gerichtsdaten ist das Amtsgericht Spandau am Altstädter Ring 7 für den gesamten Verwaltungsbezirk zuständig. Zivilklagen aus Unfällen verhandelt es seit dem 1. Januar 2026 bis 10.000 Euro Streitwert (§ 23 Nr. 1 GVG), darüber das Landgericht Berlin II. Im Bußgeldverfahren entscheidet zunächst die Behörde über den Einspruch; hilft sie nicht ab, gibt sie die Sache an das zuständige Gericht ab.
Welche Fristen gelten im Verkehrsrecht – und was passiert, wenn ich sie verpasse?
Gegen einen Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit für den Einspruch; danach wird er rechtskräftig, mit Punkten in Flensburg und gegebenenfalls Fahrverbot. Die Verjährung im Bußgeldverfahren beträgt drei Monate, wird aber durch Behördenmaßnahmen wie den Anhörungsbogen unterbrochen – ob sie greift, muss anwaltlich anhand der Akte geprüft werden. Bei Alkoholfahrten drohen zusätzlich Fahrerlaubnisentziehung nach § 69 StGB und eine MPU-Anordnung durch das LABO.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung den Verkehrsrechtsanwalt in Spandau?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt regelmäßig Bußgeldverfahren, Unfallregulierung und viele Führerscheinsachen; die Kanzlei holt vor Tätigwerden eine Deckungszusage ein, sodass meist nur eine vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt. Bei vorsätzlichen Straftaten – etwa einer rechtskräftig festgestellten Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB – kann der Versicherer die Deckung nachträglich entziehen. Ohne Versicherung kommen bei geringem Einkommen Beratungshilfe und für Klagen Prozesskostenhilfe in Betracht.
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